langholzbauer hat geschrieben:Ist aber schon ein Unterschied, ob Tiere aus einer idR. sicheren Umzäunung ausbrechen oder irgend jemand strafrechtlich relevante Vorwürfe erhebt, die er/sie/es nicht wirklich belegen können!
"Irgend jemand" kann keine strafrechtlich relevanten Vorwürfe erheben, das kann nur der Staatsanwalt. Wenn einer ums Leben kam, ermittelt der automatisch, ansonsten wenn einer eine Anzeige erstattet. Die Anzeige kann man abgeben, ohne etwas beweisen zu müssen. Im weiteren Verlauf, muß der Staatsanwalt sicher nachweisen, daß ein Gesetz verletzt wurde, der Beschuldigte muß nix machen, er kann auch einfach schweigen.
"Irgend jemand" kann dagegen Geld für seinen Schaden von dem Schädiger verlangen. Diesen Anpruch muß er glaubhaft machen, glauben muß ihm der Richter. Hier sollte der Schädiger sehen, daß er auch ein paar Argumente beibringt, schweigt er, kann der Richter auch einfach dem Geschädigtem glauben, ohne dass ein lückenloser Beweis geführt wurde.
Für das zweite Szenario ist eine solche Dokumentation gedacht.