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Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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57 Beiträge • Seite 2 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon Gockel » Sa Jan 01, 2011 18:26

Es ist ganz einfach. Wird eine landw. Nutzfläche an einen Nichtlandwirt verkauft, kann ein örtlicher Landwirt in diesen Kaufvertrag zu gleichen Bedingungen einsteigen. Dies regelt bei uns das Landwirtschaftsgericht.
Genauso ist die Situation bei einem bestehenden Pachtvertrag. Da kann der Pächter in einen Kaufvertrag einsteigen, selbstverständlich zu gleichen Bedingungen, wenn er denn will. Bei uns hat es diese beiden Fälle im letzten Jahr genauso gegeben, sonst hätt ich es nicht gewußt

Gruß Gockel
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http://www.youtube.com/watch?v=56iivPxovAQ
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon H.B. » Sa Jan 01, 2011 20:08

Gockel hat geschrieben: Da kann der Pächter in einen Kaufvertrag einsteigen, selbstverständlich zu gleichen Bedingungen, wenn er denn will. Bei uns hat es diese beiden Fälle im letzten Jahr genauso gegeben, sonst hätt ich es nicht gewußt


Also das geht bei uns definitiv nicht.
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon CarpeDiem » Sa Jan 01, 2011 20:13

@H.B, ich denke, dass hier viele posten, die so etwas einmal gehört haben, aber noch nie in der Praxis damit konfrontiert wurden, wenn die Sache denn zum Schwur kommt. Wir wissen doch, dass man sich in diesen heiklen Fällen am besten einiger der wenigen spezialisierten Kanzleien in der BRD anvertrauen sollte.

Die ganzen Diskussionen muss man vor dem Hintergrund sehen, dass auch von landw. Berufsvertretungen versucht wird dem Pächter ein "Eigentümer ähnlicher Zustand" zu suggerieren. Diese Tendenz ist ja bei der Vermietung von Wohnraum noch stärker zu beobachten. Deshalb kann und muss man immer wieder davor warnen diesen Kram für bare Münze zu nehmen und auf die Schnauze zu fallen. Der Pächter hat gar keine Rechte als die Pachtsache ordnungsgemäss zu nutzen und die vereinbarten Entgelte möglichst pünktlich zu bezahlen.
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon julius » Sa Jan 01, 2011 20:43

CarpeDiem hat geschrieben:Tja, lieber Angus das Ganze beginnt damit wie macht die Behörde "bekannt", dass hier eine "ungesunde Verteilung von Grund und Boden" stattfinden sollen. Über den Ortslandwirt allein geht das wohl nicht, denn der ist kein Amtsträger auch wenn sich diese Leute manchmal so aufspielen als seien sie es.

Aber es geht doch viel einfacher unliebsame Interessenten aussteigen zu lassen. Ich mache als gedachter Käufer mit dem Verkäufer einen Pachtvertrag über 18 Jahre (das erkennt glaube ich die Rechtsprechung als Laufzeit noch an) zu dem ortüblichen Pachtzins. Wenn nun der Lw Biss zeigt und darauf drängt in den Kaufvertrag einzusteigen, dann lässt man ihn, anschliessend klärt man ihn über den bestehenden Pachtvertrag auf. Wie der schäumt kannst du dir lebhaft vorstellen. Der läuft sofort zum Syndicus. Aber du weisst ja, Pacht bricht nicht den Kauf!

Ein noch interessanteres Spielchen könnte man mit dem Eintrag einer Grundschuld treiben. Spätestens seit der Bankenkrise kennst du ja den Fall der selbständigen Verwertung eines dinglichen Rechts. Will das aber nicht weiter vertiefen!

Das mit den 18 Jahren funktioniert aber nicht unbedingt.
Kenne so einen Fall. Die Fläche hat der Käufer trotzdem gekauft und ging gerichtlich gegen den angeblich geringen Pachtzins vor. Er reichte ich glaube 3 frisch abgeschlossene teure Pachtverträge von Biogaser ( als aktuellen Pachtpreis ) ein und erstreitete eben diesen Pachtzins erfolgreich vor Gericht. Weiß jetzt nicht ob er die Pachtverträge vom Landratsamt hat den dort werden die Verträge ab 2 ha hinterlegt. Diesen teuren Pachtzins musste der Pächter dann trotz langer Laufzeit ab sofort bezahlen und hat sich quasi ein Eigentor geschossen denn aus dem Vertrag kommt er nicht mehr raus.
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon julius » Sa Jan 01, 2011 22:00

Mir ist das bisher schon 2 mal passiert . Ja es gibt ein Vorkaufsrecht des Pächters !

Nein.
Wird im Pachtvertrag ein Vorkaufsrecht eingetragen ist das ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht. Ist völlig wertlos. Man könnte damit nur den Verkäufer auf Schadenersatz verklagen da ers einem anderen verkauft hat aber was bringt das ? Ist somit im Prinzip bedeutungslos da man die Fläche trotzdem nicht mehr bekommt.
Im Grundbuch eingetragene Vorkaufsrechte hingegen sind "dinglich". Hiermit kann man sein Recht einklagen. Man wird aber ohnehin vom Notar beim Verkauf angeschrieben und kann es somit vorkaufen.

CarpeDiem hat geschrieben:Aber Leute, Fakt ist, dass mit diesem Gesetz kein einziger Verkauf an einen Nichtlandwirt nicht stattgefunden hat.

Doch.
Kenne sogar einen Fall. Unser ehemaliger Besamungstechniker ( kein Landwirt ) wollte mal einige ha Ackerland kaufen. War notariell schon alles fest mit dem Verkäufer ausgehandelt. Hat dann jedoch ein aktiver Landwirt damals ( ohne Grundbucheintrag ) zum gleichen Preis vorgekauft. Das mit dem Vorkaufsrecht des Landwirts lief damals übers Landratsamt und BV. Ich weiß jetzt nicht ob die Fläche damals für örtliche Landwirte und Mitglieder des BV extra vom BV angeschrieben wurden oder wie das genau ablief. Jedenfalls war die Fläche für den Besamungstechniker damals nicht zu haben und ein Mitglied des BV hats gekauft.
Das hat mir der Besamungstechniker damals persönlich erzählt.

Ich weiß auch sicher aus anderen Fällen das unser BV Obmann schon Flächenkäufe von Nichtlandwirten an seine aktiven Mitglieder angetragen hat da eben Landwirte ein Vorkaufsrecht haben.
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon Ernst-August » Sa Jan 01, 2011 22:51

Der kommentar zum LandpachtR hat rd. 1300 Seiten, der zum GrStVerkG 1200 Seiten, dazu kommt noch das BGB, Notar - und Grundbuchrecht, wie auch das Recht über die Bildung des LandwGerichts und der berufsständischen Mitwirkung, das SiedlungsR, das FlurbereinigungsR usw. ein ellenlanger Wust von in ein nander greifender rechtsordnungen. Dazu gibt es unzählige höchstrichterliche Urteile und Bewertungsnormen. Wenn immer alles so klar wäre, wie ihr hier tut bräuchte man weder Gerichte, Verwaltungen, Sachverständige, Anwälte. Es kommt auf den Fall und die Begleitumstände an. Glaubt hier wer, daß in einem Forum, wo der Sachverhalt nur zu einem Bruchteil geschildert wird, er eine professionelle Antwort verlangen kann ? Beileibe gelingt dies nicht im Ansatz. Bei sowas hier kommt am Ende nur Scheisse raus. In dem geschäft wird getrickst, geblufft, blockiert was das Zeug hält. Da werfen Anwälte aus renommierten Pachtrechtskanzleien das Handtuch, wie auch hoch dekorierte Sachverständige nach 13 Std. Verhandlung auf einmal schlapp machen und dann gibts noch Trottel die schreiben einen fachartikel für Topagrar wo ihre Gegenseite neue Munition erhält um einen aktuellen Vorgang zu blockieren. durchschaut auch nur einer das Spiel der Banken ? ....... was geht ab bei Zwangsversteigerungen ? ....... und dann sind bei dem ganzen Durcheinander wohl noch steuerliche und betriebswirtschaftliche aspekte zu beachten.
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon julius » Sa Jan 01, 2011 22:54

Wenn immer alles so klar wäre, wie ihr hier tut bräuchte man weder Gerichte, Verwaltungen, Sachverständige, Anwälte.

Was ich hier zu dem Thema geschrieben habe stimmt. Da kannst dir absolut sicher sein.
julius
 
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon Ernst-August » Sa Jan 01, 2011 22:56

julius hat geschrieben:
Wenn immer alles so klar wäre, wie ihr hier tut bräuchte man weder Gerichte, Verwaltungen, Sachverständige, Anwälte.

Was ich hier zu dem Thema geschrieben habe stimmt. Da kannst dir absolut sicher sein.


Du hast recht und ich meine Ruhe.....
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon julius » Sa Jan 01, 2011 22:58

Ernst-August hat geschrieben:
julius hat geschrieben:
Wenn immer alles so klar wäre, wie ihr hier tut bräuchte man weder Gerichte, Verwaltungen, Sachverständige, Anwälte.

Was ich hier zu dem Thema geschrieben habe stimmt. Da kannst dir absolut sicher sein.


Du hast recht und ich meine Ruhe.....

Ob du deine Ruhe hast weiß ich nicht. Wohl weiß ich aber aus eigener Erfahrung das ich zu diesem Thema in meinen Beiträgen richtig liege. Ohne jetzt den Schlaumeier spielen zu wollen.
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon Ernst-August » Sa Jan 01, 2011 23:04

julius hat geschrieben:Ob du deine Ruhe hast weiß ich nicht. Wohl weiß ich aber aus eigener Erfahrung das ich zu diesem Thema in meinen Beiträgen richtig liege. Ohne jetzt den Schlaumeier spielen zu wollen.


Also pass auf : Wer das weis was Du weist und der das will was Du willst, der schafft umgehungstatbestände und lässt dich ins Messer laufen, wenn du nicht mit rechnest, bei dem richtigen gegner ! Die Welt ist soooooooooo schlecht, das kannst Du dir gar nicht vorstellen !
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon thunderstruck » So Jan 02, 2011 8:41

So viel Scheiße wie in diesem Thread habe ich lange nicht gelesen. Carpes und Ernst-Augusts Beiträge mal ausgenommen. Frohes neues Jahr.... :roll:
Die Erinnerung ist das einzige Gefängnis,
aus welchem wir nicht fliehen können.
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon Angus70 » So Jan 02, 2011 12:09

Wie heisst es so schön Recht haben und Recht kriegen sind 2 verschiedene paar Schuhe . Ihr habt Recht und wir unsere Ruhe aber ich weiss das der Kaufvertrag geändert wurde und nun Kühe statt Pferde auf der Weide grasen .

Nur mal ein kleines Beispiel zum Thema Recht : Hier Lebenslang http://www.112-magazin.de/index/artikel ... 0_0_0.html eine andere hat mit nem guten RA vor dem gleichen Gericht nur 3,5 Jahre bekommen und brauchte nur Nachts in den Bau !
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon Rekja » So Jan 02, 2011 12:47

wir hatten ein paar Hektar Grünland seit rund 10 Jahren zur Heugewinnung bzw. für die Ponies vom Landwirt gepachtet, als der in Ruhestand ging, wollte er uns die Flächen verkaufen, zu einem netten Freundschaftspreis. Wir haben vorher auch ein bißchen abgeklärt, daß kein Anlieger-Voll-Landwirt ein Vorkaufsrecht anmelden würde, man kennt sich ja seit vielen Jahren. Womit wir nicht gerechnet haben, war die untere Naturschutzbehörde........ das Land hat also nach dem Notartermin Vorkaufsrecht ausgeübt und hat uns für unseren Freundschaftspreis (nach Beurkundung konnten wir den ja leider auch nicht mehr zugunsten unseres Verkäufers erhöhen) die Flächen (6 Hektar) weggenommen.....zum Glück war ich denn doch mißtrauisch genug, um uns vorher noch eine 15-jährige Pachtvertragsverlängerung unterschreiben zu lassen vom Altbesitzer. Jetzt zahlen wir halt die läppischen 300.- Euro (dank Grünlandprämie eh egal) an die untere Naturschutzbehörde, die uns den Vertrag auch gleich gekündigt hat zum Ablauf in 15 Jahren, die kaufen hier alles auf, was geht und erzählten mir, sie wollen die ganzen Entwässerungsgräben zuschütten, um wieder eine norddeutsche Sumpflandschaft herzustellen.......back to the roots also, alles, was mühsam zur Bewirtschaftung trocken gelegt wurde, soll versinken. Übrigens, zum Thema Steuergelder-Verschwendung dazu, nichts anderes ist ja der Kaufpreis gewesen : wir hatten dem Amt auch angeboten, ein notarielles Vermächtnis zu Gunsten der Naturschutzbehörde einzutragen, damit nach unserem Tod alles kostenlos ans Land fällt, für den Kaufpreis hätte man ja auch den KiGa ausbauen können o.ä., nix da, die Kohle mußte ausgegeben werden..... verstehe das, wer will, die können während der Pachtzeit ja eh nichts damit anfangen, und die 300.- Pachteinnahmen machen den Haushalt auch nicht fett. Soweit zur Steuergeld-Verschwendung. Dies also mal als Beispiel, wie es tatsächlich stattfinden kann, nicht nur vom Hörensagen. Und für den Kollegen, der meinte, man könnte einen bestehenden Pachtvertrag beim LAnd - Verkauf verschweigen und damit dem Käufer ein fröhliches Erwachen bescheren, das funktioniert natürlich nicht, solche "Lasten" müssen natürlich im Notarvertrag stehen. Wir schreiben die Verträge selber, daher vermute ich mal, wir haben Recht :mrgreen: Happy New Year !
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon Ernst-August » So Jan 02, 2011 13:16

Ja rekia so ist das Leben und das passiert, wenn man es gut meint und dann noch ein paar gescherte Verbrecher in der Verwaltung und ein Winkeladvokaten .........
Ich bin aktiver Bauern-Schützer ! http://www.farmpoint.de - Social Network für Landwirte, wo Landwirte mit ihren Interessen unter sich bleiben und jeder weis wer was schreibt und wer es liest !
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon 2810 » So Jan 02, 2011 13:21

Rekja hat geschrieben:.. Womit wir nicht gerechnet haben, war die untere Naturschutzbehörde........ das Land hat also nach dem Notartermin Vorkaufsrecht ausgeübt und hat uns für unseren Freundschaftspreis (nach Beurkundung konnten wir den ja leider auch nicht mehr zugunsten unseres Verkäufers erhöhen) die Flächen (6 Hektar) weggenommen.....


Hätte für den Verkäufer nicht doch noch die Möglichkeit bestanden , zu sagen : an das Land (Naturschutz ) verkaufe ich die Fläche
nicht :?:
Er kann ja nicht gezwungen werden , mit einem ihm ungenehmen Käufer zu paktieren .

@angus 70 Recht haben und Recht bekommen , wie wahr :klug:
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