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Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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48 Beiträge • Seite 2 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon T5060 » Mi Mai 23, 2018 20:48

Bei der Eröffnungsbilanz geht man mit den Maschinen hoch rein, also Traktorpool-Preise, die druckt man sich dann auch aus.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon marius » Mi Mai 23, 2018 21:33

T5060 hat geschrieben:Bei der Eröffnungsbilanz geht man mit den Maschinen hoch rein, also Traktorpool-Preise, die druckt man sich dann auch aus.


Mit den Betrügereien beim Finanzamt wäre ich vorsichtig.
So tricksereien oder mauscheleien kannst vielleicht bei einer gewöhnlichen CC Kontrolle vom Amt machen, da wird halt wenns dumm läuft die EU Prämie ein paar % gekürzt und das wars dann.

Aber beim Finanzamt kann das teuer und gefährlich ( Straftat ) werden.
Das kann in die Hose gehen, Steuerhinterziehung.
Kenne einen der das so gemacht hat. Nach dem ersten Buchführungsabschluss stand bei dem der Steuerprüfer auf der Matte und hat unter anderem auch die Eröffnungsbilanz überprüft.
Ob das nur Zufall war oder gezielt war weiss ich nicht.

Der wollte dank der Aufbewahrungsfrist der Unternehmer ( mindestens 10 Jahre ) auch schön die Rechnungen sehen bzw mußten sie nachgefordert werden incl Kontoauszüge.

http://aufbewahrungsfristen.org/rechnungen/

Dann musst du also für alle Maschienen die noch in die AFA fallen, die Rechnungen oder Belege vorlegen, bzw bist gesetzlich verpflichtet.
Da nützt es auch nichts wenn alle Typschilder an den Maschinen abmontiert werden, denn die hat der Steuerprüfer angeblich beim Hofrundgang auch teilweise kontrolliert.
Der Landwirt kam ganz schön ins schwitzen. :mrgreen:

Zudem werden heute Steuerprüfer fachlich auf Landwirtschaft geschult.
Dem kannst du keinen 40 Jahre alten Stall als 10 Jahre alt verkaufen.
Oder einen 20 Jahre alten Kipper als 5 Jahre alt.
Zuletzt geändert von marius am Mi Mai 23, 2018 21:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon T5060 » Mi Mai 23, 2018 21:43

Lieber Marius, wer von Steuerhinterziehung reden möchte und die Abgabenordnung AO in Bezug auf Eröffnungsbilanzen nicht kennt, sollte schweigen
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon marius » Mi Mai 23, 2018 21:46

T5060 hat geschrieben:, sollte schweigen


In Bezug auf deinen Beitrag wäre das wirklich sinnvoll, bzw würde ich den wieder löschen.
Solche Tipps zur Steuerhinterziehung gehört in kein öffentliches Forum, zudem weiss man nicht wer hier alles mitliest. :roll:
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon Fassi » Mi Mai 23, 2018 22:01

Und das Schöne am ganzen Aufwand, das Finanzamt stuft am Ende den ganzen Spaß als Hobby ein. Läuft bei uns doch ähnlich, nur dass mittlerweile statt ursprünglich 3ha wieder knapp 7 bewirtschaftet werden, der Rest (Verpachtung und Wald) bewegt sich in ähnlichen Rahmen. Läuft schon seit gut 15 Jahren als Hobby ohne Gewinnerzielungsabsicht und interessiert das Finanzamt nicht mal peripher.

Gruß
PS: Am Trecker ist aber trotzdem ne grüne Nummer.
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon marius » Mi Mai 23, 2018 22:25

Man muss aber auch das Finanzamt verstehen. Da gibts Fälle die über viele Jahre mit ihrer Hobbylandwirtschaft nur hohe Verluste einfahren, und mit diesen Verlusten aus der Landwirtschaft ihre Steuerlast aus den anderen Einkünften senken.

Ist doch klar das bei langjährigen Verlusten am Stück vom Finanzamt irgendwann der Riegel vorgeschoben wird und das Ganze als reines Hobby ohne Gewinnabzielung eingestuft wird. Mit der Folge das die Verluste aus der Landw. nicht mehr steuermindernd abgesetzt werden können.
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon T5060 » Mi Mai 23, 2018 23:13

Das Problem der Abgrenzung Liebhaberei-Hobby zur landwirtschaft mit gewinnerzielungsabsicht haben wir ständig
und das beim kleinen K+S Bergmann genauso wie bei Multimillionären mit 50 Pferden.

Es ist doch hirnrissig bei unterschiedlichen Auffassung/Auslegung zwischen Steuerpflichtigen und Finanzamt gleich von Steuerhinterziehung zu sprechen.

Der gemeine Wert ist ein bestimmter Rechtsbegriff, für den es in § 9 Bewertungsgesetz (BewG) eine Legaldefinition gibt. Danach wird er durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Der gemeine Wert ist ein Bruttowert, der auch die Umsatzsteuer beinhaltet.
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon Fassi » Mi Mai 23, 2018 23:21

Nur haben wir diese Einstufung bewusst gewollt und vom Finanzamt kam da auch kein Einspruch. Es war keine Einstufung vom Finanzamt. Wegen dem bißchen Wald und dem Wiesenhandtuch würde ich mir das Drama mit der Steuer nicht antun, wie gesagt, das Ganze endet eh irgendwann als Hobbyeinstufung.

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon T5060 » Mi Mai 23, 2018 23:43

Fassi hat geschrieben:Nur haben wir diese Einstufung bewusst gewollt und vom Finanzamt kam da auch kein Einspruch. Es war keine Einstufung vom Finanzamt. Wegen dem bißchen Wald und dem Wiesenhandtuch würde ich mir das Drama mit der Steuer nicht antun, wie gesagt, das Ganze endet eh irgendwann als Hobbyeinstufung.

Gruß


Bei hohen Grundstückswerten nicht, da sind unsere Freunde schon listig.
Dann gibt es den Fall der all sein Geld in seinen kleinen Hof steckt und der irgendwann groß ist, dann ist es auch kein Hobby.
Sowas muss man gesehen haben und man muss wissen wo der Steuerzahler hin will, dass sollte dann auch wahrscheinlich und möglich sein.
Das Thema ist, glaube ich, das steuerrechtlich anspruchvollste Bereich im Steuerbereich Landwirtschaft.
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon Tinyburli » Do Mai 24, 2018 4:06

Ich denke, da bist auf dem richtigen Weg mit der EÜR und dem Bauenverband.
Wennst nicht selber schreiben willst, lass es das erste Jahr dem SteuerberaTER MACHEN. Aber es ist ja einfach und andere machen das ja auch alleine.

Ich habe jetzt meinen 100 PS- Deutz, den ich vor 4 Jahren angeschafft habe, verkauft. Bevor ich ihn verkauft habe, habe ich ihn zum Buchwert in das Privatvermögen gebucht. Ich habe gelesen , das würde bei Autos so praktiziert. Ich denke, das kann ich beim Schlepper genauso machen.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon Qtreiber » Do Mai 24, 2018 8:47

Gab es hier mal nicht irgendwo einen Thread, wo sich ein Waldbesitzer darüber aufgeregt hat, dass er das selbst genutzte Brennholz versteuern muss ?
Die ganze Sache mit "ich will unbedingt als Landwirtschaft anerkannt werden" kann auch nach hinten losgehen. :?
Fassi hat geschrieben:PS: Am Trecker ist aber trotzdem ne grüne Nummer.

Die ist da aber wahrscheinlich schon von Anbeginn der Zeit drauf.
Hatte ich mit 3 Kühen auch. War aber, als noch der örtliche Finanzbeamte über "grüne Nummer, ja oder nein" entschied. Heute sieht es wohl etwas anders aus.
Qtreiber
 
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon marius » Do Mai 24, 2018 11:10

Tinyburli hat geschrieben:
Ich habe jetzt meinen 100 PS- Deutz, den ich vor 4 Jahren angeschafft habe, verkauft. Bevor ich ihn verkauft habe, habe ich ihn zum Buchwert in das Privatvermögen gebucht. Ich habe gelesen , das würde bei Autos so praktiziert. Ich denke, das kann ich beim Schlepper genauso machen.


Und schon haben wir das Problem.
Man hat irgendwo mal gelesen das könnte so gehen und dann wird das so gemacht.
Dazu ändern sich jährlich das Steuerfachrecht in mehreren Punkten.
Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, sollte man bedenken.
Viele haben auch bei §13a die steuerlichen Änderungen vor wenigen Jahren verschlafen und deshalb Probleme mit den Finanzämter bekommen.
Dann steht halt mal ein Steuer-Aussenprüfer vor der Tür und dann wird eine Nachzahlung incl 6 % Zinsen richtig teuer.
Sinds höhere Summen kommt noch eine saftige Strafe dazu.

https://www.einfach-rente.de/steuerhinterziehung

Meine Steuererklärung macht, seit ich dazu veranlagt bin, Jahr für Jahr mein Steuerberater.
Dann haftet mein Steuerberater.
Bei einem Arbeiter mit Lohnzahlung ist das was anderes, das kann man auch mal selber machen, gegenüber der komplexen Steuererklärung eines Unternehmens.
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon CarpeDiem » Do Mai 24, 2018 11:38

Manchmal denke ich, hoffentlich hat der Lesedienst der Verwaltung nicht den Landtreff entdeckt und nimmt die hier erteilten steuerlichen Gestaltungsratschläge dankbar auf und schickt die Fahndung los! Einen solchen Ratschlag hat gerade unser User @Tinyburli erteilt mit seinem Schlepper Entnahmemodell. Richtig daran ist, dass der BFH in seinen Urteilen dann eine umsatzsteuerbefreite Entnahme zugelassen hat, wenn der entnommene PKW nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt war, d.h. bei einem Ankauf von einer Privatperson.

Ob dies bei dem Schlepper unseres Freundes so war, geht aus dem geschilderten Sachverhalt nicht hervor. Zudem existiert in der Verwaltung die Mindermeinung, dass wenn Entnahme und Verkauf des PKW in einem engen zeitlichen Zusammenhang erfolgt, dies als ein Missbrauch von Formen und Gestaltung anzusehen ist.
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon Qtreiber » Do Mai 24, 2018 12:37

Schlaumeier wie Tinyburly sind mit schuld dran, dass die gesetzlichen Daumenschrauben immer enger angezogen werden. :twisted:
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon Tinyburli » Do Mai 24, 2018 14:25

Ja, gut, dass ich Euch habe hier im Forum, damit ich Fehler vermeiden kann.
Ich hab den Schlepper mit Vorsteuer gekauft.
Er kostete vor 4 Jahren netto ca. 5340,-

Buchwert war bei Entnahme am 29.04. 2785,-

Wieviel Umsatzsteuer muß ich zahlen?

Wie berechnet sich der Entnahmegewinn?

Ich will ja keine Garantie- oder Haftungsansprüche haben, darum der private Verkauf.

Mein Halbwissen:



1. Abschreibung zum Entnahmezeitpunkt buchen (z. B. am 30.06. die Hälfte der Jahres-AfA).



2. Fahrzeug ausbuchen.



3. Entnahme buchen, da fällt auch USt an.



Wobei 1+2 wohl erst bei der Erstellung des JA gebucht werden.

Zuletzt geändert von Tinyburli am Do Mai 24, 2018 15:09, insgesamt 1-mal geändert.
Mit freundlichen Grüssen
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