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Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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48 Beiträge • Seite 1 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon plasmafreak » So Mai 20, 2018 9:07

Hallo,

ich habe von meinen Eltern die landwirtschaftlichen Flächen überschrieben bekommen. Das sind ca. 1,6 ha Wald und 5,5 ha Wiese wovon 4,8 ha Verpachtet sind. Die Pacht ist auch die einzige Einnahme die ich somit habe. Und liegt weit unter dem Steuerlichen Freibetrag von 900€. Die Steuererklärung der Eltern haben wir bisher immer selbst gemacht und als Einnahmen die Pacht angegeben und als Ausgaben nichts weiter. Es wurde nie etwas bemängelt vom Finanzamt aus. Aber da ich jetzt das ganze Besitze habe ich jetzt einen steuerlichen Erfassungsbogen bekommen. Bin dann zum Bauernverband und der sagte mir ich das so einfach nicht mehr machen kann und einen Nebenerwerbsbetrieb machen soll. Und mir auch überlegen soll wie ich die Gewinnermittlung machen will, durch eine EÜR oder nach §13a.

Was wäre den einfacher zu bewerkstelligen? Die 0,7 ha Wiese wie wir nicht verpachtet haben liegt seit Jahren brach und wird im Jahr 1-2 mal gemäht das sie nicht verwildert. Das Holz aus den Waldstück verbrauchen wir auch selbst. Könnte man die Sozialversicherung und Traktorversicherung als Ausgaben angeben? Evtl. noch den Beitrag von der WBV? Oder bin ich auf dem Weg was ganz falsches zu machen mit diesem Schritt wo mir geraten worden ist?

Vielen Dank schon mal.
plasmafreak
 
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon egnaz » So Mai 20, 2018 10:41

Erst einmal solltest du überlegen, ob du überhaupt als Landwirt beim FA gemeldet sein möchtest. Wenn ja, z.B. wegen grüner Nummer, dann empfehle ich die EÜR. Da kannst du einfach die Einnahmen gegen die Ausgaben aufrechnen. Für größere Anschaffungen musst du ein Anlagenverzeichnis führen, wo die AfA berechnet wird. Das ganze geht schon mit Exel oder einfachen Programmen, die es auch kostenlos gibt. Mit Elster kann man die Anlage L einfach ausfüllen und erhält für die EÜR auch eine Vorlage.
Bei 13a wird pro Fläche und pro Tier ein pauschaler Gewinn unterstellt. Dazu gibt es eine Reihe von Sonderregeln, die das ganze nicht einfacher macht, weil man überlegt, ob es für einen zutrifft.
Wenn du nicht die Anlage L abgeben möchtest, kannst du die Pacht auch in Anlage V angeben. Dann würde ich in dem Erfassungsbogen versuchen zu vermitteln, dass du keine Gewinnerzielungsabsicht hast, am besten auch das FA persönlich kontaktieren.
Gruß Eckhard
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon Tinyburli » So Mai 20, 2018 13:48

Warum verpachtest Du?
Es selbst zu machen bringt viel mehr.

Ich habe jedenfalls meine ganzen Wiesen jetzt selbst unter Kontrolle und verkaufe das Gras wie es ist.
Ich habe das Kulturlandschaftsprogramm mit Düngeverzicht und auch was im Vertragsnaturschutzprogramm (VNP)

Man bekommt da neben der normalen Prämie (300,-) vielleicht auch benachteiligtes Gebiet (95,-) auch das Programm (vielleicht 200,- bis 300,-).

Ich mach auch die EÜR. Sammel halt alle Belege und mach eine Aufstellung am Jahresende.

Zusätzlich habe ich die Regelbesteuerung gewählt: Da bekomme ich bei meinen Investitionen und Ausgaben die Mehrwertsteuer ausbezahlt.

Wir hatten bis vor 4 Jahren auch verpachtet. Die Eigenregie rentiert sich wesentlich besser.

Ich hab hier auch mal eine Beispiels- EÜR- Exceltabelle eingestellt. Findest bestimmt.

ubernahme-nebenerwerbsbetrieb-t117287-15.html

Was mir noch einfällt ist die Rentenversicherung der Frau. Wennst verheiratet bist, mußt da prüfen, obst da zahlen mußt. Vermutlich bist ja hauptberuflich wo tätig, daß du dich befreien lassen kannst. Ich glaube, geht erst über 8 ha los. Der Bauernverband weiß das genau, oder die Sozialversicherung.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon Manfred » So Mai 20, 2018 19:20

Hast du schon mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt gesprochen?
Wenn nicht, ruf den einfach mal an und erkläre ihm deine betriebliche Situation. Dann sagt er dir schon, was er haben will.
Im ersten Ansatz würde ich vermuten, dass der Wald unter Liebhaberei läuft und du die Pachteinnahmen in der entsprechenden Anlage der Steuererklärung deklarieren kannst.
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon Forstjunior » So Mai 20, 2018 19:28

Und vor allem musst du erst mal schaun ob du die Steuerbefreiung sprich grüne Nummer und die damit verbundenen Regelungen, Zulassungsfreien Anhänger und Klasse T weiter nutzen kannst. Weil die Teilnahme am Wirtschaftskreislauf wird nun vom Zoll gefordert.
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon Tinyburli » So Mai 20, 2018 22:37

Nein, Steuer und Liebhaberei heißt keine Absatzmöglichkeit, keine Steuerersparnis. Das mußt dringend vermeiden. n8
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon T5060 » So Mai 20, 2018 23:09

Tinyburli hat geschrieben:Nein, Steuer und Liebhaberei heißt keine Absatzmöglichkeit, keine Steuerersparnis. Das mußt dringend vermeiden. n8


Gibt keine pauschale Antwort drauf, dazu müsste man die mittelfristige Lebensplanung kennen und die Ziele definieren.
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon plasmafreak » Mo Mai 21, 2018 8:12

Also die grünen Nummern möchten wir schon gern behalten. Ob man den Wald als Liebhaberei bezeichnet oder nicht ist halt die Frage. Er ist da und wir bewirtschaften ihn aber für unsere Zwecke. Ich meine was bekommt man bei der Grösse an Fläche raus zum evtl. Verkauf? Und da wir selbst einen Kachelofen haben ist das Ideal.

Die Verpachteten Flächen selbst zu bearbeiten kommt nicht in Frage. Evtl. kann man die eine Wiese in ein Programm nehmen weil sie nicht genutzt wird, falls das mit den Grünen Nummern sonst nicht klappt? Da muss ich mal mit dem BBV sprechen. Der hat mir ja gesagt mit dem Antrag der grünen Nummern soll ich zu ihnen kommen.

Einen Zuständigen Sachbearbeiter gibt es noch nicht beim Finanzamt. Ich habe zwar da angerufen woher der Brief zur Erfassung kam aber das war ein Standard Brief der rausgeht hat er mir gesagt. Und ich soll mich doch von einem Steuerberater oder vom BBV oder ähnliches Beraten lassen. Die wissen alles. So der Wortlaut am Telefon.
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon T5060 » Mo Mai 21, 2018 9:29

Sind so Fragen wie :

Gibts irgendwann irgendwo Baugelände ?
Kommen häufig irgendwelche Entschädigungen rein ?
Wie ist der Zustand und die Nutzung der Wirtschaftsgebäude ?
und wie soll das in Zukunft weiter gehen ?

Wenn du zu den Fragen ne Meinung hast, kann man über steuerliche Gestaltungen vernünftig nachdenken.
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon stamo » Mo Mai 21, 2018 9:44

Absetzen kann man nur, wenn man Gewinne macht oder dem FA zumindest die Absicht glaubhaft machen kann. Das wird hier nicht der Fall sein. Das wird erstmal als Liebhaberei eingestuft werden.

Mit dem Wald kannst du am Warenverkehr teilnehmen (Baum VERKAUFEN!) und hast somit ein Anrecht auf die grüne Nummer.
Mit der Fläche an Waldeigentum bist du hier im Forum schon eine große Nummer. Einige, nach Eigendefinition, Vollprofis haben deutlich weniger und rechnen sich alle möglichen Maschinen schön. Also möglich ist bei deiner Fläche schon was. Tinis Tipps der Prämienoptimierung sind teilweise nachdenkenswert.
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon Tinyburli » Mo Mai 21, 2018 14:54

Auch wenn Du so dumm bist und den Großteil Deiner Flächen verpachtest, ist es nie und nimmer Liebhaberei.
Pachteinnahmen hast ja bestimmt 200,- x 5 = 1000,-
Und wennst das in die EÜR reinschreibst, bist ja im positiven Bereich.
Liebhaberei versucht das Finanzamt zu unterstellen, wennst Verluste hast und auf längere Zeit keine positiven Zahlen aufweisen kannst. Ich hab aber auch mal von einem User gelesen, wenn man ein paar ha bewirtschaftet, kann das Finanzamt nichts unterstellen.
Bei mir wollte das Finanzamt dieses Jahr die Vorsteuer nicht auszahlen. Da hab ich protestiert. Die haben dann meinen letzten Mehrfachantrag und das Flächen- Anbauverzeichnis verlangt. Dann waren sie zufrieden.

Ich hab mit meinen Wiesen auch keine große Arbeit. Mal nach den Trainagen sehen. Die Ränder lass ich mulchen und das Gras wird gemäht und abgefahren ohne dass ich Hand anlegen müßte.

Mein Biogaser, der meine Kleegrasäcker bisher nahm hat mir kurzfistig gekündigt. Habs einem anderen Bauern gesagt und weg ist der Acker gemäht. Stand mehr drauf als ich angenommen hatte. Vom Biogaser bekam ich 100,- das ha. Dem anderen geb ichs für 50,-€.
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon hohenlohe » Mo Mai 21, 2018 17:52

Hi Plasma.
Wenn Du den geringsten Aufwand mit Bürogratie und Formulare willst wähl 13a. Da machst Du zur ESt Erklärung noch Anlage L mit Angaben der verpachteten Fläche mit Pachteinnahmen und Deine selbst bewirtschafteten Flächen. Hier wird der Gewinn nach Durchschnittssätzen ermittelt und angesetzt und fertig. 13a geht jedoch nur bis zu einer bestimmten Flächengrösse hängt glaub ich mit dem Einheitswert zusammen. Da gibt das FA normal Auskunft.

Bei EÜR must Du wie schon geschrieben wurde die Belege sammeln und Einnahme-Überschuss Berechnung machen. Bei Anschaffungen von Maschinen evtl. Schlepper wäre das vllcht. Interessant, hier kannst du diesen abschreiben. Das geht dann mittels Afa-Liste über die Laufzeit der Abschreibungsdauer. Im Jahr der Anschaffung kannst Du die MwSt auch noch absetzten. Solltest Du den allerdings wieder verkaufen wird der als positive Einkünfte verbucht.

Für die Steuerbefreiung, über die ja der Zoll entscheidet, musst Du dann folgende Unterlagen vorlegen:

-Antrag auf Steuerbefreiung für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft

-Kopie des aktuellen Beitragsbescheides und Anlage der bewirtschafteten Flächen der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft

-Steuerbescheid des Finanzamts

-Bestätigung dass Du am Warenverkehr teil nimmst. Ob es da reicht wenn Du einen Stamm oder zwei drei Meter Brennholz verkaufst weiss ich natürlich nicht.
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon stamo » Mo Mai 21, 2018 18:38

Gefährliches Halbwissen!
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon plasmafreak » Mi Mai 23, 2018 19:54

War heute nochmal beim BBV und haben den ganzen Wälzer zur Erfassung für das Finanzamt ausgefüllt. Hab mich für die EÜR entschieden. Die sagten mir ja was ich da alles absetzen kann von meinem Gewinn, das kann ich bei dem 13a gar nicht geltend machen.

Jetzt wollen die noch unseren ganzen Maschinenfuhrpark aufgelistet haben bin Anschaffungsdatum und kosten... Da aber unsere 4-5 Geräte alle ca. 40-50 Jahre alt sind weis ich das nicht mehr. Was gibt man denn da an?

Nochmal Vielen Dank für die Hilfe bisher.
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Re: Gewinnermittlung EÜR oder 13a bei Kleinstbetrieb?

Beitragvon Manfred » Mi Mai 23, 2018 20:22

Eine geschäftstüchtige BBV-Geschäftsstelle habt ihr da...
Die alten Maschinen sind längst abgeschrieben.
Den Traktor wirst du vermutlich mit 1 Euro Restbuchwert rein nehmen müssen, um die laufenden Kosten dafür absetzen zu können. Wenn du ihn irgendwann verkaufst, musst du dann aber den Erlös versteuern. Aber das kann dein neues, teures Steuerbüro dir besser erklären.
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