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Herbizid Frühjahrsbehandlung Getreide

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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62 Beiträge • Seite 3 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Re: Herbizid Frühjahrsbehandlung Getreide

Beitragvon Standeck » Do Mär 05, 2020 21:34

Neeee! Is nicht wahr! Was fragst du so blöd?

Den hab ich 2004 gemacht und alle Fortbildungen auch sonst dürfte der Händler mir das glump gar nicht verkaufen. Oder weißt du das nicht?

Aber natürlich weiß ich noch JEDES Detail und alles im Wortlaut was der damals verzapft hat.
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Re: Herbizid Frühjahrsbehandlung Getreide

Beitragvon Lonar » Do Mär 05, 2020 21:44

Standeck hat geschrieben:Neeee! Is nicht wahr! Was fragst du so blöd?

Weil da garantiert erzählt wird das man sich das durchlesen soll was auf dem Kanister steht.
Den tieferen Sinn bei Aufbrauchfristen hinterfragen muss man nicht, da wird irgendein Kompromiss gewürfelt..
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Re: Herbizid Frühjahrsbehandlung Getreide

Beitragvon Standeck » Fr Mär 06, 2020 8:43

Natürlich lese ich mir die Anleitung durch bevor ich ein psm verwende. Das wird jeder machen. Aber es steht nicht in der Anleitung dass es verboten ist bacara im Frühjahr anzuwenden. Und schon gar nicht warum es im Frühjahr nicht sinnvoll ist das Mittel anzuwenden. Es steht aber auch drin dass es auch über die Blätter wirkt und nicht nur über den Boden.

Bei Nachauflauf-Anwendungen werden Diflufenican, Flufenacet und Flurtamone auch über das Blatt aufgenommen.
Sowohl Diflufenican und Flufenacet als auch Flurtamone bleiben über eine gewisse Zeit im Boden wirksam, sodass auch später keimende
Ungräser und Unkräuter erfasst werden.
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Re: Herbizid Frühjahrsbehandlung Getreide

Beitragvon yogibaer » Fr Mär 06, 2020 9:09

Und diese gewisse Zeit ist relativ lang. Die Frist die von Behandlung mit dem Mittel in Wintergetreide bis zur Ernte beträgt ja rund ein 3/4 Jahr und da hat sich der Wirkstoff soweit abgebaut das keine Gesundheitsschäden der Verbraucher zu befürchten sind. Daher wird die Wartezeit (Behandlung -> Ernte) mit einen F gekennzeichnt.
Gewürfelt wird bei den Abverkaufs- und Verbrauchsfristen gar nichts. Das liegt einzig und allein am Ablaufdatum der Zulassung (bzw. Datum der Erstzulassung).
Gruß Yogi
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Re: Herbizid Frühjahrsbehandlung Getreide

Beitragvon Lonar » Fr Mär 06, 2020 9:48

yogibaer hat geschrieben:Gewürfelt wird bei den Abverkaufs- und Verbrauchsfristen gar nichts. Das liegt einzig und allein am Ablaufdatum der Zulassung (bzw. Datum der Erstzulassung).
Gruß Yogi

Was wiederum in den gesetzlichen Regelungen nicht unbedingt auf EU und Nationaler Ebene gleich ist. Ich hab mal ebend in meinem Pflanzenbauheft von der Lwk Nds nachgeguckt, da steht Zulassungsende 12/19. Anwendungstermin ist aber immer nur der Herbst, also VAH 0-9 und NAH 10-29.

https://www.google.com/amp/s/www.agrarh ... 2485%3famp
Hier ist von Oktober die Rede :mrgreen:
Die Aufbrauchfristen stehen in keinem Zusammenhang mit der Nutzung in der Landwirtschaftlichen Praxis. Falls dir diese defenition besser gefällt als gewürfelt. Praxisnah wäre es gewesen, wenn bis Dezember ein Aufbrauch möglich gewesen wäre oder im nächsten Herbst. Die Frist bis März ist behördlicher Copy & Paste quatsch.
Als Standeck würde ich mich bei meinem Landhändler bedanken, hätte der Herold verkauft hätte Standeck dieses Problem nun nicht. Und ja als Bauer kann man nicht alles wissen, nur man muss dann gucken wo das steht der Kanister ist da schonmal nicht die verkehrteste Adresse, wenn der Landhandel ohne Hinweise das so verkauft. Hier war immer die Empfehlung Baccara im letzten Herbst verbrauchen und Rest mit Herold machen.
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Rückstände

Beitragvon adefrankl » Fr Mär 06, 2020 10:42

yogibaer hat geschrieben:Und diese gewisse Zeit ist relativ lang. Die Frist die von Behandlung mit dem Mittel in Wintergetreide bis zur Ernte beträgt ja rund ein 3/4 Jahr und da hat sich der Wirkstoff soweit abgebaut das keine Gesundheitsschäden der Verbraucher zu befürchten sind. Daher wird die Wartezeit (Behandlung -> Ernte) mit einen F gekennzeichnt.
Gewürfelt wird bei den Abverkaufs- und Verbrauchsfristen gar nichts. Das liegt einzig und allein am Ablaufdatum der Zulassung (bzw. Datum der Erstzulassung).
Gruß Yogi

Also nach meiner Kenntnis sind früh angewandte Herbizide bei den Rückständen eigentlich überhaupt kein Problem. Da dürfte in der Regel überhaupt nichts im Erntegut zu finden sein. Da wäre Bacara im Frühjahr in dieser Hinsicht(!) sicher auch kein Problem. Rückstände sind weit ehr bei Fungiziden und Insektiziden zu erwarten die weit näher am Erntetermin angewandt werden und dann auch noch die ganze Pflanze treffen. Da spielt weit ehr eine Rolle wie es mit dem Nachbau, dem Einfluss auf die Pflanzenentwicklung und der Verflüchtigung bei höheren Temperaturen aussieht. Aber das ist der wissenschaftliche Aspekt. Faktisch sind zuerst einmal in Anwendungsvorschriften maßgeblich.
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
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Re: Herbizid Frühjahrsbehandlung Getreide

Beitragvon Crazy Horse » Fr Mär 06, 2020 12:19

Standeck hat geschrieben:Natürlich lese ich mir die Anleitung durch bevor ich ein psm verwende. Das wird jeder machen. Aber es steht nicht in der Anleitung dass es verboten ist bacara im Frühjahr anzuwenden. Und schon gar nicht warum es im Frühjahr nicht sinnvoll ist das Mittel anzuwenden. Es steht aber auch drin dass es auch über die Blätter wirkt und nicht nur über den Boden.

Bei Nachauflauf-Anwendungen werden Diflufenican, Flufenacet und Flurtamone auch über das Blatt aufgenommen.
Sowohl Diflufenican und Flufenacet als auch Flurtamone bleiben über eine gewisse Zeit im Boden wirksam, sodass auch später keimende
Ungräser und Unkräuter erfasst werden.



Ich glaub, Du hast das mit der Indikationszulassung noch nicht verstanden. Pflanzenschutzmittel dürfen nur in den Kulturen zum Einsatz kommen, für die eine Zulassung beantragt und vom BVL auch erteilt wurde. Das gleiche gilt auch für den Einsatzzeitraum und den zu bekämpfenden Schadorganismus. Das alles ist in der Zulassung vorgegeben.
Wenn ein Mittel für eine bestimmte Anwendung keine Zulassung hat (z.B. Bacara Forte im Frühjahr), dann ist diese Anwendung automatisch verboten. Und Du tust Dir auch ackerbaulich keinen Gefallen, weil ein unsachgemäßer Einsatz auch Schäden an der Kultur anrichten und zu Mindererträgen führen kann.
Wenn Du noch einen angebrochenen Kanister hast, den Du nicht mehr zurückgeben oder umtauschen kannst, würde ich den im Herbst ganz normal aufbrauchen, zumal zwei der drei Wirkstoffe nach wie vor zugelassen sind. Und in deinen Aufzeichnungen trägst Du dann halt Herold oder Carpatus ein. Ich glaub kaum, dass da groß einer Bodenproben zieht, zumal der nicht mehr zugelassene Wirkstoff Flurtamone jetzt auch kein Gefahrstoff ist.
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Re: Herbizid Frühjahrsbehandlung Getreide

Beitragvon Standeck » Fr Mär 06, 2020 12:43

Lonar hat geschrieben:
yogibaer hat geschrieben:Gewürfelt wird bei den Abverkaufs- und Verbrauchsfristen gar nichts. Das liegt einzig und allein am Ablaufdatum der Zulassung (bzw. Datum der Erstzulassung).
Gruß Yogi

Was wiederum in den gesetzlichen Regelungen nicht unbedingt auf EU und Nationaler Ebene gleich ist. Ich hab mal ebend in meinem Pflanzenbauheft von der Lwk Nds nachgeguckt, da steht Zulassungsende 12/19. Anwendungstermin ist aber immer nur der Herbst, also VAH 0-9 und NAH 10-29.

https://www.google.com/amp/s/www.agrarh ... 2485%3famp
Hier ist von Oktober die Rede :mrgreen:
Die Aufbrauchfristen stehen in keinem Zusammenhang mit der Nutzung in der Landwirtschaftlichen Praxis. Falls dir diese defenition besser gefällt als gewürfelt. Praxisnah wäre es gewesen, wenn bis Dezember ein Aufbrauch möglich gewesen wäre oder im nächsten Herbst. Die Frist bis März ist behördlicher Copy & Paste quatsch.
Als Standeck würde ich mich bei meinem Landhändler bedanken, hätte der Herold verkauft hätte Standeck dieses Problem nun nicht. Und ja als Bauer kann man nicht alles wissen, nur man muss dann gucken wo das steht der Kanister ist da schonmal nicht die verkehrteste Adresse, wenn der Landhandel ohne Hinweise das so verkauft. Hier war immer die Empfehlung Baccara im letzten Herbst verbrauchen und Rest mit Herold machen.


Nein ich hab dieses Problem nicht. Ich hab mein Cadou Set mit Baccara Forte wie es sich gehört im Herbst im Wintergetreide hergenommen. Der Threadersteller hat gefragt welche Herbizid Maßnahmen er treffen soll weil er ja nicht im Herbst fahren konnte wegen Regenwetter. Er hat dann Bacara Forte erwähnt, daher dachte ich er hätte das im Herbst gekauft und das noch rumstehen. Und weil ich ja in der Anleitung gelesen habe dass dieses Mittel auch über die Blätter wirkt und eben bis 27. März aufgebraucht werden darf, bin ich davon ausgegangen er könnte es eventuell mit einem anderen Herbizid zusammen noch ausbringen und somit nicht entsorgen müssen. Das das ein falscher Rat war habe ich mittlerweile verstanden, aber diese Frist halte ich dennoch für idiotischen Behörden Mist. :D

@Crazy Horse: Danke, jetzt hab ich das verstanden.
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Re: Herbizid Frühjahrsbehandlung Getreide

Beitragvon AEgro » Fr Mär 06, 2020 20:03

Mit dem " Nicht-Probe-ziehen " kann man nicht so sicher sein.
Bei mir und auch bei mir bekannten Landwirten waren z. B. nach Verbot von Atrazin und IPU ( Isoproturon ) Kontrollen vom Landwirtschaftsamt durch Probenahme.
Zu diesen Zeitpunkten war die ganze Zulassungssituation noch deutlich entspannter.
Auch wurden z. B. Rübenbauer vergangenes Frühjahr überprüft mit Probenahme von ausgesäten Rübenpillen, ob noch die Neonic-Wirkstoffe Thiamethoxam oder
Imidacloprid gefunden werden.
Wird dieses Frühjkahr wahrscheinlich wiederholt wg. Auslauf der Zulassung von Beizfungizid TMTD.
Das sind natürlich nur Stichproben, aber wer will da schon " Lotto " spielen ?
Die Beizwirkstoffe lassen sich mit entspr. Analysemethoden garantiert noch bis zur Rübenernte feststellen.
Gruß AEgro
Es gibt Tage, da komm ich einfach mit dem Kopfschütteln nicht hinterher !
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Verbotene Wirkstoffe

Beitragvon adefrankl » Sa Mär 07, 2020 0:55

AEgro hat geschrieben:Mit dem " Nicht-Probe-ziehen " kann man nicht so sicher sein.
Bei mir und auch bei mir bekannten Landwirten waren z. B. nach Verbot von Atrazin und IPU ( Isoproturon ) Kontrollen vom Landwirtschaftsamt durch Probenahme.
Zu diesen Zeitpunkten war die ganze Zulassungssituation noch deutlich entspannter.
Auch wurden z. B. Rübenbauer vergangenes Frühjahr überprüft mit Probenahme von ausgesäten Rübenpillen, ob noch die Neonic-Wirkstoffe Thiamethoxam oder
Imidacloprid gefunden werden.
Wird dieses Frühjkahr wahrscheinlich wiederholt wg. Auslauf der Zulassung von Beizfungizid TMTD.
Das sind natürlich nur Stichproben, aber wer will da schon " Lotto " spielen ?
Die Beizwirkstoffe lassen sich mit entspr. Analysemethoden garantiert noch bis zur Rübenernte feststellen.
Gruß AEgro

Also von der Verwendung von wirklich verbotenen Wirkstoffen sollte man doch besser seine F-igner lassen, auch wenn nicht unbedingt nachvollziehbar ist, wieso nach 30 oder 40 Jahren Anwendung eines Wirkstoffes plötzlich die Welt untergeht, wenn die entsprechende Restmenge noch aufgebraucht wird. Da habe ich im Zweifelsfall ehr eine eigentlich nicht notwenige Pflanzenschutzmaßnahme durchgeführt, als dass ich die Aufbrauchsfrist überschritten hätte. Da wäre in diesen Jahr dann eigentlich zwar die Maßnahme nicht notwenig gewesen. Ohne Verbot hätte ich da nichts gemacht und den Restbestand dann erst im Folgejahr (oder auch später, falls auch da nicht notwendig) angewendet. Aber wenn der Gesetzgeber meint, dass be einer späteren Ausbringung die Welt untergeht, dann spritze ich das Mittel natürlich vorher raus, egal ob es dann tatsächlich gebracht wird oder nicht.
Verstehen kann ich es aber, wenn man etwas großzügiger ist, wenn eigentlich alle Wirkstoffe zugelassen snd, aber nur das spezielle Produkt nicht zugelasen ist. Beispielsweise jemand baut keinen Raps mehr an, hat aber noch eine Restmenge Tilmor. Nun darf er die Restmenge nicht in Getreide anwenden, aber die gleiche Wirkstoffkombination (mit minimal anderen Verhältnis) aber sehr wohl unter dem Handelsnaman Prosario oder auch als Mischung aus Proline und Folicur. Faktisch kann da keienr feststellen ob diese Wirkstoffe auf den Feld dann aus einem in dieser Kultur zugleassenen oder einer nicht zugelassenen Mittel kommen. Insofern könnte ich da schon verstehen, wenn man da nicht jede Spinnerei der Behörden zu 150 Prozent umsetzt. Die Herrausforderung beleibt aber, da dann eine Papierform zu generieren, die gleichzeitig zu den auf den Feld ausgebrachten Wirkstoffen und zu den gekaufen Mitteln passt. Da dies dann doch leicht eine größere Herausforderung darstellen könnte, sollte man solche Situationen möglichst schon im Vorfeld vermeiden und keinesfalls bewußt herbeiführen.
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
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Re: Herbizid Frühjahrsbehandlung Getreide

Beitragvon Standeck » Sa Mär 07, 2020 1:10

Der Preis zur Rettung der Demokratie, des Kapitalismus und des Wachstums auf Kosten des Klimas könnte der Anfang vom Ende der Menschheit sein....
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Weltuntergang

Beitragvon adefrankl » Sa Mär 07, 2020 22:08

Standeck hat geschrieben:Der Preis zur Rettung der Demokratie, des Kapitalismus und des Wachstums auf Kosten des Klimas könnte der Anfang vom Ende der Menschheit sein....

Ja ich weiss, uns bleiben nur noch 10 Jahre um die Welt zu retten. Komisch, dass gerade da wo es Wirtschftswachstum und Kapitalismus gibt sich die Umwelt am stärksten verbessert hat. Und dass mit nahenden Weltuntergang die Ernteerträgräge steigen, die Erde grüner wird, die Lebenserwartung steigt (zumindest solange bis der Sozialismus überhand nimmt. Übrigens, china braucht keinen Klimaschutz, denn das Land ist ja schon kommunistisch)
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Re: Verbotene Wirkstoffe

Beitragvon Crazy Horse » So Mär 08, 2020 9:52

adefrankl hat geschrieben:Also von der Verwendung von wirklich verbotenen Wirkstoffen sollte man doch besser seine F-igner lassen, auch wenn nicht unbedingt nachvollziehbar ist, wieso nach 30 oder 40 Jahren Anwendung eines Wirkstoffes plötzlich die Welt untergeht, wenn die entsprechende Restmenge noch aufgebraucht wird. Da habe ich im Zweifelsfall eher eine eigentlich nicht notwenige Pflanzenschutzmaßnahme durchgeführt, als dass ich die Aufbrauchsfrist überschritten hätte. Da wäre in diesen Jahr dann eigentlich zwar die Maßnahme nicht notwenig gewesen. Ohne Verbot hätte ich da nichts gemacht und den Restbestand dann erst im Folgejahr (oder auch später, falls auch da nicht notwendig) angewendet. Aber wenn der Gesetzgeber meint, dass be einer späteren Ausbringung die Welt untergeht, dann spritze ich das Mittel natürlich vorher raus, egal ob es dann tatsächlich gebracht wird oder nicht.


Was soll denn der Scheiß jetzt?
Ich führ doch keine Pflanzenschutzmaßnahme durch, die pflanzenbaulich nicht indiziert ist. Und wenn die Anwendungsvoraussetzungen nicht passen (zu warm und trocken für Bodenherbizide bzw. zu nass für eine Überfahrt), dann unterlasse ich die entsprechende Behandlung, auch wenn ich die Restmenge des Mittels mit auslaufender Zulassung nicht mehr fristgerecht ausbringen kann.
Genausowenig werde ich die Aufwandmenge erhöhen oder einen anderen Unsinn machen (z.B. mit viel Wasser in die Kanalisation reinspülen).

Ich hab auch den Raps nicht dicker gedrillt, nur damit ich das TMTD-gebeizte Saatgut noch rechtzeitig wegbekomme. Die halbe Einheit, die noch übrig ist, wird eben dieses Jahr mit dem neuen Saatgut verschnitten. Aber ich schmeiß' doch nicht Betriebsmittel, die ich teuer gekauft hab, so einfach weg. Auch die 2l Achat (Propiconazol), die ich noch habe, werden ordnungsgemäß aufgebraucht (reichen noch für 4 ha), auch wenn bei einem so günstigen Mittel der finanzielle Verlust gering ist. Ich führ allerdings keine 2-3 Fungizidmaßnahmen durch, wenn nur eine erforderlich und auch wirtschaftlich ist.
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Re: Verbotene Wirkstoffe

Beitragvon böser wolf » So Mär 08, 2020 10:46

Crazy Horse hat geschrieben:
adefrankl hat geschrieben:Also von der Verwendung von wirklich verbotenen Wirkstoffen sollte man doch besser seine F-igner lassen, auch wenn nicht unbedingt nachvollziehbar ist, wieso nach 30 oder 40 Jahren Anwendung eines Wirkstoffes plötzlich die Welt untergeht, wenn die entsprechende Restmenge noch aufgebraucht wird. Da habe ich im Zweifelsfall eher eine eigentlich nicht notwenige Pflanzenschutzmaßnahme durchgeführt, als dass ich die Aufbrauchsfrist überschritten hätte. Da wäre in diesen Jahr dann eigentlich zwar die Maßnahme nicht notwenig gewesen. Ohne Verbot hätte ich da nichts gemacht und den Restbestand dann erst im Folgejahr (oder auch später, falls auch da nicht notwendig) angewendet. Aber wenn der Gesetzgeber meint, dass be einer späteren Ausbringung die Welt untergeht, dann spritze ich das Mittel natürlich vorher raus, egal ob es dann tatsächlich gebracht wird oder nicht.


Was soll denn der Scheiß jetzt?
Ich führ doch keine Pflanzenschutzmaßnahme durch, die pflanzenbaulich nicht indiziert ist. Und wenn die Anwendungsvoraussetzungen nicht passen (zu warm und trocken für Bodenherbizide bzw. zu nass für eine Überfahrt), dann unterlasse ich die entsprechende Behandlung, auch wenn ich die Restmenge des Mittels mit auslaufender Zulassung nicht mehr fristgerecht ausbringen kann.
Genausowenig werde ich die Aufwandmenge erhöhen oder einen anderen Unsinn machen (z.B. mit viel Wasser in die Kanalisation reinspülen).

Ich hab auch den Raps nicht dicker gedrillt, nur damit ich das TMTD-gebeizte Saatgut noch rechtzeitig wegbekomme. Die halbe Einheit, die noch übrig ist, wird eben dieses Jahr mit dem neuen Saatgut verschnitten. Aber ich schmeiß' doch nicht Betriebsmittel, die ich teuer gekauft hab, so einfach weg. Auch die 2l Achat (Propiconazol), die ich noch habe, werden ordnungsgemäß aufgebraucht (reichen noch für 4 ha), auch wenn bei einem so günstigen Mittel der finanzielle Verlust gering ist. Ich führ allerdings keine 2-3 Fungizidmaßnahmen durch, wenn nur eine erforderlich und auch wirtschaftlich ist.


Auch wenn ich im großen ganzen deiner Meinung bin , sollte man es nicht öffentlich kundtun!
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Re: Herbizid Frühjahrsbehandlung Getreide

Beitragvon bauer hans » So Mär 08, 2020 14:52

nach durchsicht meiner aufzeichnungen,folgende frage:
ein mittel,dass bis EC 39 in der kultur eingesetzt werden darf,wurde nach der Ernte nach dem wiederergrünen gegen ein kraut gespritzt.
zulässig oder nicht :?:
wir schaffen uns :mrgreen:
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