Sagt doch keiner dass ein Betrieb vollständig aufgegeben werden muss.
Flächen kann man verpachten, Gebäude vermieten und das Inventar halt behalten. Das muss nicht zwangsläufig ins Privatvermögen überführt werden.
So gewaltig hoch sind die aufgabe gewinne eh selten. Und selbst wenn gibt es mit der Betriebsaufgabe im ganzen im Steuerrecht eine gute Möglichkeit diese gewinne zb auf 5jahre zu splitten oder mit dem halben Steuersatz einmalig zu bezahlen.
Also alles kein Grund die Betriebsaufgabe jetzt lange hinauszuschieben.
Anders sieht's natürlich aus, wenn der Betriebsleiter einfach kürzer treten will. Dann kann man natürlich erstmal langsam abstocken etc.
Jeder wie er mag