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CarpeDiem hat geschrieben:@Frankenvieh, nicht dass du mich falsch verstanden hast, ich teile voll und ganz deine Meinung, die ist absolut richtig. Manchmal könnte auch meine Schreibe als leichte Ironie missverstanden werden, in diesem Falle aber absolut nicht. Ich denke der junge Mann sollte sich auch fachlichen Beistand holen und die Kohle nicht scheuen, allerdings sollte er zuvor die "menschlichen" Seiten des Falles klären, das kann ihm kaum jemand abnehmen.
kimba1809 hat geschrieben:Hallo
bisher wurde von Pachten nur abgeraten, ich finde das man dies nicht prinzipiell sagen kann. Auch ich habe nach einer GbR den Betrieb erst gepachtet. Hierfür gabe es ein Übergabe/Pachtvertrag des Steuerberaters. In diesem wurde folgendes festgelegt: Lebende und tote Inventar geht in Besitz des Pächters, auch das Feldinventar und die Wirtschaftsgebäude. Im Gegenzug wurden die Verbindlichkeiten des Betriebes übernommen. Bestehende Pachtflächen wurden neu von den Verpächtern gepachtet, die Eigentumsfläche wurde auch gepachtet.
Sicher gibt es hier Unterschiede von meinem Ackerbaubetrieb zu einem Milchviehbetrieb. Aber das man im Erbfall der Depp ist kann ich nicht bestätigen, den wenn die Pacht ausläuft kann man mit dem vorhanden Inventar weiter wirtschaften. Man hat noch die Fremdpachtflächen, die Maschinen und die Wirtschaftsgebäude. Sollte man kein eigenes Wohnhaus haben würde auch ich dann nicht mehr in dies investieren wie in eine normal Mietwohnung.
Wird das Erbe dann verteilt so ist dies in der Regel das Land und das Wohnhaus. Land kann man von den Geschwistern pachten (Preis ist sicher Ansichtssache). Wohnhaus sollte dem Erbe zukommen der den Betrieb leitet, wobei ich heute darauf lieber verzichtet und einfach ein eigenes kleines Haus gebaut hätte. Es gibt sicher kaum Betriebe die deshalb wirtschaftlich sind weil sie keine Pacht für die Eigentumsfläche bezahlen.
Guten Rutsch ins neue Jahr
kimba1809 hat geschrieben:Entschuldigung das ich den juristisch falschen Ausdruck verwendet habe, ich meine natürlich Eigentum.
Ich gelernter Landwirt und nicht Jurist
kimba1809 hat geschrieben:In mein Eigentum gingen die vorhanden Maschinen, ein Wirtschaftsgebäude und die stehende Frucht, es wurde dem alten Betrieb abgekauft durch Übernahme der Verbindlichkeiten, entsprach dem Buchwert. Der Grund und Boden blieb im Eigentum des alten Betriebsleiters. Es ist rechtlich möglich Gebäude in den Besitzverhätnisse vom Grund und Boden zu trennen.
frankenvieh hat geschrieben:Jeder Pächter ist Besitzer der Sache, aber nicht eigentümer. Das ist der feine Unterschied in der Juristerei.
kimba1809 hat geschrieben:In mein Eigentum gingen die vorhanden Maschinen, ein Wirtschaftsgebäude und die stehende Frucht, es wurde dem alten Betrieb abgekauft durch Übernahme der Verbindlichkeiten, entsprach dem Buchwert. Der Grund und Boden blieb im Eigentum des alten Betriebsleiters. Es ist rechtlich möglich Gebäude in den Besitzverhätnisse vom Grund und Boden zu trennen.
Der Rest wurde gepachtet. Dies waren die Ackerflächen das Wohnhaus und die restliche Hoffläche.
Anmerkung: Das Wirtschaftsgebäude war eine alleinstehende Maschinenhalle.
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