Es ist ganz einfach. Wird eine landw. Nutzfläche an einen Nichtlandwirt verkauft, kann ein örtlicher Landwirt in diesen Kaufvertrag zu gleichen Bedingungen einsteigen. Dies regelt bei uns das Landwirtschaftsgericht.
Genauso ist die Situation bei einem bestehenden Pachtvertrag. Da kann der Pächter in einen Kaufvertrag einsteigen, selbstverständlich zu gleichen Bedingungen, wenn er denn will. Bei uns hat es diese beiden Fälle im letzten Jahr genauso gegeben, sonst hätt ich es nicht gewußt
Gruß Gockel

