Aktuelle Zeit: Di Apr 23, 2024 19:50
durchstarter hat geschrieben: Und sollten dennoch die Ausgaben die Einnahmen übersteigen, würdest du der Liebhaberei bezichtigt.
durchstarter hat geschrieben:
Und sollten dennoch die Ausgaben die Einnahmen übersteigen, würdest du der Liebhaberei bezichtigt.
julius hat geschrieben:Was würde denn passieren wenn das Finanzamt Liebhaberei unterstellt, dann wäre man doch von der Buchführung oder EUR befreit ?
Und man dann einen Acker oder teure Maschine verkauft ?
Wird dann die unterstellte Liebhaberei von heute auf morgen wieder aufgehoben ?
holzjackl hat geschrieben:durchstarter hat geschrieben:
Und sollten dennoch die Ausgaben die Einnahmen übersteigen, würdest du der Liebhaberei bezichtigt.
das ist ein Ammenmärchen und wird bei einem LW- Betrieb mit eigenen Flächen und/oder Betriebsgebäude nie passieren...
The Judge hat geschrieben:dass gerade bei kleineren landwirtschaftlichen Betrieben die Toleranzschwellen der Finanzämter hoch sind...
The Judge hat geschrieben: Aber ich denke auch, dass gerade bei kleineren landwirtschaftlichen Betrieben die Toleranzschwellen der Finanzämter hoch sind...
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