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Hofübergabe

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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60 Beiträge • Seite 1 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Hofübergabe

Beitragvon Fragezeichen? » So Aug 24, 2014 12:44

Hallo liebe Online-Gemeinschaft,

gerne würde ich zu folgenden Sachverhalt ein Feedback von euch bekommen:

Im nächsten Jahr soll der Hof meiner Eltern an meine ältere Schwester nach Höfeordnung übertragen werden.

Auf genauere Angaben möchte ich gerne verzichten, da sich meine Frage eher auf eure Meinung zu meinen Gedanken bezieht.
Jedoch benötigt Ihr folgende Infos:

-Wir sind 3 Geschwister

- In diesem Jahr wurden zwei Eigentumswohnungen (beide jeweils mit einem Wert von 190.000 €, die mir und meinem jüngeren Bruder
als potenzielles Erbe angedacht waren, verkauft. Dies diente dazu, die Schuldenlast des Hofes extrem zu veringern.

Jetzt machen sich mein jüngerer Bruder und ich Gedanken zur Übergabe des Hofes.
Da wir grundsätzlich für die Entschuldung es Hofes waren/ sind und froh sind das unsere Schwester in 10 Jahren einen schuldenfreien
Hof hat (der seit einigen Jahren komplett verpachtet wird), liegt uns nun folgendes im Magen:

Uns wird jetzt je eine Ausgleichszahlungen in Höhe von 20.000 € angeboten.
Ist unser Rechtsempfinden falsch, wenn wir folgende Gedankengänge haben:
Unser Erbe/Ausgleichszahlung war mit zwei Wohnungen beziffert s.o.. Diese Wohnungen wurden verkauft um die Schuldenlast des Hofes zu minimieren, sodass meine Schwester fast schuldenfrei den Hof übernehmen kann (sonst hätte unsere Schwester noch 20 Jahre Schulden abzahlen müssen). Damit wir uns einen ähnlichen Lebensstandard wie den unser Schwester ermöglichen können, müssten wir uns mit über 250.000€ verschulden.

Darüber sind wir etwas enttäuscht, da unser potenzielles Erbe zugunsten unser Schwester liquidiert wurde.

Vielen Dank für Euer Feedback
Fragezeichen?
 
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Re: Hofübergabe

Beitragvon Pinzgauer56 » So Aug 24, 2014 13:06

Hallo Fragezeichen allenthalben, demnach bist du der oder die mittlere der Geschwister ??
Dass eure ältere Schwester den Hof überschrieben bekommet wird schon seinen Grund haben.
Auch müsst ihr beiden euch Gedanken darüber machen, dass meistens in einem Übergabevertrag auch die eventuelle spätere Pflege der Eltern u. auch nach ihrem Ableben die anstehende Grabpflege auf die Hofübernehmerin übergeht.
Dies und viele weitere Punkte solltet ihr euch überdenken, und macht einen anständigen Vertrag beim Notar, solange eure Eltern noch leben....
trotzdem eine gute Zeit vom Pinzgauer
Bei der Leni, auf der Zenzi, überall ist dieser Pinzi... 8)
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Re: Hofübergabe

Beitragvon Nordhesse » So Aug 24, 2014 13:20

Von angedachten 190 tsd auf 20 ist natürlich ein Schritt. Wie geht man mit sowas um ? Was bekommt der Übernehmer ? ich habe damals so argumentiert : Ich bekomme einen Arbeitsplatz und ein halbes Haus. Die "Belastung" durch das Altenteil kann für den Übernehmer sehr unterschiedlich sein- von: Kein Geld und die Alten arbeiten trotzdem mit. Bis 5000 € im Monat Barleistung und das Verpflegungsgeld wird ausgezahlt und es werden Teile des Hofes im Eigentum zurückbehalten.
Die Übergabe muss man immer in Zusammenhang mit dem Altenteil sehen. Sind da keine besonderen Belastungen bei finde ich -ohne den Hof zu kennen- 20000 € / Nase als wenig.
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Re: Hofübergabe

Beitragvon Fragezeichen? » So Aug 24, 2014 13:35

Vielen dank für die ersten Meinungen. Ich sehe Ihr braucht ein paar Infos mehr.
Meine Schwester und ihr Mann bekommen den kompletten Hof (zwei Komplette Wohnhäuser auf dem Hof inkl.) und ca. 20 ha Ackerland. Ich gehe davon aus, dass der Hof nicht wieder durch meine Schwester bewirtschaftet wird, da fast alle Maschinen verkauft wurden. Meine Schwester muss ca. 700€ pro Monat an meine Eltern zahlen, die von den Pachteinkünften bezahlt werden.
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Re: Hofübergabe

Beitragvon JuliaMünchen » So Aug 24, 2014 13:48

Grundsätzlich können deine Eltern mit ihrem Hof machen was sie wollen. Dir steht höchstens der Pflichtteil zu, das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbes in Geld. Aber nur wenn beide Elternteile innerhalb von 10 Jahren nach der Hofübergabe versterben. Meistens werden die weichenden Erben auch zum Hofübergabetermin beim Notar eingeladen um einen Pflichtteilsverzicht zu unterschreiben. Hast du den unterschrieben, steht dir gar nichts mehr zu.
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Re: Hofübergabe

Beitragvon Fassi » So Aug 24, 2014 13:55

Es wird also kein aktiver Betrieb übergeben? Die Flächen sind verpachtet?

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Hofübergabe

Beitragvon Fragezeichen? » So Aug 24, 2014 14:00

Der Betrieb wird zwar aktiv betrieben, aber nucht durch unsere Familie sondern durch einen Dritten.
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Re: Hofübergabe

Beitragvon Fragezeichen? » So Aug 24, 2014 14:03

Er ist komplett verpachtet
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Re: Hofübergabe

Beitragvon anitech » So Aug 24, 2014 14:15

Bei uns in NRW richtet sich der Erbanspruch der weichenden Erben nach dem Ertragswert. Aber nur, wenn der Hof in der Höfeordnung eingetragen ist.
Mit den Wohnungen konnten Deine Eltern machen was sie wollten.
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Re: Hofübergabe

Beitragvon yogibaer » So Aug 24, 2014 15:00

Verbleibt der Hof noch in den Rahmen der Höfeordnung wenn er komplett vor und nach der Übergabe langfristig verpachtet ist?
Gruß Yogi
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Re: Hofübergabe

Beitragvon Fragezeichen? » So Aug 24, 2014 15:21

Kann ich leider nicht beantworten! Kann jemand die Frage beantworten?
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Re: Hofübergabe

Beitragvon Pinzgauer56 » So Aug 24, 2014 15:35

Kannst du uns mal schreiben, was deine Schwester, die den Hof übernehmen soll, für eine Ausbildung hat,? danke
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Re: Hofübergabe

Beitragvon Fragezeichen? » So Aug 24, 2014 15:44

Sie ist gelernte Landwirten
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Re: Hofübergabe

Beitragvon Pinzgauer56 » So Aug 24, 2014 15:53

Ja dann sieht die Sache schon etwas anders aus ! Habt ihr beide Geschwister euch schon einmal Gedanken darüber gemacht wie viel Arbeitszeit u. auch Geld eure Schwester in den elterlichen Betrieb gesteckt hat ( Wertsteigerung )? Es ist ja, so denke ich eine Leistung die sie als geplante Hofnachfolgerin erbracht hat. Und diese Leistung kann sie sich jetzt auch anrechnen lassen, da ja ihr beiden während dieser Zeit ausserhalb schon Geld verdient habt.
Aber wie ich oben geschrieben hab, setzt euch zusammen u. regelt das anschließend beim Notar, baldmöglichst :wink:
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Re: Hofübergabe

Beitragvon Manfred » So Aug 24, 2014 15:54

Ein Pflichtteilsanspruch entsteht erst mit dem tatsächlichen Erbfall, also wenn eure Eltern versterben.
Seit der Erbrechtsreform wird der Ertragswert des Betriebes (bestimmt zum Zeitpunkt der Übergabe) ab der Übergabe über 10 Jahre linear abgeschrieben.
Wenn eure Eltern also erst 10 Jahre oder später nach der Hofübergabe versterben, entsteht für euch gar kein Pflichtteilsanspruch mehr aus dem Hof. Das restliche Vermögen der Eltern geht in die dann zu teilende Erbmasse.
Im Zweifelsfall geht ihr also nach Recht und Gesetz komplett leer aus, was den Hof angeht.

Deshalb liegt eine vorzeitige Abfindung im Gegenzug für einen notariell beglaubigten Pflichtteilverzicht in eurem Interesse.
Als faire Untergrenze für ein solche Abfindung wird meist 50% des Pflichtteils zum Zeitpunkt der Hofübergabe angesehen.

Um den Pflichtteil zu bestimmen könnt ihr vorgehen wie folgt:
Ertragswert des Hofes durch einen Gutachter (oder Fachberater des Bauernverbandes/Landsvolks) bestimmen lassen.
Davon die voraussichtlichen und auf den heutigen Zeitpunkt abgezinsten Altenteilsleistungen und die vorhandenen Schulden (oder gehen die in den Ertragswert ein?) abziehen.
Den verbliebenen Betrag durch die Zahl der Erben (3?) teilen. Das ergibt den fiktiven Erbteil.
Dieser wird dann noch mal halbiert, das ergibt den fiktiven Pflichtteil.
Und die Hälfte des Pflichtteils solltet ihr als Mindestabfindung anstreben (mit dem Bewusstsein, dass ihr ohne Abfindungsvereinbarung auch ganz leer ausgehen könnt).

Beim beschriebenen Hof gehe ich davon aus, dass ihr staunen werdet, wie wenig das ist...
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