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]240236 hat geschrieben:.......Das wurde nach dem Tot der Alten, einfach eine Erbengemeinschaft
langholzbauer hat geschrieben:.....
Auch davon gibt's genug Beispiele, wo dann plötzlich die eigentlich schon zu Lebzeiten abgefundenen weichenden Erben in der EG des Betriebes standen.
holzerhobby hat geschrieben:Meine Rede.
Man braucht für den Erhalt/ Rückbau mit Entsorgung der alten Hofstelle schon Pachteinnahmen.
Fendt 308 ci hat geschrieben:Man sollte Unterscheiden zwischen Betrieben 1) die jetzt und in Zukunft den Lebensunterhalt des Betriebsleiters und seiner Familie erwirtschaften sollen plus Investitionen in die Zukunft bspw. Neubau von Betriebsgebäuden, Neuanlage von Dauerkulturen, Flächenkauf oder Stallbau und 2) denen, welche ohnehin schon zum Teil oder ganz verpachtet sind und es nur um den Erhalt der vorhandenen Hofstelle geht.
Alles in allem liegt es aber zu 90% am Übergeber, ob und wie die Übernahme klappt!!
Ich für meinen Teil kann sagen, dass ich das, was ich die vergangenen Jahre so durchgezogen habe nicht möglich gewesen wäre, wenn ich irgendwelche Konstruktionen wie auf den vergangenen Seiten beschrieben im Rücken gehabt hätte und ich hab mit 20 übernommen und ausgebaut, Altenteilszahlungen oder Schulden keine und Abfindung Geschwister wurde vom Übergeber erledigt.
Der Betrieb wurde in den 60ern von meinem Vater mit beinahe NULL, außer ein paar baufälligen Gebäuden und ein paar Ar Acker und Reben, die dem Bruder zum Verkehrswert ausgezahlt werden mussten, gegründet und lief damals, heute und hoffentlich auch in Zukunft im Vollerwerb.
Fendt 308 ci hat geschrieben:Man sollte Unterscheiden zwischen Betrieben 1) die jetzt und in Zukunft den Lebensunterhalt des Betriebsleiters und seiner Familie erwirtschaften sollen plus Investitionen in die Zukunft bspw. Neubau von Betriebsgebäuden, Neuanlage von Dauerkulturen, Flächenkauf oder Stallbau und 2) denen, welche ohnehin schon zum Teil oder ganz verpachtet sind und es nur um den Erhalt der vorhandenen Hofstelle geht.
Alles in allem liegt es aber zu 90% am Übergeber, ob und wie die Übernahme klappt!!
Altenteilszahlungen oder Schulden keine und Abfindung Geschwister wurde vom Übergeber erledigt.
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260er hat geschrieben:240236 hat geschrieben:Höffti: in der Überheblichkeit. in der du schreibst, da gibt es bei uns Betriebe, die keinen Übernehmer gefunden haben
Grundsätzlich finde ich hat er schon Recht:
Wenn ein Kind vor der Übergabe den Eltern Honig ums Maul schmiert und mehr auf Bauer macht als es eigentlich ist, kurze Zeit nach der Übergabe könnte ohne Klausel verpachtet oder verkauft werden. Die Geschwister, die gutgläubig verzichtet haben, schauen dann blöd, denn das hätte wirklich jeder gekonnt.
Fendt 308 ci hat geschrieben:260er hat geschrieben:240236 hat geschrieben:Höffti: in der Überheblichkeit. in der du schreibst, da gibt es bei uns Betriebe, die keinen Übernehmer gefunden haben
Grundsätzlich finde ich hat er schon Recht:
Wenn ein Kind vor der Übergabe den Eltern Honig ums Maul schmiert und mehr auf Bauer macht als es eigentlich ist, kurze Zeit nach der Übergabe könnte ohne Klausel verpachtet oder verkauft werden. Die Geschwister, die gutgläubig verzichtet haben, schauen dann blöd, denn das hätte wirklich jeder gekonnt.
Jeder Übergeber sollte sein "Kind" so gut kennen dass er ihm den Betrieb zutraut oder eben nicht. Wenn es solche Klauseln braucht, dann wird es sowieso nichts mit einem erfolgreichen Betrieb.
Ecoboost hat geschrieben:Wie alt bist Du?
Wie steht der Betrieb denn da, welche Art von Bewirtschaftung usw. machst Du und welche Größe?
Sind bereits Flächen verpachtet?
Gehst Du nebenbei noch in die Arbeit?
Wie viele Geschwister hast Du?
Mir scheint es so als wie wenn Du vor einer (großen) Baustelle stehst und nicht weist, welches Werkzeug Du als erstes in die Hand nehmen sollst.
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]T5060 hat geschrieben:Dein Job gebe bitte nicht auf, es gibt gewissenhafte Schlepperfahrer als Aushilfe, so sparst du dir im Monat 1.000 € Sozialversicherung.
Den beiden weichenden Erben gibst je 1.500 € x durchschnittlicher Bodenpunkt der Eigentumsfläche. 20 Jahre ist kein Hindernis.
Macht demnächst einen Erbvertrag zum 1.7.2030 und bis dahin pachtest du alles.
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