Aktuelle Zeit: So Mai 05, 2024 8:42
Milchtrinker hat geschrieben:... ja, da gehört schon längst ne staatliche Überwachung her ... Schläuche nur noch auf Antrag Pressen lassen, der Antrag muss 3 Wochen vor Gebrauch vorliegen ... und nach erfolgter TÜV Abnahme durch einen Sachverständigen kann der Schlauch am Folgetag abgeholt werden ...
T5060 hat geschrieben:...
Strafrechtlich ist der Vorgang bedeutungslos, wenn man den Tausch des Schlauchs nicht selbst zu gibt.
Denn hier ist nicht die Frage, ob der Schlauch alt ist, sondern es ist die Frage wer diesen getauscht hat.
Zivilrechtlich ist es egal, da haftet der Betreiber. Der haftet aber auch wenn der Schlauch neu war.
Also die Versicherung des Betriebs oder des Fahrzeugs. Der Beweis der "groben Fahrlässigkeit" oder "Vorsatz" wird schwierig.
DST hat geschrieben:T5060 hat geschrieben:...
Es geht auch weniger um Strafrechtliche Verfolgung, sondern eher um Haftung, z. B Versicherungen.
Folgender Fall aus der Praxis:
Spezialmaschine, ca. 350T € Neupreis.
Nach fünf Jahren ein Schlauchplatzer, Ölnebel im Motorraum, Brandschaden.
Ca. 50T € Schaden.
Maschine voll versichert.
Werkstatt zerlegt, und macht Kostenvoranschlag.
Eigentlich kommt nun ein normaler Sachverständiger, der meckert etwas rum, mit dem Ziel die Kosten zu drücken.
Standard Vorgehensweise.
In dem Fall beauftragt die Versicherung aber einen unabhängigen, gerichtlich anerkannten Sachverständigen mit Sitz 500km entfernt.
Das wunderte mich, aber ich dachte mir nichts weiter dabei.
Dieser Sachverständige hat sich dann nur nebensächlich für den Reparatur Umfang interessiert.
Sein Hauptaugenmerk war die Ursache.
Dazu hat er alle verkohlten und verschmorten Hydraulikschläuche penibelst überprüft, und anhand von durchgescheuertem Metallgewebe tatsächlich den Verursacher ausgemacht.
Nach gründlicher Reinigung findet er auf der Presshülse vom Schlauch die Herstellernummer und das Fertigungsdatum.
Siehe da, der Schlauch ist zwar original, aber erst zwei Jahre alt, also wurde er bereits einmal erneuert, aber beim Einbau nicht fachgerecht verlegt, darum ist er durchgescheuert.
Die Folge: Ursache ist Mechanikerfehler, also Fall für die Betriebshaftpflicht, und nicht für die Fahrzeug Versicherung!
Dieser Sachverständige hat sein Soll erfüllt, und alle Kosten für seinen Auftraggeber abgewendet.
Zumindest fast.
Da die Maschine Deutschlandweit im Einsatz war, konnte (oder wollte) der Eigentümer keine dazugehörige Reparaturrechnung finden, und dadurch konnte letztendlich auch kein Schuldiger benannt werden.
Dabei ging es auch um Datenschutz, da die Versicherung nur mit Daten arbeiten kann, welche freiwillig herausgegeben werden.
Hier gings nur um Materialschaden, im Falle eines Personenschadens mit Todesfolge kommt der Staatsanwalt.
Da kann Schnell Ende mit Datenschutz sein.
Da die Nummer des Schadensverursachenden Teils bekannt ist, und auch das Fertigungsdatum, kann man über den Hersteller und Vertriebswege lückenlos nachvollziehen welcher Händler die Teile verbaut hat.
Dank Digitalisierung ist hier seit etlichen Jahren alles Gläsern, nur der Datenschutz macht einen Strich durch die Rechnung.
In diesem Fall wäre vermutlich auch keinem etwas passiert, sofern das tatsächliche Einbaudatum länger als 12 Monate zurückliegt (Haftung der Werkstatt)
Außerdem könnte der betroffene Schlauch zwischenzeitlich bei einer anderen Reparatur auch gelöst und danach falsch montiert worden sein.
Wie @T5060 schreibt - der Beweis ist schwierig.
Aber alle Beteiligte haben einen scheiß Stress und müssen sich mit den Sachverständigen rumärgern.....
schoadl hat geschrieben:Servus
Langer wie kommst du drauf dass dan keine Auswirkungen hat .?
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