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Hofübergabe

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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60 Beiträge • Seite 4 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Hofübergabe

Beitragvon meyenburg1975 » Mo Aug 25, 2014 17:36

Sanne_von_Acker hat geschrieben:Dem Hoferben bzw. bleibt, siehe auch oben, er pflegt die gemeinsamen Eltern in jedem auch eintretenden Fall, d.h. auch bei Schwerbehinderung, Rollstuhl, Bettlägrigkeit, ( Windeln wechseln bis zu 6 X am Tag u. Nacht ) und das geht dann die ``weichenden´´Erben nichts mehr an.....
Ja und genau das ist auch Teil eines Übergabe Vertrages, und das geht noch weiter, auch über den Tod hinaus----- siehe oben
.

Das ist juristisch nicht als Fall vorm Gericht geurteilt, was aus den Eltern wird , wenn sie ins Pflegeheim müssen, da könnte der Studienrat mit seinem festen Gehalt eher ran gezogen werden, als der Hoferbe , denn der hat braucht sein Hab und Gut zum Broterwerb.

Die Zuzahlung richtet sich nach dem letzten Einkommenssteuerbescheid. Und wenn im Erbvertrag blödsinnige Formulierungen enthalten sind, heißt es zu 100% selber pflegen oder solange zahlen bis nix mehr da ist, oder Tod Erlösung bringt.
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Re: Hofübergabe

Beitragvon Pinzgauer56 » Mo Aug 25, 2014 17:51

Hallo Forumsgemeinde, genau so wie es mayenburg1975 beschreibt, so ist es. Der Notar schreibt es bei einem Übergabevertrag so wie von meyenburg beschrieben !!
Und damit ist der Hofnachfolger verpflichtet im Pflegefall der Hofübergeber diese zu pflegen, egal wie der Hofnachfolger dies dann regelt, im Pflegeheim oder zu Hause.
Darum geht es mir schon die letzten 4 Seiten.
Die Geschwister des Hofübernehmers bleiben dann nach dem Notarsvertrag aussen vor, das heißt, sie haben weiter`s keine Verpflichtungen egal finanziell oder sonst was mit der Sache zu tun. Dies alles hat auch gesetzlich ( BGb ) Bestand, ein Notar ist ja nun mal nicht irgend wer...
Das Sozialamt wird dann in solchen Fällen schon genau hinsehen wo das Geld zu holen ist...
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Re: Hofübergabe

Beitragvon frank1973 » Mo Aug 25, 2014 18:03

@Pinzgauer56+meyenburg1975.Genau deshalb hat unser Notar von jeglicher Formulierung und sein sie noch so nichtig und klein was eine spätere eventuelle Pflege angeht dringenst abgeraten.Denn wenn irgendwelche Zahlungen egal in welcher Form an die weichenden Erben geflossen sind sind auch diese verpflichtet für die Pflege der "Übergebenden" aufzukommen und nicht nur der Übernehmer.
Zuletzt geändert von frank1973 am Mo Aug 25, 2014 18:04, insgesamt 1-mal geändert.
Es gibt 3 Dinge die im Leben zählen:Schnelle Trecker,schnelle Mahlzeiten und schnelle Frauen. https://www.youtube.com/watch?v=toyN81wZzLw
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Re: Hofübergabe

Beitragvon Pinzgauer56 » Mo Aug 25, 2014 18:04

Sanne_von_Acker hat geschrieben:Dem Hoferben bzw. bleibt, siehe auch oben, er pflegt die gemeinsamen Eltern in jedem auch eintretenden Fall, d.h. auch bei Schwerbehinderung, Rollstuhl, Bettlägrigkeit, ( Windeln wechseln bis zu 6 X am Tag u. Nacht ) und das geht dann die ``weichenden´´Erben nichts mehr an.....
Ja und genau das ist auch Teil eines Übergabe Vertrages, und das geht noch weiter, auch über den Tod hinaus----- siehe oben
.

Das ist juristisch nicht als Fall vorm Gericht geurteilt, was aus den Eltern wird , wenn sie ins Pflegeheim müssen, da könnte der Studienrat mit seinem festen Gehalt eher ran gezogen werden, als der Hoferbe , denn der hat braucht sein Hab und Gut zum Broterwerb.


Da liegst du aber auf dem Holzweg, der Oberstudiendirektor war noch 6 Monate vor dem Tod des in Pflegestufe 2 befindlichen gemeinsamen Vaters bereit sich für 10.000 € abfinden zu lassen, bei Notar, warum wohl ??
3 Jahre später hat er sich dann ``grosszügigerweise´´ mit € 65.000 zufrieden gegeben ( bei der Erbauseinandersetzung )
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Re: Hofübergabe

Beitragvon meyenburg1975 » Mo Aug 25, 2014 18:05

Pinzgauer56 hat geschrieben:Hallo Forumsgemeinde, genau so wie es mayenburg1975 beschreibt, so ist es. Der Notar schreibt es bei einem Übergabevertrag so wie von meyenburg beschrieben !!

Der Notar schreibt da nix rein, was man da nicht rein haben will.
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Re: Hofübergabe

Beitragvon Pinzgauer56 » Mo Aug 25, 2014 18:11

meyenburg1975 hat geschrieben:
Pinzgauer56 hat geschrieben:Hallo Forumsgemeinde, genau so wie es mayenburg1975 beschreibt, so ist es. Der Notar schreibt es bei einem Übergabevertrag so wie von meyenburg beschrieben !!

Der Notar schreibt da nix rein, was man da nicht rein haben will.


Aber hallo, das was er reinschreibt, hat dann schon Bestand, ist Gesetz, oder lieg ich da falsch ?
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Re: Hofübergabe

Beitragvon meyenburg1975 » Mo Aug 25, 2014 18:16

Wenn Mama, Papa und Erben sagen von Pflege kommt da nix rein, dann kommt da nix rein. Wenn der Notar sagt, das machen die anderen aber so und alle nicken, Pech gehabt.
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Re: Hofübergabe

Beitragvon Pinzgauer56 » Mo Aug 25, 2014 18:19

OK, in Ordnung, dann haben wir ja nicht aneinander vorbei geschrieben, Danke, passt...
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Re: Hofübergabe

Beitragvon Sanne_von_Acker » Mo Aug 25, 2014 20:33

Pinzgauer56 hat geschrieben:
Sanne_von_Acker hat geschrieben:Dem Hoferben bzw. bleibt, siehe auch oben, er pflegt die gemeinsamen Eltern in jedem auch eintretenden Fall, d.h. auch bei Schwerbehinderung, Rollstuhl, Bettlägrigkeit, ( Windeln wechseln bis zu 6 X am Tag u. Nacht ) und das geht dann die ``weichenden´´Erben nichts mehr an.....
Ja und genau das ist auch Teil eines Übergabe Vertrages, und das geht noch weiter, auch über den Tod hinaus----- siehe oben
.

Das ist juristisch nicht als Fall vorm Gericht geurteilt, was aus den Eltern wird , wenn sie ins Pflegeheim müssen, da könnte der Studienrat mit seinem festen Gehalt eher ran gezogen werden, als der Hoferbe , denn der hat braucht sein Hab und Gut zum Broterwerb.


Da liegst du aber auf dem Holzweg, der Oberstudiendirektor war noch 6 Monate vor dem Tod des in Pflegestufe 2 befindlichen gemeinsamen Vaters bereit sich für 10.000 € abfinden zu lassen, bei Notar, warum wohl ??
3 Jahre später hat er sich dann ``grosszügigerweise´´ mit € 65.000 zufrieden gegeben ( bei der Erbauseinandersetzung )




Ja es gibt auch "Studienräte" und andere Menschen die weil sie aus der Landwirtschaft kommen sich ihre Position hart erarbeitet haben und verzichtet haben und wenn es um das Erbe geht ...die Pflege geht aber gesetzlich zum Elternunterhalt aufgrund ihres Gehaltes verpflichtet sind .... Grade weil der Hoferbe zum Stallbau sich bis an die Unterlippe verschuldet .....diese Menschen Zittern dass sie rangezogen werden ... Kann man da Vergleiche anstellen ... Am Ende bleibt eine zerrüttete Familie und ist ist für keinen gut.
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Re: Hofübergabe

Beitragvon Sanne_von_Acker » Mo Aug 25, 2014 20:35

Sanne_von_Acker hat geschrieben:
Pinzgauer56 hat geschrieben:
Sanne_von_Acker hat geschrieben:Dem Hoferben bzw. bleibt, siehe auch oben, er pflegt die gemeinsamen Eltern in jedem auch eintretenden Fall, d.h. auch bei Schwerbehinderung, Rollstuhl, Bettlägrigkeit, ( Windeln wechseln bis zu 6 X am Tag u. Nacht ) und das geht dann die ``weichenden´´Erben nichts mehr an.....
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Da liegst du aber auf dem Holzweg, der Oberstudiendirektor war noch 6 Monate vor dem Tod des in Pflegestufe 2 befindlichen gemeinsamen Vaters bereit sich für 10.000 € abfinden zu lassen, bei Notar, warum wohl ??
3 Jahre später hat er sich dann ``grosszügigerweise´´ mit € 65.000 zufrieden gegeben ( bei der Erbauseinandersetzung )




Ja es gibt auch "Studienräte" und andere Menschen die weil sie aus der Landwirtschaft kommen sich ihre Position hart erarbeitet haben und verzichtet haben und wenn es um das Erbe geht ...die Pflege geht aber gesetzlich zum Elternunterhalt aufgrund ihres Gehaltes verpflichtet sind .... Grade weil der Hoferbe zum Stallbau sich bis an die Unterlippe verschuldet .....diese Menschen Zittern dass sie rangezogen werden ... Kann man da Vergleiche anstellen ... Am Ende bleibt eine zerrüttete Familie und ist ist für keinen gut.




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Re: Hofübergabe

Beitragvon Nordhesse » Mo Aug 25, 2014 20:40

Also bei unserem Bauernverband ist die Formulierung mit der Pflege seit ca. 20 Jahren abgeschwächt ( sofern kein Pflegefall vorliegt) oder ganz rausgenommen. Auch wenn die Bemühungen der Sozialämter in die Richtung zunehmen, ist unserem Bauernverband noch kein Fall bekannt, wo die Übernehmer mit ihrem Vermögen zu den Pflegekosten herangezogen worden sind- hoffentlich bleibt es so.
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Re: Hofübergabe

Beitragvon Sanne_von_Acker » Mo Aug 25, 2014 20:52

Nordhesse hat geschrieben:Also bei unserem Bauernverband ist die Formulierung mit der Pflege seit ca. 20 Jahren abgeschwächt ( sofern kein Pflegefall vorliegt) oder ganz rausgenommen. Auch wenn die Bemühungen der Sozialämter in die Richtung zunehmen, ist unserem Bauernverband noch kein Fall bekannt, wo die Übernehmer mit ihrem Vermögen zu den Pflegekosten herangezogen worden sind- hoffentlich bleibt es so.


Sag ich ja ist noch nicht ausgeurteilt vor Gericht .... :D
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Re: Hofübergabe

Beitragvon Nordhesse » Mi Aug 27, 2014 17:49

Die Einführung der Pflegekasse ist ein groß angelegtes "Erbenschutzprogramm" So kann der, der sich nicht gekümmert hat auch immer sagen: Ihr habt ja auch das Pflegegeld kassiert- deshalb wird beim Erbe jetzt geteilt

https://www.youtube.com/watch?v=SG5lhMksj1E
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Re: Hofübergabe

Beitragvon Fragezeichen? » Fr Aug 29, 2014 18:07

Hallo liebe Online-Gemeinschaft,

vielen Dank für das reichliche Feedback!

Jetzt würde ich gerne auf euer Wissen zurück greifen?

Ich habe jetzt eine Begründung bekommen, warum die Abfindung seitens meiner Schwester so ist wie sie ist.
Ich habe dazu eine Einnahmen und Ausgaben Analyse/Bilanz von vor 5 Jahren bekommen und es bleibt echt nicht viel übrig unterm Strich!

Meine Frage an euch ist folgende:

In dieser Bilanz sind Kosten für Strom, Gas, Fachzeitschriften, Hausratversicherung etc. für die Wohneinheiten aufgeführt. -> Soweit für mich verständlich.
Genau diese Kostengegenüberstellung war für ein Betrieb berechnet, der auch noch voll durch meine Familie betrieben wurde. Jetzt ist der Betrieb aber komplett verbachtet (Hof und Flächen bis auf die Wohneinheiten) und es wird davon ausgegangen, das die Kosten s.o. weiterhin das Betriebsergebnis des Hofes negativ beeinflussen d.h. ganz genau: meine Schwester lässr sich ihre Heizkosten etc.. über die Einnahmen des Hofes bezahlen und schmälert gleizeitig das Betriebsergebnis und argumentiert gleichzeitig: es bleibt ja weiterhin nicht viel vom Pachtertrag übrig!
Können (auch wenn ein Betrieb verpachtet ist) diese kosten für eine Argumentation herangezogen werden?


Vielen Dank für eure Hilfe
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Re: Hofübergabe

Beitragvon yogibaer » Fr Aug 29, 2014 18:35

Hallo, diese Kosten schmälern zwar scheinbar das Betriebsergebnis werden aber bei der Gewinnermittlung dem Einkommen zugerechnet. Sinnvoller wäre es mal einen Blick auf eine Einkommenssteuererklärung zu werfen.(Fachzeitschriften ausgenommen aber die werden ja jetzt nicht mehr benötigt.)
Gruß Yogi
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