bauer hans hat geschrieben:nach durchsicht meiner aufzeichnungen,folgende frage:
ein mittel,dass bis EC 39 in der kultur eingesetzt werden darf,wurde nach der Ernte nach dem wiederergrünen gegen ein kraut gespritzt.
zulässig oder nicht
Also ich würde da nochmal scharf nachdenken ob die Anwendung nicht doch schon zu EC39 erfolgt ist. Denn ohne ausdrückliche Zulassung ist dann eine Anwendung nach der Ernte nicht erlaubt. Das führt dann zwar zu durchaus paradoxen Situationen. so würde gegen Distel auf der Stoppel vielleicht 2,4D alleine genügen. Das ist aber nicht zugelassen. Nur zusammen mit Glyphosat ist dann die Anwendung als Kyleo erlaubt.