Hallo Brigitta, ich glaube auch, dass ich dich nicht verstanden habe oder wir aneinander vorbei gesprochen haben. Ich war heute auf ein Tagesseminar, just und wär war da, ein Amtstierarzt.
Also einen Befähigungsnachweis, brauchen nur Leute vorzuweisen, die Gewerblich Reit-Fahrpferde verleihen und Züchter über 3 Zuchtstuten. Pensionsbetriebe ohne Verleih benötigen keinen, was ich persönlich als ein Unding finde. Er meint, dass kein Interesse bestünde (seitens der Behörde), das jeder Selbstversorger so einen Nachweis vorzuweisen hat. Dieser Nachweis ist in allen Bundesländern gleich, nur der ATA, kann es auch dementsprechend lenken.
Und das alles steht im Tierschutzgesetz §11, ich würde es gerne Kopieren nur irgendwie bekomme ich es nicht hin. Ich muss jetzt noch schnell in den Stall.
LG Emmy
Ich habe mir jetzt noch einmal dein geschriebenes durchgelesen, du hast recht.
LG Emmy