Hallo liebe Forengemeinde,
Ich hätte gerne euren Rat zu folgendem Sachverhalt:
......
Vielen Dank im Vorraus.
Aktuelle Zeit: Sa Mai 18, 2024 17:55
T5060 hat geschrieben:Bewertung nach Ertragswert/landw. Reinertrag, abstellen auf Zustand zu Pachtbeginn mit (Preis)Werten von heute, abzgl. Wohnrecht, Grabpflege und Pflegefallrisiko.
Kann nicht viel bei rauskommen dabei.
HerbertS hat geschrieben:T5060 hat geschrieben:Bewertung nach Ertragswert/landw. Reinertrag, abstellen auf Zustand zu Pachtbeginn mit (Preis)Werten von heute, abzgl. Wohnrecht, Grabpflege und Pflegefallrisiko.
Kann nicht viel bei rauskommen dabei.
Hallo T5060,
wer kann -außer die Herren vom Bauernverband- diese genannte Ertragswertberechnung durchführen?
Würde dann, sollte mein Vater vorzeitig versterben, was ich nicht hoffe, bei der Berechnung des Pflichtteils ebenfalls der Ertragswert herangenommen oder etwa der Verkehrswert, den man beim Verkauf erzielen würde? (im Falle, dass sich mein Bruder nicht mehr umstimmen lässt)
Fragen über Fragen...
HerbertS hat geschrieben:Kurz gesagt, er will noch mehr Geld sehen, sonst geht er nicht zum Notar mit und weigert sich, den Pflichtteilsverzicht zu unterschreiben (anfangs wollte er ein Teil der Flächen!!!!)
Estomil hat geschrieben:Hof möglichst schnell auf dich überschreiben. Damit hat er nurnoch pflichtteilsergänzungsansprüche.
Und auf die werden alle lebzeitigen Zuwendungen angerechnet.
Ansprüche könnte er dann nurnoch stellen wenn du Teile deines Erbes verkaufst.
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