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Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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48 Beiträge • Seite 3 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon T5060 » Mo Jan 08, 2018 20:04

Weil es dem Schenker überlassen bleibt zu schenken, wem er will..
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon marius » Mo Jan 08, 2018 21:52

Family Guy hat geschrieben:Finanzämter sehen Geldbewegungen unter sehr nahen Verwandten vorrangig als Schenkung, um einen Verwandtenkredit darzustellen müssen einfach Zinsen gezahlt werden, oder bei Endfälligkeit muss ein vernüntiger Kreditvertrag vorliegen. Wieso sollten Richter diese Vorgehensweise anders sehen?


Nö muss nicht.

Du musst als Beispiel nichtmal einen Pachtvertrag schriftlich fixieren obwohl Pachtverträge bei den Behörden anzeigepflichtig sind.
Da müssen bei mündlichen Verträgen nur die Eckdaten wie der Preis Laufzeit der Behörde mitgeteilt werden.

Bei Kreidtverträgen ist überhaupt nichts nötig
Zinsen müssen auch keine bezahlt werden. Ich kann meinen Verwandten oder Kindern ein zinsloses Darlehen geben solange ich Lust habe.

Bei Darlahensverträge kann es andere Probleme mit dem Finanzamt geben, wenn als Beispiel zu hohe Zinsen bezahlt werden unter Verwandten und diese hohen (Wucher)Zinsen bei der Steuererklärung im Betrieb steuerlich abgesetzt werden

In solchen " merkwürdigen " Fällen sendet das Finanzamt gerne mal einen Steuerprüfer zur Betriebsprüfung raus.

Wegen dem Finanzamt ist als Nachweis wiederum ein Vertrag von Vorteil sollten steuerlich Zinsen im landw. Betrieb abgesetzt werden wenn es ein Darlehen unter nahen Verwandten ist. Aber das ist ein komplett anderer Fall.

Nochmal zum mitschreiben :
Der weichende Erbe hat Ansruch auf seinen Anteil den er vollständig einklagen kann. Was zu früheren Zeiten an Geld geflossen oder verschenkt wurde spielt überhaupt keine Rolle. Und das ist gut so. Sonst kann man gleich den Schnuller und den Kinderwagen von vor 30 Jahren als Erbteil den weichenden Erben abziehen.

Abfindungen vom Übergeber oder Hoferben an die weichenden Erben sollten immer schriftlich fixiert und exakt schriftlich deklariert werden und bei Überweisungen zusätzlich unbedingt beim Verwendungszweck angegeben werden.
Das geht kurz und bündig, Beispiel :
Überweisung Verwendungszweck : " Abfindung laut Notarvertrag vom 18.12.17 "
Dann hat das ganze Hand und Fuß und ist klar geregelt ohne Mißverständnisse. Dann gibts hinterher auch kein Ärger und Streit mit den Geschwister was die Abfindung betrifft.
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon marius » Mo Jan 08, 2018 22:02

Achja, auch wenns die meisten eh schon wissen sollte das nochmal kurz erwähnt werden :
Wenn ihr innerhalb 20 Jahre nach der Hofübernahme, Teile nicht landw. nutzt, verkauft oder umdeklariert ( Entnahme aus Landwirtschaft ) also z.b. eine Maschinenhalle oder Stall gewerblich vermietet, oder Grundstücke verkauft ( oder ins Privatvermögen überführt ) , haben die weichenden Erben ja auch noch zusätzlich Anspruch auf Nachabfindung, § 13 Höfeordnung.


§ 13 Höfeordnung :
wenn der Hoferbe innerhalb von zwanzig Jahren nach dem Erbfall
b) den Hof oder Teile davon auf andere Weise als land- oder forstwirtschaftlich nutzt


Es kann also streng genommen bereits bei einer schlichten Verpachtung von allen oder auch nur einzelnen landw. Grundstücken Probleme geben wenn ein weichender Erbe herumstichelt und sich einen Anwalt nimmt, weil die Fläche dann nicht mehr vom Erben selber landw. genutzt wird, sondern verpachtet wird.
Diese Grauzone kann zum Streifall werden. Je nachdem wie das der Richter entscheidet.
Zuletzt geändert von marius am Di Jan 09, 2018 0:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon Nick » Di Jan 09, 2018 0:01

Wo gilt die Höfeordnung?

mfg
Und der Herr sprach: "Lächle und sei froh es könnte schlimmer kommen. Und er lächelte und er war froh. UND es kam schlimmer.
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon Welfenprinz » Di Jan 09, 2018 3:44

Der Vater des TEs lebt doch noch. Es ist also davon auszugehen,dass noch eindeutig geklärt werden kann zu welchem Zweck irgendwelche Gelder geflossen sind.

Ich hab von Weinflächen und deren Bewertung keine Ahnung,aber wenn schon “eine sechsstellige Summe“ geflossen ist,wieviel soll da denn überhaupt noch verlangt werden können bei 10 ha und den beschriebenen Gebäuden.
Norden, Süden, Westen, Osten, schöne Welt, doch voller Pfosten.
Pfosten, die die Zäune halten, Zäune, die die Menschen spalten.
Hoffnung bleibt, dass diese Pfosten eines Tages mal verrosten.
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon T5060 » Di Jan 09, 2018 7:52

Die Höfeordnung oder Anerbenrecht gilt hier doch gar nicht.
Hier giltet BGB mit Grundstücksverkehrsgesetz.
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon Welfenprinz » Di Jan 09, 2018 8:21

Abmachungen zur Übergabe des Betriebes als ganzes und die Abfindung weichender Erben kann man immer und überall machen,ob in Ldw ,Gewerbe oder Handwerk. Und hier haben es die Beteiligten ja definitiv noch in der Hand.
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon marius » Di Jan 09, 2018 16:29

Also in einigen Bundesländer gilt die Höfeordnung, einige andere Bundesländer haben ihr eigenes Höferecht geregelt.
Nun könnte sich aber ein weichender Erbe auf das Grundgesetz berufen ( Gleichberechtigung ) und somit das Höferecht auch für sich beanspruchen wollen obwohl er in einem anderen Bundesland wohnt.
Die Chancen dürften zwar gering sein, aber wenn man sich heutzutage die abenteuerlichen Richterurteile so ansieht, würde ich wirklich nichts mehr ausschliessen...
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon strokes » Sa Mär 29, 2025 13:42

Kann ein Pflichtteilsanspruch auch verjähren?
Habe etwas von 3 Jahre nach Kenntnis gehört. Mfg
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon 240236 » Sa Mär 29, 2025 17:57

strokes hat geschrieben:Kann ein Pflichtteilsanspruch auch verjähren?
Habe etwas von 3 Jahre nach Kenntnis gehört. Mfg

3 volle Jahre- Erfolgt der Anspruch z. B, ab 01.07.2024 beginnen die 3 Jahre am 01.01.2025
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon strokes » Sa Mär 29, 2025 20:22

Heißt das, wenn innerhalb der 3 vollen Jahre nach dem Todesfall kein Pflichtteil geltend gemacht wurde, bzw auch nichts geregelt wurde, besteht dieser nicht mehr, und kann auch nicht mehr eingefordert werden?
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon T5060 » Sa Apr 19, 2025 21:10

Schon was älter, aber knallhart

https://youtu.be/nKX4FLbk6E0?si=9p2qQEKbQ_mdTj36
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon schakschirak » Sa Apr 19, 2025 22:04

Wie ist das eigentlich :
Wenn ein Ehepartner stirbt ohne Testament erben der andere Ehepartner die Hälfte ungefähr und die andere Hälfte die Kinder zusammen. Oder 1/3 und 2/3.

Wenn alle Kinder auf den Pflichtteil freiwillig verzichten, erbt dann alles der Ehepartner alleine oder gibt das Probleme wegen Schenkungssteuer wegen dem freiwilligen Verzicht der Kinder ?
Das wäre doch eine Schenkung der Kinder an den Elternteil was er dann versteuern muss Erbschaftsteuer ?
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon T5060 » Sa Apr 19, 2025 22:08

schakschirak hat geschrieben:Wie ist das eigentlich :
Wenn ein Ehepartner stirbt erben der andere Ehepartner die Hälfte ungefähr und die andere Hälfte die Kinder zusammen. Oder 1/3 und 2/3.

Wenn alle Kinder auf den Pflichtteil freiwillig verzichten, erbt dann alles der Ehepartner alleine oder gibt das Probleme wegen Schenkungssteuer wegen dem freiwilligen Verzicht der Kinder ?
Das wäre doch eine Schenkung der Kinder an den Elternteil was er dann versteuern muss Erbschaftsteuer ?


Von der Frage lebt in jeder mittelgroßen Stadt ein Straßenzug mit Rechtsanwälten und Steuerberatern, so komplex ist die.
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Re: Hofübernahme Pflichtteilsverzicht

Beitragvon schakschirak » Sa Apr 19, 2025 22:12

Das hab ich mir schon gedacht. Hab gerade den Fall in meiner Verwandtschaft. Der Mann hat so 550 Euro Rente von der landwirtschaftlichen Alterskasse und ein paar Euro Pachteinnahmen von den paar ha Eigenland die er verpachtet hat. Davon frisst schon einiges seine Sturm, Hagel und Brandversicherung auf für die versicherten Gebäude.
Also kaum Einnahmen.
Seine Frau und er haben etwas Geld angespart. Seine Frau ist vor kurzem gestorben. Der Sohn hat mir gesagt er würde mit seiner Schwester auf das Erbe seiner Mutter verzichten damit der Vater über die Runden kommt.
Ich hab ihm geantwortet da würde ich mit den Steuern aufpassen weil das eine Schenkung an den Vater sein kann wenn er verzichtet und da ist der Freibetrag nicht hoch.

Kann sogar sein wenn man das Erbe als Kind ablehnt das es dann die Staatskasse kassiert und nicht der Vater.
Traurig.
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