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Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbeträge

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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58 Beiträge • Seite 3 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbet

Beitragvon julius » Fr Mai 13, 2022 7:07

Das einzige Problem für die Wiedereinführung der Vermögenssteuer waren 2 Gründe.
Zum einen hat man von vielen Wertgegenständen wie Immobilien keine aktuellen Marktpreise sondern nur wie bei Immos diesen alten Einheitswert.
Nimm man den ist das verfassungswidrig weil alle Bürger mit dem aktuellen Marktpreis ihres Vermögens besteuert werden müssen. Ist ja auch richtig so. Der zweite Hinderungsgrund war der hohe Aufwand bei jeder Abgabe das Vermögen neu zu erfassen.
Mit dem Vermögensregister was ja dann laufend aktualisiert wird, sind die beiden letzten Gegenargumente ausgeschaltet.
Bis auf die Afd und FDP sind alle Parteien für Lastenausleich und Vermögenssteuern, Vermögensabgaben. Also haben die schon die Merhheit um das Umzusetzen. Solange die FDP mitregiert wird das Lindner vieleicht noch verhindern aber der ist auch schon öfters umgefallen und Geld braucht er als Finanzminister dringend weil er sich an die Schuldenbremse halten will, was er bisher auch nicht macht.
Man kann die Vermögensabgabe ja umbenennen in Kriegsabgabe oder nachträgliche Coronaabgabe. Wobei die Politiker keine Skrupel haben einfach eine Vermögensagaben einzuführen. Und 80 % der Bürger unterstützen das weil es sie eh nicht betrifft und sie von der Umverteilung profitieren.
Hat man ja bei der Volksabstimmung in Berlin 2021 gesehen, ob man große Vermieter enteignen soll. Über die Hälfte der Wähler hat für eine Enteignung gestimmt. Mal sehen was da noch kommt.
Energiekonzerne kann die Politik nun jederzeit enteignen wenn es die Politik für nötig hält wurde gerade im Bundestag beschlossen, morgen vieleicht Landwirte :
https://www.n-tv.de/politik/Bundestag-e ... 28590.html
Bis auf die AfD und FDP haben alle zugestimmt. Damit soll evtl in Kürze schon Schwedt den Besitzern enteignet werden.
Oligarchen wurden und werden zurzeit ja auch enteignet, nur weil sie einen russischen Pass haben.
Es wird also ungemütlicher für Vermögende.
julius
 
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Re: Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbet

Beitragvon T5060 » Fr Mai 13, 2022 11:35

Julius alles Quatsch und hier nicht relevant, zudem wissen sich Vermögende immer zu helfen, deshalb sind die ja auch vermögender.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbet

Beitragvon Grimli » So Jul 03, 2022 12:57

Anzeige_GrundsteuerA.jpg

Anzeige_GrundsteuerB.jpg


In NRW wurde ja so ein Geoportal der Finanzverwaltung hochgeladen das alle Möglichen Daten über Grundstücke liefert in den Erklärvideos geht die Finanzverwaltung NRW da nochmal detailliert zu ein. Und ja da stehen tatsächlich die Eigentümerdaten inklusive der Grundbuchblattnummer, von allen Grundstücken mit Ausnahme des Namens des Eigentümers drin n8
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/ein ... euerportal

Jetzt unterscheiden die Daten aber noch nicht zwischen Ackerland und Grünland wie beim bisherigen Einheitswertbescheid. ?
Auch bei den Bodenrichtwerten nach Grundsteuer B zeigt das Portal 3 verschiedene Werte für Außenbereich Forstwirtschaft und Landwirtschaft an das aber jeweils mit Anteilig 100% der Fläche ?
Bei Hoffläche wird nicht mehr zwischen Hoffläche,Gartenfläche,Wirtschaftsgebäude und Wohnhaus unterschieden. Hier muss man sich die Flächenanteile auch wohl mühsam zusammenrechnen.

Im Elster Portal kann nicht zwischen dem Eigentümer "Herr" Max Mustermann /"Frau "Gabriele Musterfrau und dem im Liegenschafskataster stehenden Eingentümer Familienname Mustermann Vorname Max oder Familienname Musterfrau Vorname Gabriele gewechselt werden.
Im Grundbuchblattausdruck sind Eingentümer eigentlich auch immer ohne Anredessschlüssel angegeben.
Nur bei der Grundsteuerfeststellungserklärung muss der/die Grundsteuererklärende*innen ein zweites mal einen "fiktiven?" Eigentümer mit Anredessschlüssel Präfix feststellen ohne diesen aber Ausweisen zu müssen (Beispielsweise über eine erneute Zertifikatsdatei/Personalausweisvorlage )
Adressschlüssel_Eigentümer.jpg
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Re: Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbet

Beitragvon Johnny 6520 » Mi Jul 06, 2022 16:43

Habe mich jetzt auch an das ausfüllen der Grundsteuererklärung gemacht!
Kapiere das mit dem Wohnteil und der landwirtschaftlichen Hofstelle nicht ganz!
Unsere Hofstelle und eine Wiese ist eine Flurnummer,darf ich da einfach die m2 des Einfamilienhauses abziehen und den Rest als Gebäude und landwirtschaftliche Fläche hernehmen?
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Re: Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbet

Beitragvon T5060 » Mi Jul 06, 2022 16:48

Vorsicht bei der Bemessung der Grundstücksgröße für das Haus.
Hier braucht es die richtige Vorausstrategie.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbet

Beitragvon Johnny 6520 » Mi Jul 06, 2022 17:45

T5060 hat geschrieben:Vorsicht bei der Bemessung der Grundstücksgröße für das Haus.
Hier braucht es die richtige Vorausstrategie.



Wie meinst du das?
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Re: Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbet

Beitragvon T5060 » Mi Jul 06, 2022 19:41

Wenn mal die Frage Veräusserungsgewinn oder Betriebsaufgabe an steht, hast dich festgenagelt
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Re: Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbet

Beitragvon Johnny 6520 » Mi Jul 06, 2022 19:54

T5060 hat geschrieben:Wenn mal die Frage Veräusserungsgewinn oder Betriebsaufgabe an steht, hast dich festgenagelt

An sowas habe ich garnicht gedacht,in solchen Fragen bin ich Laie!
Was soll ich dann am besten angeben,die Hoffläche und Gebäude gehören ja zum Landwirtschaftlichen Bereich oder?
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Re: Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbet

Beitragvon T5060 » Mi Jul 06, 2022 20:40

800 qm ist so eine Zahl die passt, stehen aber Veränderungen an, dann sind 1.600 qm besser.
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Re: Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbet

Beitragvon Johnny 6520 » Mi Jul 06, 2022 21:52

T5060 hat geschrieben:800 qm ist so eine Zahl die passt, stehen aber Veränderungen an, dann sind 1.600 qm besser.


Ja aber mein Einfamilienhaus hat 150m2 Grundfläche oder was zählt da noch dazu?
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Re: Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbet

Beitragvon DWEWT » Mo Jul 11, 2022 6:58

Ich habe am Freitag eine Information vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation bekommen. Darin wird mir mitgeteilt, dass aufgrund einer aktuell vorgenommenen Vermessung eines meiner Flurstücke, sich eine Abweichung von 1,0018 ha ergeben habe. Und zwar zu meinem Vorteil! Ist die Erde gewachsen? Man weist auf neue technische Verfahren hin, die es ermöglichen, die Fläche innerhalb der nach wie vor besehenden Grenzmarkierungen genauer zu ermitteln. Ich werde mich jetzt mal an das Amt für Landwirtschaft wenden um zu erfragen, ob dieses Flächenwachstum Einfluss auf meine Förderung hat. Im umgekehrten Falle, wäre das natürlich so! :wink:
btw: Dass diese Vorgehensweise in irgendeinem Zusammenhang mit der bevorstehenden Grundsteuerreform steht, ist natürlich an den Haaren herbeigezogen! :wink:
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Re: Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbet

Beitragvon T5060 » Mo Jul 11, 2022 7:25

Jetzt hat er im Vermessungsseminar an der Uni Göttingen auch noch geschlafen :-) und es bis heute nicht gemerkt :lol:
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Re: Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbet

Beitragvon DWEWT » Mo Jul 11, 2022 7:42

T5060 hat geschrieben:Jetzt hat er im Vermessungsseminar an der Uni Göttingen auch noch geschlafen :-) und es bis heute nicht gemerkt :lol:


Vielleicht kannst du deine Aussage mal präzisieren? So jedenfalls sind deine Ergüsse höchstens etwas für die Tonne; für die digitale Mülltonne! :lol:
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Re: Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbet

Beitragvon T5060 » Mo Jul 11, 2022 8:08

Wird ne alte Vermessung von vor 1970 gewesen sein, die waren nicht so genau. Die Fläche ist ja auch nicht größer geworden, sondern durch die neue Berechnung sind es mehr Quadratmeter.
Nichts aussergewöhnliches, kommt öfters vor.
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Re: Grundsteuerreform: Feststellung Grundsteueräquivalenzbet

Beitragvon DWEWT » Mo Jul 11, 2022 11:24

T5060 hat geschrieben:Wird ne alte Vermessung von vor 1970 gewesen sein, die waren nicht so genau. Die Fläche ist ja auch nicht größer geworden, sondern durch die neue Berechnung sind es mehr Quadratmeter.
Nichts aussergewöhnliches, kommt öfters vor.


Ach, jetzt verstehe ich das erst. Das waren früher andere m²! Die waren zu groß und deshlab gibt es jetzt mehr kleinere m²! Ja, das ist plausibel. :lol:
Du laberst mal wieder. Wenn sich die Flächengröße nicht verändert hat, wie können es dann heute einfach mehr m² sein? Schließlich wird die Größe in m² ausgewiesen! Das Flurstück wurde nach der Wende, mit einer Kombination aus alten amtlichen Daten und damaligen aktuellen Vermessungsdaten, in seiner Größe neu definiert! In den auch jetzt noch geltenden Grenzen kam man so früher auf eine Flurstückgröße, die offensichtlich nicht zutreffend war. Diese Größenangabe ist jetzt, ohne die Grenzverläufe zu ändern, verändert worden. Exaktere Messverfahren haben eine neue Größe ermittelt. So zumindest sagt es das "Landesamt f. Verm. und Geoinf.". :wink:
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