Aktuelle Zeit: Do Jan 15, 2026 21:49
Fragezeichen? hat geschrieben:Hallo liebe Online-Gemeinschaft,
gerne würde ich zu folgenden Sachverhalt ein Feedback von euch bekommen:
Im nächsten Jahr soll der Hof meiner Eltern an meine ältere Schwester nach Höfeordnung übertragen werden.
Auf genauere Angaben möchte ich gerne verzichten, da sich meine Frage eher auf eure Meinung zu meinen Gedanken bezieht.
Jedoch benötigt Ihr folgende Infos:
-Wir sind 3 Geschwister
- In diesem Jahr wurden zwei Eigentumswohnungen (beide jeweils mit einem Wert von 190.000 €, die mir und meinem jüngeren Bruder
als potenzielles Erbe angedacht waren, verkauft. Dies diente dazu, die Schuldenlast des Hofes extrem zu veringern.
Jetzt machen sich mein jüngerer Bruder und ich Gedanken zur Übergabe des Hofes.
Da wir grundsätzlich für die Entschuldung es Hofes waren/ sind und froh sind das unsere Schwester in 10 Jahren einen schuldenfreien
Hof hat (der seit einigen Jahren komplett verpachtet wird), liegt uns nun folgendes im Magen:
Uns wird jetzt je eine Ausgleichszahlungen in Höhe von 20.000 € angeboten.
Ist unser Rechtsempfinden falsch, wenn wir folgende Gedankengänge haben:
Unser Erbe/Ausgleichszahlung war mit zwei Wohnungen beziffert s.o.. Diese Wohnungen wurden verkauft um die Schuldenlast des Hofes zu minimieren, sodass meine Schwester fast schuldenfrei den Hof übernehmen kann (sonst hätte unsere Schwester noch 20 Jahre Schulden abzahlen müssen). Damit wir uns einen ähnlichen Lebensstandard wie den unser Schwester ermöglichen können, müssten wir uns mit über 250.000€ verschulden.
Darüber sind wir etwas enttäuscht, da unser potenzielles Erbe zugunsten unser Schwester liquidiert wurde.
Vielen Dank für Euer Feedback
Sanne_von_Acker hat geschrieben:Auf jeden Fall stellt die Höfeordnung die weichenden Erben schlechter als das normale Erbrecht nach dem BGB. Der Betrag ist lächerlich im Vergleich zu dem was dem Hoferben meistens bleibt.
meyenburg1975 hat geschrieben:Sanne_von_Acker hat geschrieben:Auf jeden Fall stellt die Höfeordnung die weichenden Erben schlechter als das normale Erbrecht nach dem BGB. Der Betrag ist lächerlich im Vergleich zu dem was dem Hoferben meistens bleibt.
Was bleibt dem denn?
Zurück zu Aktuelles und Allgemeines