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Hydraulikschläuche - Rechtliche Apekte

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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68 Beiträge • Seite 4 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Re: Hydraulikschläuche - Rechtliche Apekte

Beitragvon Milchtrinker » Mo Feb 26, 2024 11:00

... ja, da gehört schon längst ne staatliche Überwachung her ... Schläuche nur noch auf Antrag Pressen lassen, der Antrag muss 3 Wochen vor Gebrauch vorliegen ... und nach erfolgter TÜV Abnahme durch einen Sachverständigen kann der Schlauch am Folgetag abgeholt werden ...
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Re: Hydraulikschläuche - Rechtliche Apekte

Beitragvon Limpurger » Di Feb 27, 2024 17:18

Die rechtliche Lage ist eindeutig, darüber braucht man nicht diskutieren. Auch nicht über die praxistauglichkeit von Vorschriften und Gesetzen. Trotzdem kann man sich nur wundern was manche für ein Gschiss um diese Thematik manchen. Ist doch die Entscheidung jedes einzelnen ob er typisch deutsch gesetzestreu in voreilendem Gehorsam nach Vorschrift alle paar Jahre sämtliche Hydraulikschläuche nach Verfallsdatum austauscht oder nur bei Defekt ersetzt oder nach Bauchgefühl oder oder oder .....
Und dafür ist es egal ob man außerhalb der Saison feststellt daß ein Schlauch an der Verpressung schwitzt oder ob man ein akutes Problem hat. Am Ende muß sich ein jeder selbst für den Zustand seiner Technik verantworten, egal ob "alt aber bezahlt" oder "neu und gehört der Bank"! Und wenn ein Dienstleister es aus Haftungsgründen ablehnt eine "Reparatur" durchzuführen so ist es auch dessen ureigene Entscheidung, wennn es dann schief gehen würde wäre er der Buhmann. Den Schlappen muß sich keiner anziehen! Ist das gleiche mit dem Verpressen der Seilenden von Windenseilen und allen anderen sicherheitsrelevanten Komponenten im Maschinenpark - es soll ein jeder so halten wie es ihm gefällt. Wenn dann diesbezüglich etwas vorfällt weiß ein jeder um seine Baustellen und braucht sich dann nicht rausreden. Und es steht keinem von uns zu mit dem Finger auf den Nachbarn zu zeigen nur weil er mit der einen oder anderen Thematik anders umgeht. Wer ohne Fehler der werfe den ersten Stein.
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Re: Hydraulikschläuche - Rechtliche Apekte

Beitragvon Seegucker » Do Feb 29, 2024 22:02

Milchtrinker hat geschrieben:... ja, da gehört schon längst ne staatliche Überwachung her ... Schläuche nur noch auf Antrag Pressen lassen, der Antrag muss 3 Wochen vor Gebrauch vorliegen ... und nach erfolgter TÜV Abnahme durch einen Sachverständigen kann der Schlauch am Folgetag abgeholt werden ...


Gefällt mir gut !

Übrigens : was ist mit dem Pfusch , den die Premiumanbieter selbst verbrechen ?

Beispiele gefällig ? Mir fallen gerade die Bremsscheiben im Vario Getriebe ein , die sich gern mal zum Teller verziehen , oder die Nockenwellenantriebsketten vom BMW N47 Motor , die so gern überspringen , dass im Netz ellenlange Threads existieren. Oder früher die Wasserpumpen beim Opel. Oder die Alfasud , die beim zweiten Tüv schon durchgerostet waren.

Ach waren das NOCH SCHÖNE ZEITEN !

wir haben eindeutig zu wenig Vorschriften- andererseits: Mögen die Bedenkenträger mal Gerichtsurteile mit Aktenzeichen von den Haftungsklagen beibringen !
Nur die Diktatur braucht Zensur. Demokratie heißt Kampf der Meinungen.“
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Re: Hydraulikschläuche - Rechtliche Apekte

Beitragvon DST » Sa Mär 02, 2024 8:34

Hier in diesem Thread bilden sich drei Fraktionen heraus.

Fraktion 1 weist auf die rechtlichen Aspekte und Grenzen hin.
Diese User sind vermutlich beruflich oder gesetzlich bereits mit der Materie in Berührung gekommen.

Fraktion 2, kennt diese rechtlichen Grundlagen, weiß aber aus eigener Erfahrung dass in der Praxis manche Probleme oder Notfälle nicht nach dem Lehrbuch gelöst werden können
Mit Hirn und Sachverstand wird entschieden ob das Problem 100% Sicher gelöst werden muß, oder auch eine Bastellösung für Mensch und Natur gefahrlos ausgeht.

Fraktion 3 hat weder technisches noch gesetzliches Hintergrundwissen, und hat sich auch noch nie mit einer Versicherung bzw deren gerichtlich anerkannten Sachverständigen herumschlagen müssen.
Da lässt sichs schlau daherreden, aber es ist halt nix dahinter.


Auf diesem Gebiet sollte man zwei Punkte beherzigen:

- Wo kein Kläger, da kein Richter.

Und:

- Wo EIN Kläger, da EIN Richter!

Der Kläger kann der Kunde sein, bei hohen Versicherungssummen auch die Versicherung, und bei Personenschäden der Staatsanwalt.

Man darf dann damit rechnen das ein Sachverständiger a'la @Gazelle kommt, und einem sämtliche DIN Normen, Vorschriften und Gestze vorbetet, gegen die man verstoßen hat....

Ausgebildete Schlauchpresser sind auch nur Menschen, passiert ein Fehler, dann gibt's ne Haftpflichtversicherung.
Bei vorsätzlichem Fehlverhalten kann aber die Versicherung ihre Zahlung einschränken oder verwehren.
Dann muß der Arbeitgeber zahlen.

Im aller Regel wird sich der Schlauchpresser selbst nicht vor Gericht verantworten müssen, bzw keine Strafe erhalten, aber er muss sich über einen längeren Zeitraum für sein Tun und Handeln gegenüber verschiedensten Institutionen rechtfertigen,
Sowas kostet enorm Lebebsfreude, und im Falle eines Personenschadens können auch seelische Belastungen die Folge sein.

Meinem subjektivem Empfinden nach halten von 1000 ordentlichen Bastellösungen 900 längerfristig stand, nur bei 10% gibt es kurz und mittelfristig wieder Probleme.
Von diesen 100 Problemen gehen 90 wieder glimpflich aus, und bei 10 gibt's mehr Ärger.
Von diesen 10 kann man wiederum 9 wegdiskutieren, oder finaniziell vom Tisch schaffen.
Dann bleibt EIN Fall, von 1000.
Nur dieser eine Fall kocht hoch, aber diesmal eben richtig.

Darum sollte man bei Bastellösungen immer jeden Fall für sich bewerten, und Hirn und Verstand benutzen.
Das geht nur wenn man wenigstens ein bisschen technisches Verständnis besitzt, und auch die Basics der rechtlichen Grundlagen kennt.

Darum finde ich es auch gut wenn gelegentlich auf die Gesetzeslage hingewiesen wird.

Jeder kann dann für sich selbst entscheiden, wie weit er gehen will.

Es ist schon ein Unterschied ob der Schlauch z.B. am Holzspalter, direkt beim Bediener, sitzt, oder am Greifer des Rückewagens, in 5m Entfernung.

Meine Meinung.
Erfahrungen macht man erst dann wenn man Sie bereits gebraucht hätte.......
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Re: Hydraulikschläuche - Rechtliche Apekte

Beitragvon AP_70 » Sa Mär 02, 2024 10:19

@DST:
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Vegetarier essen meinem Essen das Essen weg
Ich bremse nur zum Kotzen
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Re: Hydraulikschläuche - Rechtliche Apekte

Beitragvon Milchtrinker » Sa Mär 02, 2024 10:26

:prost: :prost:
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Re: Hydraulikschläuche - Rechtliche Apekte

Beitragvon langer711 » Sa Mär 02, 2024 10:42

Durst hab ich auch, aber am Handy kann ich den Biergläser-Smiley nicht auswählen. :D
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Re: Hydraulikschläuche - Rechtliche Apekte

Beitragvon T5060 » Sa Mär 02, 2024 10:47

Es ist ein Unterschied, ob es der Schlauch ist zum Wenden/Kippen des Pflugs oder Schlauch zum Zusammenklappen der Mähwerke.
Muss jeder selbst abwägen.

Strafrechtlich ist der Vorgang bedeutungslos, wenn man den Tausch des Schlauchs nicht selbst zu gibt.
Denn hier ist nicht die Frage, ob der Schlauch alt ist, sondern es ist die Frage wer diesen getauscht hat.

Zivilrechtlich ist es egal, da haftet der Betreiber. Der haftet aber auch wenn der Schlauch neu war.
Also die Versicherung des Betriebs oder des Fahrzeugs. Der Beweis der "groben Fahrlässigkeit" oder "Vorsatz" wird schwierig.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Hydraulikschläuche - Rechtliche Apekte

Beitragvon DST » Sa Mär 02, 2024 13:09

T5060 hat geschrieben:...

Strafrechtlich ist der Vorgang bedeutungslos, wenn man den Tausch des Schlauchs nicht selbst zu gibt.
Denn hier ist nicht die Frage, ob der Schlauch alt ist, sondern es ist die Frage wer diesen getauscht hat.

Zivilrechtlich ist es egal, da haftet der Betreiber. Der haftet aber auch wenn der Schlauch neu war.
Also die Versicherung des Betriebs oder des Fahrzeugs. Der Beweis der "groben Fahrlässigkeit" oder "Vorsatz" wird schwierig.



Man muss immer die Folgen abwägen, die entstehen wenn die Bastellösung nicht hält.

Dann ist noch die Frage - wer hat es eingebaut?

Selbst oder Firma?

Man selbst kann ein schlechtes Gedächtnis haben, hilft ja auch beim Bundeskanzler.

Gewerblich gibt's meist eine Rechnung, da ist alles nachweisbar.

Beim Eingangsbeitrag des TE gings um einen Lenkungsschlauch, welcher von einem Schlauchservice abgelehnt wurde.

Rechtlich korrekt.
Technisch sehe ich aber bei der Lösung des TE keine Probleme.
Der Schlauchservice hätte den Schlauch anfertigen können, und auf dem Lieferschein vermerken: "nicht für Lenkung zugelassen"

So wäre dem Kunden schnell geholfen, und der Schlauchpresser ist rechtlich sicher.
Die Verantwortung hat der Kunde.

Es geht auch weniger um Strafrechtliche Verfolgung, sondern eher um Haftung, z. B Versicherungen.

Folgender Fall aus der Praxis:

Spezialmaschine, ca. 350T € Neupreis.
Nach fünf Jahren ein Schlauchplatzer, Ölnebel im Motorraum, Brandschaden.
Ca. 50T € Schaden.

Maschine voll versichert.

Werkstatt zerlegt, und macht Kostenvoranschlag.

Eigentlich kommt nun ein normaler Sachverständiger, der meckert etwas rum, mit dem Ziel die Kosten zu drücken.
Standard Vorgehensweise.

In dem Fall beauftragt die Versicherung aber einen unabhängigen, gerichtlich anerkannten Sachverständigen mit Sitz 500km entfernt.

Das wunderte mich, aber ich dachte mir nichts weiter dabei.

Dieser Sachverständige hat sich dann nur nebensächlich für den Reparatur Umfang interessiert.

Sein Hauptaugenmerk war die Ursache.
Dazu hat er alle verkohlten und verschmorten Hydraulikschläuche penibelst überprüft, und anhand von durchgescheuertem Metallgewebe tatsächlich den Verursacher ausgemacht.
Nach gründlicher Reinigung findet er auf der Presshülse vom Schlauch die Herstellernummer und das Fertigungsdatum.
Siehe da, der Schlauch ist zwar original, aber erst zwei Jahre alt, also wurde er bereits einmal erneuert, aber beim Einbau nicht fachgerecht verlegt, darum ist er durchgescheuert.

Die Folge: Ursache ist Mechanikerfehler, also Fall für die Betriebshaftpflicht, und nicht für die Fahrzeug Versicherung!

Dieser Sachverständige hat sein Soll erfüllt, und alle Kosten für seinen Auftraggeber abgewendet.

Zumindest fast.
Da die Maschine Deutschlandweit im Einsatz war, konnte (oder wollte) der Eigentümer keine dazugehörige Reparaturrechnung finden, und dadurch konnte letztendlich auch kein Schuldiger benannt werden.

Dabei ging es auch um Datenschutz, da die Versicherung nur mit Daten arbeiten kann, welche freiwillig herausgegeben werden.

Hier gings nur um Materialschaden, im Falle eines Personenschadens mit Todesfolge kommt der Staatsanwalt.
Da kann Schnell Ende mit Datenschutz sein.

Da die Nummer des Schadensverursachenden Teils bekannt ist, und auch das Fertigungsdatum, kann man über den Hersteller und Vertriebswege lückenlos nachvollziehen welcher Händler die Teile verbaut hat.

Dank Digitalisierung ist hier seit etlichen Jahren alles Gläsern, nur der Datenschutz macht einen Strich durch die Rechnung.

In diesem Fall wäre vermutlich auch keinem etwas passiert, sofern das tatsächliche Einbaudatum länger als 12 Monate zurückliegt (Haftung der Werkstatt)
Außerdem könnte der betroffene Schlauch zwischenzeitlich bei einer anderen Reparatur auch gelöst und danach falsch montiert worden sein.

Wie @T5060 schreibt - der Beweis ist schwierig.

Aber alle Beteiligte haben einen scheiß Stress und müssen sich mit den Sachverständigen rumärgern.

Jetzt war es bei meinem Beispiel ein Originalteil, und nur Materialschaden.

Sicher, mein Beispiel ist ein seltenes "Worst Case" Szenario, aber wäre es eine Bastellösung mit Personenschadens gewesen, dann wäre hier einer ans Kreuz genagelt worden.
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Re: Hydraulikschläuche - Rechtliche Apekte

Beitragvon T5060 » Sa Mär 02, 2024 14:53

Auch bei der Haftpflichtversicherung hast du eine "Mitwirkungspflicht",
deren Verletzung zur Ablehnung der Schadenseintrittspflicht der Versicherung führen kann
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Hydraulikschläuche - Rechtliche Apekte

Beitragvon fendt schrauber » So Mär 03, 2024 9:04

DST hat geschrieben:
T5060 hat geschrieben:...

Es geht auch weniger um Strafrechtliche Verfolgung, sondern eher um Haftung, z. B Versicherungen.

Folgender Fall aus der Praxis:

Spezialmaschine, ca. 350T € Neupreis.
Nach fünf Jahren ein Schlauchplatzer, Ölnebel im Motorraum, Brandschaden.
Ca. 50T € Schaden.

Maschine voll versichert.

Werkstatt zerlegt, und macht Kostenvoranschlag.

Eigentlich kommt nun ein normaler Sachverständiger, der meckert etwas rum, mit dem Ziel die Kosten zu drücken.
Standard Vorgehensweise.

In dem Fall beauftragt die Versicherung aber einen unabhängigen, gerichtlich anerkannten Sachverständigen mit Sitz 500km entfernt.

Das wunderte mich, aber ich dachte mir nichts weiter dabei.

Dieser Sachverständige hat sich dann nur nebensächlich für den Reparatur Umfang interessiert.

Sein Hauptaugenmerk war die Ursache.
Dazu hat er alle verkohlten und verschmorten Hydraulikschläuche penibelst überprüft, und anhand von durchgescheuertem Metallgewebe tatsächlich den Verursacher ausgemacht.
Nach gründlicher Reinigung findet er auf der Presshülse vom Schlauch die Herstellernummer und das Fertigungsdatum.
Siehe da, der Schlauch ist zwar original, aber erst zwei Jahre alt, also wurde er bereits einmal erneuert, aber beim Einbau nicht fachgerecht verlegt, darum ist er durchgescheuert.

Die Folge: Ursache ist Mechanikerfehler, also Fall für die Betriebshaftpflicht, und nicht für die Fahrzeug Versicherung!

Dieser Sachverständige hat sein Soll erfüllt, und alle Kosten für seinen Auftraggeber abgewendet.

Zumindest fast.
Da die Maschine Deutschlandweit im Einsatz war, konnte (oder wollte) der Eigentümer keine dazugehörige Reparaturrechnung finden, und dadurch konnte letztendlich auch kein Schuldiger benannt werden.

Dabei ging es auch um Datenschutz, da die Versicherung nur mit Daten arbeiten kann, welche freiwillig herausgegeben werden.

Hier gings nur um Materialschaden, im Falle eines Personenschadens mit Todesfolge kommt der Staatsanwalt.
Da kann Schnell Ende mit Datenschutz sein.

Da die Nummer des Schadensverursachenden Teils bekannt ist, und auch das Fertigungsdatum, kann man über den Hersteller und Vertriebswege lückenlos nachvollziehen welcher Händler die Teile verbaut hat.

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In diesem Fall wäre vermutlich auch keinem etwas passiert, sofern das tatsächliche Einbaudatum länger als 12 Monate zurückliegt (Haftung der Werkstatt)
Außerdem könnte der betroffene Schlauch zwischenzeitlich bei einer anderen Reparatur auch gelöst und danach falsch montiert worden sein.

Wie @T5060 schreibt - der Beweis ist schwierig.

Aber alle Beteiligte haben einen scheiß Stress und müssen sich mit den Sachverständigen rumärgern.....


In dem Fall wird es dann sowieso lustig, warum wurde der Schlauch nach so kurzer Zeit bereits ersetzt? Liegt ein konstruktiver Mangel an der Maschine vor und der Schlauch scheuert in bestimmten Betriebssituationen? War dies wirklich der Schlauch der den Schaden verursacht hat usw....

Das läuft dann erst einmal auf einen Jahrelangen rechtsstreit der Versicherung raus mit gegengutachten etc.

Grüße aus Mittelfranken
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Re: Hydraulikschläuche - Rechtliche Apekte

Beitragvon langer711 » So Mär 03, 2024 11:27

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Zwei Zylinder der Lenkung in Reihe.
Verbindungsleitung zwischen den Zylindern undicht.

Beide Achsschenkel sind sowieso noch mechanisch verbunden.

Im Strassenverkehr geht die Verbindung wieder kaputt.
Was wird passieren?

Vom auslaufenden Öl geht eine höhere Gefahr aus, als von der Lenkung.
Der Fahrer wird vermutlich garnicht bemerken, das die Leitung leckt, zumindest nicht am Lenkverhalten.
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Re: Hydraulikschläuche - Rechtliche Apekte

Beitragvon schoadl » So Mär 03, 2024 12:52

Servus
Langer wie kommst du drauf dass dan keine Auswirkungen hat .?
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Re: Hydraulikschläuche - Rechtliche Apekte

Beitragvon rottweilerfan » So Mär 03, 2024 17:01

wir wollten auch die schon benutzten zuleitungen zum schleppschuhverteiler um 2 meter einkürzen lassen,die ersten vier firmen haben uns ein nogo erklärt,sogar der verkäufer des schleppschuh´s.
nachdem ich einem erklärt habe das die neue verpressung komplett im rahmen des fasses verschwindet hat sich die nr 5 dazu bereit erkärt es zu machen.vier schläuche neu verpresst für 50 €,der hat was gut bei mir :D
Deutschland,ein Paradies für Schmarotzer und Taugenichtse...
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Re: Hydraulikschläuche - Rechtliche Apekte

Beitragvon langer711 » So Mär 03, 2024 20:46

schoadl hat geschrieben:Servus
Langer wie kommst du drauf dass dan keine Auswirkungen hat .?


Hier sind wir genau bei dem Punkt:
Wer davon keine Ahnung hat, macht besser keine Experimente.

Jeder, der nur etwas bewandert ist in Sachen Hydraulik, wird mir recht geben.
Das Lenkverhalten wird sich so minimal verändern, das der Fahrer es erstmal garnicht merkt.
Ihm wird der Ölverlust eher auffallen, als das veränderte Lenkverhalten.
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