Aktuelle Zeit: Fr Jan 16, 2026 2:34
mapeni hat geschrieben:Weiß jemand ob es für den Pächter einer landwirtschaftlichen Fläche bei einem Verkauf ein Vorkaufsrecht gibt, oder muss der Pächter wirklich nicht einmal über einen Verkauf informiert werden?
TLX9999 hat geschrieben:Ein gesetzliches Vorkaufsrecht für einen Pächter gibt es nicht. Der Verkauf bricht keinen Pachtvertrag. Deshalb sollte er aber nach dem Verkauf darüber informiert werden, an wen nun die Pacht zu zahlen ist.
MfG
mapeni hat geschrieben:Weiß jemand ob es für den Pächter einer landwirtschaftlichen Fläche bei einem Verkauf ein Vorkaufsrecht gibt, oder muss der Pächter wirklich nicht einmal über einen Verkauf informiert werden?
CarpeDiem hat geschrieben:Bemüht mal die Suchfunktion bezüglich dieses "sogenannten Vorkaufsrechts für Lw", nach dem GrStVerG. Da gibt es seitenlange Abhandlungen mit teilweise brauchbaren Kommentaren. Aber Leute, Fakt ist, dass mit diesem Gesetz kein einziger Verkauf an einen Nichtlandwirt nicht stattgefunden hat.
Wenn ich schon lese, Ortslandwirt,dann sage ich juristische Formalfehler noch und nöcher. Hat niemals vor dem Kadi irgendeinen Bestand. Gesetz gilt im übrigen bundesweit. Regional sind nur die Unterschiede wie es die Verwaltungen anwenden, oder glauben anwenden zu können.
Beim Grundstückskauf gilt nur die Tatsache, will man es unbedingt haben, dann muss der Geldbeutel aufgemacht werden auch wenn nix drin ist!!! Alles andere ist schlicht und ergreifend Geschwätz!
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