Aktuelle Zeit: Fr Mai 03, 2024 14:55
tyr hat geschrieben:In Sachsen haben die meisten Gemeinden die Straßenbausatzung abgeschafft, bzw sind dabei.
T5060 hat geschrieben:tyr hat geschrieben:In Sachsen haben die meisten Gemeinden die Straßenbausatzung abgeschafft, bzw sind dabei.
Vorsicht ! Ersterschließung muss immer noch gezahlt werden
tyr hat geschrieben:T5060 hat geschrieben:tyr hat geschrieben:In Sachsen haben die meisten Gemeinden die Straßenbausatzung abgeschafft, bzw sind dabei.
Vorsicht ! Ersterschließung muss immer noch gezahlt werden
Z.B. hier in der Gemeinde nicht. Wir haben zwar die Straßenbaussatzung noch nicht formell abgeschafft, aber außer Kraft gesetzt, so das sie nicht mehr anwendbar ist. Das selbe gilt für die meisten Nachbargemeinden. In den nächsten Jahren sollen die Straßenbausatzungen in ganz Sachsen abgeschafft sein. Das ist bislang CDU- und AfD- Linie. Da es für die nächsten Jahrzehnte unwahrscheinlich ist, das sachsen eine linke Regierung bekommen wird, wird das wohl auch so umgesetzt werden. Jedenfalls sind die meisten Gemeinden schon dabei.
Trecker-fahrer hat geschrieben:Oder werden dann keine mehr gebaut?
T5060 hat geschrieben:egnaz hat geschrieben:Kartoffelbluete hat geschrieben:Hab ich eigentlich noch nie gehört, das man sich auch im Aussenbereich finanziell an einer Straßensanierung beteiligen muss
Eine Straßenausbaubeitragssatzung kann auch für den Außenbereich beschlossen werden. Die gab es in unserer Gemeinde auch.
Nachdem der Nds Landtag beschlossen hatte, dass die Komunen bei schlechter Finanzlage nicht mehr gezwungen werden eine Satzung einzuführen, hat unsere Gemeinde sie für Innen und Außen wieder abgeschafft.
Das Problem einer Straßenausbaubeitragssatzung ist, dass die Verwaltung/Rat plant und baut und die Anlieger dann bezahlen müssen. Da bleibt dann nur der Klageweg wenn abgerechnet wird.
Geht vorher schon los, mit der Widmung des Weges. Im Aussenbereich müsste der "Weg" dann als "gemeindliche Straße" gewidmet werden.
Das passiert regelmäßig automatisch, wenn ein B-Plan aufgestellt wird.
egnaz hat geschrieben:Ein Weg muss natürlich gewidmet sein damit eine Straßenausbaubeitragssatzung gelten kann. In unserer Gemeinde gehört das Wegenetz der Komune. Es sind daher auch alle Wege gewidmet. Verliert ein Weg die Widmung, meist durch Ratsbeschluß, dann ist er nicht mehr für die Öffentlichkeit zugänglich und die Gemeinde ist auch nicht mehr Unterhaltspflichtig. Das wird meist gemacht, wennder Weg nicht mehr gebraucht wird und an die Anlieger verkauft wird.
tyr hat geschrieben:[quote="egnaz"
Ein Weg muss natürlich gewidmet sein damit eine Straßenausbaubeitragssatzung gelten kann. In unserer Gemeinde gehört das Wegenetz der Komune. Es sind daher auch alle Wege gewidmet. Verliert ein Weg die Widmung, meist durch Ratsbeschluß, dann ist er nicht mehr für die Öffentlichkeit zugänglich und die Gemeinde ist auch nicht mehr Unterhaltspflichtig. Das wird meist gemacht, wennder Weg nicht mehr gebraucht wird und an die Anlieger verkauft wird.
tyr hat geschrieben:egnaz hat geschrieben:Ein Weg muss natürlich gewidmet sein damit eine Straßenausbaubeitragssatzung gelten kann. In unserer Gemeinde gehört das Wegenetz der Komune. Es sind daher auch alle Wege gewidmet. Verliert ein Weg die Widmung, meist durch Ratsbeschluß, dann ist er nicht mehr für die Öffentlichkeit zugänglich und die Gemeinde ist auch nicht mehr Unterhaltspflichtig. Das wird meist gemacht, wennder Weg nicht mehr gebraucht wird und an die Anlieger verkauft wird.
Zumindest in sachsen können Straßen auch so entwidmet werden, ohne sie zu verkaufen. Sie werden dann zum reinen Wirtschaftsweg und für Wirtschaftswege gibt es keine kommunale Instandhaltungspflicht.
Bleiben aber nichts desto trotz im Gemeindeeigentum und, auf eigene Gefahr, öffentlich betret- und befahrbar.
Alle Zuwegungen zu Feld- und Wiesenfluren sind im Gemeideeigentum, und ordentlich in den Flurstücksverzeichnissen mit eigenen Flustücksnummern vermerkt, auch wenn viele davon derzeit nicht mehr als weg existieren, da sich die Feldblöcke geändert haben. Sollten sie aber sich wieder ändern, z.B.durch Pachtänderungen, sind diese Wirtschaftswege jederzeit reaktivierbar, natürlich dann als reiner Feldweg ohne Ausbau, ddas ist dann Sache des Nutzers sich im Rahmen der Bestimmungen zu kümmern, oder auch nicht.
egnaz hat geschrieben:tyr hat geschrieben:egnaz hat geschrieben:Ein Weg muss natürlich gewidmet sein damit eine Straßenausbaubeitragssatzung gelten kann. In unserer Gemeinde gehört das Wegenetz der Komune. Es sind daher auch alle Wege gewidmet. Verliert ein Weg die Widmung, meist durch Ratsbeschluß, dann ist er nicht mehr für die Öffentlichkeit zugänglich und die Gemeinde ist auch nicht mehr Unterhaltspflichtig. Das wird meist gemacht, wennder Weg nicht mehr gebraucht wird und an die Anlieger verkauft wird.
Zumindest in sachsen können Straßen auch so entwidmet werden, ohne sie zu verkaufen. Sie werden dann zum reinen Wirtschaftsweg und für Wirtschaftswege gibt es keine kommunale Instandhaltungspflicht.
Bleiben aber nichts desto trotz im Gemeindeeigentum und, auf eigene Gefahr, öffentlich betret- und befahrbar.
Alle Zuwegungen zu Feld- und Wiesenfluren sind im Gemeideeigentum, und ordentlich in den Flurstücksverzeichnissen mit eigenen Flustücksnummern vermerkt, auch wenn viele davon derzeit nicht mehr als weg existieren, da sich die Feldblöcke geändert haben. Sollten sie aber sich wieder ändern, z.B.durch Pachtänderungen, sind diese Wirtschaftswege jederzeit reaktivierbar, natürlich dann als reiner Feldweg ohne Ausbau, ddas ist dann Sache des Nutzers sich im Rahmen der Bestimmungen zu kümmern, oder auch nicht.
Natürlich muss eine endwidmeter Weg nicht verkauft werden, er kann auch zu größeren Bewirtschaftungseinheiten genutzt werden oder Ähnlichem.
Wenn Wege in Sachsen entwidmet werden, aber gleichzeitig öffentlich nutzbar sind, würde mich mal die rechtliche Grundlage dafür interessieren.
Grundsätzlich ist es ja so, dass Grundstücksbesitzer für das haften was auf ihren Grundstücken passiert.
Isarland hat geschrieben:Hier in Gottes Paradies, dem schönsten Bundesland nördlich der Alpen wurde auf Druck der FW und mit Maggus unendliche Güte die Straßenausbaubeitragssatzung abgeschafft.
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