Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Mi Okt 15, 2025 11:16

Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
Antwort erstellen
48 Beiträge • Seite 4 von 4 • 1, 2, 3, 4
  • Mit Zitat antworten

Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon schakschirak » Sa Apr 19, 2025 22:47

T5060 hat geschrieben:Schon was älter, aber knallhart

https://youtu.be/nKX4FLbk6E0?si=9p2qQEKbQ_mdTj36

Den Opa mit dem Bart fand ich cool bei Minute 12 : 50 der den Vermögensbetreuer oder Gerichtsvollzieher angemotzt hat :mrgreen:
Benutzeravatar
schakschirak
 
Beiträge: 1693
Registriert: Fr Sep 26, 2008 19:08
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon T5060 » Sa Apr 19, 2025 23:21

BGB-Landguterbrecht
Gilt für den Hof kein Anerbenrecht, wird er nach ganz normalem Erbrecht vererbt. Es können dabei die besonderen Bestimmungen des BGB-Landguterbrechts (§ 2049 und § 2312 BGB) zur Anwendung kommen. Diese können bewirken, dass der Hof von einem vom Erblasser bestimmten Übernehmer zu Vorzugsbedingungen übernommen werden kann oder dass ein Pflichtteil weit unter dem eigentlich nach dem Verkehrswert zu errechnenden Pflichtteil auszuzahlen ist.

Hofzuweisungsverfahren
Fällt der Hof nach normalem Erbrecht an eine Erbengemeinschaft und greift kein Anerbengesetz im eigentlichen Sinne ein, besteht die Möglichkeit, dass sich einer der Miterben den Hof vom Landwirtschaftsgericht zuweisen lässt. Dieses landwirtschaftliche Zuweisungsverfahren ist in den §§ 13 bis 17 des Grundstücksverkehrsgesetzes geregelt. Wie bei den Anerbengesetzen wird einer der Miterben als Hoferbe bestimmt und ihm der Hof durch Beschluss zugewiesen. In diesem Beschluss wird auch die Abfindung der weichenden Erben unter dem Verkehrswert bestimmt. Letztlich handelt es sich bei der Hofzuweisung auch um eine anerbenrechtliche Regelung, wenn auch in einem weiteren Sinne.[15]


Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Anerbenrecht

In Bayern gibt es kein Anerbenrecht

Wenn der Hof weiterbewirtschaftet wird, wird erst die Erbschaftssteuer gestundet und mit jedem Jahr der Bewirtschaftung von sich aus getilgt
Die Regelungen des §§ 13 bis 17 des Grundstücksverkehrsgesetzes sind den meisten Anwälten und den Herrn vom Bauernverband meist unbekannt,
selbst die Gerichte kennen die oft nicht. Auch landwirtschaftsspezifischen Regelungen im Scheidungsrecht sind vielen unbekannt.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
Benutzeravatar
T5060
 
Beiträge: 34726
Registriert: Sa Jan 10, 2015 7:46
Wohnort: Bayern - BW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon holzerhobby » So Apr 20, 2025 7:38

@Schakschirak:
Zunächst muss man wissen, was der Verstorbenen gehörte, kann ja sein dass sie eingeheiratet hat und nicht im Grundbuch steht. Und auf wen die Konten lauten.
Das Ausschlagen der Erbschaft kann m.E. keine Schenkung sein, die treten einfach das Erbe nicht an. Also keine Rückschenkung.
Kann sich aber dahingehend nachteilig auswirken, weil man die Freibeträge der Mutter verschenkt. D. h. wenn nach dem
Vater genügend übrig ist, sodass die Freibeträge der Kinder nicht ausreichen. Hat man bei den heutigen Grundstückspreisen und wenigen Kindern ziemlich schnell.
holzerhobby
 
Beiträge: 355
Registriert: So Mai 29, 2011 12:38
Wohnort: Südfranken
Nach oben

Vorherige

Antwort erstellen
48 Beiträge • Seite 4 von 4 • 1, 2, 3, 4

Zurück zu Aktuelles und Allgemeines

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], JueLue

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki