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Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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48 Beiträge • Seite 3 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon stamo » Do Mai 24, 2018 15:09

Danke, Carpe, die Info muss ich mir merken.

Tiny, das wird nichts, weil dein Deutz keinen Wertverlust hat.
"Wenn ich Waldbesitzer bin, dann bin ich auch für den Wald und was daraus wird verantwortlich und deshalb der Profi."
stamo
 
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon Tinyburli » Do Mai 24, 2018 15:50

Ja, ich hätte wohl noch länger warten sollen, bis die 5 Jahre Regelbesteuerung um gewesen wären und ich wieder ohne die Umsatzsteuer meine Steuer gemacht hätte.
So muß ich jetzt die erhaltene Vorsteuer wieder zurückzahlen. Da hab ich nicht aufgepasst.

Bei den Einnahmen werde ich denke ich den Verkehrswert minus Buchwert versteuern müssen.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon plasmafreak » Do Mai 24, 2018 20:10

Da habe ich ja eine Diskussion Losgetreten... :?

Mir wäre es auch am liebsten wenn ich keine "arbeit" mit der ganzen Sache hätte. Einfach die Pacht in der normalen Steuererklärung angeben und gut ist das ganze. Aber das geht ja leider nicht. :roll:
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon Fassi » Do Mai 24, 2018 21:48

Doch das geht. Völlig Problemlos. Wie schon weiter vorne geschrieben machen wir das so, seit Vater den Hof und die Flächen von Opa überschrieben bekommen hat. Die hatten da mal kurz nachgefragt, ob Nebenerwerb oder Hobby und haben sich dann mit der Auskunft "Hobby" zufrieden gegeben. Zum gleichen Zeitpunkt ist auch der Trecker von Opa auf Vater umgemeldet worden und dabei die Steuerbefreiung behalten (stimmt, das war damals noch das Finanzamt). Die Pachteinnahmen werden in der Steuererklärung mit angegeben.

Unser Nachbar übrigens macht die Landwirtschaft mit Steuerangaben und muß für seinen zweiten Trecker (Mf 132) Steuern bezahlen. Von der Betriebsgröße ist er kleiner wie wir und hat mehr Flächen verpachtet.

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon durchstarter » Do Mai 24, 2018 22:09

Hallo Plasmafreak,

deinen Angaben zu Folge ist das einzig Richtige, eine Steuererklärung nach § 13a abzugeben (sofern du, wie angegeben, den Freibetrag erhältst).

Die 13a Erklärung kannst du selbst erstellen oder auch vom Steuerberater für ca. 100 - 150€ anfertigen lassen.
Eine EÜR kostet wesentlich mehr.
Du schreibst ja selbst, dass die Pachteinnahmen unter 900€ liegen, dazu noch 0,75ha x 350€ selbst bewirtschafteter Fläche.
Bei der Forstfläche werden nur Verkaufserlöse gewinnerhöhend mit einbezogen.
Somit betragen die Einkünfte aus LuF nach Abzug des Freibetrags (900€ für Alleinstehende) ca. 0€ (sofern Gesamtbetrag der Einkünfte <=30700€ wg. Freibetrag §13(3) EstG).

Bei dir handelt es sich ja nicht um die Gründung eines neuen Betriebs, somit ist die Diskussion bzgl. des Einlagewerts der Maschinen überflüssig.
Die Maschinen befinden sich länger als deren steuerl. Nutzungsdauer im Betrieb und somit hast du keine Abschreibungen und folglich
kaum Betriebsausgaben. Und sollten dennoch die Ausgaben die Einnahmen übersteigen, würdest du der Liebhaberei bezichtigt.

Maschinenverkäufe unter 15.000€ werden bei §13a im Gegensatz zur EÜR nicht besteuert.

Folglich würde dir ein seriöser Steuerberater, sofern deine Angaben zutreffend sind, zu §13a EstG raten.

zu Tinyburlis Schlepperentnahme:
Umsatzsteuer: Die Ust auf die Entnahme muss mit dem Einkaufspreis (Marktwert) also letztendlich mit dem Verkaufserlös angesetzt werden.
Einkommensteuer:
Sofern der Verkaufserlös über dem Entnahmewert lag, liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor, und die Differenz zw. Entnahme und Verkaufspreis muss auch versteuert werden.
Da hat der Gesetzgeber schon vorgesorgt und außerdem besitzt die Finanzverwaltung noch die Allroundwaffe " Missbrauch steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten".
Sofern bringt eine Entnahme und sofortiger Verkauf keinen steuerlichen Vorteil.

Grüße
durchstarter
 
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon Tinyburli » Fr Mai 25, 2018 2:27

Ja, danke Durchstarter für die Erkärung.
Da muß ich schaun, dass ich den Verkauf wieder storniere.
Nächstes Mal frage ich erst hier nach, bevor ich was mache.

Nach Dinem Schreiben kommt der TE mit 13a ja besser weg. Aber eine bessere Kontrolle der Ein- und Ausgaben hat er mit der EÜR sicherlich.
Mit freundlichen Grüssen
Tinyburli
 
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon The Judge » Fr Mai 25, 2018 7:27

Wie andere auch schon geschrieben haben, können die Pachteinnahmen einfach in der Steuererklärung als "Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung" angegeben werden. Abzugsfähig sind dann alle Kosten, die mit den verpachteten Flächen im Zusammenhang stehen, z.B. Grundsteuer (sofern der Pächter diese Kosten nicht trägt). Mache ich ebenfalls so und gab nie Probleme.

Was die Steuerbefreiung des Traktors angeht: Hier hat das Zollamt von mir den Nachweis gefordert, dass ich mit dem Wald Erträge erwirtschafte. Habe daraufhin dem Förster Bescheid gesagt und der hat ca. 50 Fm per Harvester ernten lassen und verkauft. Die Abrechnung habe ich dann an das zuständige Hauptzollamt geschickt, damit war die Steuerbefreiung meines Traktors durch.

Alles andere was hier geschrieben wurde, bzgl. EÜR oder §13a, ist meiner Meinung nach bei deiner Situation völlig überzogen. Für die paar Euro Steuerersparnis im Jahr einen solchen Aufwand zu betreiben ist was für Leute, die einfach zu viel Zeit haben...
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon plasmafreak » Fr Mai 25, 2018 7:28

Ich bin aber leider über den Gesamtbetrag für Einkünfte von 30700€ :?
Desweiteren käme bei 13a noch 288€ für Eigenverbrauch Holz hinzu haben sie beim BBV gesagt. Weil ich ja einen Ofen im Haus habe. Aber da wir noch zusätzlich mit Heizöl heizen wird der Betrag noch etwas geringer. aber dann bin ich trotzdem über die 900€ Einnahmen drüber wo Steuerfrei wären wenn eben die Einkünfte niedriger wären. :roll:
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon CarpeDiem » Fr Mai 25, 2018 7:30

durchstarter hat geschrieben: Und sollten dennoch die Ausgaben die Einnahmen übersteigen, würdest du der Liebhaberei bezichtigt.

Ganz so einfach sollte man das der Finanzverwaltung auch nicht machen, denn dies würde ja bedeuten, dass Verluste unter den Tisch fallen und nur positive Ergebniss der Besteuerung unterliegen. Vor dem Damoklesschwert "Liebhaberei" wäre zu prüfen ob in einer angenommenen Totalperiode überhaupt nachhaltig positive Ergebnisse zu erwirtschaften sind und das unter Einbeziehung der im Betrieb vorhandenen stillen Reserven, das kann u.U. ein völlig anderes Bild ergeben.

Diese Fragen sind häufiger als man glaubt. Gerade z.Zt. wo viele Investoren Höfe, Güter, Land erwerben, um damit Verluste zu generieren und sonstige positive Einkommen zu schmälern.
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon julius » Fr Mai 25, 2018 19:45

Was würde denn passieren wenn das Finanzamt Liebhaberei unterstellt, dann wäre man doch von der Buchführung oder EUR befreit ?
Und man dann einen Acker oder teure Maschine verkauft ?
Wird dann die unterstellte Liebhaberei von heute auf morgen wieder aufgehoben ?
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon holzjackl » Fr Mai 25, 2018 21:57

Servus,
durchstarter hat geschrieben:
Und sollten dennoch die Ausgaben die Einnahmen übersteigen, würdest du der Liebhaberei bezichtigt.


das ist ein Ammenmärchen und wird bei einem LW- Betrieb mit eigenen Flächen und/oder Betriebsgebäude nie passieren. Wenn doch, dann hätte man z.b in Bayern bei 5ha Land im Schnitt 300.000 - 500.000 Öcken auf einem Schlag im Privatvermögen n8 .
Der Liebhaberei werden eher Pächter von kleinen Pferdebetrieben ohne Eigengrund überführt, die hohe Einkommen haben und noch den 100.000€ SUV absetzen wollen.

@ Plasmafreak: welche Besteuerung du wählst, kommt auf deine aktuelle Einnahmensituation drauf an, und wie du dich in der Zukunft entwickeln wirst.
Hohes zu versteuerndes Einkommen und mal ein paar Investitionen z.B. neuer Traktor oder Maschinern, etc in Aussicht, mach EÜR.


MfG
Wie schnell ist nix getan! (Alfred Bauhaus)
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon The Judge » Mo Mai 28, 2018 6:54

julius hat geschrieben:Was würde denn passieren wenn das Finanzamt Liebhaberei unterstellt, dann wäre man doch von der Buchführung oder EUR befreit ?
Und man dann einen Acker oder teure Maschine verkauft ?
Wird dann die unterstellte Liebhaberei von heute auf morgen wieder aufgehoben ?

Da hängt es jetzt davon ab, ob beim Finanzamt der Betrieb auch tatsächlich als landwirtschaftlicher Betrieb bekannt ist oder ob vielleicht ggf. dem Finanzamt gegenüber mal die Aufgabe des Betriebes erklärt wurde.
Ganz vereinfacht gesagt: Wenn noch ein landwirtschaftlicher Betrieb besteht und Flächen veräußert werden, dann muss der Veräußerungsgewinn (Differenz zwischen Buchwert und Kaufpreis) versteuert werden. Liegt kein Buchwert vor, wird dieser vom Finanzamt auf Basis des Einheitswertes von 1970 (?) ermittelt. Das gilt, soweit ich weiß, auch noch für einen Zeitraum von 10 Jahren nachdem die Flächen in das Privatvermögen überführt wurden. Danach wäre eine Veräußerung steuerfrei, sofern man die Grenze zur gewerblichen Tätigkeit (2 Grundstücke innerhalb von 5 Jahren) nicht überschreitet. Ansonsten werden Körperschafts- und Gewerbesteuer fällig :roll:
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon The Judge » Mo Mai 28, 2018 6:59

holzjackl hat geschrieben:
durchstarter hat geschrieben:
Und sollten dennoch die Ausgaben die Einnahmen übersteigen, würdest du der Liebhaberei bezichtigt.

das ist ein Ammenmärchen und wird bei einem LW- Betrieb mit eigenen Flächen und/oder Betriebsgebäude nie passieren...

Dennoch sollte man eine langfristige Gewinnerzielungsabsicht nachweisen können. Aber ich denke auch, dass gerade bei kleineren landwirtschaftlichen Betrieben die Toleranzschwellen der Finanzämter hoch sind...
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon CarpeDiem » Mo Mai 28, 2018 9:16

The Judge hat geschrieben:dass gerade bei kleineren landwirtschaftlichen Betrieben die Toleranzschwellen der Finanzämter hoch sind...


Wenn bei denen allerdings positive Einkünfte, mit negativen aus L+F gemindert werden, dann haben die gar keine Toleranzschwelle, ausser der die durch die Rechtsprechung zur Liebhaberei von dem BFH gezogen worden ist.
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon marius » Mo Mai 28, 2018 19:49

The Judge hat geschrieben: Aber ich denke auch, dass gerade bei kleineren landwirtschaftlichen Betrieben die Toleranzschwellen der Finanzämter hoch sind...


Auch kleine Betriebe werden vom Finanzbeamten genau gefilzt.
Ein Landwirt hat mir mal berichtet er hätte bei 13a die Grenzen nicht eingehalten und wurde vom Finanzamt sofort aus §13a rausgeworfen. Was auch richtig ist.
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