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Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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57 Beiträge • Seite 3 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon Rekja » So Jan 02, 2011 13:30

ja, die Möglichkeit hätte der Verkäufer gehabt, ist aber ein alter Herr gewesen, der die Flächen dann im Endeffekt halt einfach lossein wollte. Und von uns hätte er ja auch nicht mehr bekommen. Mit einem teureren Preis dann noch mal ins Rennen zu gehen, hätte uns nicht weitergebracht, die Behörde hätte auch garantiert mehr bezahlt und wieder Vorkaufsrecht ausgeübt. Naja, wir haben ja den Pachtvertrag und und 15 Jahre reichen mir, dann ist mein jetzt hauptsächlich um die 20 Jahre alter Pferdebestand wahrscheinlich eh nicht mehr so groß, ich hab noch ein paar mehr Hektar, und mit dem Geld können wir auch paar Mal netten Urlaub machen..... 8)
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon julius » So Jan 02, 2011 14:19

Ernst-August hat geschrieben:
julius hat geschrieben:Ob du deine Ruhe hast weiß ich nicht. Wohl weiß ich aber aus eigener Erfahrung das ich zu diesem Thema in meinen Beiträgen richtig liege. Ohne jetzt den Schlaumeier spielen zu wollen.


Also pass auf : Wer das weis was Du weist und der das will was Du willst, der schafft umgehungstatbestände und lässt dich ins Messer laufen, wenn du nicht mit rechnest, bei dem richtigen gegner ! Die Welt ist soooooooooo schlecht, das kannst Du dir gar nicht vorstellen !

Das kann ja alles sein. Ich kaufe i.d. Regel von anderen Landwirten Flächen und da ist fast nie ein Vorkaufsrecht eingetragen. Der einzige der mir somit die Fläche zum gleichen Preis wegschnappen könnte wäre die Gemeinde und die haben zurzeit eh kein Geld oder genauer gesagt riesen Schulden und keinen Bedarf.
Somit betrifft mich das ganze eigentlich weniger.
Wollte eigentlich nur klarstellen das der Pächter kein Vorkaufsrecht hat selbst nicht wenns im Pachtvertrag eingetragen ist und den Unterschied zwischem schuldrechtlichem und dinglichem Vorkaufsrecht. Dieser Unterschied ist gravierend und wie ich gelesen habe kennt das hier fast keiner.
Wenn das dem ein oder anderem geholfen hat bin ich schon zufrieden.
julius
 
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon Biohias » So Jan 02, 2011 21:10

Also wenn man mit den Verpächtern mal nett redet sollt es doch kein problem sein ein Vorkaufsrecht zu bekommen. Ham wir bei 3 Verpächtern, im falle des falles sicher nicht von nachteil....
mfg
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon SCHWOABABAUER » So Jan 02, 2011 21:15

Wird bei Entwicklungsmaßnahmen Land verkauft sind LW gegenüber Nicht-LW privilegiert.
Aber nicht einmal BVVG Pächter haben ein Vorkaufsrecht.
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon Rekja » So Jan 02, 2011 23:27

mal so ganz generell: Vorkaufsrechte für Pächter, Mieter usw. , also wo immer es um grundbuchlich eingetragene Flächen, Gebäude o.ä. geht, sind grundsätzlich nur mit notarieller Beurkundung juristisch von Belang, sind Vorkaufsrechte einfach nur im Miet- oder Pachtvertrag eingetragen, sind das nette Willensbekundungen, die aber bei Nichtausführung keine Folgen haben müssen = nicht einklagbar. VG
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon Biohias » Mi Jan 05, 2011 21:12

Rekja hat geschrieben:mal so ganz generell: Vorkaufsrechte für Pächter, Mieter usw. , also wo immer es um grundbuchlich eingetragene Flächen, Gebäude o.ä. geht, sind grundsätzlich nur mit notarieller Beurkundung juristisch von Belang, sind Vorkaufsrechte einfach nur im Miet- oder Pachtvertrag eingetragen, sind das nette Willensbekundungen, die aber bei Nichtausführung keine Folgen haben müssen = nicht einklagbar. VG

So ein mist :evil:
hab ich auch nicht gewusst. aber vielleicht wissen das auch die verpächter nicht und bieten es mir als erstes an :?
naja schön wärs auf jeden fall
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon Cairon » Fr Jan 07, 2011 13:10

Ich habe mal den Fachjuristen beim Landvolk angemailt, hier seine Aussage dazu:

1. Frage: Muss ein Verpächter den Pächter über den Verkauf einer Fläche informieren?

Antwort: Nein


2. Frage: Habe ich ein Vorkaufsrecht?

Antwort: Nein, aber, wenn an einen Nichtlandwirt verkauft wird, kann der Kaufvertrag beanstandet werden
und evtl. über die NLG das Vorkaufsrecht ausgeübt werden.
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon thunderstruck » Fr Jan 07, 2011 15:39

Cairon hat geschrieben:1. Frage: Muss ein Verpächter den Pächter über den Verkauf einer Fläche informieren?

Antwort: Nein

Das wird schon der Käufer im eigenen Interesse besorgen, der will ja Pacht haben. :lol:


Cairon hat geschrieben:2. Frage: Habe ich ein Vorkaufsrecht?

Antwort: Nein, aber, wenn an einen Nichtlandwirt verkauft wird, kann der Kaufvertrag beanstandet werden
und evtl. über die NLG das Vorkaufsrecht ausgeübt werden.

Falsch. Das Vorkaufsrecht wird nicht ÜBER die NLG ausgeübt. Richtig ist: die NLG übt das Vorkaufsrecht SELBST aus. Das ist der entscheidende Punkt und mehr als nur ein feiner Unterschied. :klug:

Für diese Binsenweisheiten hätte man nicht den hochbezahlten Juristen des Landvolks bemühen müssen.
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon Cairon » Fr Jan 07, 2011 17:41

thunderstruck hat geschrieben:
Cairon hat geschrieben:1. Frage: Muss ein Verpächter den Pächter über den Verkauf einer Fläche informieren?

Antwort: Nein

Das wird schon der Käufer im eigenen Interesse besorgen, der will ja Pacht haben. :lol:


Cairon hat geschrieben:2. Frage: Habe ich ein Vorkaufsrecht?

Antwort: Nein, aber, wenn an einen Nichtlandwirt verkauft wird, kann der Kaufvertrag beanstandet werden
und evtl. über die NLG das Vorkaufsrecht ausgeübt werden.

Falsch. Das Vorkaufsrecht wird nicht ÜBER die NLG ausgeübt. Richtig ist: die NLG übt das Vorkaufsrecht SELBST aus. Das ist der entscheidende Punkt und mehr als nur ein feiner Unterschied. :klug:

Für diese Binsenweisheiten hätte man nicht den hochbezahlten Juristen des Landvolks bemühen müssen.


Als Mitglied des Landvolks war die Auskunft für mich kostenlos. Und es war für mich klar, dass die NLG das Vorkaufrecht ausübt. Und wenn Du so hoch gebildet bist, dass Du dass Du es abschießend, juristisch sicher klären kannst, dann gratuliere ich dir dazu. Mir fehlt dafür leider das Studium und da ich nicht spekulieren wollte habe ich halte eine Mail geschickt und gefragt.
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon CarpeDiem » Fr Jan 07, 2011 17:48

Ihr vergesst aber beide, dass Cairon das Wort "evtl." verwendet hat. Das scheint mir der noch der Klärung bedürftige Punkt zu sein bei der ganzen Angelegenheit. Denn da beginnen die Haken und Ösen!
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon thunderstruck » Sa Jan 08, 2011 7:58

"Evtl." bedeutet in diesem Falle nur, daß die NLG das Vorkaufsrecht dann und nur dann ausübt wenn ein Landwirt bereit und in der Lage ist, der NLG die betreffende Fläche abzukaufen, was vorher geklärt sein muß, wobei die NLG auf den Kaufpreis, für den sie selbst in den Vetrag eingestiegen ist, die Grunderwerbssteuer sowie gewisse Gebühren aufschlägt, so daß der erwerbswillige Landwirt einen nicht unbedeutend höheren Preis bezahlen muß.

@Cairon: Mir fehlt leider ebenfalls das Studium. Das ist in diesem Falle aber nicht weiter tragisch, da hier nichts abschließend juristisch geklärt werden muß.
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon Cairon » Sa Jan 08, 2011 10:14

@Thunderstruck

Das es hier nicht abschließend geklärt werden muss ist mir schon klar. Ich finde es nur etwas daneben sich hier so abwertend zu äußern, nur weil ich meine Möglichkeiten genutzt habe und den Juristen beim Landvolk gefragt habe um eine stichhaltige Aussage zu bekommen. Wenn so etwas nicht nötig hast ist es ja ok.

Natürlich macht die NLG so etwas nicht umsonst. Aber je nach dem wie stark das Interesse an dem Land ist kann auch der höhere Preis sinnvoll sein. Hier gab es vor ein paar Jahren einen Fall, dabei ging es um 15 ha Ackerland, dass direkt an einen landwirtschaftlichen Betrieb grenzte. Die Fläche wurde von einem lokalen Fuhrunternehmen gekauft und sollte als Ausgleichsfläche für ein neues Sandabbaugebiet dienen. Darauf hin ist der Landwirt zur NLG gegangen, die haben den Vertrag angefochten und haben Recht bekommen. Jetzt gehört das Land zu dem Betrieb an den es grenzt. Natürlich macht die NLG solche Sachen nur wenn sie ein entsprechendes Interesse daran hat. Wenn eine 0,5 ha Moorweide an ein Unternehmen als Ausgleichsfläche geht und eh niemand Interesse an der Fläche hat werden sie sich die Fläche kaum an den Hals holen.
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon steel. » Sa Jan 08, 2011 10:54

Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Nein, aber für Landwirte !!
Zum Vorkaufsrecht. Ein Verkauf an Nichtlandwirte ist genehmigungspflichtig § 8.
Sollte ein Nichtlandwirt ein Grundstück über 2 ha erwerben kann ein erwerbswilliger Landwirt dazwischenfunken und es vorkaufen. Somit hat ein ERWERBSWILLIGER Landwirt ein Vorkaufsrecht gegenüber einem Nichtlandwirt. Das ist so auch wenn einige was anderes behaupten.
Gibt allerdings Fälle in denen Nichtlandwirte eine Fläche über 2 ha in mehrere Teilstücke kaufen. Jedesmal unter 2 ha. Somit kann diese Regelung trotz dann höherer Nebenkosten umgangen werden da unter 2 ha nicht geprüft wird ob es sich um einen Landwirt handelt obwohl dieses Vorgehen rechtlich nicht astrein ist.
Bei einem Nebenwererbslandwirt kanns mit § 9 evtl. Probleme geben wenn die Gegenseite nachhackt. Bei einem Haupterwerbslandwirt gibts hier keinerlei Probleme.
Zuletzt geändert von steel. am Sa Jan 08, 2011 11:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon CarpeDiem » Sa Jan 08, 2011 11:41

@steel, wie wird denn der immer wieder herumgeisternde "Haupterwerbslandwirt" definiert. Vlt. so der Erwerber betreiben eine extensive Lw und die Ehefrau hat 100.000 €/p.a. Mieteinnahmen. Solche Fälle sind bei uns keine Ausnahme. Oder ist es vlt. so, dass lediglich der "Nebenerwerber" der noch einer ordentlichen Arbeit nachgeht diskriminiert wird. Fragen über Fragen. Ich weiss nur, dass bei uns kein Verkauf an einen Nichtlandwirt dauerhaft verhindert worden ist.
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Re: Gibt es ein Vorkaufsrecht für den Pächter?

Beitragvon steel. » Sa Jan 08, 2011 12:04

Ich weiss nur, dass bei uns kein Verkauf an einen Nichtlandwirt dauerhaft verhindert worden ist.

Das ist schon klar. Wo kein Kläger da kein Richter. Bisher war die Nachfrage eher gering. Das wird sich ändern und somit werden mehr Landwirte ihr Vorkaufsrecht zukünftig ausspielen, notfalls mit Rechtsbeistand. Hat ein Landwirt Ahnung oder einen fachlichen Anwalt und will eine landw. Fläche vorkaufen hat ein Nichtlandwirt selbst mit Anwalt nicht die geringste Chance. Mal Gemeinden oder andere staatliche Organe ausgenommen. Zeigt kein Landwirt Interesse kann dieses Grundstück natürlich jeder Nichtlandwirt kaufen.

@steel, wie wird denn der immer wieder herumgeisternde "Haupterwerbslandwirt" definiert. Vlt. so der Erwerber betreiben eine extensive Lw und die Ehefrau hat 100.000 €/p.a. Mieteinnahmen.

Der vorkaufende Landwirt muss erwerbswillig, bzw. wachstumswillig sein und die zu verk. Fläche dringend selbst benötigen. Das lässt sich rel. leicht nachweisen wenns denn wirklich so ist. Wer damit keine Erfahrung hat sollte einen Anwalt hinzuziehen. Man muss sich beim Vorkaufsrecht auf den Grundsatz " Verbesserung der Agrarstruktur" berufen.
In diesen Fällen wird dem Nichtlandwirt der Kauf unter " ungesunde Verteilung des Grund und Bodens " versagt, siehe § 9 Abs. 2.
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