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Funktion Weidezaungerät dokumentieren

Fragen und Antworten rund um die Rindviehhaltung.
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40 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Funktion Weidezaungerät dokumentieren

Beitragvon Olli » Do Apr 15, 2021 9:43

was helfen 3000V wenn die Joule zu niedrig sind.....
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Re: Funktion Weidezaungerät dokumentieren

Beitragvon Sturmwind42 » Do Apr 15, 2021 11:23

Otto Mohl hat geschrieben:weil es einen großen Unterschied zwischen Pferden und Rindern gibt.
Das ist richtig, das eine ist ein Wiederkäuer Paarhufer, das Andere nicht .

Pferde sind Luxustiere.
Auch das ist richtig für den typischen Stiefelbauer ! der auch nachts die verschissenen Gummistiefel nicht auszieht .
Alle anderen wissen, dass anderer Leuts Luxus-Pferde, auch meine in Obhut genommenen Nutzpferde sein können( genau die selben Pferde ) , sofern diese mein Einkommen (oder Teile davon ) ausmachen! Dann gibt es noch viele andere Beispiele in denen Pferde keine Luxustiere sind sondern reine Nutztiere die betrieblich und steuerlich auch so behandelt werden ! Man denke an Rückepferde, Fuhrhaltereien , gewerbliche Reit Kutsch und Fahrbetriebe , Therapiepferde, Verleihpferde und viele andere mehr . Aber ich verstehe, dass das nicht jeder Stiefelbauer so sehen kann, da gibts nur schwarz und weiss .

Da kannst du dokumentieren was du willst, du haftest immer. Die Dokumentation ist entscheidend, ob du da grob fahrlässig handelst oder nicht und dann auch wie es mit deiner Versicherung aussieht.
Ich sag es der Referentin des BBV, Abteilung Pensionspferdehalter und den drei Fachautoren dass sie auf der Brennsuppe daher schwimmen und sich an Otto Hohl wenden sollen .
Meine sind jedenfalls über mich -haftplicht und -obhuts und über die Besitzer seperat haftplichtversichert, wobei letztere nicht greift wenn ich meinen WEeidezaun nicht i. O. habe .

Der Gesetzestext wurde vorgetragen und dazu mehrere Gerichtsurteile erklärt, welche die für und welche die gegen den Tierhalter als Landwirt ausgingen, die mehreren handelten von Rindern .

Richtig ist dass man bei reiner Hobbyhaltung näher an der Haftung ist als einer der davon lebt . Jetzt müsstest es bloss noch auseinander halten können . Schaffst du nicht, probiers erst gar nicht .


Fassis Versicherung zahlt dann gar nichts, wenn die Tiere einem Betrieb dienen und er die erforderliche Sorgfalt eingehalten hat, hat nämlich niemand einen Anspruch. Pech gehabt.
So hätte ich es auch verstanden, bloss gehört halt zur erforderlichen Sorgfalt die Dokumentation dazu.
Solange nichts vorkommt wird die keiner sehen wollen, im Schadenfall jedoch die Versicherung, die Polizei / Gutachter , und letztendlich der Richter . Egal wie du daherredest .
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Re: Funktion Weidezaungerät dokumentieren

Beitragvon Olli » Do Apr 15, 2021 11:32

dürfte dann aber mehr das Strafrecht im Schadenfall, als den Schadenfall bei der Versicherung betreffen
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Re: Funktion Weidezaungerät dokumentieren

Beitragvon Jörken » Do Apr 15, 2021 11:47

Danke für den Hinweis auf das "AID Heft". Ich werde mir das mal bei Gelegenheit besorgen (Versand per mail lieber nicht, schließlich steckt ja viel Arbeit drin und die paar Euro würde ich bezahlen).

Ich selbst bin ja in Österreich. Bei uns ist das alles nicht so genau, wobei selbstverständlich auch schon Schäden und Gerichtsurteile vorhanden sind.
Trotzdem ist das Thema wichtig. Ich denke der große Unterschied zwischen Hobby und Landwirt wird wohl in der Haftpflichtversicherung liegen. In Ö hat diese so gut wie jeder Landwirt, vielen Hobby Tierhaltern ist gar nicht bewusst, dass sie eine Versicherung abschließen sollten, zumindest ist das meine Erfahrung.

Zur Dokumentation muss ich sagen, nichts gegen Digitalisierung, aber was bedeutet das? Ich binde mich zuerst mal an eine gewisse Firma. Sind deren Aufzeichnungen ausreichend, oder fehlt eine wichtige Angabe? Sind deren Aufzeichnungen sicher auf Servern abgelegt, kann ich diese als Backup runter ziehen? Was ist wenn ich ein Abo kündige (gratis ist nichts), verliere ich dann auch die Dokumentation? Ich bin sicher kein Verweigerer vom technischen Fortschritt, aber diese Rundum-Sorglos Pakete (zb himps von Horizont) werfen bei mir mehr Fragen auf als ich mir davon Sicherheit verspreche. Darum bin ich für eine Dokumentation am Papierzettel oder in einem simplen Google-Sheet, etwas das ich selber anpassen kann, mir wenig kostet, und wo ich meine Verantwortung auch selber wahrnehme und nicht abschiebe.

Im Zweifelsfall wirds sicher mehr Wert sein, wenn ich beweisen kann auch die Nachschau persönlich vorgenommen zu haben, und nicht nur beim Müsli am Handy herum getippt habe. Was zb ist wenn eine über motivierte Kalbinn über den Zaun springt? Elektrisch ist alles okay, aber das Tier ist trotzdem weg. Ich könnte jedem Tier ein GPS Halsband verpassen.... ;)
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Re: Funktion Weidezaungerät dokumentieren

Beitragvon Sturmwind42 » Do Apr 15, 2021 11:53

AID Heft ist momentan ausverkauft , die neue Auflage noch nicht auf dem Markt ........... so die Referentin .


Und noch was fürn Otto ---- das unnütze Heft hat bloss 88 Seiten . Steht lauter Bullshiet drin .
Zuletzt geändert von Sturmwind42 am Do Apr 15, 2021 12:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Funktion Weidezaungerät dokumentieren

Beitragvon Fassi » Do Apr 15, 2021 11:56

Ich darf in dem Fall mal an den Unfall im Landrückentunnel verweisen. Das hätte ohne Dokumentation und Gutachten den Schäfer bis ans Ende seiner Tage ruiniert. Da ging sowohl um Strafrecht (gefährlicher Eingriff in den Eisenbahnverkehr und Körperverletzung) wie auch um Zivilrecht (Schadensersatz). Wurde damals ja auch auf mehr wie einer Versammlung des Schafverbands besprochen und stand eigentlich auch in den Fachmedien. Aber jeder so wie möchte, mir hat das bisschen Schreibarbeiten jedenfalls 1.300€ gespart.

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Funktion Weidezaungerät dokumentieren

Beitragvon langholzbauer » Do Apr 15, 2021 12:21

Jörken hat geschrieben:Danke für den Hinweis auf das "AID Heft". Ich werde mir das mal bei Gelegenheit besorgen (Versand per mail lieber nicht, schließlich steckt ja viel Arbeit drin und die paar Euro würde ich bezahlen).

Ich selbst bin ja in Österreich. Bei uns ist das alles nicht so genau, wobei selbstverständlich auch schon Schäden und Gerichtsurteile vorhanden sind.
Trotzdem ist das Thema wichtig. Ich denke der große Unterschied zwischen Hobby und Landwirt wird wohl in der Haftpflichtversicherung liegen. In Ö hat diese so gut wie jeder Landwirt, vielen Hobby Tierhaltern ist gar nicht bewusst, dass sie eine Versicherung abschließen sollten, zumindest ist das meine Erfahrung.
...

Habt Ihr nicht in Ö. noch größere Probleme?
Das Urteil von dem Alm- Unfall wäre ja in D. so nicht an Paragr.833 ff.BGB vorbei gekommen.
Und jetzt mal zurück zur Praxis:
Im Strafrecht muß Fahrlässigkeit auch bewiesen werden!
Wenn die Tiere das ganze Jahr satt und zufrieden auf der Weide stehen und dann irgendwann doch mal was passiert, fragen selten Versicherung oder andere Stellen nach Aufzeichnungen. Da lässt sich auch mit Leumundszeugen noch einiges retten.
Und im anderen Extrem, wo die Halter der Polizei schon lange bekannt sind, weil immer wieder Tiere streunen, nützt auch das Weidetagebuch nichts.
Ich kenne es leider so, daß meistens die Tiere von immer wieder den gleichen Haltern unterwegs sind.
Leider musste hier in der Region erst ein unbeteiligter Verkehrsteilnehmer sterben, bevor die Behörden einen Freilauf- "Biobauern " die Bude dicht machten, dessen Pferde ständig kilometerweit unterwegs waren.
Klar trifft es jeden mal, daß die Tiere ausbrechen...
Ein intakter Weidezaun und zufriedene Tiere sind viel wichtiger als irgendwelche Aufzeichnungen.
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Re: Funktion Weidezaungerät dokumentieren

Beitragvon T5060 » Do Apr 15, 2021 12:36

Fassi hat geschrieben:Ich darf in dem Fall mal an den Unfall im Landrückentunnel verweisen. Das hätte ohne Dokumentation und Gutachten den Schäfer bis ans Ende seiner Tage ruiniert. Da ging sowohl um Strafrecht (gefährlicher Eingriff in den Eisenbahnverkehr und Körperverletzung) wie auch um Zivilrecht (Schadensersatz). Wurde damals ja auch auf mehr wie einer Versammlung des Schafverbands besprochen und stand eigentlich auch in den Fachmedien. Aber jeder so wie möchte, mir hat das bisschen Schreibarbeiten jedenfalls 1.300€ gespart.

Gruß


Am Landrückentunnel das war einzig die gute Arbeit von Rechtsanwalt Ralf Niehues, Frankfurt umgehend beauftragt durch die GHV Darmstadt, der 24 Std. später den Vorgang in straf - und zivilrechtlicher Weise betreut hat. NIEHUES ist so einiger der wenigen Anwälte die sich in den Wirren des §833(2) BGB auskennen. Lustigerweise ist §833 auch die Norm fürs Strafrecht, das ist sonst umgekehrt.

Zur Dokumentation reicht auch die glaubhafte Aussage eines Zeugen über die Weidekontrolle.

Panikausbrüche (Wolf, Hund, Hubschrauber, Drohnen, Quads usw.) haben eine sehr typische Charakteristik

Das AID Heft gibt es auch als Download
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Funktion Weidezaungerät dokumentieren

Beitragvon Jörken » Do Apr 15, 2021 13:29

langholzbauer hat geschrieben:Habt Ihr nicht in Ö. noch größere Probleme?
Das Urteil von dem Alm- Unfall wäre ja in D. so nicht an Paragr.833 ff.BGB vorbei gekommen.
Und jetzt mal zurück zur Praxis:
Im Strafrecht muß Fahrlässigkeit auch bewiesen werden!

Das stimmt, die Alm wurde bei uns zum Problem. In dem einen traurigen Fall waren die Tiere gar nicht vom Wanderweg weg gezäunt, mittlerweile ist an der Unfallstelle ein Elektrozaun. Wie sicher ist ein Elektrozaun, wenn auf einer Seite eine Herde Mutterkühe sitzt, und auf der anderen an einem schönen Tag hunderte Wanderer samt freilaufenden Hunden unterwegs sind? So viele Volt kann man durch keinen Zaun jagen. Aber ich möchte das gar nicht weiter vertiefen.
Eins noch: strafrechtlich wurde der Almbauer nicht verurteilt, er bzw seine Versicherung kommt zivilrechtlich dran, es lag keine Fahrlässigkeit vor. Ich bin kein Rechtsexperte und kenne die Situation in Deutschland nicht, aber die sogenannten "amerikanischen Verhältnisse", wenns um zivilrechtliche Haftungsfragen geht, sind vermutlich nördlich und südlich vom Karwendelgebirge die gleichen.
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Re: Funktion Weidezaungerät dokumentieren

Beitragvon langholzbauer » Do Apr 15, 2021 13:41

Ich bin ja nur Bauer und kenne mich in der "Juristerei" resp. Justiz nicht aus.
Aber sollte hier ein strafrechtlich " Freigesprochener" - somit gerichtlich bestätigt nicht verantwortlicher- nicht auch frei von zivilrechtlichen Ansprüchen sein?

Noch sind wir nicht USA! :klug:
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Re: Funktion Weidezaungerät dokumentieren

Beitragvon Pegasus_o » Do Apr 15, 2021 14:34

langholzbauer hat geschrieben:Ich bin ja nur Bauer und kenne mich in der "Juristerei" resp. Justiz nicht aus.
Aber sollte hier ein strafrechtlich " Freigesprochener" - somit gerichtlich bestätigt nicht verantwortlicher- nicht auch frei von zivilrechtlichen Ansprüchen sein?



Nöö, das sind zwei paar Schuhe. Als Beispiel der Fall Kachelmann, da wurde die Ex strafrechtlich freigesprochen, zivilrechtlich aber zu Schadenersatz verurteil. Im Strafrecht sind die Anforderungen höher, der Beweis zu Lasten des Angeklagten muß "zweifelsfrei" sein...
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Re: Funktion Weidezaungerät dokumentieren

Beitragvon Jörken » Do Apr 15, 2021 14:52

langholzbauer hat geschrieben:Ich bin ja nur Bauer und kenne mich in der "Juristerei" resp. Justiz nicht aus.
Aber sollte hier ein strafrechtlich " Freigesprochener" - somit gerichtlich bestätigt nicht verantwortlicher- nicht auch frei von zivilrechtlichen Ansprüchen sein?

Noch sind wir nicht USA! :klug:

Ich bin da auch der falsche, versteh zu wenig. Denke Pegasus hat das richtig dargestellt.
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Re: Funktion Weidezaungerät dokumentieren

Beitragvon langholzbauer » Do Apr 15, 2021 15:31

Ist aber schon ein Unterschied, ob Tiere aus einer idR. sicheren Umzäunung ausbrechen oder irgend jemand strafrechtlich relevante Vorwürfe erhebt, die er/sie/es nicht wirklich belegen können!
Das Beispiel von @ Pegasus_o
hat ja jetzt mal sehr wenig mit einem Schaden auf Grund von tatsächlich ausgebrochenen Tieren zu tun!
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Re: Funktion Weidezaungerät dokumentieren

Beitragvon langholzbauer » Do Apr 15, 2021 15:41

Pegasus_o hat geschrieben:
Nöö, das sind zwei paar Schuhe. Als Beispiel der Fall Kachelmann, da wurde die Ex strafrechtlich freigesprochen, zivilrechtlich aber zu Schadenersatz verurteil. Im Strafrecht sind die Anforderungen höher, der Beweis zu Lasten des Angeklagten muß "zweifelsfrei" sein...

Zweifelsfreier Beweis zu Lasten des Angeklagten ist das Argument!
Welcher Ankläger kann bitteschön mir vorwerfen, daß meine Weiden nicht sicher gezäunt sind. :klug:
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Re: Funktion Weidezaungerät dokumentieren

Beitragvon Fassi » Do Apr 15, 2021 15:52

Wenn der Ankläger zB in eins Deiner Tiere mit dem Auto gefahren ist und dafür Schadensersatz haben will. Ist bei der Bahngeschichte ähnlich, Strafrechtlich hast du da den Eingriff in den Eisenbahnverkehr und die Körperverletzung und zivilrechtlich diverse Schadensersatzansprüche, Verdienstausfälle und Schmerzensgeld er.

Gruß
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