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Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen.
STOT SE 3 H335 Kann die Atemwege reizen.
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG
Xi; Reizend
R37/38-41: Reizt die Atmungsorgane und die Haut. Gefahr ernster Augenschäden.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Husten
Atemnot
Reizung und Ätzwirkung
Erblindungsgefahr!
Schädigende Wirkung auf Wasserorganismen durch pH-Verschiebung.
Frau Emmy Müller hat geschrieben:Ganz.....ein ha Ackerland sollte man diesen Typen zur Verfügung stellen damit sie sich selber versorgen können.
tyr hat geschrieben:Dem is bestimmt so ein scheiß Pappsack gerissen......
the czar hat geschrieben:Ihr wollt und könnt anscheinend nicht auf andere zugehen.
the czar hat geschrieben:Nachdem das Thema auch im Imkerforum besprochen wurde, habe ich die Antworten der beiden Foren verglichen. Es ist immer wieder interessant wie ihr mit Fragen oder Problemen, die anderen Leuten auf dem Herzen liegen und an euch herangetragen werden, umgeht.
Mal abgesehen davon, dass vllt. der Threaderöffner nicht bei jedem höchste Sympathien genießt, dass Foto nicht gerade auf alle Fragen eine Antwort gibt und die angestellten Vermutungen etwas kühn sind, zeugen eure Antworten nicht gerade von Dialog- bzw. Kritikfähigkeit.
Nicht einer hat versucht eine halbwegs ernsthafte Antwort zu geben. Ihr habt so schon nicht den besten Ruf in der Gesellschaft. Ihr meckert über jeden, egal ob Politiker, Verbraucher oder Imker u.s.w. und schaut nicht nur von euren riesigen Traktoren auf uns herab, sondern verhaltet euch auch so.
Ihr wollt und könnt anscheinend nicht auf andere zugehen.
schreibt CaironDabei stellt sich heraus, dass die Neonikotinoide nicht wie behauptet aus eine Beizung stammten, sondern aus einem illegalen Einsatz in einer Gärtnerei.
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