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Hofübergabe

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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60 Beiträge • Seite 3 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Hofübergabe

Beitragvon Fassi » So Aug 24, 2014 21:51

Hier geht es doch nicht um einen echten Hof (denn der ist ja verpachtet). Hier gehts mehr darum, wie eine Geldanlage zwischen Geschwistern gerecht verteilt werden soll. Da würde ich mich zusammen setzen, und den Eltern auch sagen, dass man diese Lösung nicht ok findet.

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Hofübergabe

Beitragvon Pinzgauer56 » So Aug 24, 2014 22:29

Fassi hat geschrieben:Hier geht es doch nicht um einen echten Hof (denn der ist ja verpachtet). Hier gehts mehr darum, wie eine Geldanlage zwischen Geschwistern gerecht verteilt werden soll. Da würde ich mich zusammen setzen, und den Eltern auch sagen, dass man diese Lösung nicht ok findet.

Gruß

@Fassi, wer lesen kann und zwar auch hin u. wieder mal 3 Seiten, der tut sich leichter :wink:
Nicht ganz leicht u. einfach dieses Thema, doch im allgemeinen nicht so schwierig, wenn Mann u. Frau es richtig angehen, l.G.
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Re: Hofübergabe

Beitragvon Fassi » So Aug 24, 2014 22:52

Ja, ich kann lesen. Ausgangslage: Es existiert ein "Hof", dessen Flächen aber komplett verpachtet sind, kaum noch Maschinen vorhanden sind und nur noch die Hofstelle bewohnt wird (2 Wohnhäuser). Ergo ist das in meinen Augen kein ldw. Betrieb mehr, sondern ne reine Geldanlage (Pachteinnahmen aus Flächen und vermutlich auch Gebäuden). Denn Landwirtschaft wird da keine mehr betrieben, auch wenn eins der Kinder Landwirtschaft gelernt hat. Ergo kann man da auch mal ein klareres Wort reden, da keinem der Geschwister an die Existenzgrundlage (sprich den Job oder das Nebeneinkommen, wie es bei einem aktiven betrieb der Fall wäre) gegangen wird.

Gruß
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Re: Hofübergabe

Beitragvon Pinzgauer56 » So Aug 24, 2014 23:07

Hey, das ist kompletter Quatsch den du da uns rüberbringen willst.
Die Eltern können Ihren Hof demjenigen Kind übergeben dem sie es wollen, es ist noch den Eltern Ihrer Hof.
Wenn die Tochter Landwirt gelernt hat, dann wird das schon seinen Grund haben.
Für die extremen Strukturveränderungen der letzten 10 bis 20 Jahre können die Eltern u. auch die vorgesehene Hofnachfolgerin nichts dafür.
Das ändert aber auch nichts daran, dass die vorgesehene Hofnachfolgerin auch mal wieder in die vorhandene Landwirtschaft einsteigt,
die Befähigung u. Ausbildung dazu hat sie.
l.G. vom Pinzgauer
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Re: Hofübergabe

Beitragvon meyenburg1975 » Mo Aug 25, 2014 6:00

Pinzgauer56 hat geschrieben:Die Eltern können Ihren Hof demjenigen Kind übergeben dem sie es wollen, es ist noch den Eltern Ihrer Hof.

Das können sie. Ob der Hof nach Höfeordnung durchgeht entscheidet das Landwirtschaftsgericht. Eine komplette Verpachtung des Betriebes ist da ein ziemlicher Minuspunkt.

Und ein Hofnachfolger ist nicht per se zur Pflege verpflichtet. Man hat ebenso Anspruch auf Leistungen durch die Pflegekasse.
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Re: Hofübergabe

Beitragvon frank1973 » Mo Aug 25, 2014 6:22

JuliaMünchen hat geschrieben:Grundsätzlich können deine Eltern mit ihrem Hof machen was sie wollen. Dir steht höchstens der Pflichtteil zu, das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbes in Geld. Aber nur wenn beide Elternteile innerhalb von 10 Jahren nach der Hofübergabe versterben. Meistens werden die weichenden Erben auch zum Hofübergabetermin beim Notar eingeladen um einen Pflichtteilsverzicht zu unterschreiben. Hast du den unterschrieben, steht dir gar nichts mehr zu.
Kommt darauf an was im übergabevertrag drinsteht.Ich habe vor einiger Zeit auch den Hof überschrieben bekommen und im Vertrag steht ne Summe die ich innerhalb einer gewissen Zeit ausbezahlen musste und ein Restbetrag den ich zum gewissen Zeitpunkt ausbezahlen muss.Die weichenden Erben (Kinder meines verstorbenen Bruders) wollten zwar etwas mehr aber meine Eltern waren da nicht mit einverstanden.Im Übergabevertag steht nun daß ALLE Parteien den Wert mit xxxx angeben und alle haben den Notariellen übergabevertrag unterschrieben,kann später keiner mehr kommen und sagen es währen vllt.doch 50tsd. mehr wert gewesen.
Pinzgauer56 hat geschrieben:Dem Hoferben bzw. bleibt, siehe auch oben, er pflegt die gemeinsamen Eltern in jedem auch eintretenden Fall, d.h. auch bei Schwerbehinderung, Rollstuhl, Bettlägrigkeit, ( Windeln wechseln bis zu 6 X am Tag u. Nacht ) und das geht dann die ``weichenden´´Erben nichts mehr an.....
Ja und genau das ist auch Teil eines Übergabe Vertrages, und das geht noch weiter, auch über den Tod hinaus----- siehe oben.
Mein Vater wollte im Vertrag festgehalten haben daß bei einer eventuellen späteren Pflege die Kosten,sollte die Rente meiner Eltern nicht ausreichen,zwischen uns aufgeteilt werden.Der Notar meinte wir sollen bloß nix davon im Übergabevertrag festhalten denn sonst kann es schwierigkeiten mit der Pflegekasse geben.Sobald Geld oder irgendein Wert sei es ein Acker oder weiteres Haus usw.zur ausbezahlung der Erben geflossen ist sind sowieso ALLE Erben gesetzlich verpflichtet für die höheren Pflegekosten aufzukommen,Prozentual zum ausbezahlten Wert.
Zuletzt geändert von frank1973 am Mo Aug 25, 2014 6:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hofübergabe

Beitragvon Manfred » Mo Aug 25, 2014 6:33

frank1973 hat geschrieben:sind sowieso ALLE Erben gesetzlich verpflichtet für die höheren Pflegekosten aufzukommen,Prozentual zum ausbezahlten Wert.


Grundsätzlich sind alle Kinder zum Elternunterhalt verpflichtet.
Wenn also die Pflegeversicherung, Rente, vereinbarte Altenteilsleistungen und das Vermögen der Eltern nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu decken, dann müssen sich alle Kinder gemäß ihrem Einkommen (es gibt Freibeträge) an den Pflegekosten beteiligen.
Was du vermutlich meinst, ist der Zugriff auf vor Eintritt des Pflegefalls von den Eltern auf die Kinder übertragenes Vermögen. Der ist aber mit Fristen verbunden.
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Re: Hofübergabe

Beitragvon frank1973 » Mo Aug 25, 2014 6:42

Manfred hat geschrieben:
frank1973 hat geschrieben:sind sowieso ALLE Erben gesetzlich verpflichtet für die höheren Pflegekosten aufzukommen,Prozentual zum ausbezahlten Wert.


Grundsätzlich sind alle Kinder zum Elternunterhalt verpflichtet.
Wenn also die Pflegeversicherung, Rente, vereinbarte Altenteilsleistungen und das Vermögen der Eltern nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu decken, dann müssen sich alle Kinder gemäß ihrem Einkommen (es gibt Freibeträge) an den Pflegekosten beteiligen.
Was du vermutlich meinst, ist der Zugriff auf vor Eintritt des Pflegefalls von den Eltern auf die Kinder übertragenes Vermögen. Der ist aber mit Fristen verbunden.
Haftungsfrist von 10 Jahren richtig? Dabei nicht zu vergessen welche Art von rechten die Eltern noch am Haus bzw. Hof haben.Beim Nießbrauchrecht kann die Pflegekasse auf den Wohnraum zugreifen und diesen zur Deckung der Kosten vermieten,beim reinen Wohnrecht aber nicht.
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Re: Hofübergabe

Beitragvon frank1973 » Mo Aug 25, 2014 6:56

Fragezeichen? hat geschrieben:Hallo liebe Online-Gemeinschaft,

gerne würde ich zu folgenden Sachverhalt ein Feedback von euch bekommen:

Im nächsten Jahr soll der Hof meiner Eltern an meine ältere Schwester nach Höfeordnung übertragen werden.

Auf genauere Angaben möchte ich gerne verzichten, da sich meine Frage eher auf eure Meinung zu meinen Gedanken bezieht.
Jedoch benötigt Ihr folgende Infos:

-Wir sind 3 Geschwister

- In diesem Jahr wurden zwei Eigentumswohnungen (beide jeweils mit einem Wert von 190.000 €, die mir und meinem jüngeren Bruder
als potenzielles Erbe angedacht waren, verkauft. Dies diente dazu, die Schuldenlast des Hofes extrem zu veringern.

Jetzt machen sich mein jüngerer Bruder und ich Gedanken zur Übergabe des Hofes.
Da wir grundsätzlich für die Entschuldung es Hofes waren/ sind und froh sind das unsere Schwester in 10 Jahren einen schuldenfreien
Hof hat (der seit einigen Jahren komplett verpachtet wird), liegt uns nun folgendes im Magen:

Uns wird jetzt je eine Ausgleichszahlungen in Höhe von 20.000 € angeboten.
Ist unser Rechtsempfinden falsch, wenn wir folgende Gedankengänge haben:
Unser Erbe/Ausgleichszahlung war mit zwei Wohnungen beziffert s.o.. Diese Wohnungen wurden verkauft um die Schuldenlast des Hofes zu minimieren, sodass meine Schwester fast schuldenfrei den Hof übernehmen kann (sonst hätte unsere Schwester noch 20 Jahre Schulden abzahlen müssen). Damit wir uns einen ähnlichen Lebensstandard wie den unser Schwester ermöglichen können, müssten wir uns mit über 250.000€ verschulden.

Darüber sind wir etwas enttäuscht, da unser potenzielles Erbe zugunsten unser Schwester liquidiert wurde.
Da man auch Schulden Erben kann würde ich mir zuerst gedanken machen wieviel jedem ohne Entschuldung vom Hof geblieben währe.Bei zwei Wohnungen a´190000tsd. waren es wahrscheinlich nicht wenig Schulden.Bleiben danach nur ein paar tsd. euro übrig würde ich die 20 tsd. nehmen und glücklich sein keinen Ärger am Hals zu haben.
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Re: Hofübergabe

Beitragvon Pinzgauer56 » Mo Aug 25, 2014 7:22

Da man auch Schulden Erben kann würde ich mir zuerst gedanken machen wieviel jedem ohne Entschuldung vom Hof geblieben währe.Bei zwei Wohnungen a´190000tsd. waren es wahrscheinlich nicht wenig Schulden.Bleiben danach nur ein paar tsd. euro übrig würde ich die 20 tsd. nehmen und glücklich sein keinen Ärger am Hals zu haben.


@Frank1973,
Genau um das geht es, jetzt da die Schulden wahrscheinlich zum größten Teil getilgt sind, erwachen die Geschwister... :wink:
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Re: Hofübergabe

Beitragvon Fassi » Mo Aug 25, 2014 9:44

Jetzt mal ganz ehrlich, wer von Euch würde da wirklich ruhig bei zu sehen, wie er einmalig 20 t€ bekommt, während ein Geschwister in etwa diese Summe vermutlich jährlich bekommt, ohne dafür groß was tun zu müssen. Wie gesagt, es handelt sich nicht um einen aktiven Betrieb, sondern um einen komplett verpachteten. Da würde ich meinem Bruder auch vors Schienbein treten (und umgekehrt genauso).

@ Pinzgauer: Du gehst von Dir aus. Ich kenn aber weitaus mehr Beispiele, wo derjenige, der den Hof bekommen hat, zwar auch irgendwann mal Landwirtschaft gelernt hat, aber ausserlandwirtschaftlich gearbeitet hat und spätestens beim Tod der Eltern den Betrieb komplett verkauft hat statt dort wieder Landwirtschaft zu betreiben. Und dabei ist mehr rausgekommen wie 20t€. Von daher würde ich da zumindest eine Klausel einbauen lassen, dass wenn der Betrieb veräußert wird, der Erlöse durch 3 geteilt wird und die weichenden Erben je Drittel (minus die schon bezahlten 20t€) bekommen.

Gruß
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Re: Hofübergabe

Beitragvon meyenburg1975 » Mo Aug 25, 2014 11:26

Bei Hofübergabe gibt es gesetzliche Fristen zum Landverkauf und den daraus resultierenden Nachansprüchen weichender Erben.

Man sollte generell bedenken, dass es das Vermögen der Eltern ist und diese selbiges im Rahmen rechtlicher Vorschriften so ungerecht vererben können, wie es ihnen beliebt.

Es steht dann natürlich jedem frei, das eben auf die Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.
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Re: Hofübergabe

Beitragvon Sanne_von_Acker » Mo Aug 25, 2014 15:14

Dem Hoferben bzw. bleibt, siehe auch oben, er pflegt die gemeinsamen Eltern in jedem auch eintretenden Fall, d.h. auch bei Schwerbehinderung, Rollstuhl, Bettlägrigkeit, ( Windeln wechseln bis zu 6 X am Tag u. Nacht ) und das geht dann die ``weichenden´´Erben nichts mehr an.....
Ja und genau das ist auch Teil eines Übergabe Vertrages, und das geht noch weiter, auch über den Tod hinaus----- siehe oben
.

Das ist juristisch nicht als Fall vorm Gericht geurteilt, was aus den Eltern wird , wenn sie ins Pflegeheim müssen, da könnte der Studienrat mit seinem festen Gehalt eher ran gezogen werden, als der Hoferbe , denn der hat braucht sein Hab und Gut zum Broterwerb.
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Re: Hofübergabe

Beitragvon Sanne_von_Acker » Mo Aug 25, 2014 15:22

Die Hoferben sollten sich genau wie weichenden Erben über die
Höfe-Ordnung schlau machen!

Übrigens gute Seite informativ ist:

http://www.höfeordnung.de/ und einen guten Rechtsanwalt findet Mann/Frau bei der deutschen Gesellschaft für Aggrarecht unter http://www.dgar.de/
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Re: Hofübergabe

Beitragvon Oberpfälzer » Mo Aug 25, 2014 15:38

Ich würde empfehlen erst das Gespräch mit der Familie zu suchen. Also die Eltern und die drei Geschwister gemeinsam am Tisch. Und am besten die (Ehe)Partner erstmal außen vor lassen...
Ist natürlich nicht schön, wenn zwei "nur" 20000 Euro kriegen. (Gibt aber auch viele Menschen, die erben gar nichts oder sogar Schulden!)
Andererseits kannst ja auch keinen mit ner halben Mio. (?) verschuldeten Hof einem Kind geben und diesem so einen Klotz ans Bein binden. Ist halt bitter, wenn am Ende des Arbeitslebens nicht mehr rumgekommen ist als Schulden. Aber da gehts vielen Landwirten so...
Alternative wäre alles (Eigentumswohnungen und den Grund, Wohnhäuser nicht) zu verkaufen, Schulden zu bezahlen, die Häuser der vorgesehenen Hoferbin zu geben und den Rest durch drei zu teilen. Aber ist natürlich auch irgendwie bescheiden. Jahrhundertealtes Familienerbe und so weiter...
Wohnst du in der Gegend? Vielleicht kann man auf dem Grund irgendwo zwei Bauplätze für die zwei weichenden Erben raustrennen. Mit den 20000, dem Bauplatz, einem einigermaßen guten Job und Sparsamkeit kannst dir ja dann relativ leicht selber was richten.

Tja nicht jeder kommt halt aus vermögenden Verhältnissen. Aber am wichtigsten ist eh die Gesundheit. Ist zwar ein blöder Spruch, aber es ist einfach so...
Streiten würde ich nicht empfehlen, mach krank und das Leben ist zu kurz dafür. Dann lieber ruhig sein und die Sache schlucken. Auch wenns nicht leicht ist.
Oberpfalz - Gott erhalt`s!
Kein Bayernland ohne Bauernstand!
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