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Führerschein Klasse T

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Beitragvon tigger » So Apr 02, 2006 12:41

moin moin

@toms
sorry wenn ich dich missverstanden habe! bei deiner ausführung hat mir so ein bißchen das land- und fortswirtschaft gefehlt.

so nun zum thema bagger ich habe mich damit mal ein bißchen beschäftigt und bin zu dem entschluss gekommen:

ein bagger mit einer höchstgeschwindigkeit von 6 km/h = benötigt keine fahrerlaubniss.

ein bagger der schneller fährt:

gewerblich = c/ce
land- und fortwirtschaftlich= t

den ein bagger ist ja auch ein kraftfahrzeug oder etwa nicht? und somit gelten die gleichen bestimmungen wie für ein anderes kraftfahrzeug!
sehe ich zumindestens so!

diese erkenntnis entnehme ich http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrerlaub ... tfahrzeuge

mfg tigger
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Beitragvon TomS » So Apr 02, 2006 14:37

tigger hat geschrieben:moin moin

@toms
sorry wenn ich dich missverstanden habe! bei deiner ausführung hat mir so ein bißchen das land- und fortswirtschaft gefehlt.

so nun zum thema bagger ich habe mich damit mal ein bißchen beschäftigt und bin zu dem entschluss gekommen:

ein bagger mit einer höchstgeschwindigkeit von 6 km/h = benötigt keine fahrerlaubniss.

ein bagger der schneller fährt:

gewerblich = c/ce
land- und fortwirtschaftlich= t

den ein bagger ist ja auch ein kraftfahrzeug oder etwa nicht? und somit gelten die gleichen bestimmungen wie für ein anderes kraftfahrzeug!
sehe ich zumindestens so!

diese erkenntnis entnehme ich http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrerlaub ... tfahrzeuge

mfg tigger

Danke, so meinte ich das auch ;)

Gruss TomS
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Beitragvon Malte » So Apr 02, 2006 19:22

Ein 65t-Bagger bzw. ein Kettenbagger darf eh nicht auf der Straße fahren und man benötigt auch keinen Führerschein. Man muß nur sachkundig sein oder von einem Sachkundigen eingewiesen worden sein.
In die Klasse T fallen land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge bis 60 km/h
und selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Radlader, Radbagger, Teleskopstapler etc.) bis 40 km/h. Egal ob landwirtsch. genutzt oder gewerblich.
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Beitragvon Johnny7710 » Mo Apr 03, 2006 9:28

Hallo @MWM
Das was du da oben geschrieben hast insbesondere dass:

(Radlader, Radbagger, Teleskopstapler etc.) bis 40 km/h. Egal ob landwirtsch. genutzt oder gewerblich.)

Das bedeutet also dass Ich mit dem T Schein auch Radlader mit Schwarzem Kennzeichen Fahren darf??
Dann dürfte Ich ja auch einen Traktor der Schwarz angemeldet ist fahren?

Ich dachte mit T darf man NUR Landwirtschaftliche Arbeiten durchführen.
Und man darf auch nur Maschinen die ein Grünes Kennzeichen haben fahren.

Oder habe ich da was falsch verstanden?
Johnny7710
 
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Beitragvon wm88 » Mo Apr 03, 2006 9:50

Johnny7710 hat geschrieben:Hallo @MWM
Das was du da oben geschrieben hast insbesondere dass:

(Radlader, Radbagger, Teleskopstapler etc.) bis 40 km/h. Egal ob landwirtsch. genutzt oder gewerblich.)

Das bedeutet also dass Ich mit dem T Schein auch Radlader mit Schwarzem Kennzeichen Fahren darf??
Dann dürfte Ich ja auch einen Traktor der Schwarz angemeldet ist fahren?

Ich dachte mit T darf man NUR Landwirtschaftliche Arbeiten durchführen.
Und man darf auch nur Maschinen die ein Grünes Kennzeichen haben fahren.

Oder habe ich da was falsch verstanden?


Ja hast du ;-)

Traktoren mit grünem Kennzeichen dürfen nur für Land - und Forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzte werden.
Mit der Führerscheinklasse T darfst du sowohl Traktoren mit grünem als auch Traktoren mit schwarzem kennzeichen fahren.
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Beitragvon Landknecht » Mo Apr 03, 2006 14:16

Hallo,

so Ihr Leute, ich habe mich heute mal an eine Stelle gewendet,
welche sich zu 100% mit den Führerscheinklassen auskennt !!!

Folgendes ...

Die FS Klasse L, sieht vor, das man selbstfahrende Arbeitsmaschinen der Landwirtschaft,
als auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen des Baugewerbe fahren darf !
Die FS Klasse L, ist nicht so sehr an die Land & Forstwirtschaft gebunden, wie es auf den ersten Blick die FS Klasse T ist !

Mit FS Klasse L darf man Baumschinen fahren (Radlader, Bagger, Stapler usw.),
sie dürfen zum Zweck der Landwirtschaft, als auch zum Zweck des Baugewerbe geführt werden,
solange sie eine Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten !!!

Da die FS Klasse T, die FS Klasse L beinhaltet, darf man mit der FS Klasse T, Baumaschinen (Radlader, Bagger usw.) führen,
auch wenn diese nicht zum Zweck der Landwirtschaft genutzt werden !
d.h - Man darf mit einem Radlader nicht nur das Silo walzen, oder den Mist laden,
man darf auch bei einem Bauunternehmer einen Radlader fahren, solange dieser nicht durch die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit schneller als 25 km/h fährt !!!


Zwar steht bei FS Klasse T folgendes:
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

was bedeuten würde, das man keine Baumschinen fahren darf ...


widerrum steht bei Klasse L folgendes:
sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h

was bedeutet, das Baumaschinen wie z.b. Radlader, Bagger, Stapler usw. gefahren werden dürfen, solange sie nicht schneller wie 25 km/h fahren !!!


Die Aussage das man Radlader, Bagger usw. nur mit FS Klasse C/CE führen darf, trifft nur dann zu, wenn das Fahrzeug schneller als 25 km/h fahren kann, sonst nicht !!!

Nochwas ... bei der FS Klasse T steht, das man selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h fahren darf,
dies bezieht sich auf Vollernter, Häcksler, Drescher usw. im Sinne der LoF, nicht aber auf Baumschinen, da gilt das was unter FS Klasse L steht !


Nun was zu der Farbe der Kennzeichen ...
In der Land & Forstwirtschaft werden hauptsächlich grüne Kennzeichen gefahren, solche Schlepper darf man selbstverständlich mit der FS Klasse T führen !

Nun gibt es aber auch Lohnunternehmen, welche schwarze Kennzeichen haben, aber auch diese Schlepper darf man mit der FS Klasse T führen,
aber nur dann, wenn der Schlepper tatsächlich im Dienste der Land oder Forstwirtschaft im Einsatz ist !!!


So, nun hoffe ich etwas sinnvolles, und klärendes beigetragen zu haben ...


Gruß
Landknecht
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Beitragvon Roy » Mo Apr 03, 2006 14:38

Ja wenn ich gewusst hätte, dass meine Frage über den Ketten-Bagger so eine Diskussion auslöst...
Dennoch recht herzlichen Dank für eure Bemühungen.

Aber eins gibt mir doch zu denken: wir haben hier (fast) alle den Fs T und wissen gar nicht exakt was wir mit ihm fahren dürfen!? Eine Runde kollektives Nachsinnen bitte!

Gruß Roy
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Beitragvon Landknecht » Mo Apr 03, 2006 14:42

@ Roy

Klipp und Klar ... Du darfst Bagger fahren, solange er nicht schneller wie 25 km/h fährt, und Du Klasse T bzw. L hast :wink: :wink: :wink:
Allerdings denke ich auch das man bei bestimmten Baggern, eine Maschinenunterweisung braucht !

Aber ich geb Dir recht, fast alle haben Ihn, aber keiner weiß es so 100%ig !
Man sagte mir aber auch, das sich einiges geändert hat, zu Anfang gab es wohl noch ein paar Unterschiede, diese habe man aber im Laufe der Zeit abgeändert ... !

Raus gekommen ist das obige Ergebnis :D


Gruß
Landknecht
Zuletzt geändert von Landknecht am Mo Apr 03, 2006 14:49, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Roy » Mo Apr 03, 2006 14:47

Ja, ja, dass ich den Bagger fahren darf war mir schon klar. Es war nur der Interesse halber. Wenn man drei Wochen jeden Tag auf dem Ding hockt, dann hat man Zeit sich über alles mögliche Gedanken zu machen.
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Beitragvon Landknecht » Mo Apr 03, 2006 14:54

:lol: :lol: :lol:

Ja, das glaube ich Dir gerne 8) 8) 8)
Naja, dann weiterhin viel Spaß, ich muß jetzt mal in den Garten,
sonst springt mir meine Perle noch ins Gesicht :?


Gruß
Landknecht
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Beitragvon Malte » Mo Apr 03, 2006 18:27

Interessantes Thema. Habe inzwischen herausgefunden, das alle FS-Klassen ausführlich beim ADAC beschrieben werden, und zwar unter folgendem Link:
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Fuehrerschein/EU_Fuehrerschein/Die_neuen_Fuehrerscheinklassen/default.asp?ComponentID=2762&SourcePageID=10213
Sehr informativ, finde ich.
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Beitragvon Landknecht » Mo Apr 03, 2006 18:34

Hallo,

joah, so findest Du es auf vielen verschiedenen Seiten, manche sind sogar in Ihrer Aussage noch etwas umfangreicher :wink:


Gruß
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Beitragvon Bulldogfahrer » Mo Apr 03, 2006 18:41

Ich möchte auch bald den T Führerschein machen. Bei uns in der Stadt ist ne Fahrschule, die ein Traktor und ein Hänger hat. Ich glaub die haben auch nur ein Tandem Anhänger.
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Beitragvon ford3055 » Mo Apr 03, 2006 18:55

Grünes Kennzeichen bedeutet nur Steuerbefreit und nicht Landwirtschaft.

Gruß Kevin
Unheimlich ist des Schlossers Kraft wenn er mit dem Hebel schafft!!!
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Beitragvon Johnny7710 » Di Apr 04, 2006 8:59

Hallo

@Olli76

Bei der Strassenmeisterei da wo ich zurzeit ein Praktikum mache, die
haben einen Radlader der schwarz zugelassen ist.
Hier fahren auch mehrere mit schwarzen Kennzeichen rum.

Mfg
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