Aktuelle Zeit: Do Nov 20, 2025 12:02
Moderator: Falke
mane68 hat geschrieben:Hallo,
hatte vor kurzem Besuch von der Berufsgenossenschaft. Wollte ihn meinen neuen BGU Holzspalter vorführen...![]()
Dengste?? Legte mit sofortiger Wirkung meinen neuen BGU still!!!
Grund: Nach neuen Gesetz besteht keine Zulassung. Dürfte eigendlich nicht verkauft werden.
Es gibt in ganz Deutschland momentan keinen stehenden Holzspalter, der zugelassen wäre.
KANN MIR ZU DIESEN THEMA JEMAND HELFEN
Versteh ich immer noch nicht... sobald man den zusätzlichen Wisch vom Hersteller hat, das der Spalter nach den Richtlinien/ Vorschriften gebaut ist, soll der immer noch nicht zugelassen sein?
Es gibt in ganz Deutschland momentan keinen stehenden Holzspalter, der zugelassen wäre.
LKW-Stefan hat geschrieben:wie bekloppt werden wir eigentlich in 10 Jahren sein? Wenn uns jeder Atemzug von irgendner beschissenen EU Verordnung
oder Regelung vorgeschrieben wird ???
Das kanns doch nicht sein. Gibts wirklich soviel überbezahlte Beamte die nix anderes zu tun haben, als sich so einen
verblödeten Schwachsinn auszudenken???
Traurig aber wahr, es wird immer schlimmer bei uns in der EU
Bin ich froh dass ich mir von keiner BG irgendwas sagen lassen muss als Selbstständiger
der Wortlaut : derBGU USP 22 HZ/1 ist unverzüglich stillgelegt
Shortcut hat geschrieben:Hallo,
es wäre wirklich interessant zu wissen was genau die Gründe für diese Entscheidung waren.
Ich bin jedenfalls erst mal froh das ich nen liegenden Spalter habe.
Gruß
Carsten
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