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Führerschein Klasse T

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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502 Beiträge • Seite 12 von 34 • 1 ... 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15 ... 34
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Beitragvon caseih » So Mär 26, 2006 17:44

Ich hab ne frage:
Wenn ich Klasse T mit vorzeitiger Erlaubnis mache, also mit 15, is da dann auch S und M drin?

MfG

caseih
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Beitragvon TomS » Di Mär 28, 2006 21:20

Hallo,
nein eigentlich solltest du nur den T kriegen. Man kann den Rest mit 16 nachtragen lassen!

Gruss TomS
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Beitragvon Roy » Di Mär 28, 2006 23:45

Ja. Soweit ich weiß, stimmt das.

Wenn Du den T mit 15 und vorzeitiger Erlaubnis gemacht hast, kanns Du dir die anderen Klassen ohne irgendwelchen zusätzlichen Aufwand (außer die Kosten für nen neuen Führerschein, wo die neuen Klassen dann draufstehen) eintragen lassen.

Gruß Roy
Freiwillige Feuerwehr -die Männer, die kommen, wenn die Frauen sie lassen!
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Beitragvon Maddin » Mi Mär 29, 2006 14:00

Also ich mußte damals auch für einen Schlepper selber sorgen. Hab mir damals bei meinem Nachbar einen Fendt 514 geholt. Der Anhänger mußte damals noch ein Zweiachser sein. Der Fahrschullehrer hat den Hänger geholt. das war ein ganz kleines Ding. Der war so klein, den konnte man hinter dem Fendt gar nicht sehen.
Problem war, das der Prüfungsort 20 km entfernt war und ich den Anhänger auch noch vorher abholen sollte. Ein Umweg von 15 km.
Dummerweise durfte ich ja selber gar nicht fahren, deshalb mußte mein Vater mit.
Als ich dann endlich in der Prüfung war schickte mich der Prüfer durch ein enges Wohngebiet mit dem Gespann. Der Prüfer und mein Fahrlehrer fuhren mit dem Auto hinterher und wir waren über Funk miteinander Verbunden. Dann mußte ich anhalten weil einfach kein durchkommen war. Auf beiden Straßenseiten standen autos im Halteverbot! Kein Witz!
Ich mußte etwa 100 m rückwärts fahren und dufte dann zum TÜV gelände, wo die Prüfung begonnen hatte, zurückfahren weil die Zeit um war und der nächste Prüfling schon wartete. Problem hierbei: Mittlerweile waren eine ganze Reihe Autos hinter mir. Keiner konnte an mir vorbei und alle mußten zurückfahren. Ich kam definitiv nicht durch. Das war so Zeitaufwendig, das die Zeit um war.
Ich bin in dieser ganzen Prüfung gerade einmal etwas über einen Kilometer gefahren. Aber Fehlerlos, sonst hätte ich ihn nicht bekommen, den Schein.
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Beitragvon Maddin » Mi Mär 29, 2006 14:08

Ach ja. Kleiner Nachtrag:
:!: :!: :!: Mit dem Führerschein Klasse T dürfen keine gewerblichen Arbeiten durchgeführt werden.
Ein Bekannter von mir hat mit Klasse T Klärschlamm (gewerblich) gefahren, wurde Angehalten und mußte den Führerschein abgeben.
Wie lange weiß ich nicht mehr, müßte ich ihn fragen. :!: :!: :!:
Also nur landwirtschaftlich einsetzen....
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Beitragvon TomS » Mi Mär 29, 2006 16:10

Maddin hat geschrieben:Ach ja. Kleiner Nachtrag:
:!: :!: :!: Mit dem Führerschein Klasse T dürfen keine gewerblichen Arbeiten durchgeführt werden.
Ein Bekannter von mir hat mit Klasse T Klärschlamm (gewerblich) gefahren, wurde Angehalten und mußte den Führerschein abgeben.
Wie lange weiß ich nicht mehr, müßte ich ihn fragen. :!: :!: :!:
Also nur landwirtschaftlich einsetzen....

Das hieße ja, dass kein LU Leute einsetzen darf, die nur Klasse T haben ...
das stimmt nicht!

Gruss TomS
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Beitragvon W-und-F » Mi Mär 29, 2006 17:23

Ist das nicht so wie mit dem CE? Gewerblich darf ich erst ab 21 aber Privat jetzt schon.
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Beitragvon TomS » Mi Mär 29, 2006 18:51

Man darf auch mit T bei einem LU fahren. In der Ernte etc.
Wenn du mit einem Streuer fährst, darfst du auch Klärschlamm streuen.

Gruss TomS
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Beitragvon Landknecht » Mi Mär 29, 2006 19:19

Hallo,

wenn ich mal etwas dazu sagen darf ...

Mit der Führerschein Klasse T darf man selbstverständlich bei einem Lohnunternehmen fahren !!!

Ich fahre seit mittlerweile 4 Jahren im Lohnunternehmen, ebenso seit 4 Jahren Klärschlamm, und diesen darf man natürlich mit der Klasse T transportieren !

Was man aber nicht darf: Als Führerscheinklasse T Besitzer darf man keine Anhänger fahren, welche kein grünes Nummernschild haben !
Viele Transportunternehmen fahren "schwarze Nummernschilder", einen Anhänger mit solch einem Kennzeichen darfst Du als Klasse T Besitzer nicht hinter einer landwirtschaftlichen Zugmaschine führen !

Folgendes Beispiel - Wir fahren für einen Reiterhof den Mist aus, dafür bekommen wir ein Entgeld da es eine Dienstleistung ist.
Da es eine entgeldliche Dienstleitung ist, ist es zugleich Gewerblich !
Also dürfte man Deiner Meinung nach diese Dienstleistung als Klasse T Besitzer nicht ausführen ... Blödsinn !!!


Da hast Du eine falsche Information, wenn es so sein sollte das man Deinem Kumpel aufgrund des Transport von Klärschlamm den Führerschein abgenommen hat, dann wurde Ihm sicherlich unrecht getan !


Gruß
Landknecht
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Beitragvon TomS » Mi Mär 29, 2006 21:05

Landknecht hat geschrieben:Hallo,

wenn ich mal etwas dazu sagen darf ...

Mit der Führerschein Klasse T darf man selbstverständlich bei einem Lohnunternehmen fahren !!!

Ich fahre seit mittlerweile 4 Jahren im Lohnunternehmen, ebenso seit 4 Jahren Klärschlamm, und diesen darf man natürlich mit der Klasse T transportieren !

Was man aber nicht darf: Als Führerscheinklasse T Besitzer darf man keine Anhänger fahren, welche kein grünes Nummernschild haben !
Viele Transportunternehmen fahren "schwarze Nummernschilder", einen Anhänger mit solch einem Kennzeichen darfst Du als Klasse T Besitzer nicht hinter einer landwirtschaftlichen Zugmaschine führen !

Folgendes Beispiel - Wir fahren für einen Reiterhof den Mist aus, dafür bekommen wir ein Entgeld da es eine Dienstleistung ist.
Da es eine entgeldliche Dienstleitung ist, ist es zugleich Gewerblich !
Also dürfte man Deiner Meinung nach diese Dienstleistung als Klasse T Besitzer nicht ausführen ... Blödsinn !!!


Da hast Du eine falsche Information, wenn es so sein sollte das man Deinem Kumpel aufgrund des Transport von Klärschlamm den Führerschein abgenommen hat, dann wurde Ihm sicherlich unrecht getan !


Gruß
Landknecht

Danke. Jetzt ist das auch geklärt :)
So habe ich mir das auch gedacht. Was fährst du für einen Schlepper und was für einen streuer ?

Gruss TomS
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Beitragvon Landknecht » Do Mär 30, 2006 7:31

TomS hat geschrieben:Was fährst du für einen Schlepper und was für einen streuer ?
Gruss TomS


Hallo,

bei der Mistausbringung fahre ich einen Deutz DX 6.50 mit einem Kemper Quattro Typ E 8000 T Streuer !

Schau Dir doch mal meine Vorstellung an :wink: :wink: :wink:

http://www.landtreff.de/viewtopic.php?t=3740


Gruß
Landknecht
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Beitragvon Maddin » Do Mär 30, 2006 12:56

Hallo,

Selbstverständlich darf man mit Klasse T beim Lohnunternehmer fahren. Das tue ich ja auch. Das Steht auch gar nicht zur Debatte. Niemals habe ich behauptet, mit Klasse T dürfe man nie beim Lohnunternehmer fahren.

Im vorliegenden Fall war das so:
Es wurde Klärschlamm von einer Kläranlage zu einer anderen gefahren, weil sich die eine im Umbau befand. Eingesetzt wurde ein MX 170 mit 15,5 cbm Zunhammer Güllefass.
Dies ist kein Landwirtschaftlicher Einsatz und darf mit Klasse T nicht durchgeführt werden.

Im Gesetzestext heißt es (Ich zitiere wörtlich):

(siehe § 6 FeV): Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern). Befristung: Die Klasse T ist unbefristet gültig.
Einschluss: Klasse T schließt die Klassen L, M und S ein.
Sonstiges: Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Das fahren von Klärschlamm von einer Anlage zur nächsten ist kein Land- oder Forstwirtschaftlicher Zweck.

Deshalb vorsicht bei solchen Arbeiten.
Maddin
 
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Beitragvon Maddin » Do Mär 30, 2006 13:00

Ach ja:

Dies und nichts anderes meinte ich mit "gewerblichen Arbeiten". Sollte es in irgendeiner Form zu Mißverständnissen gekommen sein, so bitte ich dies in aller Form zu entschuldigen.
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Beitragvon Kuhhirte » Do Mär 30, 2006 13:37

moin
sodele...
jetzt ma ne andere question!!!
wie teuer is bei euch der FS mit klasse T???
bei uns so um die 600€
MFG
Kuhhirte 8) :lol:
Wer steht auf dem Feld und macht kein Ton, Deutz Fahr Agrotron.
-------------------------------------
Wer führt, fährt Vario!!
Oder en 312 mit 13000Bts/h!! :P
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Beitragvon Roy » Do Mär 30, 2006 14:42

Kuhhirte hat geschrieben:moin
sodele...
jetzt ma ne andere question!!!
wie teuer is bei euch der FS mit klasse T???
bei uns so um die 600€
MFG
Kuhhirte 8) :lol:


WAAAAAAS?!

600€????!!!! Ich habe damals für meinen T über 1.300€ hingeblättert! Aber das ohne einmal durchzufallen und mit der Mindestanzahl an Fahrstunden!
Also entweder irrst du dich oder ich hab damals irgendwie was net mitbekommen. :shock: 600 scheint mir viel zu wenig, oder?
Für den B hab i damals au scho 1400€ gezahlt (gut da bin i einmal durchgefallen :oops: ).


Aber mal was anderes. Das passt ja auch hier her.
Ich bin fest bei einem Landschaftspflege-Unternehmen angestellt, wo wir auch oft größere Maschinen fahren (150 PS-Agrotron, 110 PS-Johnnie, etc.)

Letzten Sommer bekamen wir einen Auftrag von einer der örtlichen Kiesgruben beim Kies-Kutschen mitzuhelfen. Ich fuhr in dieser Zeit einen 30 t Liebherr Ketten-Bagger. In dieser Zeit fragte ich mich, ab welchem Führerschein man dieses Ding eigentlich fahren darf.

Tja, ich frage mich das bis heute.

Gruß Roy
Zuletzt geändert von Roy am Fr Mär 31, 2006 13:56, insgesamt 1-mal geändert.
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