The Judge hat geschrieben:holzjackl hat geschrieben:durchstarter hat geschrieben:
Und sollten dennoch die Ausgaben die Einnahmen übersteigen, würdest du der Liebhaberei bezichtigt.
das ist ein Ammenmärchen und wird bei einem LW- Betrieb mit eigenen Flächen und/oder Betriebsgebäude nie passieren...
Dennoch sollte man eine langfristige Gewinnerzielungsabsicht nachweisen können. Aber ich denke auch, dass gerade bei kleineren landwirtschaftlichen Betrieben die Toleranzschwellen der Finanzämter hoch sind...
Die Frage habe ich nach mehreren größeren Investitionen meiner Sachbearbeiterin gestellt, ob ich denn jetzt in die Liebhaberei abgleite und zur Antwort bekommen, dass in der Landwirtschaft zum Schluß abgerechnet wird. In einer "endfälligen Liquidation" könnte man dann die Erträge der vergangenen Jahre aufdecken.
Gruß
Werner