Aktuelle Zeit: Fr Apr 26, 2024 16:54
Das ist richtig, das eine ist ein Wiederkäuer Paarhufer, das Andere nicht .Otto Mohl hat geschrieben:weil es einen großen Unterschied zwischen Pferden und Rindern gibt.
Auch das ist richtig für den typischen Stiefelbauer ! der auch nachts die verschissenen Gummistiefel nicht auszieht .Pferde sind Luxustiere.
Ich sag es der Referentin des BBV, Abteilung Pensionspferdehalter und den drei Fachautoren dass sie auf der Brennsuppe daher schwimmen und sich an Otto Hohl wenden sollen .Da kannst du dokumentieren was du willst, du haftest immer. Die Dokumentation ist entscheidend, ob du da grob fahrlässig handelst oder nicht und dann auch wie es mit deiner Versicherung aussieht.
So hätte ich es auch verstanden, bloss gehört halt zur erforderlichen Sorgfalt die Dokumentation dazu.Fassis Versicherung zahlt dann gar nichts, wenn die Tiere einem Betrieb dienen und er die erforderliche Sorgfalt eingehalten hat, hat nämlich niemand einen Anspruch. Pech gehabt.
Jörken hat geschrieben:Danke für den Hinweis auf das "AID Heft". Ich werde mir das mal bei Gelegenheit besorgen (Versand per mail lieber nicht, schließlich steckt ja viel Arbeit drin und die paar Euro würde ich bezahlen).
Ich selbst bin ja in Österreich. Bei uns ist das alles nicht so genau, wobei selbstverständlich auch schon Schäden und Gerichtsurteile vorhanden sind.
Trotzdem ist das Thema wichtig. Ich denke der große Unterschied zwischen Hobby und Landwirt wird wohl in der Haftpflichtversicherung liegen. In Ö hat diese so gut wie jeder Landwirt, vielen Hobby Tierhaltern ist gar nicht bewusst, dass sie eine Versicherung abschließen sollten, zumindest ist das meine Erfahrung.
...
Fassi hat geschrieben:Ich darf in dem Fall mal an den Unfall im Landrückentunnel verweisen. Das hätte ohne Dokumentation und Gutachten den Schäfer bis ans Ende seiner Tage ruiniert. Da ging sowohl um Strafrecht (gefährlicher Eingriff in den Eisenbahnverkehr und Körperverletzung) wie auch um Zivilrecht (Schadensersatz). Wurde damals ja auch auf mehr wie einer Versammlung des Schafverbands besprochen und stand eigentlich auch in den Fachmedien. Aber jeder so wie möchte, mir hat das bisschen Schreibarbeiten jedenfalls 1.300€ gespart.
Gruß
langholzbauer hat geschrieben:Habt Ihr nicht in Ö. noch größere Probleme?
Das Urteil von dem Alm- Unfall wäre ja in D. so nicht an Paragr.833 ff.BGB vorbei gekommen.
Und jetzt mal zurück zur Praxis:
Im Strafrecht muß Fahrlässigkeit auch bewiesen werden!
langholzbauer hat geschrieben:Ich bin ja nur Bauer und kenne mich in der "Juristerei" resp. Justiz nicht aus.
Aber sollte hier ein strafrechtlich " Freigesprochener" - somit gerichtlich bestätigt nicht verantwortlicher- nicht auch frei von zivilrechtlichen Ansprüchen sein?
langholzbauer hat geschrieben:Ich bin ja nur Bauer und kenne mich in der "Juristerei" resp. Justiz nicht aus.
Aber sollte hier ein strafrechtlich " Freigesprochener" - somit gerichtlich bestätigt nicht verantwortlicher- nicht auch frei von zivilrechtlichen Ansprüchen sein?
Noch sind wir nicht USA!
Pegasus_o hat geschrieben:
Nöö, das sind zwei paar Schuhe. Als Beispiel der Fall Kachelmann, da wurde die Ex strafrechtlich freigesprochen, zivilrechtlich aber zu Schadenersatz verurteil. Im Strafrecht sind die Anforderungen höher, der Beweis zu Lasten des Angeklagten muß "zweifelsfrei" sein...
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