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"Freunde"

Fragen und Antworten rund um die Rindviehhaltung.
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30 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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"Freunde"

Beitragvon Hoschscheck » Mi Sep 17, 2008 9:36

Der lange Arm des Gesetzes :roll:

http://www.abendblatt.de/daten/2008/09/16/937947.html

"Milch: Blockaden der Meiereien vom Juni haben ein juristisches Nachspiel"

Bauern im Visier der Ermittler

".... mehrere Beamte in kleinen Polizeistationen nicht beeindrucken und schrieben Anzeigen gegen die Milchbauern, ..."

Ist das nicht schön wenn man "Freunde" hat. :evil:

Hoschscheck

PS. Unsere Milch geht zu der Meierei Schmalfeld
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Beitragvon Komatsu » Mi Sep 17, 2008 14:51

Den Straftatbestand Nötigung sollte man nicht zu leicht auf die Schulter nehmen. Ich habe meine persönliche Teilnahme eben deshalb an einer Blockade abgelehnt. Wenn gemeinsam dazu aufgerufen wurde, kommt noch "Bildung einer kriminellen Vereinigung" dazu. Wurde die Straftat mit dem Schlepper begangen, steht der Führerschein zur Disposition. So sehr ich den BDM mag, hoffe ich das die Bauern doch verschont bleiben.
Komatsu
 
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Beitragvon ChrisB » Mi Sep 17, 2008 16:06

Hallo;
habe den kompletten Text nicht gelesen,
aber es muß ja eine Anzeige vorausgehen????
Kann mir schlecht vorstellen das die Molkerei Anzeige gegen "Ihre" Landwirte stellt?????
Auch die Molkerei ist an einer zuverlässgen Lieferung interessiert?
ChrisB
 
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Beitragvon Komatsu » Mi Sep 17, 2008 17:17

Nötigung ist kein Antragsstrafbestannd sondern eine Straftat bei dem Polizei aus öffentlichem Interesse heraus die Ermittlungen aufnehmen muss, sofern sie davon Kenntnis erlangt und Kenntnis hatte diese aufgrund der angemeldeten Demo ( Molkereibesuche ).
Komatsu
 
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Beitragvon Gast » Mi Sep 17, 2008 22:03

eigentlich muß ja ermittelt werden, es liegt ja ein straftatbestand vor, da kann kein staatsanwalt ein auge zudrücken oder warum sollte er ? das finde ich eigentlich o.k. wenn ermittelt wird, sonst wird in der öffentlichkeit gleich wieder eine lawine losgetreten, wie doch die landwirte wieder bevorzugt werden.
Gast
 
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Beitragvon Clemens » Do Sep 18, 2008 6:35

Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass die "Blockierer" Genossen = Miteigentümer der Molkerei waren. Somit klagen eigentlich die Arbeitnehmer gegen ihren Arbeitgeber. in Deutschland ist alles möglich.

Gruß Clemens
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Beitragvon Komatsu » Do Sep 18, 2008 6:56

Clemens hat geschrieben:Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass die "Blockierer" Genossen = Miteigentümer der Molkerei waren. Somit klagen eigentlich die Arbeitnehmer gegen ihren Arbeitgeber. in Deutschland ist alles möglich.

Gruß Clemens


Nein, Clemens hier klagt die öffentl. Sicherheit und Ordnung gegen Störer der selben. Als Beamter einer deut. Kommune müsstest du das wissen, wo der Unterschied zw. Zivil und Strafrecht ist.
Komatsu
 
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Beitragvon maexchen » Do Sep 18, 2008 7:28

Zitat *Tage danach begann hinter den Kulissen der Ermittlungsbehörden eine Debatte, wie strafrechtlich mit den Bauern umgegangen werden solle. Zeitweise hieß es sogar aus dem Landespolizeiamt in Kiel, man werde mit Einverständnis der Generalstaatsanwaltschaft nicht gegen die Blockierer ermitteln. Doch davon ließen sich mehrere Beamte in kleinen Polizeistationen nicht beeindrucken und schrieben Anzeigen gegen die Milchbauern. "Die Kollegen waren verpflichtet, das zu machen", sagte ein Polizist. "Alles andere wäre Strafvereitelung im Amt gewesen."*

dann wollte also die Generalstaatsanwaltschaft Strafvereitelung im Amt begehen? :?: Das Ganze ist anscheinend wieder typisch deutsch. :roll:

Ich wünsch Euch wenigstens einen vernünftigen Richter.
maexchen
 
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Beitragvon Komatsu » Do Sep 18, 2008 7:42

Das war schon immer ein heißes Thema im deutschen Strafrecht. Ob es die Blockierer von Mutlangen, vorm AKW und oder jüngst die Proteste gegen die Studiengebühren in Hessen waren. Die Organisatoren hätten das wissen müssen in welche Situation sie ihre Mitglieder bringen. Die Molkerei als Geschädigter oder Opfer hat hier gar keinen Einfluß auf das Strafverfahren, da es sich nicht um eine Antragsstraftat handelt. Ebenso sind die Ehrenamtlichen verpflichtet, zivilrechtliche Ansprüche gegen die Blockierer geltend zu machen, weil sonst Gefahr laufen wegen Untreue belangt zu werden. Untreue ist auch keine Antragsstraftat. Ein einzelenes Genossenschaftsmitglied reicht aus um hier gegen Aufsichtsrat und Vorstand vorzugehen. Dann müssen die den Schaden ersetzen.
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Beitragvon Hoschscheck » Do Sep 18, 2008 8:10

Vielleicht hatten die Milcherzeuger ja nur einen speziellen "Freund" bei der Polizei.
Dieser hat sein staatsträchtiges Gewissen wieder entdeckt und schritt dann gleich zur Tat.
Sicherlich werden die Molkereien noch nach einem möglichen Schaden befragt, mal sehen und hören welche Stellung diese dann beziehen.

Als das Zentrallager von Aldi-Nord durch Schlepper dicht gemacht worden ist, nannten die Landwirte dies "Spontanversammlung".
Das deutsche Versammlungsrecht steht über dem Verkehrsrecht und somit soll es ganz legal gewesen sein.

Zurück zur ersten Bürgerpflicht (gilt vor allem für alle Milcherzeuger 8) ): Ruhe bewahren.

Es grüßt ein beunruhigter Hoschscheck
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Beitragvon fedorow » Do Sep 18, 2008 9:02

Hoschscheck hat geschrieben:Vielleicht hatten die Milcherzeuger ja nur einen speziellen "Freund" bei der Polizei.
Dieser hat sein staatsträchtiges Gewissen wieder entdeckt und schritt dann gleich zur Tat.
Sicherlich werden die Molkereien noch nach einem möglichen Schaden befragt, mal sehen und hören welche Stellung diese dann beziehen.

Als das Zentrallager von Aldi-Nord durch Schlepper dicht gemacht worden ist, nannten die Landwirte dies "Spontanversammlung".
Das deutsche Versammlungsrecht steht über dem Verkehrsrecht und somit soll es ganz legal gewesen sein.

Zurück zur ersten Bürgerpflicht (gilt vor allem für alle Milcherzeuger 8) ): Ruhe bewahren.

Es grüßt ein beunruhigter Hoschscheck

aber warum nur ein freund ? bei jeder straftat muss ermittelt werden und das mit oder ohne freund. mal ein beispiel : es würde jemand meine oder deine milchkammer einige tage blockieren wegen einer angeblichen " demo oder versammlung ". ich müßte meine milch in die güllegrube leiten, weil sie nicht abgeholt werden kann und die polizei oder staatsanwaltschaft nimmt keine ermittlungen gegen den blockierer auf, da würde ich am deutschen rechtssystem zweifeln.
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Beitragvon Komatsu » Do Sep 18, 2008 9:14

Den klassischen Fall haben wir doch in der Landwirtschaft :

Das Blockieren des Güllefahrens ...........
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Beitragvon H.B. » Do Sep 18, 2008 9:33

Güllefahren blockieren geht doch gar nicht.....

...wer nen vernünftigen Verteiler dran hat muß halt rückwärts fahren... :wink:
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Beitragvon Clemens » Do Sep 18, 2008 12:23

Cent hat geschrieben:
Clemens hat geschrieben:Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass die "Blockierer" Genossen = Miteigentümer der Molkerei waren. Somit klagen eigentlich die Arbeitnehmer gegen ihren Arbeitgeber. in Deutschland ist alles möglich.

Gruß Clemens


Nein, Clemens hier klagt die öffentl. Sicherheit und Ordnung gegen Störer der selben. Als Beamter einer deut. Kommune müsstest du das wissen, wo der Unterschied zw. Zivil und Strafrecht ist.


Hallo,
wenn ich die Zufahrt "meines" Betriebes" zustelle, wo bitte ist hier die öffentliche Sicherheit und Ordnung gestört?
Das ist mir zu hoch.

Gruß Clemens
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Beitragvon H.B. » Do Sep 18, 2008 12:56

Ja, das wär gut. Würden das mindestens 50% dauerhaft machen, hätten für ein, zwei Jahre einen besseren Milchpreis.
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