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Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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57 Beiträge • Seite 1 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon mapeni » Fr Dez 31, 2010 12:08

Weiß jemand ob es für den Pächter einer landwirtschaftlichen Fläche bei einem Verkauf ein Vorkaufsrecht gibt, oder muss der Pächter wirklich nicht einmal über einen Verkauf informiert werden?
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon Gockel » Fr Dez 31, 2010 12:16

mapeni hat geschrieben:Weiß jemand ob es für den Pächter einer landwirtschaftlichen Fläche bei einem Verkauf ein Vorkaufsrecht gibt, oder muss der Pächter wirklich nicht einmal über einen Verkauf informiert werden?


In einem bestehendem Pachtvertrag hat der Pächter ein Vorkaufsrecht. Wenn ein Auktionator die Fläche verkauft wird der Pächter informiert. Ansonsten kann der Pachvertrag vor Gericht gebracht werden.
Zuletzt geändert von Gockel am Sa Jan 01, 2011 18:10, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Gockel

http://www.youtube.com/watch?v=56iivPxovAQ
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon thunderstruck » Fr Dez 31, 2010 12:18

Ein Vorkaufsrecht wird stets grundbuchlich gesichert. Wenn kein Vorkaufsrecht zugunsten der Person des Pächters im Grundbuch eingetragen ist, dann besteht auch keines.
Die Erinnerung ist das einzige Gefängnis,
aus welchem wir nicht fliehen können.
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon TLX9999 » Fr Dez 31, 2010 12:18

Ein gesetzliches Vorkaufsrecht für einen Pächter gibt es nicht. Der Verkauf bricht keinen Pachtvertrag. Deshalb sollte er aber nach dem Verkauf darüber informiert werden, an wen nun die Pacht zu zahlen ist.
MfG
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon Ernst-August » Fr Dez 31, 2010 12:37

NEIN ..... und wenn wirklich eins da wäre, würde die Fläche nicht billiger, denn es müsste das gezahlt werden was andere auch zahlen !

.... es sei denn im Grundbuch steht, das der Eigentümer der X, berechtigt ist die Fläche Y zum Preis XY oder zum Preis von XY mit XY Rabatt zu erwerben.

Es gibt ein Vorkaufsrecht nach GrundstücksverkehrsG, daß begünstigt, mit erheblichen Einschränkungen, alle Landwirte. Dazu muss dann erst mal eine Siedlungsgesellschaft die Fläche erwerben und die Siedlungsgesellschaft verkauft dann wieder an einen Landwirt. Die Kosten kommen dann noch oben drauf.
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon Ernst-August » Fr Dez 31, 2010 12:40

TLX9999 hat geschrieben:Ein gesetzliches Vorkaufsrecht für einen Pächter gibt es nicht. Der Verkauf bricht keinen Pachtvertrag. Deshalb sollte er aber nach dem Verkauf darüber informiert werden, an wen nun die Pacht zu zahlen ist.
MfG


Der Verkäufer muss den Käufer über Art und Umfang des Pachtverhältnisses informieren. Ein Pachtvertrag mit [zensiert], ist defacto wie ein Vorkaufsrecht zu günstigeren Konditionen
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon SCHWOABABAUER » Fr Dez 31, 2010 15:00

mapeni hat geschrieben:Weiß jemand ob es für den Pächter einer landwirtschaftlichen Fläche bei einem Verkauf ein Vorkaufsrecht gibt, oder muss der Pächter wirklich nicht einmal über einen Verkauf informiert werden?

Nein gibts nicht,
der Pächter muss nicht einmal über einen Verkauf informiert werden!
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon julius » Fr Dez 31, 2010 20:50

Landwirte haben doch für landw. Flächen ein Vorkaufsrecht ?
Nun könnte ja jede Privatperson vor dem Grundstückskauf im Grundbuch ein Vorkaufsrecht eintragen lassen und Haufenweise Flächen aufkaufen ? Somit könnte jeder Privatkäufer das Vorkaufsrecht der Landwirte umgehen. Wär sowas denn möglich ?
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon H.B. » Fr Dez 31, 2010 23:08

Interessante Frage, glaub aber nicht gerichtsfest. Das wär dann wohl zu durchsichtig.
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon Angus70 » Sa Jan 01, 2011 11:01

Mir ist das bisher schon 2 mal passiert . Ja es gibt ein Vorkaufsrecht des Pächters ! Er muss aber zu dem Preis einsteigen , den der andere Käufer bereit ist zu zahlen . Kauft ein Nichtlandwirt Flächen auch direkt vom Eigentümer/Bewirtschafter so müssen diese ab einer gewissen Größe auch erst allen anderen Landwirten des Ortes angeboten werden bzw es wird über den jeweiligen Ortslandwirt bei diesen nachgefragt . Haben den Fall hier erst vor nem 1/2 Jahr wieder gehabt .
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon Franzis1 » Sa Jan 01, 2011 11:26

Vorkaufsrecht des Pächters kann ich mir nicht vorstellen(ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ?)ausser es ist im Grundbuch festgeschrieben,wer macht das schon ??
Vorkaufsrecht für LW gibts auf alle Fälle.
Viele Schweine-viele Scheine,zu viele Schweine zu wenig Scheine. Der Mensch steht nicht mehr im Mittelpunkt sondern Fledermaus, Saatkrähe der Wolf und der Biber. In D. haben Ökos mehr zu sagen als Angie und die Regierung.
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon Angus70 » Sa Jan 01, 2011 12:05

Vielleicht gibt es da wirklich Unterschiede von Bundesland zu Bundesland . Aber hier kommt dann wirklich der Ortslandwirt und fragt nach generell bei Käufen von Nichtlandwirten . Normal sollen auch 3 Pachtverträge gemacht werden 1 beim Verpächter 1 beim Pächter 1 beim Landwirtschaftsamt / Kammer damit in solchen Fällen nach gehakt werden kann beim Verkauf nicht an den Pächter . Das ganze greift aber auch erst ab einer gewissen Mindestgrösse ich meine 0,5 Hektar .
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon CarpeDiem » Sa Jan 01, 2011 14:38

Bemüht mal die Suchfunktion bezüglich dieses "sogenannten Vorkaufsrechts für Lw", nach dem GrStVerG. Da gibt es seitenlange Abhandlungen mit teilweise brauchbaren Kommentaren. Aber Leute, Fakt ist, dass mit diesem Gesetz kein einziger Verkauf an einen Nichtlandwirt nicht stattgefunden hat.

Wenn ich schon lese, Ortslandwirt,dann sage ich juristische Formalfehler noch und nöcher. Hat niemals vor dem Kadi irgendeinen Bestand. Gesetz gilt im übrigen bundesweit. Regional sind nur die Unterschiede wie es die Verwaltungen anwenden, oder glauben anwenden zu können.

Beim Grundstückskauf gilt nur die Tatsache, will man es unbedingt haben, dann muss der Geldbeutel aufgemacht werden auch wenn nix drin ist!!! Alles andere ist schlicht und ergreifend Geschwätz!
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon Angus70 » Sa Jan 01, 2011 15:30

CarpeDiem hat geschrieben:Bemüht mal die Suchfunktion bezüglich dieses "sogenannten Vorkaufsrechts für Lw", nach dem GrStVerG. Da gibt es seitenlange Abhandlungen mit teilweise brauchbaren Kommentaren. Aber Leute, Fakt ist, dass mit diesem Gesetz kein einziger Verkauf an einen Nichtlandwirt nicht stattgefunden hat.

Wenn ich schon lese, Ortslandwirt,dann sage ich juristische Formalfehler noch und nöcher. Hat niemals vor dem Kadi irgendeinen Bestand. Gesetz gilt im übrigen bundesweit. Regional sind nur die Unterschiede wie es die Verwaltungen anwenden, oder glauben anwenden zu können.

Beim Grundstückskauf gilt nur die Tatsache, will man es unbedingt haben, dann muss der Geldbeutel aufgemacht werden auch wenn nix drin ist!!! Alles andere ist schlicht und ergreifend Geschwätz!


Hier wurden ca 12 Hektar vom Landwirt selbst an einen Nichtlandwirt verkauft . Wenn das Geschwätz wäre , wieso wurde dann jeder LW im Ort egal ob HE oder NE von offizieller Seite dazu befragt ob er Interesse an den Flächen hätte .

Klar ist wenn man die Fläche haben will muss man genauso viel zahlen wie der andere . Ich kenne einen Fall da war schon alles unterschrieben beim Notar und es wurde zugunsten des LW geändert ! Allerdings halt zu dem Preis den der andere Käufer gezahlt hätte .
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon CarpeDiem » Sa Jan 01, 2011 16:02

Tja, lieber Angus das Ganze beginnt damit wie macht die Behörde "bekannt", dass hier eine "ungesunde Verteilung von Grund und Boden" stattfinden sollen. Über den Ortslandwirt allein geht das wohl nicht, denn der ist kein Amtsträger auch wenn sich diese Leute manchmal so aufspielen als seien sie es.

Aber es geht doch viel einfacher unliebsame Interessenten aussteigen zu lassen. Ich mache als gedachter Käufer mit dem Verkäufer einen Pachtvertrag über 18 Jahre (das erkennt glaube ich die Rechtsprechung als Laufzeit noch an) zu dem ortüblichen Pachtzins. Wenn nun der Lw Biss zeigt und darauf drängt in den Kaufvertrag einzusteigen, dann lässt man ihn, anschliessend klärt man ihn über den bestehenden Pachtvertrag auf. Wie der schäumt kannst du dir lebhaft vorstellen. Der läuft sofort zum Syndicus. Aber du weisst ja, Pacht bricht nicht den Kauf!

Ein noch interessanteres Spielchen könnte man mit dem Eintrag einer Grundschuld treiben. Spätestens seit der Bankenkrise kennst du ja den Fall der selbständigen Verwertung eines dinglichen Rechts. Will das aber nicht weiter vertiefen!
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