Aktuelle Zeit: Sa Mai 11, 2024 3:58
T5060 hat geschrieben:Bei der Eröffnungsbilanz geht man mit den Maschinen hoch rein, also Traktorpool-Preise, die druckt man sich dann auch aus.
T5060 hat geschrieben:, sollte schweigen
Der gemeine Wert ist ein bestimmter Rechtsbegriff, für den es in § 9 Bewertungsgesetz (BewG) eine Legaldefinition gibt. Danach wird er durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Der gemeine Wert ist ein Bruttowert, der auch die Umsatzsteuer beinhaltet.
Fassi hat geschrieben:Nur haben wir diese Einstufung bewusst gewollt und vom Finanzamt kam da auch kein Einspruch. Es war keine Einstufung vom Finanzamt. Wegen dem bißchen Wald und dem Wiesenhandtuch würde ich mir das Drama mit der Steuer nicht antun, wie gesagt, das Ganze endet eh irgendwann als Hobbyeinstufung.
Gruß
Fassi hat geschrieben:PS: Am Trecker ist aber trotzdem ne grüne Nummer.
Tinyburli hat geschrieben:
Ich habe jetzt meinen 100 PS- Deutz, den ich vor 4 Jahren angeschafft habe, verkauft. Bevor ich ihn verkauft habe, habe ich ihn zum Buchwert in das Privatvermögen gebucht. Ich habe gelesen , das würde bei Autos so praktiziert. Ich denke, das kann ich beim Schlepper genauso machen.
Mein Halbwissen:
1. Abschreibung zum Entnahmezeitpunkt buchen (z. B. am 30.06. die Hälfte der Jahres-AfA).
2. Fahrzeug ausbuchen.
3. Entnahme buchen, da fällt auch USt an.
Wobei 1+2 wohl erst bei der Erstellung des JA gebucht werden.
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