Liebe Kollegen,
Es handelt sich um den Sachverhalt in Bayern. Vor kurzen habe ich ein schreiben vom Finanzamt bekommen indem es über die Feststellung der grundsteueräquivalenzbeträge für den Wohnteil geht. Dabei wird hingewiesen das zum 01.01.2022 der Betrieb für die Zwecke der Grundsteuer neu bewertet wird. Die neuen Werte werden ab 1.1.2025 als Grundlage zur Bemessung der Grundsteuer verwendet.
In dem Schreiben steht das die eigentliche Erklärung in Elster erst später angefordert wird.
Alle Gebäude die zu Wohnzwecken verwendet werden oder Gebäude die nicht land und forstwirtschaftlich genutzt werden bekommen scheinbar ein eigenes Aktenzeichen.
Es ist eine Rückantwort angehängt dort ist die Anzahl eizutragen für z. B. Wohnung der Beriebsinhaber oder "Anzahl der Gebäudeteile, die weder zu Wohnzwecken noch zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden, z.B. gewerbliche Nutzung oder Vermietung (beispielsweise Vermietung einer Halle für Wohnwagen etc.)
Der Letzte Absatz ist für mich nicht ganz eindeutig:
"Senden Sie bitte dieses Anwortschreiben innerhalb von vier Wochen ausgefüllt an Ihr Finanzamt zurück. Bei mehreren Wohnungen im räumlichen Verbund (z.B. im selben Gebäude) fügen Sie bitte eine Skizze oder einen Lageplan der einzelnen Wohnungen bei. Reichen Sie diese bitte nicht im Original, sondern nur als Kopie ein. Alle eingereichten Belege werden von der Steuerverwaltung gescannt und in der Regel anschließend vernichtet"
Betriftt diese Skizze nur Wohnungen oder auch z.B. einen Teil der Halle welche an einen Antikhändler vermietet ist? Muss ich da alle vermieteten Abteile einzeichnen?
Bekommt jedes Abteil ein eigenes Aktenzeichen?
Habt Ihr dieses Schreiben auch erhalten? Habt Ihr hierzu weitere Informationen oder Tips?