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hofübernahme

Fragen und Antworten rund um die Rindviehhaltung.
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52 Beiträge • Seite 3 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: hofübernahme

Beitragvon tati75 » Fr Sep 19, 2014 11:33

speeder hat geschrieben:... sowas in der Art kam mir auch in den Kopf. Macht es doch z.B. ein Jahr alle gemeinsam, und dein Bekannter legt jeden Monat 4.000 EUR zur Seite. Wenn ihm das leicht aus den laufenden Einnahmen gelingt, dann kann es ja was werden...

Der Aufbau einer Schafherde ist mit Milchkühen nicht zu vergleichen! Es hört sich am Anfang leicht an, aber Milchvieh heißt zukünftig JEDEN VERDAMMTEN TAG morgens und Abends im Stall zu stehen, für den Rest deines Lebens...

Es sein denn, dein Bekannter kauft noch schnell einen Melkroboter, bar natürlich :wink:

haha. ....ja ein melkroboter. ....hat er mal überlegt aber dann doch gelassen....und ich melk total gerne ...
mittlerweile auch schon 4 Jahre morgens und abends.
daher macht mir das nichts aus 365 Tage im Jahr für meine Tiere da zu sein.
deine Idee find ich super mit dem Geld. ..sowas in der Art werde ich ihm vorschlagen.
Das wird schon alles werden. ..ich bin guter Dinge. ...
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Re: hofübernahme

Beitragvon katzeck » Fr Sep 19, 2014 12:30

halte uns bitte auf den laufenden :klug:
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Re: hofübernahme

Beitragvon tati75 » Fr Sep 19, 2014 18:04

katzeck hat geschrieben:halte uns bitte auf den laufenden :klug:

Ja das werde ich gaaaaanz sicher tun! !!
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Re: hofübernahme

Beitragvon tati75 » Di Sep 23, 2014 12:28

Jetzt bin ich wieder auf eure Hilfe angewiesen. ..
Ihr müsst mich für bescheuert halten:((
Also. ....der Umsatz stimmt, ,,, der Hof wirtschaftet rentabel.
Jetzt weiß ich aber nicht. .....melde ich ihn als neben oder hauptgewerbe an...
Was ist mit dem 13 a ?????
Muss mich mit dem zeug allein auseinandersetzen. ...da mein bekannter zu krank ist.
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Re: hofübernahme

Beitragvon CarpeDiem » Di Sep 23, 2014 14:04

Immer wieder der gleiche Unfug der da in die Welt gesetzt wird. Ob du Haupt- oder Nebenerwerb betreibst ist wurscht. Du hast bei beiden Versionen "Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft". Das einzige was du im Moment brauchst, um Rechnungen schreiben zu können, ist ein Steuer-Nummer. Wenn du die beantragst, beim Finanzamt, kriegst du einen Fragebogen mit dem dir ein Loch in den Bauch gefragt wird, ansonsten aber harmlos. Wichtig ist bei diesen Dingen für die Finanzamtsleute allein die "Gewinnerzielungsabsicht", die dann u.U. aber nicht eintreten muss.

Deinen Gewinn- oder Verlust kannst du dann nach §13a EStG ermitteln, nach §4.3 EStG oder aber nach § 4.1 EStG. 13a ist eine Durchschnittsbesteuerung ohne Buchführung, bei der i.d. Regel kein Verlust entstehen kann, 4.3 ist die Einnahmenüberschussrechnung und 4.1 der Bestandsvergleich mit Bilanz und GuV.

Denke aber ihr habt den Abgeber noch mit im Boot. Da ist noch mehr zu berücksichtigen. Ein StBerater wäre da kein Luxus.
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Re: hofübernahme

Beitragvon julius » Di Sep 23, 2014 14:32

CarpeDiem hat geschrieben:Immer wieder der gleiche Unfug der da in die Welt gesetzt wird. Ob du Haupt- oder Nebenerwerb betreibst ist wurscht. Du hast bei beiden Versionen "Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft". Das einzige was du im Moment brauchst, um Rechnungen schreiben zu können, ist ein Steuer-Nummer. Wenn du die beantragst, beim Finanzamt, kriegst du einen Fragebogen mit dem dir ein Loch in den Bauch gefragt wird, ansonsten aber harmlos. Wichtig ist bei diesen Dingen für die Finanzamtsleute allein die "Gewinnerzielungsabsicht", die dann u.U. aber nicht eintreten muss.

Deinen Gewinn- oder Verlust kannst du dann nach §13a EStG ermitteln, nach §4.3 EStG oder aber nach § 4.1 EStG. 13a ist eine Durchschnittsbesteuerung ohne Buchführung, bei der i.d. Regel kein Verlust entstehen kann, 4.3 ist die Einnahmenüberschussrechnung und 4.1 der Bestandsvergleich mit Bilanz und GuV.

Denke aber ihr habt den Abgeber noch mit im Boot. Da ist noch mehr zu berücksichtigen. Ein StBerater wäre da kein Luxus.



Ich dachte immer jeder kann eine Rechnung schreiben ? Also auch Privatleute ohne Steuernummer ?
Angenommen ein Privatmann verkauft seinen PKW und der Käufer benötigt ihn gewerblich. Dann braucht er eine Rechnung um ihn steuerlich absetzen zu können. Die darf der Verkäufer doch ausstellen, dachte ich ?

Der Verkäufer, also der Rechnungsaussteller muss dann natürlich den Erlös in seiner Einkommensteuererklärung angeben, ausser der verkaufte Artikel befindet sich im Privatvermögen.
julius
 
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Re: hofübernahme

Beitragvon Manfred » Di Sep 23, 2014 16:18

@tati:
Für Land- und Forstwirtschaft brauchst du gar keine Gewerbeanmeldung (Bis auf wenige Ausnahmen, die in deinem Fall aber wohl nicht zutreffen werden). Du musst nur dem Finanzamt die Aufnahme der Tätigkeit anzeigen und erhältst dann eine Steuernummer für den Betrieb. Diese Steuernummer musst du auf jeder Rechnung die du schreibst angeben.

Den Rest musst du mit dem Steuerberater abklären:

Soll der Betrieb zur Umsatzsteuer optiert oder nicht?
Du kannst die Umsatzsteuer entweder pauschalieren oder du kannst zur Umsatzsteuer optieren.
Wenn du die Umsatzsteuer pauschalierst, stellst du deinen Kunden für deine Erzeugnisse eine Rechnung mit 10,7% Umsatzsteuer (stimmt das noch?) aus. Diesen Umsatzsteuerbetrag brauchst du nicht ans Finanzamt abzuführen, dafür bekommst du aber die Umsatzsteuer für Anschaffungen (meist 19% für Maschinen etc. und 7% für Futtermittel und Tiere) auch nicht vom Finanzamt zurück.
Wenn du zur Umsatzsteuer optierst, stellst du Rechnungen mit 7% Umsatzsteuer, musst diese aber ans Finanzamt abführen. Im Gegenzug kannst die Umsatzsteuerbeträge absetzen, die du selbst im Einkauf bezahlen musst.
Welche Lösung für dich besser ist, musst du selbst ausrechnen oder vom Steuerberater ausrechnen lassen.
Bei intensiven Betrieben ist oft die Pauschalierung günstiger, bei extensiven Betrieben mit einem hohen Anteil von umsatzsteuerfreien Flächenprämien-Einnahmen ist es meist günstiger zu optieren.

Die Gewinnschätzung nach §13a wird bei einem Betrieb in der Größe vermutlich nicht mehr in Frage kommen. Auch das ist ebenfalls eine Frage für den Steuerberater. Der kann dir am Jahresende ausrechnen, welche Variante für dich steuerlich günstiger ist.

Noch eine Entscheidung die du treffen musst ist, welches Wirtschaftsjahr zu möchtest. Das Kalenderjahr oder das in der Landwirtschaft öfter verwendete Wirtschaftsjahr von 1. Mai bis 30. April des Folgejahres.
Letztere Variante dürfte vor allem für Ackerbaubetriebe vorteilhaft sein, die im Herbst hohe Einnahmen haben (die sie bei Wahl des Kalenderjahres am Jahresende erst mal versteuern müssten) und dann im Frühjahr des Folgejahres einen großen Teil der jährlichen Ausgaben für Saatgut, Bestellung, Pflegemaßnahmen etc. An der Steuerlast ändert des im langjährigen Mittel nichts, aber es hilft evtl. bei der Liquidität.
Wenn du parallel noch einen Gewerbebetrieb hast, ist es einfacher, mit allen Betrieben beim Kalenderjahr zu bleiben.
„Alles, was wir hören, ist eine Meinung, keine Tatsache. Alles, was wir sehen, ist eine Perspektive, nicht die Wahrheit.“ Mark Aurel
Manfred
 
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Re: hofübernahme

Beitragvon Frankenbauer » Di Sep 23, 2014 22:30

Ich bin dann mal so frei und ergänze Manfreds Text

Manfred hat geschrieben:@tati:
Für Land- und Forstwirtschaft brauchst du gar keine Gewerbeanmeldung (Bis auf wenige Ausnahmen, die in deinem Fall aber wohl nicht zutreffen werden). Du musst nur dem Finanzamt die Aufnahme der Tätigkeit anzeigen und erhältst dann eine Steuernummer für den Betrieb. Diese Steuernummer musst du auf jeder Rechnung die du schreibst angeben.

Den Rest musst du mit dem Steuerberater abklären:

Soll der Betrieb zur Umsatzsteuer optiert oder nicht?
Du kannst die Umsatzsteuer entweder pauschalieren oder du kannst zur Umsatzsteuer optieren.
Wenn du die Umsatzsteuer pauschalierst, stellst du deinen Kunden für deine Erzeugnisse eine Rechnung mit 10,7% Umsatzsteuer (stimmt das noch?) JA aus. Diesen Umsatzsteuerbetrag brauchst du nicht ans Finanzamt abzuführen, dafür bekommst du aber die Umsatzsteuer für Anschaffungen (meist 19% für Maschinen etc. und 7% für Futtermittel und Tiere) auch nicht vom Finanzamt zurück.
Wenn du zur Umsatzsteuer optierst, stellst du Rechnungen mit 7% Umsatzsteuer, musst diese aber ans Finanzamt abführen. Im Gegenzug kannst die Umsatzsteuerbeträge absetzen, die du selbst im Einkauf bezahlen musst.
Welche Lösung für dich besser ist, musst du selbst ausrechnen oder vom Steuerberater ausrechnen lassen.
Bei intensiven Betrieben ist oft die Pauschalierung günstiger, bei extensiven Betrieben mit einem hohen Anteil von umsatzsteuerfreien Flächenprämien-Einnahmen ist es meist günstiger zu optieren.

Die Gewinnschätzung nach §13a wird bei einem Betrieb in der Größe vermutlich nicht mehr in Frage kommen. Auch das ist ebenfalls eine Frage für den Steuerberater. Der kann dir am Jahresende ausrechnen, welche Variante für dich steuerlich günstiger ist.
Scheidet schon bei Ackerbau über 20ha von Amts wegen aus. Zum 13a würde ich niemandem mehr raten, da werden flächengleiche Betriebe aus einer Region verglichen, bei mir Unterfranken, vom fruchtbaren Ochsenfurte Gau bis zu mir in die furchtbare Vorrhön, bis hinauf in die fränkische Rhön wird alles bunt durcheinander gehaut. Die Zahlen stammen aus den Buchführungsabschlüssen der Kollegen und buchführungspflichtig sind auf alle Fälle die guten Betriebe mit Zuckerrüben und Sonderkulturen, bei den Kleinbetrieben hauen die Winzer den Schnitt nach oben. Ich mache Einnahmen- Ausgabenvergleich (EÜR) und fahre damit recht gut.
Noch eine Entscheidung die du treffen musst ist, welches Wirtschaftsjahr zu möchtest. Das Kalenderjahr oder das in der Landwirtschaft öfter verwendete Wirtschaftsjahr von 1. Mai bis 30. April des Folgejahres. Ist zumindest in Bayern hinfällig, nach der FA- Reform gilt immer das Wirtschaftsjahr 01.07.- 30.06., Ausnahmen nur in stichhaltig begründete Fällen, bei uns sind noch keine bekannt.
Letztere Variante dürfte vor allem für Ackerbaubetriebe vorteilhaft sein, die im Herbst hohe Einnahmen haben (die sie bei Wahl des Kalenderjahres am Jahresende erst mal versteuern müssten) und dann im Frühjahr des Folgejahres einen großen Teil der jährlichen Ausgaben für Saatgut, Bestellung, Pflegemaßnahmen etc. An der Steuerlast ändert des im langjährigen Mittel nichts, aber es hilft evtl. bei der Liquidität.
Wenn du parallel noch einen Gewerbebetrieb hast, ist es einfacher, mit allen Betrieben beim Kalenderjahr zu bleiben.



Gruß

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Re: hofübernahme

Beitragvon Manfred » Mi Sep 24, 2014 6:04

Frankenbauer hat geschrieben:Ist zumindest in Bayern hinfällig, nach der FA- Reform gilt immer das Wirtschaftsjahr 01.07.- 30.06., Ausnahmen nur in stichhaltig begründete Fällen, bei uns sind noch keine bekannt.


Danke. :)
Bin da nicht auf dem Stand. Bei mir (auch Bayern) ist es das Kalenderjahr. Wurde bei Hofübernahme vor ein paar Jahren problemlos bewilligt und reduziert bei mir den Buchführungs- und Steuererklärungsaufwand, weil so die Umsatzsteuererklärungen und Abschlüsse für Landwirtschaft und Gewerbe auf die gleichen Zeitpunkte fallen. Der StB meinte damals, man müsse das, wenn gewünscht, gleich am Anfang beantragen, eine spätere Änderung sei problematisch.
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Re: hofübernahme

Beitragvon CarpeDiem » Mi Sep 24, 2014 10:31

Danke @Frankenbauer für die Klarstellung. Eine solche Genehmigung der Umstellung des WJ, wie sie @Manfred beschreibt, gibt es aber glaube nich nur im wunderschönen Bayernland, im Rest der Republik nicht!
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Re: hofübernahme

Beitragvon julius » Mi Sep 24, 2014 10:55

Frankenbauer hat geschrieben:Zum 13a würde ich niemandem mehr raten, da werden flächengleiche Betriebe aus einer Region verglichen, bei mir Unterfranken, vom fruchtbaren Ochsenfurte Gau bis zu mir in die furchtbare Vorrhön, bis hinauf in die fränkische Rhön wird alles bunt durcheinander gehaut. Die Zahlen stammen aus den Buchführungsabschlüssen der Kollegen und buchführungspflichtig sind auf alle Fälle die guten Betriebe mit Zuckerrüben und Sonderkulturen, bei den Kleinbetrieben hauen die Winzer den Schnitt nach oben.


Diesem Finanzamt würde ich aber mal gehörig auf die Füße treten. Das ist doch rechtlich garnicht zulässig was die machen.
2 meiner Bekannten haben eine Gewinnermittlung nach 13a. Bei denen läuft das, nach deren Angaben, genau so ab wie hier beschrieben :

https://dejure.org/gesetze/EStG/13a.html

Die Gewinne oder Verluste der Buchführungsbetriebe spielt bei 13a also überhaupt keine Rolle, sondern nur der Hektarwert = Grundbeitrag der bewirtschafteten Fläche.
Dazu addiert werden dann noch eventuelle Einnahmen aus Sonderkulturen, Miet.- Pachteinnahmen, Veräusserungserlöse und desweiteren Erträge aus Forst sofern diese 1534 Euro übersteigen.

Das ist so im Gesetz verankert und sollte/muss von allen Finanzämter in Deutschland eingehalten werden.

Es ist aber schon länger im Gespräch, dass 13a grundlegend reformiert werden soll. Der Bundesrechnungshof hat doch einen Antrag gestellt. Aber derzeit gilt noch die Gewinnermittlung wie oben beschrieben.

Dazu war doch mal dieser Artikel in der Top Agrar :

http://www.topagrar.com/news/Home-top-N ... 23295.html
julius
 
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Re: hofübernahme

Beitragvon County654 » Mi Sep 24, 2014 14:14

Ich will dieses Projekt ja nicht madig machen, aber Fendt fahren und an 365 Tagen im Jahr Kühe melken macht noch keinen guten Landwirt aus :?
Die meisten von uns haben im Umfeld schon ähnlich hoch motivierte Leute Kommen und Gehen gesehen, ich für meinen Teil kann derzeit leider keinen nennen, der geblieben ist :shock:
....und da waren welche dabei, die dicke Erbschaften verbraten haben :prost:
Es muß anders werden, wenn es besser werden soll!
Aber keiner weiß, ob es gut wird, wenn es anders wird........
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Re: hofübernahme

Beitragvon Tatanka » Mi Sep 24, 2014 20:43

Aber besser motiviert und freiwillig die Arbeit machen, als zu "müssen". Ich kenne da ein paar Hoferben, die halt die Ältesten unter den Geschwistern waren und den Hof gegen ihren Willen übernehmen mussten. Was ist daraus geworden? Wenn die Rente erreicht ist, kannste den Klump mit der Raupe zusammen schieben -> Marode / Ende.

Also lieber angehen und versuchen, als wie unser eins immer nur neidisch hinterherschaun und besserwissen. 8)

Aber nur auf Pacht für Andere schuften würde ich auch nie, da muss schon was bleibendes bei rum kommen, auch wenn's etwas länger dauert!
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Re: hofübernahme

Beitragvon tati75 » Mi Sep 24, 2014 20:45

CarpeDiem hat geschrieben:Danke @Frankenbauer für die Klarstellung. Eine solche Genehmigung der Umstellung des WJ, wie sie @Manfred beschreibt, gibt es aber glaube nich nur im wunderschönen Bayernland, im Rest der Republik nicht!

Hiwi, ,,,, ich komm aus Bayern. ...dem schönen Mittelfranken; ))
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Re: hofübernahme

Beitragvon tati75 » Mi Sep 24, 2014 20:51

County654 hat geschrieben:Ich will dieses Projekt ja nicht madig machen, aber Fendt fahren und an 365 Tagen im Jahr Kühe melken macht noch keinen guten Landwirt aus :?
Die meisten von uns haben im Umfeld schon ähnlich hoch motivierte Leute Kommen und Gehen gesehen, ich für meinen Teil kann derzeit leider keinen nennen, der geblieben ist :shock:
....und da waren welche dabei, die dicke Erbschaften verbraten haben :prost:

nein das weiß ich wohl und ich komme aus der Landwirtschaft. ...aber ich bin das einzige Mädel und für meine Eltern War es immer ein Unding das ich Bäuerin sein will.
Studium. ....und alles andere. ...bei Jungs ist das was anderes.
Mit Maschinen. ...Ernte und dem ganzen zeug kenn ich mich aus. ....
nur im wirtschaftlichen ändert sich eben so viel.
Was gestern War. ..stimmt heute nicht mehr.
Und hier nachzufragen erscheint mir einfach objektiver. ;)))
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