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Jet 3 hat geschrieben:Joschi du darfst mich mal am Zinken schlotzen ....
Kid10 hat geschrieben:
So aber mein Fahrlehrer sagt nichts von einem zwei-Achser Hänger.
Ferdi-93 hat geschrieben:Kid10 hat geschrieben:
So aber mein Fahrlehrer sagt nichts von einem zwei-Achser Hänger.
Moin,
ich hab im Nov. 2009 meinen T-Schein gemacht.
Mein Fahrlehrer hatte mir damals gesagt das ich nen Drehschemelhänger brauch mit DruLu, die vordere Wand muss so hoch sein, dass man nicht drüber gucken kann vom Fahrersitz aus.
Der Trecker musste zwischen 40 und 60 laufen.
mfg Ferdi
FEV Anlage 7 (zu § 16 Absatz 2, § 17 Absatz 2 und 3) Fahrerlaubnisprüfung hat geschrieben:2.2 Prüfungsfahrzeuge
Als Prüfungsfahrzeuge sind zu verwenden:
...
2.2.15 Für Klasse T:
Fahrzeugkombinationen bestehend aus einer Zugmaschine der Klasse T und einem Anhänger
– durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit der Zugmaschine mehr als 32 km/h
– Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeugkombination mehr als 32 km/h
– Zweileitungs-Bremsanlage
– Anhänger mit mindestens geschlossener Ladefläche (Fahrgestell ohne geschlossenen Boden nicht zulässig)
– Länge des Anhängers bei Verwendung eines Starrdeichselanhängers mindestens 4,5 m
– Länge der Fahrzeugkombination mindestens 7,5 m
Mann soll ja nur fahren und Abfahrkontrolle und Verbinden und Trennen von Fahrzeugen machen. Man soll ja gleich kein Haus bauen. Aber nun ja, wenn man die Regeln und Vorschriften befolgt, dann klappt die Ausbildung der Klasse T auch so, wie sie laufen soll Zurück zu Aktuelles und Allgemeines
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