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Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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48 Beiträge • Seite 4 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon Frankenbauer » Mo Mai 28, 2018 21:53

The Judge hat geschrieben:
holzjackl hat geschrieben:
durchstarter hat geschrieben:
Und sollten dennoch die Ausgaben die Einnahmen übersteigen, würdest du der Liebhaberei bezichtigt.

das ist ein Ammenmärchen und wird bei einem LW- Betrieb mit eigenen Flächen und/oder Betriebsgebäude nie passieren...

Dennoch sollte man eine langfristige Gewinnerzielungsabsicht nachweisen können. Aber ich denke auch, dass gerade bei kleineren landwirtschaftlichen Betrieben die Toleranzschwellen der Finanzämter hoch sind...


Die Frage habe ich nach mehreren größeren Investitionen meiner Sachbearbeiterin gestellt, ob ich denn jetzt in die Liebhaberei abgleite und zur Antwort bekommen, dass in der Landwirtschaft zum Schluß abgerechnet wird. In einer "endfälligen Liquidation" könnte man dann die Erträge der vergangenen Jahre aufdecken.

Gruß

Werner
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Frankenbauer
 
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon durchstarter » Di Jun 05, 2018 18:42

Hallo,

bei der Liebhaberei muss man unterscheiden zw. bestehenden Betrieben und Neueinsteigern und Haupt- bzw. Nebenerwerb.
Wenn jemand gleich zu Beginn seiner landw. (Neben)Tätigkeit Verluste erwirtschaftet und dadurch eine Steuererstattung erhält,
wird das Finanzamt die Erstattung auch auszahlen jedoch wird der Steuerbescheid bzgl. LuF Einkünfte vorläufig erlassen.
Dann wird geschaut, ob über einen längeren Zeitraum dann auch Gewinne erwirtschaftet werden.
Es kann schon in einzelnen Jahren oder auch mehrere insb. am Anfang ein Verlust entstehen aber insg. muss halt ein Plus rauskommen.

Wenn dann jemand 10 Jahre größere Erstattungen wg. negativer landw. Einkünfte erhalten hat und letztendlich keine
Gewinnerzielungsabsicht vorliegt (unter Einbeziehung stiller Reserven - Differenz Buchwert - Marktwert bei Anlagevermögen)
dann können schnell mehrere 10.000€ zzgl. 6% Zins pro Jahr! auflaufen, die zurückgezahlt werden müssen.
Sicher gibt es nur wenige Fälle, bei denen letztendlich Liebhaberei festgestellt werden kann, aber ich kenne aktuell 2 Fälle,
wo das so war.
Da ja auch der Schriftwechsel mit dem Finanzamt und Rechtsbeistand vor Gericht bezahlt werden müssen,
würde ich mir im Zweifel den Aufwand ersparen.
Gruß
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon durchstarter » Di Jun 05, 2018 18:49

Noch eine kleine Anmerkung bzgl. vorheriger Beiträge:
Liebhaberei bedeutet, dass Verluste steuerlich nicht anerkannt werden.
Betriebsvermögen bleibt bestehen.
Wenn man wieder Gewinne erwirtschaftet, muss man dies dem Fa mitteilen und diese versteuern.
durchstarter
 
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