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Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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48 Beiträge • Seite 1 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon HerbertS » So Jan 07, 2018 15:36

Hallo liebe Forengemeinde,

Ich hätte gerne euren Rat zu folgendem Sachverhalt:

......

Vielen Dank im Vorraus.
Zuletzt geändert von HerbertS am So Feb 18, 2018 12:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon T5060 » So Jan 07, 2018 16:07

Bewertung nach Ertragswert/landw. Reinertrag, abstellen auf Zustand zu Pachtbeginn mit (Preis)Werten von heute, abzgl. Wohnrecht, Grabpflege und Pflegefallrisiko.
Kann nicht viel bei rauskommen dabei.
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon HerbertS » So Jan 07, 2018 17:05

T5060 hat geschrieben:Bewertung nach Ertragswert/landw. Reinertrag, abstellen auf Zustand zu Pachtbeginn mit (Preis)Werten von heute, abzgl. Wohnrecht, Grabpflege und Pflegefallrisiko.
Kann nicht viel bei rauskommen dabei.


Hallo T5060,

wer kann -außer die Herren vom Bauernverband- diese genannte Ertragswertberechnung durchführen?

Würde dann, sollte mein Vater vorzeitig versterben, was ich nicht hoffe, bei der Berechnung des Pflichtteils ebenfalls der Ertragswert herangenommen oder etwa der Verkehrswert, den man beim Verkauf erzielen würde? (im Falle, dass sich mein Bruder nicht mehr umstimmen lässt)

Fragen über Fragen...
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon minna » So Jan 07, 2018 17:32

Sprich mit deinem Steuerberater, er sollte aber landwirtschaftliche Beratung können.
Landwirtschaftskammer berät auch realistisch.
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon Family Guy » So Jan 07, 2018 17:36

Dann wird der Hof eben ohne ihn übergeben, hat, solange du nicht nachabfindungspflichtig wirst, zB durch Flächenverkauf, keine praktische Bedeutung. Ich hoffe nur, dass die Schenkungen deines Vaters kein Schwarzgeld waren, um im Fall der Fälle alles auch genau nachvollziehen zu können.

Es ist immer wieder die alte Leier, nach längere Pachtung, wenn sie gut läuft, werden die Begehrlichkeiten der anderen geweckt, niemand kann mehr an den Zustand zu Beginn der Pachtung erinnern.
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon lama-bauer » So Jan 07, 2018 17:59

Servus,
sofort zum Notar und ein Testament niederschreiben,worin steht das der Bruder bereits seinen Anteil erhalten hat.
Du bist der Haupterbe,der Bruder erhält als Vermächtnis noch eine Kleinigkeit(Inventar).
Sollte dein Vater kurzfristig sterben,ist alles geregelt.
Für eine 10 Jährige Übergabe ist es eigentlich zu spät.
Kann aber trotzdem auch ohne Pflichtteilsverzicht geregelt werden,indem der Pflichtteilsanspruch in Summe X , dem Bruder bereits ausbezahlt worden ist.
Stirbt dein Vater plötzlich,weiß niemand was von dem bereits ausbezahltem Geld und der halbe Hof gehört deinem Bruder!
Nicht warten,MORGEN zum Notar !
MFG
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon T5060 » So Jan 07, 2018 18:21

HerbertS hat geschrieben:
T5060 hat geschrieben:Bewertung nach Ertragswert/landw. Reinertrag, abstellen auf Zustand zu Pachtbeginn mit (Preis)Werten von heute, abzgl. Wohnrecht, Grabpflege und Pflegefallrisiko.
Kann nicht viel bei rauskommen dabei.


Hallo T5060,

wer kann -außer die Herren vom Bauernverband- diese genannte Ertragswertberechnung durchführen?

Würde dann, sollte mein Vater vorzeitig versterben, was ich nicht hoffe, bei der Berechnung des Pflichtteils ebenfalls der Ertragswert herangenommen oder etwa der Verkehrswert, den man beim Verkauf erzielen würde? (im Falle, dass sich mein Bruder nicht mehr umstimmen lässt)

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Ein Sachverständiger ö.b.v. für Bewertung von landw. Betrieben z.B.
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon T5060 » So Jan 07, 2018 18:23

Alles was man als Hofübergeber den weichenden Erben zu kommen lässt,
bitte mit Beleg und da sollte drauf "wird gezahlt in Anrechnung auf sein Pflichteil gem. § 123 BGB"

Wenn Papa und Mama tod sind erinnert sich meist keiner mehr dran, fürwas er mal das Geld bekommen hat.
... und bei Gericht wird dann gesagt, "ne ne das hat mir Papa gegeben, weil ich so lieb bin".
Dann beweist ihr mal das Gegenteil .... :mrgreen:
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon HerbertS » So Jan 07, 2018 22:39

Vielen Dank für eure Rückmeldungen.

Die Zahlungen von meinem Vater waren natürlich kein Schwarzgeld :o es war Geld, dass er als Landwirt sauer verdiente und mühsam zusammengespart hat.
Die Zahlungen erfolgten per Überweisung, nur ohne Bestätigung vom Bruder zur Anrechnung auf seinen Pflichtteil.

Nochmal zur Frage, ob im Falle des frühzeitigen Versterbens von meinem Vater (innerh. der 10 J.) dann zur Berechnung des Pflichtteils der Ertrags- oder Verkehrswert herangezogen wird, wer kann da genaueres sagen?

Kann jemand eine ungefähre Hausnummer angeben, wie hoch der Ertragswert des von meinem Vater übergebenen Betriebes ist ( Wohnhaus , Scheune+Brennerei und Maschinen u. Lagerhalle sowie Eigenland ca. 7ha Acker mit durchschn. 70 Bp. und 3ha Rebfläche)?
Mit wieviel wird das Wohnrecht und die Pflege bewertet?

Wäre über ein paar Anhaltswerte dankbar.


Vielen Dank im Vorraus.
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon T5060 » Mo Jan 08, 2018 0:21

Ohne das man den Betrieb und die Buchhaltung gesehen hat kann man das nicht.
Jede andere Aussage dazu wird falsch sein, besonders bei Sonderkulturen.
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon Jörken » Mo Jan 08, 2018 10:21

HerbertS hat geschrieben:Kurz gesagt, er will noch mehr Geld sehen, sonst geht er nicht zum Notar mit und weigert sich, den Pflichtteilsverzicht zu unterschreiben (anfangs wollte er ein Teil der Flächen!!!!)

Zum Notar kannst ja auch du alleine gehen, und sei es nur zur unabhängigen Information.

Um wieviel Geld gehts (Summe ist mir egal, brauchst nicht hier schreiben), wärst du bereit das zu zahlen? Ich würde mir die Variante ernsthaft überlegen, der Apfel schmeckt zwar sauer, aber Kampf sollte nicht die einzige Option sein - meine Meinung. Dann kann man immer noch anders entscheiden.
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon Estomil » Mo Jan 08, 2018 10:23

Hof möglichst schnell auf dich überschreiben. Damit hat er nurnoch pflichtteilsergänzungsansprüche.

Und auf die werden alle lebzeitigen Zuwendungen angerechnet.

Ansprüche könnte er dann nurnoch stellen wenn du Teile deines Erbes verkaufst.
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon T5060 » Mo Jan 08, 2018 11:09

Estomil hat geschrieben:Hof möglichst schnell auf dich überschreiben. Damit hat er nurnoch pflichtteilsergänzungsansprüche.

Und auf die werden alle lebzeitigen Zuwendungen angerechnet.

Ansprüche könnte er dann nurnoch stellen wenn du Teile deines Erbes verkaufst.


Unter der Voraussetzung der Höfeordnung, wir haben hier aber Erbrecht nach BGB und Grundstücksverkehrsgesetz.
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon Estomil » Mo Jan 08, 2018 11:20

Nein das gilt eben insbsondere für privatvermögen oder halt betriebe ohne höfeordnung.

Ein kundiger Anwalt für landwirtschaftsrecht sollte das erklären können. Wir hätten grade selbst einen fall, bei dem eine Schwester meiner Mutter eine Abfindung wollte.

Geregelt wird da unter anderem:
Nach der Überschreibung reduziert sich der Anspruch jährlich um 10%.

-Verpflichtungen für Pflege und baraltenteil werden abgezogen.

Wenn die Mutter noch lebt müsste dein Bruder somit Anspruch auf 12,5% des Wertes haben abzüglich bereits geleisteter Zahlungen deines Vaters sowie Pflege und baraltenteil. Und davon dann natürlich noch minus x Prozent bis zu Tode deines vaters.

Damit sollte dann nichts mehr übrig sein worüber man sich streiten kann.
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon T5060 » Mo Jan 08, 2018 11:29

Er hat zu Lebzeiten des Übergebers gar keinen Anspruch, aber er muss auch den Pflichtteilsverzicht nicht unterschreiben.
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