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Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbeträge

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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58 Beiträge • Seite 1 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbeträge

Beitragvon katzeck » So Mär 27, 2022 16:14

Liebe Kollegen,

Es handelt sich um den Sachverhalt in Bayern. Vor kurzen habe ich ein schreiben vom Finanzamt bekommen indem es über die Feststellung der grundsteueräquivalenzbeträge für den Wohnteil geht. Dabei wird hingewiesen das zum 01.01.2022 der Betrieb für die Zwecke der Grundsteuer neu bewertet wird. Die neuen Werte werden ab 1.1.2025 als Grundlage zur Bemessung der Grundsteuer verwendet.

In dem Schreiben steht das die eigentliche Erklärung in Elster erst später angefordert wird.

Alle Gebäude die zu Wohnzwecken verwendet werden oder Gebäude die nicht land und forstwirtschaftlich genutzt werden bekommen scheinbar ein eigenes Aktenzeichen.

Es ist eine Rückantwort angehängt dort ist die Anzahl eizutragen für z. B. Wohnung der Beriebsinhaber oder "Anzahl der Gebäudeteile, die weder zu Wohnzwecken noch zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden, z.B. gewerbliche Nutzung oder Vermietung (beispielsweise Vermietung einer Halle für Wohnwagen etc.)

Der Letzte Absatz ist für mich nicht ganz eindeutig:
"Senden Sie bitte dieses Anwortschreiben innerhalb von vier Wochen ausgefüllt an Ihr Finanzamt zurück. Bei mehreren Wohnungen im räumlichen Verbund (z.B. im selben Gebäude) fügen Sie bitte eine Skizze oder einen Lageplan der einzelnen Wohnungen bei. Reichen Sie diese bitte nicht im Original, sondern nur als Kopie ein. Alle eingereichten Belege werden von der Steuerverwaltung gescannt und in der Regel anschließend vernichtet"
Betriftt diese Skizze nur Wohnungen oder auch z.B. einen Teil der Halle welche an einen Antikhändler vermietet ist? Muss ich da alle vermieteten Abteile einzeichnen?
Bekommt jedes Abteil ein eigenes Aktenzeichen?


Habt Ihr dieses Schreiben auch erhalten? Habt Ihr hierzu weitere Informationen oder Tips?
katzeck
 
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Re: Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbet

Beitragvon T5060 » So Mär 27, 2022 17:26

Abwarten, bis Klärung kommt, alles noch nicht dringend
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbet

Beitragvon 2810 » So Mär 27, 2022 19:22

Habe noch kein Schreiben erhalten, unser Minipräsi ist noch in der Coronaschlacht- auch gegen seinen
Krankheitsminister - und dann muss er sich um ukrainische Füchtlinge kümmern. Keine Zeit für GrdSt.
Ist ja auch nicht so eilig, seit 1964 ist keine Hauptfeststellung bei den FinÄ gemacht worden :lol:
Da kommts auf 15 oder 20 Jahre auch nicht mehr an.Fuck Bundesverfassungsgericht :!:
Zudem ist die geplante GrdSt keinen Deut gerechter , es wird eine ungerechte Berechnung mit
einer weiteren ungerechten Regelung ersetzt: Nur die Fläche zählt , dazu die Werte der Gutachterausschüsse.
Ob drauf ein Hühnerstall steht oder ein 1o stöckiges Haus, schei..egal.
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Re: Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbet

Beitragvon Wini » So Mär 27, 2022 20:19

Hallo katzeck,

gleiche Schreiben liegt bei mir in Ablage "Nicht so dringend".

Es geht hier im Kern darum, eine Neubewertung der Land- und Forstwirstschaft durchzuführen.
So wird für ein Wohnhaus zukünftig Grundsteuer B statt der bisherigen, günstigeren Grundsteuer A, fällig.

Da kommt in den nächsten Monaten noch jede Menge Arbeit auf uns zu.
-Einheitswertbescheide und Grundsteuerbescheide
-Beschaffung von Grundbuchauszügen
-Prüfung der Eigentumsverhältnisse
-Katasterauszüge und Flächen- und Gebäudepläne
-Bodenrichtwerte

Soll alles über Elster handlebar sein.

Im aktuellen Wochenblatt Heft 12 ist auf Seite 58/59 ein wichtiger Beitrag zum Thema.

Das ich das auf meine alten Tage noch erlebe.
Eine Grundsteuer-Reform.

Gruß
Wini
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Re: Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbet

Beitragvon T5060 » So Mär 27, 2022 20:22

2810 hat geschrieben:dazu die Werte der Gutachterausschüsse.


Dazu müsstet ihr in BaWü erstmal Gutachterausschüsse haben :-)
und nicht irgendwas, was nur so heisst. :mrgreen:
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
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Re: Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbet

Beitragvon langholzbauer » So Mär 27, 2022 21:13

T5060 hat geschrieben:
2810 hat geschrieben:dazu die Werte der Gutachterausschüsse.


Dazu müsstet ihr in BaWü erstmal Gutachterausschüsse haben :-)
und nicht irgendwas, was nur so heisst. :mrgreen:

Hier in Thüringen stand letzte Woche ein Artikel zu den aktualisierten Bodenrichtwerten der Gutachterausschüsse und der angeblich wegen der Grundsteuerreform differenzierten Bodenrichtwertgebiete in der Tagespresse.
Alles nur Show.
Die letzte Sumpfwiesen ist noch immer mit dem gleichen Wert des besten Ackers bzw.
ev. in Frage kommenden Bauland im gleichen Raster. :oops:
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Re: Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbet

Beitragvon T5060 » So Mär 27, 2022 21:37

In den neuen Bundesländern braucht man hinsichtlich einer exakten Verkehrswertfindung schon gute Kenntnisse des regionalen Grundstücksmarkts.
Mit den BRW das ist aber auch schon besser geworden die letzten Jahre. Wenn ich da noch so an 2010 denke, da war das alles noch sehr intransparent.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbet

Beitragvon 2810 » So Mär 27, 2022 21:38

T5060 hat geschrieben:Dazu müsstet ihr in BaWü erstmal Gutachterausschüsse haben :-)
und nicht irgendwas, was nur so heisst. :mrgreen:


Wie sehen die hessischen/bayrischen Gutachterausschüsse aus?
Kaufpreissammlungen sind nicht aussagekräftig?
Oder soll man die ReiBoSch noch nehmen? - die ist je nach Nutzung schon überholt.

Dass es nun mit den überörtlichen GAA besser werden soll, das glaubst ja selber nicht.
Ein neuer Bürokratiemoloch , welcher für 20 oder 30 Gden bessere Bewertungen hervorzaubern soll, wie die
örtlichen GUA :shock:
Natürlich kann es bei den vorhandenen GAA "menscheln", aber warum ist das FA nicht in der
Lage, die Dinge selbst zu bewerten, die haben doch alle Kaufverträge vorliegen, wir hatten sie nicht eingesehen.
Und dann kommt der Beamte vom FA und fragt uns , warum der Acker "XYZ" mit 5,5€ verkauft wurde.
Er konnte nicht lesen , dass da ein Beschleunigungschlag von 1,5€ vereinbart war.
Ich bin raus aus diesem Ausschuss, als er verlangte, dass wir Gebäude nun über 3 Berechnungsmethoden
bewerten sollten.
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Re: Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbet

Beitragvon julius » So Mär 27, 2022 21:51

Solche Abfragen von den Finanzämtern sind die Vorstufe wenn die Immobilienbesitzer später richtig gerupft werden über Lastenausgleich oder Vermögenssteuern und Vermögensabgaben. Dazu brauchen sie den aktuellen Marktwert jeder Immobilie.
Die Abfrage wegen der angeblichen Grundsteuer dient nur um den exakten Wert erstmal aufzunehmen auf freiwilliger Basis. Da wird jeder Angaben machen.
Da wird 2022 noch die exakte Wohnfläche abgefragt, dann haben sie je nach Lage den aktuellen Marktwert jeder Immobilie schonmal in den Akten abgespeichert und man muss später nur noch den Knopf drücken wenn der Staat Geld braucht was sehr bald passieren wird wenn man die Ausgaben sieht.
Es wird dann von Kühnert verkündet die neureichen Immobesitzer müssen von den gestiegenen Preise über Abgaben was an die Allgemeinheit abgeben. Nennt sich dann Solidarität. :mrgreen:
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Re: Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbet

Beitragvon T5060 » So Mär 27, 2022 22:34

Für einen GAA gehört schon einiges an Fachkenntnis und lfd. Aktualisierung, das schaffst mit einem Laiengremium bei Kommunen unter 100.000 Einw. nimmer. In BaWü bekommt man dann oft 4 Jahre alte BRW gereicht, damit scheitert man vor jedem Gericht

Check 1: Zahlen der Landesstatistik
Check 2: Bodenrichtwerte
Check 3: Aktuelle Angebote

Wenn die drei Dinge nicht homogen sind, will ich die Kaufpreissammlung sehen und auch die von mind. zwei Nachbargemeinden

Bei Mietshäusern kann man den Wert idealerweise aus der Kaltmiete ableiten, da die Kaltmiete den Markt besser abbildet als irgendwelche Kunstgebilde aus Bodenrichtwerten

Gerechter und praktikabler wird das neue Verfahren garantiert nicht, weil es ja auch jede Menge Spielräume lässt
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Re: Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbet

Beitragvon langholzbauer » So Mär 27, 2022 22:50

T5060 hat geschrieben:Für einen GAA gehört schon einiges an Fachkenntnis und lfd. Aktualisierung, ....

Gerechter und praktikabler wird das neue Verfahren garantiert nicht, weil es ja auch jede Menge Spielräume lässt


Oder weil wir noch nie in der Geschichte der mitteleuropäischen Gesellschaften jemals so eine dekadente Bürokratie ertragen, geduldet, gewählt und finanziert haben! :klug:
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Re: Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbet

Beitragvon T5060 » So Mär 27, 2022 22:53

langholzbauer hat geschrieben:
T5060 hat geschrieben:Für einen GAA gehört schon einiges an Fachkenntnis und lfd. Aktualisierung, ....

Gerechter und praktikabler wird das neue Verfahren garantiert nicht, weil es ja auch jede Menge Spielräume lässt


Oder weil wir noch nie in der Geschichte der mitteleuropäischen Gesellschaften jemals so eine dekadente Bürokratie ertragen, geduldet, gewählt und finanziert haben! :klug:


Das war weder der Politik, noch der Verwaltung geschuldet; sondern es war ein Oberschlauer der durch alle Instanzen prozesste bis zum Bundesverfassungsgericht
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Re: Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbet

Beitragvon langholzbauer » So Mär 27, 2022 23:15

Ich hab schon mitbekommen,wer den ganzen Zirkus losgetreten hat. :roll:
Aber was da jetzt für ein Bürokratiezirkus daraus veranstaltet wird, gab es in der Geschichte der hiesigen Gesellschaften noch nie!
Und am Ende wird ganz nebenbei noch festgestellt, dass die Grundsteuer gar keinen Rechtsanspruch auf die Erfüllung der kommunalen Unterhaltungspflichten für Wege und Gewässer ergibt, obwohl sie eben genau zu diesem Zwecke mal eingeführt wurde... :roll:
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Re: Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbet

Beitragvon T5060 » So Mär 27, 2022 23:21

Es sind halt Millionen von Grundstücken und Millionen von Häusern.
Das ist richtig Arbeit. Davon geht bestimmt 1/3 in Widerspruch. Viel Spaß !
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Re: Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbet

Beitragvon Paule1 » Mo Mär 28, 2022 15:43

Mein Treukontax Steuerberater sagt, ich brauche vorerst nix machen :idea:
„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, daß er tun kann, was er will, sondern daß er nicht tun muß, was er nicht will. “
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