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Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon steel. » Sa Jan 08, 2011 12:40

Cairon hat geschrieben:@Thunderstruck

Das es hier nicht abschließend geklärt werden muss ist mir schon klar. Ich finde es nur etwas daneben sich hier so abwertend zu äußern, nur weil ich meine Möglichkeiten genutzt habe und den Juristen beim Landvolk gefragt habe um eine stichhaltige Aussage zu bekommen. Wenn so etwas nicht nötig hast ist es ja ok.


Zudem möchte ich anmerken das die Äußerungen zum Thema von Thunderstruck längst nicht der Wahrheit entsprechen. Ich weiß natürlich nicht wo bestimmte User wohnhaft sind und ob dort eigene Gesetze herrschen.
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon Ernst-August » Sa Jan 08, 2011 12:50

steel. hat geschrieben:
Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Nein, aber für Landwirte !!
Zum Vorkaufsrecht. Ein Verkauf an Nichtlandwirte ist genehmigungspflichtig § 8.
Sollte ein Nichtlandwirt ein Grundstück über 2 ha erwerben kann ein erwerbswilliger Landwirt dazwischenfunken und es vorkaufen. Somit hat ein ERWERBSWILLIGER Landwirt ein Vorkaufsrecht gegenüber einem Nichtlandwirt. Das ist so auch wenn einige was anderes behaupten.
Gibt allerdings Fälle in denen Nichtlandwirte eine Fläche über 2 ha in mehrere Teilstücke kaufen. Jedesmal unter 2 ha. Somit kann diese Regelung trotz dann höherer Nebenkosten umgangen werden da unter 2 ha nicht geprüft wird ob es sich um einen Landwirt handelt obwohl dieses Vorgehen rechtlich nicht astrein ist.
Bei einem Nebenwererbslandwirt kanns mit § 9 evtl. Probleme geben wenn die Gegenseite nachhackt. Bei einem Haupterwerbslandwirt gibts hier keinerlei Probleme.


Na Wochendurlaub aus der Psychatrie ?
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon thunderstruck » Sa Jan 08, 2011 13:11

steel. hat geschrieben:Zudem möchte ich anmerken das die Äußerungen zum Thema von Thunderstruck längst nicht der Wahrheit entsprechen.


Doch, entsprechen sie voll und ganz. Dafür lege ich meine Hand ins Feuer.

Noch einmal: EIN LANDWIRT, EGAL OB HAUPT- ODER NEBENERWERB, SEI ER NOCH SO AUFSTOCKUNGSWILLIG UND ZAHLUNGSKRÄFTIG, HAT KEIN GESETZLICHES VORKAUFSRECHT GEGENÜBER EINEM NICHTLANDWIRT. DAS VORKAUFSRECHT (ABGESEHEN VOM VORKAUFSRECHT DER GEMEINDE) STEHT NIEMANDEM ANDERES ALS DER SIEDLUNGSGESELLSCHAFT ZU, VON DER DIESER LANDWIRT DIE FLÄCHE NACH AUSÜBUNG DES VORKAUFSRECHTS DANN ERWERBEN KANN. Alles andere ist völliger Stuß. :roll:
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon julius » Sa Jan 08, 2011 14:06

steel. hat geschrieben:
Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Nein, aber für Landwirte !!
Zum Vorkaufsrecht. Ein Verkauf an Nichtlandwirte ist genehmigungspflichtig § 8.
Sollte ein Nichtlandwirt ein Grundstück über 2 ha erwerben kann ein erwerbswilliger Landwirt dazwischenfunken und es vorkaufen. Somit hat ein ERWERBSWILLIGER Landwirt ein Vorkaufsrecht gegenüber einem Nichtlandwirt. Das ist so auch wenn einige was anderes behaupten.
Gibt allerdings Fälle in denen Nichtlandwirte eine Fläche über 2 ha in mehrere Teilstücke kaufen. Jedesmal unter 2 ha. Somit kann diese Regelung trotz dann höherer Nebenkosten umgangen werden da unter 2 ha nicht geprüft wird ob es sich um einen Landwirt handelt obwohl dieses Vorgehen rechtlich nicht astrein ist.
Bei einem Nebenwererbslandwirt kanns mit § 9 evtl. Probleme geben wenn die Gegenseite nachhackt. Bei einem Haupterwerbslandwirt gibts hier keinerlei Probleme.

Mit den einzelnen Paragraphen kenn ich mich nicht aus. Aber genauso wie es hier beschrieben wird hab ich es in Erinnerung.
julius
 
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon Cairon » Sa Jan 08, 2011 14:49

julius hat geschrieben:
steel. hat geschrieben:
Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Nein, aber für Landwirte !!
Zum Vorkaufsrecht. Ein Verkauf an Nichtlandwirte ist genehmigungspflichtig § 8.
Sollte ein Nichtlandwirt ein Grundstück über 2 ha erwerben kann ein erwerbswilliger Landwirt dazwischenfunken und es vorkaufen. Somit hat ein ERWERBSWILLIGER Landwirt ein Vorkaufsrecht gegenüber einem Nichtlandwirt. Das ist so auch wenn einige was anderes behaupten.
Gibt allerdings Fälle in denen Nichtlandwirte eine Fläche über 2 ha in mehrere Teilstücke kaufen. Jedesmal unter 2 ha. Somit kann diese Regelung trotz dann höherer Nebenkosten umgangen werden da unter 2 ha nicht geprüft wird ob es sich um einen Landwirt handelt obwohl dieses Vorgehen rechtlich nicht astrein ist.
Bei einem Nebenwererbslandwirt kanns mit § 9 evtl. Probleme geben wenn die Gegenseite nachhackt. Bei einem Haupterwerbslandwirt gibts hier keinerlei Probleme.

Mit den einzelnen Paragraphen kenn ich mich nicht aus. Aber genauso wie es hier beschrieben wird hab ich es in Erinnerung.


Gibt es da denn Unterschiede zwischen den Bundesländern, ich denke ansonsten hätte der Jurist des Landvolks wohl gekannt.
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon Ernst-August » Sa Jan 08, 2011 15:35

Es gibt minimale Unterschiede im bereich des naturschutzes und des Baurechts, die liegen jedoch im Verfahren, nicht im Gesetzestext.

es gibt zwei Möglichkeiten sich als Pächter quasi ein Vorkaufsrecht zu schaffen...... gehört aber in kein Forum wie das geht, im Interesse von Pächtern und Verpächtern
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon steel. » So Jan 09, 2011 20:39

Ernst-August hat geschrieben:
steel. hat geschrieben:[Zum Vorkaufsrecht. Ein Verkauf an Nichtlandwirte ist genehmigungspflichtig § 8.
Sollte ein Nichtlandwirt ein Grundstück über 2 ha erwerben kann ein erwerbswilliger Landwirt dazwischenfunken und es vorkaufen. Somit hat ein ERWERBSWILLIGER Landwirt ein Vorkaufsrecht gegenüber einem Nichtlandwirt. Das ist so auch wenn einige was anderes behaupten.
Gibt allerdings Fälle in denen Nichtlandwirte eine Fläche über 2 ha in mehrere Teilstücke kaufen. Jedesmal unter 2 ha. Somit kann diese Regelung trotz dann höherer Nebenkosten umgangen werden da unter 2 ha nicht geprüft wird ob es sich um einen Landwirt handelt obwohl dieses Vorgehen rechtlich nicht astrein ist.
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Na Wochendurlaub aus der Psychatrie ?

Lass mich nachdenken zum Thema Psychatrie.
Jemand der,
- sich Gutachter nennt obwohl er noch nie ein verwertbares Gutachten erstellt hat
- sich damit brüstet einen Bus voll BDMler unter den Tisch gesoffen zu haben
- mehr besoffen als nüchtern unterwegs ist
- eine Agrarseite eröffnet auf der sich kein Schwein aufhält
- sich ständig zu Themen äußert, siehe hier, zu denen er nicht einen blassen Schimmer hat,

hat bestimmt kein Problem mit WE Urlaub in einer Klapse. Jede Psychatrie hat ihren Stolz und nimmt nicht jeden Vollpfosten auf. Somit ist deine Frage überflüssig, wie du übrigens auch.
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon Ernst-August » So Jan 09, 2011 21:18

Na Wochenendurlaub noch nicht zu Ende ?

.... und was empfahl uns Steel : Wer genug Milch zu 30 Cent weg kippt in der Hoffnung 40 Cent zu bekommen, hat damit erreicht das es dann deutlich unter 25 waren ....
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon Jet 3 » So Jan 09, 2011 21:36

COOL, geht wieder rund hier wie in alten Zeiten.Gleich kommt Hubi noch und haut Steel eins auf die Rübe.........
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon steel. » So Jan 09, 2011 22:10

Jet 3 hat geschrieben:COOL, geht wieder rund hier wie in alten Zeiten.Gleich kommt Hubi noch und haut Steel eins auf die Rübe.........

Mit denen bin ich schon zu früheren Zeiten problemlos fertiggeworden. Da müssen schon andere Kaliber kommen, kein Wackelpudding.
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon H.B. » So Jan 09, 2011 22:19

Jet 3 hat geschrieben:Gleich kommt Hubi noch und haut Steel eins auf die Rübe.........

Kennst du die Steigerungsformel von hohl in Zusammenhang mit "RoteMilchFraktion"?
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon Ernst-August » So Jan 09, 2011 22:36

H.B. hat geschrieben:
Jet 3 hat geschrieben:Gleich kommt Hubi noch und haut Steel eins auf die Rübe.........

Kennst du die Steigerungsformel von hohl in Zusammenhang mit "RoteMilchFraktion"?


Hubi, "hohl" kann es nicht sein, wenn was "Hohl" ist dann hat es eine Fassung...... wie auch Vacuum nur in einem lupenreinen Behältnis statt finden kann 8)
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