Aktuelle Zeit: Di Apr 30, 2024 7:19
alf hat geschrieben:sag mal brigitta hast du flügel und kleine lichter um den kopf?
ist nicht böse gemeint , aber in welcher welt lebst du ?
mit einem soundsoviel stunden nachweis kann man dann schlachten
aha so geht das also . .......
lass uns das thema besser beenden ..... kopfschüttel
hast du dein ganzes leben von und mit tieren gelebt , oder reitest du nur gerne auf paragraphen und verordnungen rum ?
das du in vielem gut belesen bist ( theoretisch ) muß man neidlos anerkennen
schönen abend
Torge hat geschrieben:Ich glaube kaum das die Haustierbesitzer darauf aus sind ihre Tiere zu quälen
Wer Tiere betreut, ruhigstellt, betäubt, schlachtet oder tötet, muß über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen
Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel darf im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nur schlachten oder im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder betäuben, wer im Besitz einer gültigen Bescheinigung der zuständigen Behörde oder der sonst nach Landesrecht beauftragten Stelle (zuständige Stelle) über seine Sachkunde (Sachkundebescheinigung) ist.