moin moin
@toms
sorry wenn ich dich missverstanden habe! bei deiner ausführung hat mir so ein bißchen das land- und fortswirtschaft gefehlt.
so nun zum thema bagger ich habe mich damit mal ein bißchen beschäftigt und bin zu dem entschluss gekommen:
ein bagger mit einer höchstgeschwindigkeit von 6 km/h = benötigt keine fahrerlaubniss.
ein bagger der schneller fährt:
gewerblich = c/ce
land- und fortwirtschaftlich= t
den ein bagger ist ja auch ein kraftfahrzeug oder etwa nicht? und somit gelten die gleichen bestimmungen wie für ein anderes kraftfahrzeug!
sehe ich zumindestens so!
diese erkenntnis entnehme ich http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrerlaub ... tfahrzeuge
mfg tigger
