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Herbizid Frühjahrsbehandlung Getreide

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Herbizid Frühjahrsbehandlung Getreide

Beitragvon Hage123 » Di Mär 03, 2020 16:05

Wir sind aufgrund der Niederschläge im Herbst noch nicht dazu gekommen die Herbizidbehandlung in Winterroggen und Wintergerste zu fahren.
Benutzt ihr die gleichen Herbizide wie im Herbst? Oder passt ihr euch der Jahreszeit an? Da das Unkraut ja doch schon ein bisschen weiter ist.
Wir hatten damals Bacara (nicht mehr zugelassen)im Frühjahr verwendet, die Wirkung war aber bedeutend schlechter als im Herbst.
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Re: Herbizid Frühjahrsbehandlung Getreide

Beitragvon Lonar » Di Mär 03, 2020 17:03

Wir fahren in Triticale und Roggen mit vorraussichtlich mit Broadway durch.
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Re: Herbizid Frühjahrsbehandlung Getreide

Beitragvon Standeck » Di Mär 03, 2020 17:55

Hage123 hat geschrieben:Benutzt ihr die gleichen Herbizide wie im Herbst?


Nein. Baccara Forte und Cadou hab ich im Set verwendet. Beides sind ja Bodenherbizide (die auch über die Blätter wirken) und daher gibt es wohl auch besser geeignete Herbizide für das Frühjahr.
Zuletzt geändert von Standeck am Di Mär 03, 2020 18:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Welche Verunkrautung?

Beitragvon adefrankl » Di Mär 03, 2020 18:07

Hage123 hat geschrieben:Wir sind aufgrund der Niederschläge im Herbst noch nicht dazu gekommen die Herbizidbehandlung in Winterroggen und Wintergerste zu fahren.
Benutzt ihr die gleichen Herbizide wie im Herbst? Oder passt ihr euch der Jahreszeit an? Da das Unkraut ja doch schon ein bisschen weiter ist.
Wir hatten damals Bacara (nicht mehr zugelassen)im Frühjahr verwendet, die Wirkung war aber bedeutend schlechter als im Herbst.

Also die entscheidende Frage ist doch zunächst einmal, wie die Unkrautflora aussieht. Erst dann kann man über Herbizide reden.
Erste Frage. Sind Gräser ein Problem? Insbesondere AFU oder auch Windhalm
Dann gilt es diese möglichst früh konsequent zu bekämpfen. Eigentlich bleibt da in WG nur Axial.
Sofern die Unkrautflora nicht besonders dicht ist, sieht es bei den Unkräutern zeitlich etwas entspannter aus. Tendenziell würde ich aber vermeiden, dass diese wiederholt nur auf Sulfonylharnstoffe beruht. Aber das gilt es vor Ort zu entscheiden. Im trockenen Frühjahr 2008 blieb z.B. bei mir eine Weizenfläche ohne Unkrautbekämpfung, weil es einfach nicht nötig war. Erst wenn die Verunkrautung einigermaßen bekannt ist kann eigentlich erst sinnvoll über die Bekämpfungsmaßnahmen diskutieren.
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
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Re: Herbizid Frühjahrsbehandlung Getreide

Beitragvon Hage123 » Di Mär 03, 2020 18:47

Gräser sind bei uns kein Thema, hauptsächlich Weißer Gänsefuß und Vogelmiere.
Roggen ist grade mal BBCH 15 und die Gerste fängt jetzt an zu Bestocken...
Dementsprechend sind die Unkräuter auch noch zurück.
Deshalb mein Gedanken ob eine "Standart"-Maßnahme mit Bacara Forte genügen würde..
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Re: Herbizid Frühjahrsbehandlung Getreide

Beitragvon böser wolf » Di Mär 03, 2020 19:36

Hage123 hat geschrieben:Gräser sind bei uns kein Thema, hauptsächlich Weißer Gänsefuß und Vogelmiere.
Roggen ist grade mal BBCH 15 und die Gerste fängt jetzt an zu Bestocken...
Dementsprechend sind die Unkräuter auch noch zurück.
Deshalb mein Gedanken ob eine "Standart"-Maßnahme mit Bacara Forte genügen würde..

Baccara im NAF ?
Wir haben es im im FNAH eingesetzt , besteht denn für eine Frühjahrsanwendung eine Zulassung?
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Re: Herbizid Frühjahrsbehandlung Getreide

Beitragvon Standeck » Di Mär 03, 2020 19:57

Wenn du noch Baccara Forte hast kannst du auch mit Atlantis und anderen mischen (Anleitung beachten) dann kannst du das Baccara noch verbrauchen. Bis April glaube ich darfst du es noch anwenden als Endkunde.
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Re: Herbizid Frühjahrsbehandlung Getreide

Beitragvon rottweilerfan » Di Mär 03, 2020 20:16

baccara hat im frühjahr keine zulassung und im späten na zwickt es ordentlich.
Deutschland,ein Paradies für Schmarotzer und Taugenichtse...
" Der Rottweiler ",in seiner Familie gutmütig,treu und ergeben...
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Re: Herbizid Frühjahrsbehandlung Getreide

Beitragvon böser wolf » Di Mär 03, 2020 20:40

Standeck hat geschrieben:Wenn du noch Baccara Forte hast kannst du auch mit Atlantis und anderen mischen (Anleitung beachten) dann kannst du das Baccara noch verbrauchen. Bis April glaube ich darfst du es noch anwenden als Endkunde.


Wie für solche Ratschläge gemacht

https://www.agrarheute.com/pflanze/getr ... ich-565652
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Re: Herbizid Frühjahrsbehandlung Getreide

Beitragvon Standeck » Di Mär 03, 2020 20:48

böser wolf hat geschrieben:
Standeck hat geschrieben:Wenn du noch Baccara Forte hast kannst du auch mit Atlantis und anderen mischen (Anleitung beachten) dann kannst du das Baccara noch verbrauchen. Bis April glaube ich darfst du es noch anwenden als Endkunde.


Wie für solche Ratschläge gemacht

https://www.agrarheute.com/pflanze/getr ... ich-565652


Verzeihung, aber ich verstehe langsam warum soviele Bauern Probleme mit den Bürokraten haben:

(Übrigens: Drum habe ich ja auch "Anleitung beachten" mit rein genommen. Da sollte dass dann ja auch drinstehen wann man das anwenden darf und wann nicht)


Weitere wichtige Getreidefungizide und -herbizide sind ab April bzw. Juni nicht mehr zugelassen. Welche Aufbrauchfristen gelten?

Weitere Wirkstoffe stehen auf dem Prüfstand. Zum 27. Juni 2019 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Flurtamone widerrufen. Damit fällt ein weit verbreiteter Wirkstoff in Getreideherbiziden weg.

Es handelt sich um die drei Herbizide

Bacara
Bacara Forte
Cadou Forte

Aufbrauchfrist bis Ende März 2020
Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten haben daher gemeinsam entschieden, die Genehmigung nicht zu erneuern. Bestehende Zulassungen müssen daher widerrufen werden.

Die drei genannten Getreideherbizide und zugehörige Mittel des Parallelhandels dürfen bis zum 27. Dezember 2019 weiter verkauft und müssen bis zum 27. März 2020 aufgebraucht werden.


rottweilerfan hat geschrieben:baccara hat im frühjahr keine zulassung und im späten na zwickt es ordentlich.


Warum darf ich es bis 27. März verbrauchen, aber nur im Herbst anwenden? Das ergibt doch keinen Sinn.... Oder meintest du dass es nur im Vorauflauf bis Frühen Nachauflauf zugelassen ist? Ergibt dann aber auch keinen Sinn wenn ich es in Sommergetreide hernehme. :shock:

Scheinen dann schlicht und ergreifend juristische Fristen ohne ackerbauliche Bedeutung zu sein. Ist natürlich dann ein völliger Unsinn diese Aufbrauchsfrist. :evil:
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Re: Herbizid Frühjahrsbehandlung Getreide

Beitragvon Botaniker » Di Mär 03, 2020 21:03

Standeck hat geschrieben:Warum darf ich es bis 27. März verbrauchen, aber nur im Herbst anwenden? Das ergibt doch keinen Sinn....


Leute ich glaube ihr solltet euch echt mal informieren was im Pflanzenschutz geht und was nicht. Allein schon deshalb:
https://www.agrarheute.com/pflanze/getr ... ich-565652

Und wenn man sich nicht sicher ist es gibt Beratung, Offizielle, Private und auch im Internet aber haltet euch an die Regeln, wenn‘s auch schwerfällt.

https://psm-finder.de/psmf/hf_web.php#tabelle

https://psm-finder.de/rapshf/rapshf_web.php#tabelle

https://psm-finder.de/maishf/maishf_start.php

https://psm-finder.de/glhf/glhf_web.php#tabelle
Botaniker
 
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Re: Herbizid Frühjahrsbehandlung Getreide

Beitragvon Standeck » Di Mär 03, 2020 21:08

Bin nur ein Nebenerwerbs Ackerbauer. Anscheinend muss ich jetzt auch noch mehrere Stunden einplanen in denen ich nur irgendwelche Zulassungs Auflagen für PSM studieren werde. Bei der ganzen Bürokratie vergeht einem echt die Lust. Diese Aufbrauchsfrist ist eine Farce. Wenn das Mittel nicht für März zugelassen ist dann sollte die Aufbrauchsfrist auch nur bis Ende November gehen, genau wie die Verkaufsfrist.

Bei solchen Hirnrissigen Vorschriften braucht man sich nicht wundern wenn einer blauäugig in die Falle geht. Warum kann man dann nicht fairerweise klar und deutlich machen beim Kauf des Mittels VERBRAUCHE ES IM HERBST DENN IM MÄRZ BIST DU DRAN!

Und wenn man sich nicht sicher ist es gibt Beratung, Offizielle, Private und auch im Internet aber haltet euch an die Regeln, wenn‘s auch schwerfällt.


Ich sage ja auch an die Regeln halten, es war nicht meine Absicht hier was ungesetzliches Vorzuschlagen, tut mir leid wenn das so rüberkommt. Nur, wenn mir mein Händler ein Mittel verkauft von dem er sagt "Bis Ende März verbrauchen, dann ungesetzlich" aber faktisch darf ich es nur im Herbst anwenden dann werde ich schlicht verarscht was die wahren Regeln sind!

Konsequenz: Gar nicht mehr hier im Forum fragen sondern nur noch beim Amt!







Edit:
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen
Festgesetzte Anwendungsgebiete
Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte
Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras,
Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausg. Kletten-Labkraut)

Winterweichweizen, Wintergerste,
Winterroggen, Wintertriticale
Kletten-Labkraut Winterweichweizen, Wintergerste,
Winterroggen, Wintertriticale


Ich hab mir mal die Anleitung von Baccara Forte angschaut. Es steht tatsächlich nirgends was davon in der Deutlichkeit wie "Zulassung nur im Herbst" sondern nur dass es bei Wintergetreide verwendet werden darf. Dass impliziert wenn man es genau liest dass es im Sommergetreide nicht zugelassen ist, wird aber auch wie gesagt nicht deutlich erwähnt. Da wenn man nicht aufpasst, zusammen mit "verbrauchen bis Ende März" kann man sich eine handfeste Strafe einfangen, und das vielleicht noch bei bestem Gewissen Vorschriftsmäßig und Vorbildlich gehandelt zu haben. :gewitter:
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Re: Herbizid Frühjahrsbehandlung Getreide

Beitragvon Hage123 » Di Mär 03, 2020 22:34

Ich kann auch auf der offiziellen Seite des BMEL kein Einsatzverbot von Baccara Forte im Frühjahr finden.
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Re: Herbizid Frühjahrsbehandlung Getreide

Beitragvon Standeck » Di Mär 03, 2020 22:42

Frag halt zur Sicherheit einfach im Amt nach. Sag du hast noch Baccara Forte, du konntest es im Herbst nicht hernehmen, ob du es im Verbund mit einem anderem Herbizid mischen und somit noch verbrauchen darfst, weil die Frist ja bis 27. März geht. Allein wird Baccara Forte wohl nicht mehr die Wirkung haben wie im Herbst, aber vielleicht ist es ja gar nicht verboten, sondern einfach nur nicht empfehlenswert, es alleine im Frühjahr im Nachauflauf zu verwenden.

Wie gesagt, ich glaube das ergibt auch juristisch keinen Sinn und könnte, sollten sie dich "erwischen", auch angefochten werden können. Denn eine Verbrauchsfrist bis Ende März impliziert bei jedem vernünftigem Menschen dass es nicht verboten ist es im März anzuwenden. Ob es ackerbaulich Sinn macht, ist eine andere Frage. Die Frage ist ob es ungesetzlich ist.

Und ich GLAUBE: Es ist NICHT ungesetzlich, eben wegen der Verbrauchsfrist. Wenn der Gesetzgeber ein Gesetz rausbringt "Öffentlich in der Nase popeln ist ab April 2020 verboten" dann gilt es auch erst AB 1. April, und nicht schon am 1. Januar oder 1. Februar oder am Geburtstag des Justizministers. Sonst ergäben Regeln und Vorschriften keinen Sinn, und da könnte selbst der drittklassigste Anwalt dagegen vorgehen wenn du im Februar 2020 beim Nase popeln erwischt und eine Strafe zahlen müsstest. Das ist doch das einfachste der Welt was jeder Depp verstehen können muss. Der größte Depp muss verstehen "Ab April darf ich nicht mehr popeln, aber vorher schon noch"

Schaut man in den Kalender, hat der März 31 Tage. Baccara Forte darf verbraucht werden bis 27. März. Das heißt für mich (und jeden anderen vernünftig denkendem Menschen auch) das es erst AB dem 28. März VERBOTEN ist Baccara Forte auf den Acker auszubringen. Alles andere ist Schwachsinn und wäre juristisch nicht haltbar!
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Re: Herbizid Frühjahrsbehandlung Getreide

Beitragvon adefrankl » Mi Mär 04, 2020 0:02

Hage123 hat geschrieben:Ich kann auch auf der offiziellen Seite des BMEL kein Einsatzverbot von Baccara Forte im Frühjahr finden.

Also leider findet man ja die Zulassungsbestimmungen für BaccaraForte nicht mehr in der aktuellen Datenbank. Da dürfte aber nur die Herbstanwendung aufgeführt sein. Und wahrschinlich auch das zulässige Pflanzenstadium BBCH 13 ?
Und dann hat man halt die Situation, dass die Anwendung formal zwar noch nicht direkt verboten ist, es aber keine zulässige Anwendung mehr bis zum Fristablauf gibt.
Propiconazol hat z.B. eine Aufbrauchsfrist bis 19,3,2020. Faktisch gibt es aber seit Abschluss der Getreideblüte letztes Jahr keine zugelassene Anwendung mehr. Auch eine Herbstanwendung war nicht mehr zulässig (grüchteweise gab es in grauer Vorzeit dafür mal eine Zulassung).
Die Fristfestsetzung erfolgt primär durch Juristen. Da müssen die Festlegungen durchaus nicht sinnvoll sein! Mit Logik kann man den Sinn von vielen Regelungen oft längst nicht mehr erschließen.
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