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Gewerblichkeit von Mastbetrieben?

Ein interessanter Schwerpunkt der immer mehr an Bedeutung gewinnt und in einem Landwirtschaftsforum nicht fehlen sollte.
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51 Beiträge • Seite 3 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Gewerblichkeit von Mastbetrieben?

Beitragvon LUV » Do Jan 19, 2017 16:09

Elisa hat geschrieben:Ställe baut man doch immer im Gewerbe! Ob man die dann anschliessend landwirtschaftlich oder gewerblich nutzt ist doch sekundär!
Da spart man doch beim Bau schon 19% Umsatzsteuer.


Das ist ja mal ganz neu. Wie soll man das verstehen?
Du bist wirklich dämlicher als ich dachte! :lol: :lol: (Bauer Piepenbrink)
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Re: Gewerblichkeit von Mastbetrieben?

Beitragvon elchtestversagt » Do Jan 19, 2017 16:24

Die Betriebsform ist vollkommen egal, solange man nicht mehr Tiere hält als im Vieheinheitenschlüssel festgesetzt wird.
Ich kann auch Landwirtschaft Pauschalierend machen mit einer GmbH, einer Co-KG oder einer GbR oder eine Aktiengesellschaft oder einer Ltd oder sonstwas, das sind zwei paar Schuhe.
Lonar hat das ja schon geschrieben, die meisten Betriebe sind soweit "runtergeteilt", dass man max 30 ha ( 270 VE) grössen hat.
Und wenn man nur 50 ha hat, aber Vieheinheiten für 60 ha hat, dann ist der Pachtpreis egal, Manfred.

Nochmal zum Mitschreiben: Würde morgen die Pauschalierung fallen, dann würden in Süd-Oldenburg die Pachtpreise auf ein Gülleniveau fallen, und ausserdem würden 70% der "Landwirtschaftlichen" Betriebe über Nacht verschwinden, weil dann alles in eins gefasst wird.
Und genau davor haben sehr viele "Mitverdiener" ( Verpächter, Steuerberater, Beratungsorganisationen bis hin zum Bauernverband) Angst ( "Mitgliederschwund", Einnahmenverluste).
Deshalb wird das nicht gemacht.

Das ist ganz einfach: Vater hat eine GmbH und vermietet Landwirtschaftliche Gebäude.
Er plant und baut den Stall und verpachtet den an die Vater-Sohn GbR, die Landwirtschaftlich Schweine mästet.
Der Vater bekommt die MwSt zurück, muss im Gegenzug aber MwSt für die Einnahme ( Vermietung) abführen.
Spart zwar die Hälfte an MwSt in der Zeit, aber was man hat, das hat man.
Geht aber auch nur, wenn man anschliessend Landwirtschaftlich mästen kann.
Muss man Gewerblich mästen, ist das eh egal.
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Re: Gewerblichkeit von Mastbetrieben?

Beitragvon LUV » Do Jan 19, 2017 16:47

So geht das! :klug:
Du bist wirklich dämlicher als ich dachte! :lol: :lol: (Bauer Piepenbrink)
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Re: Gewerblichkeit von Mastbetrieben?

Beitragvon Manfred » Do Jan 19, 2017 17:20

Es ist schon pervers, welche Blüten unser verkorkstes Steuersystem hervorbring.
„Alles, was wir hören, ist eine Meinung, keine Tatsache. Alles, was wir sehen, ist eine Perspektive, nicht die Wahrheit.“ Mark Aurel
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Re: Gewerblichkeit von Mastbetrieben?

Beitragvon LUV » Do Jan 19, 2017 17:58

Welch eine Erkenntnis.....wenn man den Treckersteuerthread sieht, muss man sich ja auch nicht wundern, wenn man für ein paar Euros versucht das Loch zu suchen, das der Staat ermöglicht. :mrgreen:
Du bist wirklich dämlicher als ich dachte! :lol: :lol: (Bauer Piepenbrink)
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Re: Gewerblichkeit von Mastbetrieben?

Beitragvon KarlGustav » Do Jan 19, 2017 20:08

Deine Fachkenntnis in allen Ehren, lieber LUV!
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Re: Gewerblichkeit von Mastbetrieben?

Beitragvon julius » So Jan 22, 2017 11:33

speeder hat geschrieben:
Manfred hat geschrieben: ........weniger zu erzeugen............


:lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

Der war mal wirklich gut! Für einen Moment vergass ich glatt, das wir es hier mit Bauern zu tun haben, und wollte dir fast zustimmen!


Das mit weniger erzeugen hatten die Milchbauern doch schon mit dem BDM damals. Das ging gründlich in die Hose.
julius
 
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Re: Gewerblichkeit von Mastbetrieben?

Beitragvon julius » So Jan 22, 2017 11:39

Was die hohen Pachtpreise betrifft. Seit doch als Landwirte froh denn die meisten profitieren davon.
4 von 5 Landwirten haben schon ihren Hof aufgegeben und der Strukturwandel wird weitergehen.
Auch wenn sie ihre Höfe aufgeben und arbeiten gehen, sind es immer noch Landwirte und profitieren von den hohen Kauf und Pachtpreisen ihrer Grundstücke.
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Re: Gewerblichkeit von Mastbetrieben?

Beitragvon cthu » So Jan 22, 2017 11:54

Wieso wird hier nichts von einer §51a Gesellschaft geschrieben? Ich habe 300 VE für 10€ je VE vom Nachbar gepachtet. Ich glaube das ist deutlich günstiger als die letzten Hektar für 1000€ zu pachten...
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Re: Gewerblichkeit von Mastbetrieben?

Beitragvon Estomil » So Jan 22, 2017 12:12

Das hat aber einige nachteile.

Der grösste ist, dass der Nachbar vollerwerbslandwirt sein muss und über 50% seines Einkommens aus Land und forst erwirtschaften muss.

Im Zweifel kann es dann passieren, dass dir die vieheinheiten auch rückwirkend aberkannt werden....
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Re: Gewerblichkeit von Mastbetrieben?

Beitragvon cthu » So Jan 22, 2017 13:20

Ist ein Rindvieh Betrieb mit viel Grünland. Rindvieh Betriebe haben in der Regel immer viele VE über, da der Bedarf an Futterfläche deutlich höher liegt als dass die Rinder VE ergeben.
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Re: Gewerblichkeit von Mastbetrieben?

Beitragvon Elisa » So Jan 22, 2017 14:08

Mein Vater hat das bei einem Betrieb auch so gelöst, allerdings kannste die VE nicht einfach pachten, du musst schon mit dem anderen Landwirt einen gemeinsamen Betrieb gründen nach 51a.
Die Zahlung der eingebrachten VE kannste dann auch nicht pauschal abrechnen, mit zB 10€ je VE, sondern nur zum Teil pauschal.
zB 5€ je eingebrachten VE und darüber hinaus muss es ein Anteil vom Gewinn geben.
Sonst fliegt dir die ganze Sache bei einer Steuerpruefung auseinander.
Ansonsten ist das schon eine günstige Sache. Hast halt jemand anderen mit in der Gesellschaft.
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Re: Gewerblichkeit von Mastbetrieben?

Beitragvon elchtestversagt » So Jan 22, 2017 14:40

Es ist dann halt einfacher, eine GbR zu gründen, und dann ein Teilhaberverhältnis von 80 zu 20% zu haben....( oder eine andere jur. Personengesellschaft um das Haftungspotenzial zu begrenzen).
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Re: Gewerblichkeit von Mastbetrieben?

Beitragvon cthu » So Jan 22, 2017 18:07

Man muss schon eine kg gründen und den Gewinn halt so hoch steuern das der beteiligte dann halt soviel Vergütung bekommt wie es abgemacht war. Eine GbR wird niemand machen, da der beteiligte im pleite Fall mit haftet!
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Re: Gewerblichkeit von Mastbetrieben?

Beitragvon landmann14 » So Jan 22, 2017 18:47

Wir haben es so gemacht: Eine Tierhaltungs-KG nach 51a gründen und der VE-Geber erhält eine Vorabvergütung von 10 € je VE incl. MWSt. und ist mit einem Kapitalanteil von 2 % ( sind bei uns 500 € von 25000 € Gesellschaftskapital ) beteiligt und erhält auch jährlich 2 % vom Buchgewinn ausbezahlt. So ist eine Mitunternehmerschaft sichergestellt.
Ich hatte vorher versucht, durch Zupacht landwirtschaftlich zu werden/ bleiben, habe aber immer "nur" bis max. 1200 €/ha mitgeboten, wenn Flächen angeboten wurden, war damit aber erfolglos ( oder blieb vor hohen Kosten bewahrt ).
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