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Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbeträge

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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58 Beiträge • Seite 4 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbet

Beitragvon T5060 » Mo Jul 11, 2022 11:58

Du widersprichst dich in sich. Ich sage dir das gleiche wie dein Vermessungsamt. Mit Sicherheit halte ich dir jetzt keinen Vortrag in Geodäsie, aber wir könnten es:
Ich selbst habe genug Vermessungserfahrung und hinter mir sitzt so ein richtiger Vermessungstechniker, den müsste ich nur fragen. :mrgreen:
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbet

Beitragvon DWEWT » Mo Jul 11, 2022 12:03

T5060 hat geschrieben: und hinter mir sitzt so ein richtiger Vermessungstechniker, den müsste ich nur fragen. :mrgreen:


Dann mach das doch, bevor du dich hier weiter äußerst!
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Re: Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbet

Beitragvon T5060 » Mo Jul 11, 2022 12:11

DWEWT hat geschrieben:
T5060 hat geschrieben: und hinter mir sitzt so ein richtiger Vermessungstechniker, den müsste ich nur fragen. :mrgreen:


Dann mach das doch, bevor du dich hier weiter äußerst!


Antwort von diesem: Agraringenieure sind meist nicht in der Lage eine gerade Reihe Zuckerrüben zu drillen,
was will der dann mit der Def. alter und neuer Verfahren der Flächenbemessung ?

Probiere es mal mit :google:
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Re: Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbet

Beitragvon 2810 » Mo Jul 11, 2022 13:31

Die Fläche vor Ort hat sich nicht verändert.
Verändert hat sich evtl. die Berechnungsgrundlage: bei uns im Primärkataster Soldnerkoordinaten,
später dann Gauß-Krüger und seit neuestem nun UTM.
Selbst bei berechneten und gemessenen Flst-Größen von 2008 (Fl-Bereinigung) sind schon wieder
Differenzen von - bei mir- von 35 m² je ha vorhanden.
UTM hat nur die Hälfte der Meridianstreifen wie Gauß-Krüger, da gibts an den Rändern größere Differenzen.
Bei Dir kommt noch dazu, dass die großen Flste über mehrere Flurkartenblätter zu liegen kommen --> große
Strecken, welche die Fehler kumulierten.
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Re: Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbet

Beitragvon Südheidjer » Mo Jul 11, 2022 13:54

Ich lese gerade, daß aktuell wohl das Elster-System durch Abgabe der Grundsteuerreform-Daten am Abkacken ist.

Golem: " Probleme bei Elster: Mit der Grundsteuerreform in den digitalen Abgrund "

https://www.golem.de/news/probleme-bei-elster-mit-der-grundsteuerreform-in-den-digitalen-abgrund-2207-166774.html

Wer also gerade Problem hat: Warten und später wieder versuchen. Vielleicht in ein paar Tagen.

Wenn ich das so sehe und dann noch den Bock, den mindestens NRW beim Datenschutz geschossen hat, dann frage ich mich, ob Deutschland nicht doch eine Bananenrepublik ist.
Ist der Datenschutzbock in NRW inzwischen aufgefallen und behoben'? Oder haben wir uns geirrt?
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Re: Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbet

Beitragvon DWEWT » Mo Jul 11, 2022 14:39

Hinter vorgehaltener Hand wird schon von einer Fristverlängerung bis zum 31.12.2022 gesprochen. Also, einfach mal ganz locker die Zeit verrinnen lassen und nichts tun. Wenn im Herbst der nächste lockdown verordnet wird und alle Finanzbeamte im homeoffice arbeiten, dann dürfte es noch viel länger dauern, bis alle Daten übermittelt sind. Ich hoffe nur, dass sich auch alle über die steuerliche Relevanz ihrer Raumnutzung vorab informiert haben. Sonst könnte es zum 01.01.2025 ein böses Erwachen geben. Wer ein Herz für die Finanzbeamten hat und ihnen eine besondere Würdigung zukommen lassen möchte, der beantragt die Papierversion. Die hat den Vorteil, dass man nicht gleich alles in ersten Versuch verraten muss und trotzdem die Termineinhaltung sicherstellt. :wink:
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Re: Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbet

Beitragvon Südheidjer » Mo Jul 11, 2022 14:47

Heise meldet auch: Elster offline.

https://www.heise.de/news/Elster-Steuerportal-ist-ueberlastet-7167941.html
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Re: Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbet

Beitragvon Qtreiber » Mo Jul 11, 2022 15:15

Südheidjer hat geschrieben:Ich lese gerade, daß aktuell wohl das Elster-System durch Abgabe der Grundsteuerreform-Daten am Abkacken ist.

Weil ich mit so etwas gerechnet habe, habe ich mir gleich gesagt: Erstmal abwarten, bis der größte Ansturm vorbei.
So bis Mitte September. Nur nicht auf den letzten Drücker. Dann stürzt es nämlich WIEDER ab. :mrgreen:
Im übrigen bin ich der Meinung, dass ich hier ENDLICH gelöscht werden möchte.
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Re: Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbet

Beitragvon T5060 » Mo Jul 11, 2022 15:24

Grundsätzlich reagieren mir hier immer erst bei Zwangsandrohungen des FA jenseits 500 €.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
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Re: Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbet

Beitragvon Südheidjer » Mi Jul 13, 2022 14:34

Einige Leute können die Daten zur Grundsteuerreform wohl auch ohne Elster elektronisch übermitteln.

Dazu der folgende Artikel von Golem: " Statt Elster: Zusatzportal für Grundsteuererklärungen verfügbar "

https://www.golem.de/news/statt-elster-zusatzportal-fuer-grundsteuererklaerungen-verfuegbar-2207-166835.html
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Re: Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbet

Beitragvon fedorow » Mi Jul 13, 2022 19:32

Ich glaub das diese ganzen Abfragen zu Zensus und Grundsteuerreform ganz andere Hintergünde haben als die uns vorgeben.
Man muss sich nur anschauen über was die Politiker im Bundestag so reden dann darf man vermuten wozu diese abgefragten Daten wirklich dienen werden :
https://dserver.bundestag.de/btd/20/009/2000975.pdf
Der Immobilienbesitzer kann halt gut geköpft werden, da er immobil ist und der Marktwert von Grund und Boden ist gut gestiegen also kann man einiges abknöpfen. Wer nicht bezahlen kann muss eben verkaufen.
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Re: Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbet

Beitragvon Irmgard » Sa Jul 16, 2022 16:30

Das Flurstück mit Hof- und Gebäudefläche macht mir Probleme.
Die Hof- und Gebäudefläche umfasst auch eine Fläche um das Altenteilerhaus herum. Aber besser wäre doch das Altenteilerhaus separat liegen zu lassen? Also ich würde lieber noch ein Teil um das Altenteilerhaus herum zum Ackerland nehmen, also ist Weide mit Obstbäumen. Kann ich einfach ein Stück Hoffläche zum Ackerland nehmen (Alles dann Grundsteuer A) und das dazumessen? Wie rechne ich die Ertagsmeßzahl vom Ackerland dafür?

So wie es jetzt eingeteilt ist, welche Nachteile hätte ein belassen als Hof- und Gebäudefläche um das Altenteilerhaus herum bei einer Trennung bzw. Veräußerung der Hofstelle und/oder behalten des Altenteilerhauses beispielsweise durch die Erben?

Weiß nicht, ob ich mich da verständlich ausgedrückt habe.
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Re: Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbet

Beitragvon Grimli » So Jul 17, 2022 18:36

Das betrifft leider gleich mehrere Rechtsbereiche :
Grundsteuerfeststellungserklärung - Finanzamt Zuständig
Steuerliche Entnahme Betriebsvermögen - Finanzamt Zuständig
Höfeordnung - Erhalt des priviigierten Landwirtschaftlichen Betriebs als wirtschaftliche Einheit - Amtsgericht/Landwirtschaftsgericht zuständig
Außenbereich/Innenbereich, hier bebauter Außenbereich - Gemeindesatzung, Baurecht - Bauamt der Gemeinde
-> in dem Zusammenhang auch Marktwert und Veräußerbarkeit anhand der Lage
Weide mit Obstbäumen und Ackerland ? Gegebenfalls Naturschutzausgleich und Genehmigung notwendig.

Bei der Gemengelage wird es wohl immer irgendeinen Rechtsbereich geben der bei jeder Neuregelung Nachteile für einen anderen Rechtsbereich mit sich bringt.
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