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Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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48 Beiträge • Seite 2 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon Estomil » Mo Jan 08, 2018 11:32

Sag ich ja. Die Ansprüche entstehen dann erst im todesfall. Da er allerdings schon reichlich Geld gesehen hat bekommt er dann nix
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon holzerhobby » Mo Jan 08, 2018 12:54

Es zählt aber nur zur Anrechnung auf den Pflichtteil,
was nachgewiesen werden kann....eine Aussage, der hat schon xxxxx bekommen, reicht nicht.
Also immer schön die Kontoauszüge und Belege aufheben, die Bank macht das nur Max. 10 Jahre.


Mussten meine Bekannten erst leidvoll erfahren, weichende Schwester und die Witwe des Bruders
hatten alle schon Geld bekommen, ist aber nicht zu belegen.
Die Dame hatte neulich den 90 Geburtstag, da waren zwei Parteien nicht da.....
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon T5060 » Mo Jan 08, 2018 13:05

Estomil hat geschrieben:Sag ich ja. Die Ansprüche entstehen dann erst im todesfall. Da er allerdings schon reichlich Geld gesehen hat bekommt er dann nix


Was nach dem Tod des Erblassers bewiesen werden müsste, dass das gezahlte Geld in Anrechnung auf sein Erbteil geflossen ist.
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon Estomil » Mo Jan 08, 2018 13:10

Eben nicht. Indem fall muss garnichts bewiesen werden. Das ist ja schöne.
Und wenn kontoauszüge vorhanden sind ist alles paletti
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon Estomil » Mo Jan 08, 2018 13:13

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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon marius » Mo Jan 08, 2018 13:41

Und wenn kontoauszüge vorhanden sind ist alles paletti


Ich glaub das dies nicht im SInne der Eltern ist, wenn deren Schenkung aus früheren Zeiten an den Erbteil angerechnet wird, wie ein Hochzeitsgeschenk, Geburtstagsüberweisung oder Geld für den Enkel was vielleicht zu früheren Zeiten mal aufs Konto der weichenden Erben überwiesen wurde.
Finde ich übrigens auch nicht Ordnung.

Zudem funktioniert das nur wenn als Verwendungszweck auf dem Kontoauszug : " Schenkung " draufsteht was eigentlich nie der Fall ist.
Die Formulierung " bekannt " oder ähnliches usw sind kein Beweis das es eine Schenkung war und wird nicht ans Erbe angerechnet.

Ich würde da als weichender Erbe ( wenn ich mich beim Erbe benachteiligt fühle ) einen Anwalt nehmen und vor Gericht ziehen und gewinnen.
Beispiel :
Was wenn die Überweisung eine Darlehensrückzahlung war und keine Schenkung ? Dann können die Überweisungen auch nicht aufs Erbe angerechent werden
Nach dem Tod der Eltern kannst du dem weichenden Erben nicht das Gegenteil beweisen wenn er das vor Gericht so behauptet.
Und schriftlichen Darlehensvertrag muss er keinen vorlegen da :
a) es mündlich geregelt werden kann ( keine schriftliche Vertragspflicht ! )
b) falls es einen schriftlichen Vertrag gab wurde der nach der letzten Rückzahlung entsorgt, was nicht unüblich ist.

Und Darlehenszahlung von dem weichenden Erben an die Eltern ( also die damalige Darlehensauszahlung ) war halt schon :

a) über10 Jahre ( über 10 Jahre haben auch die Banken die Auszüge im Archiv geschreddert )
b) es war eine Barzahlung, keine Nachweise vorhanden.

Fazit, diese Überweisungen werden nicht ans Erbe angerechnet. Aber der weichende Erbe müßte natürlich Klage erheben.

Da gibts noch wesentlich mehr Mittel und Wege wie der weichende Erbe das anstellen kann, das war nur ein Beispiel von vielen.
Zuletzt geändert von marius am Mo Jan 08, 2018 13:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon Estomil » Mo Jan 08, 2018 13:54

Ob es sich um ein wahrnehmen handelt kann ja durchaus sein. Die beweisspflicht trägt allerdings derjenige der die pflichtteilsergänzungsansprüche geltend macht.

Insofern sollte man sich das gut überlegen. Zumal die verfahrenskosten von keiner Versicherung der Welt bezahlt werden.
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon marius » Mo Jan 08, 2018 14:11

Estomil hat geschrieben:Ob es sich um ein wahrnehmen handelt kann ja durchaus sein. Die beweisspflicht trägt allerdings derjenige der die pflichtteilsergänzungsansprüche geltend macht.

Insofern sollte man sich das gut überlegen. Zumal die verfahrenskosten von keiner Versicherung der Welt bezahlt werden.

Beweisen muss der weichende Erbe nichts. Er klagt nur sein Erbe ein das ihm laut Notarvertrag zusteht.
Nun müßte der andere beweisen das bereits Geld geflossen ist und in diesem Zuge müßte er die Zahlungen auf dem Kontoauszug ( wie eben beschrieben ) als Schenkung beweisen, was er nicht kann.

Gerichts und Verfahrenskosten incl Anwalt :
Falls man verliert :
Die werden schon bezahlt wenn du die richtige Rechtsschutzversicherung hast, da werden also neben den Gerichts.- auch noch die Anwaltskosten übernommen. Gutachten sind ja keine nötig.

Wenn man gewinnt muss ja eh die Gegenseite die Kosten übernehmen.

Wie gesagt, wenn ich mich als weichender Erbe benachteiligt fühle würde ich das angehen.

Es gibt ja Betriebe die mit 80 ha oder deutlich mehr Eigenfläche übergeben werden wo eh absehbar ist das der Hofnachfolger irgendwann in naher Zukunft aufhört und verpachtet.
Was bei steigenden Pachtpreisen und immer weiter steigender Auflagenflut auch verlockend ist.

Dann verpachtet er 80 ha, macht sich einen ruhigen Lenz und die anderen Erberechtigten schauen in die Röhre. Verpachten hätte die auch gekonnt, oder der Altenteiler.

Sollte es sich hingegen um einen Betrieb mit alten Gebäude und nur 10 oder 15 ha Eigenland handeln wo der Hofnachfolger auch noch viele Jahre umsonst bei den Eltern mitgearbeitet hat, können die weichenden Erben natürlich nicht viel bekommen auch wenn der Betrieb vom Hofnachfolger geschlossen wird.
Da haben die imho auch keinen großen Anspruch.
Denn der Hofnachfolger muss neben einer monatlichen Zahlung oft auch noch Pflegestufe 1 übernehmen bei beiden Altenteiler und das kann auch recht teuer werden. Zudem kosten die Gebäude alle Unterhalt auch wenn der Betrieb geschlossen wird, was ja wieder der Hofnachfolger bezahlen muss.

Somit muss man als Erblasser und weichender Erbe schon unterscheiden, was realistisch ist.
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon Estomil » Mo Jan 08, 2018 15:26

Pflichtteil und pflichtteilsergänzungsansprüche sind zwei völlig verschiedene dinge.

Der pflichtteil wird beim Erbfall fällig. Sprich wenn der erblassen verstirbt und was hinterlässt. (Das kann bei einem ehemaligen hofbesitzter zb nurnoch ein Girokonto sein.)

Pflichtteilsergänzungsansprüche hingegen greifen nur wenn der erblasser zu Lebzeiten vermögen verschenkt oder übertragen hat.


Und da wird halt vollkommen anders gerechnet.
Das hat auch nichts mit irgendwelchen notarverträgen zutun.

Wenn keine verzichtserklärung aufgesetzt wurde greft halt oben genanntes Szenario.

Im übrigen wirst du in Deutschland keine Rechtsschutzversicherung finden die solche Fälle übernimmt.
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon Family Guy » Mo Jan 08, 2018 16:51

marius hat geschrieben:
Zudem funktioniert das nur wenn als Verwendungszweck auf dem Kontoauszug : " Schenkung " draufsteht was eigentlich nie der Fall ist.
Die Formulierung " bekannt " oder ähnliches usw sind kein Beweis das es eine Schenkung war und wird nicht ans Erbe angerechnet.
.......
Und schriftlichen Darlehensvertrag muss er keinen vorlegen da :
a) es mündlich geregelt werden kann ( keine schriftliche Vertragspflicht ! )
b) falls es einen schriftlichen Vertrag gab wurde der nach der letzten Rückzahlung entsorgt, was nicht unüblich ist.



Die Finanzämter sehen so etwas aber ganz anders, sobald keine Rückbewegung einer "großen Geldsumme" in Form einer Zahlung mit dem Text "Zinsen für Darlehen" oder ein schriftlicher Vertrag, wie unter Fremden üblich, indem zB. Endfälligkeit der Darlehenssumme und der Zinsen geregelt ist,voliegt, wird es ganz schnell eine richtige Schenkung. Die Freibeträge sind hier aber sehr groß, trotzdem reicht mündlich nur aus, wenn man andere nachvollziehbare Belege hat.
Zuletzt geändert von Family Guy am Mo Jan 08, 2018 19:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon T5060 » Mo Jan 08, 2018 17:31

Ihr haut alles durcheinander.... es ist so einfach... oh Gott
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon Estomil » Mo Jan 08, 2018 17:43

Na dann lass uns teilhaben ☺
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon marius » Mo Jan 08, 2018 18:10

Also nochmal.
Es geht um den Pflichtteil weichender Erben.
Schenkungen früherer Zeiten werden angerechnet.
Wenn die früheren Überweisungen auf seinem Konto nach Auskunft des weichenden Erben z.b. Kredit / Darlehensüberweisungen waren ist das so. Dann sind das keine Schemkungen.
Das hab ich bereits weiter hinten in den beiträgen näher ausgeführt und erklärt.

Da der Übergeber nicht mehr lebt wie in dem Beispiel, kann dieser auch nicht widersprechen.

Und der Hofübernehmer hat hier überhaupt nichts mitzureden weil es nichtmal seine Kontos und somit nicht seine Kontoauszüge sind, sondern nur die Kontoauszüge vom weichenden Erben und Übergeber betrifft.
Nur die beiden betreffen diese fraglichen Überweisungen.

Da es sich wie in meinem genannten Beispiel laut weichendem Erben um Darlehensüberweisungen handelt, wird diese Summe nicht auf den Pflichtteil angerechnet.
Und der Hofübernehmer müßte vor Gericht eine Schenkung unterstellen und beweisen wenn er nicht zahlen will, was er schlicht nicht kann, weil es nichtmal sein Konto betrifft.

Ich brauch da in dem genannten Beispiel als Kläger ( weichender Erbe ) nichtmal einen Rechtsanwalt vor Gericht um das Ding zu gewinnen. Selbst wenn die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen würde.
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon T5060 » Mo Jan 08, 2018 18:26

Kennt ihr die Richter .... der Kommentar zum landw. Erbrecht hat 2.000 Seiten und kostet über 200 €....
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon Family Guy » Mo Jan 08, 2018 19:51

Finanzämter sehen Geldbewegungen unter sehr nahen Verwandten vorrangig als Schenkung, um einen Verwandtenkredit darzustellen müssen einfach Zinsen gezahlt werden, oder bei Endfälligkeit muss ein vernüntiger Kreditvertrag vorliegen. Wieso sollten Richter diese Vorgehensweise anders sehen?
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