T5060 hat geschrieben:Ebenso kann das Sozialamt den geldwerten Vorteil des nicht genutzten Wohnrechts einfordern.
Ist das wirklich bei reinem Wohnrecht (auf Selbstnutzung beschränkt) der Fall?
Bei Nießbrauch wird eine mögliche Vermietung gegenübergestellt, das ist mir bekannt.


Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet