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Kontrolle Berufsgenossenschaft

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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182 Beiträge • Seite 5 von 13 • 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 ... 13
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Re: Kontrolle Berufsgenossenschaft

Beitragvon Ford8210 » Fr Jul 01, 2011 12:43

Man sollte zwar immer versuchen den Mann der BG bei Laune zu halten und ihm nicht zu widersprechen, aber egal wie, wenn der mir eine Maschine stillegt, dann will ich auch die Begründung dafür haben. Und zwar schriftlich, damit ich nötigenfalls rechtliche Schritte gegen diese Entscheidung einleiten kann. Und die schriftliche Begründung muß kommen, sonst unterstelle ich dem Prüfer sofort Willkür.

Mein Traktor hat vollgetankt 210 Liter Diesel dabei, 19 Liter Motoröl und 98 Liter Getriebeöl. Und dann wird angeführt, daß bei einem Spalter mit 5 Liter Hydrauliköl die Gefahr einer großen Umweltverschmutzung bei einer Undichtigkeit der ölführenden Teile besteht? Ich lach mich kaputt.

Zum Thema Havarieset: Ich denke, es dürfte jeder auf seinem Holzplatz das entsprechende Havarieset für den Fall von auslaufendem Hydrauliköl aus einem Spalter haben: Ausreichend Sägemehl oder -späne. Ansonsten tut´s auch eine Schaufel und ein Eimer, in den ich die mit eventuell mit Öl kontaminierte Erde einfüllen kann. Werkzeug im Traktor, zum Nachziehen von Verschraubungen. Und vielleicht noch einen Lappen, mit dem man dann dem Patienten einen "Druckverband" anlegen kann, um dessen "Blutung" zu stillen für den Transport zum nächsten "Krankenhaus" (LAMA-Händler).
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
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Re: Kontrolle Berufsgenossenschaft

Beitragvon Markus K. » Fr Jul 01, 2011 16:15

@Krautersepp

ja, du hast natürlich Recht, aber das musste jetzt mal raus.
Eine Google-Suche nach Berufsgenossenschaft und Holzspalter bringt zuallererst die bereits verlinkte, gewerbliche Seite. Leider bringt sie nichts über die Kriterien, die ein Spalter erfüllen muß. Kann doch nicht sein, das das ein Geheimnis ist?

Also jetzt mal Klartext und bitte einen Link dazu, (den verlang ich jetzt einfach mal, hab selber schon sehr oft hilfreiche links gesetzt und möcht mal einen zurück) wo definiert ist, wann ein BGler das Teil still legen darf, bzw. welche Kriterien ein Spalter erfüllen muß, damit er eine Zulassung erhält! Da auch irgendwo von Umrüstung gesprochen wurde, wäre interessant zu wissen, was genau umzurüsten wäre.
Gruß Markus

ein Schlepper kann nicht rot genug sein!
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Re: Kontrolle Berufsgenossenschaft

Beitragvon Kaminofen » Fr Jul 01, 2011 23:29

Hallo,
so wie ich das sehe gehts bei den stehenden Spalter nicht um die Hydraulikeinheit sondern viel mehr um das Sichere ansetzen beim Spalten.
Dazu haben ja die Hersteller recht unterschiedliche Systeme. Es gibt welche wo das Holz in einen kleinen Dorn an gespießt wird, andere haben eine Art Klinge in die das Holz gedrückt werden soll, usw... . Hier bei entstehen anscheinend immer wieder Unfälle. Oft ist es so, das das Holz eben nicht mit dieser Vorrichtung fixiert wird und dann mit Händen,Armen,Beinen und Füßen irgendwie in Stellung gebracht wird und der Spalter gesenkt wird, und dabei passieren eben Unfälle. Von den neuen Spaltern wird nun erwarten das es Möglichkeiten gibt das Holz gefahrlos vorzuspannen und dann denn Spaltvorgang zu starten. Von der Fa. Posch gibt es so ein ein System an einen neuen Spalter. Ob dies der BG genügt weiß ich auch nicht.
Fakt ist aber auch das ohne entsprechende Vorschrift der BG keine Veränderung an Markt geben würde und auch wahrscheinlich noch viel mehr Kegelspalter im Verkehr wären. Es ist leider auch so das viele technische Innovationen durch Gesetzesvorgaben eingeführt werden (z.B. einhalten von Abgasnormen, hat die Einführung von Ad.Blue nach sich gezogen. Ist heute auch fast ganz normal, und regt sich keiner mehr auf.)

Aber auf das offizielle Schreiben von der BG bin ich auch gespannt.
Viele Hersteller lesen ja in solchen Foren wie unseren mit, um mehr über Ihre Produkte und der Produkte der Mitbewerber zu erfahren.
Vielleicht ist auch jemand von der BG im Forum, wo uns weitere Informationen über die neuen Vorschriften geben kann.

Gruß Kaminofen
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Re: Kontrolle Berufsgenossenschaft

Beitragvon Amethyst » Fr Jul 01, 2011 23:55

Vor allem was mir auffällt, wenn ich das lese: Es scheint ja so zu sein, dass mit gültigen CE Siegel Geräte verkauft werden, die dann nach einer gewissen Zeit von der Berufsgenossenschaft für ungültig erklärt werden.
Das kann doch so nicht gehen. Es kann doch nicht sein, dass man im Nachhinein etwas verbietet, was zuvor erlaubt wurde, ohne dabei die Haftung zu übernehmen.
Der Verbraucher kann dafür doch da am allerwenigsten.

Sollte es wirklich einen relevanten Sicherheitsmangel geben, dann muss, wie beim Kfz auch, eine Rückruf- und Nachrüstaktion eingeleitet werden. Das aber nicht auf Kosten des Verbrauchers!

Sonst könnte die Industrie so auf Kosten des Verbrauchers künstlich am Laufen gehalten werden.
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Re: Kontrolle Berufsgenossenschaft

Beitragvon DonStratus » Sa Jul 02, 2011 10:35

Obelix hat geschrieben:
robs97 hat geschrieben: ... Als Privatmann sowie auf meinem Grundstück brauch ich auch keine BG da kann ich " machen was ich will" grob gesagt ...



Problem für Dich ist, wenn Deine eigene private Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung im Falle eines Unfalls die Zahlungen verweigert, weil mit Deiner Maschine in deren Augen etwas nicht stimmt.

Grüße


Tut sie nicht. Es ist völlig unerheblich ob eine Maschine kaputt oder nicht erlaubt war wenn etwas passiert. Die Private muss trotzdem zahlen.
Einzige Ausnahme hier ist Vorsatz. Also wenn ich mich absichtlich verletzte um Kohle abzugreifen. Oder wenn ich beim Arbeiten besoffen war,
aber dann hat das wiederum nichts mit der Maschine zu tun :mrgreen:
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Re: Kontrolle Berufsgenossenschaft

Beitragvon Kormoran2 » Sa Jul 02, 2011 12:51

@ Kaminofen: Es ist wohl völlig unstrittig, daß die Berufsgenossenschaft mit ihren Sicherheitsauflagen in der Vergangenheit sehr viel Gutes getan hat. Wir hätten sonst immer noch ungeschützte Sägeblätter bei Kreissägen und ungeschützte rotierende Wellen, Brennholzer mit Jeans und T-Shirt etc. etc.

Aber irgendwo ist eine Grenze, wo zuviel Arbeitsschutz eine sinnvolle Arbeit unmöglich macht. Und wo diese Grenze verläuft, darüber gibt es natürlich divergierende Meinungen, je nach Standpunkt.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Kontrolle Berufsgenossenschaft

Beitragvon Fadinger » Sa Jul 02, 2011 12:54

Hallo!
Kaminofen hat geschrieben:so wie ich das sehe gehts bei den stehenden Spalter nicht um die Hydraulikeinheit sondern viel mehr um das Sichere ansetzen beim Spalten.
Dazu haben ja die Hersteller recht unterschiedliche Systeme. Es gibt welche wo das Holz in einen kleinen Dorn an gespießt wird, andere haben eine Art Klinge in die das Holz gedrückt werden soll, usw... . Hier bei entstehen anscheinend immer wieder Unfälle. Oft ist es so, das das Holz eben nicht mit dieser Vorrichtung fixiert wird und dann mit Händen,Armen,Beinen und Füßen irgendwie in Stellung gebracht wird und der Spalter gesenkt wird, und dabei passieren eben Unfälle. Von den neuen Spaltern wird nun erwarten das es Möglichkeiten gibt das Holz gefahrlos vorzuspannen und dann denn Spaltvorgang zu starten. Von der Fa. Posch gibt es so ein ein System an einen neuen Spalter. Ob dies der BG genügt weiß ich auch nicht.
Um die Sicherheit geht es dabei scheinbar gar nicht. Wenn ich etwas Das lese:
tobias! hat geschrieben:Also von uns auf den hof kam der BG schaute sich ales an, alles war ok bis er useren neuen binderberger Holzspalter sah ( liegender holzspalter mit Fahrwerk 22 t spaltkraft bj: 2011)
den holspalter kann man nicht mehr betreiben er sei zu gefährlich
-> topic62332.html
Vielmehr hat da wohl die BG mit deutscher Gründlichkeit nach einen Betätigungsfeld gesucht. In diesen Fall sollte aber die BG erst mal die Händler abklappern, und den Verkauf der (unzulässigen) Geräte stilllegen. Aber die jetztige Vorgehensweise ist wohl einfacher ...

Gruß F
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Re: Kontrolle Berufsgenossenschaft

Beitragvon starfort » So Jul 03, 2011 8:43

Vorweg: Ich melde mich als Verantwortlicher der schon zitierten gewerblichen Internetseiten die in den Suchmaschinen an erster Stelle stehen, wenn man Suchbegriffe betreffend das Thema dieses Forums eingibt.
Schuld an der Misere tragen vorwiegend die Hersteller selbst, besser gesagt eine Auswahl davon, der KWF und ähnliche Organisationen und teilweise der Handel. Denn sie sind an der Gestaltung der Normen maßgebend beteiligt, und nicht etwa irgend ein weltfremder Beamtenapparat. Und wenn man den Bock zum Gärtner macht, dann darf man sich nicht wundern. Hersteller und Handel, man lebt in Symbiose, haben natürlich Interesse, dass immer alles gleich weiter geht, denn jede aufgezwungene Erneuerung kostet Geld. Das beginnt in den Änderungen der laufenden Produktion und endet im Druck neuer Prospekte. Dazu sollten möglichst keine Lagerbestände übrig sein. Also Grund genug, um eingreifende R
Normenrevisionen aus zu bremsen. KWF spielt dabei mit, denn die Hersteller sind Kunden, die für Prüfungen und GS-Zeichen bezahlen. Die auf Seite 2 genannte stillgelegte Maschine BGU USP 22 HZ/1 wurde vom KWF als sicher geprüft!!!
Koordiniert wird für den Deutschen Sprachraum genannte Lobbyseilschaft von www.kan.de/ die dann Brüssel berät.
Wenn dann wegen missratener Normen jährlich tausende neue Invaliden hinzukommen, dann interessiert das nicht, denn die gehen zu Lasten der BG, Moral und Ethik ist Nebensache,.
Das am System was faul ist, belegt allein schon die Tatsache, dass seit der Novellierung der Norm Ende 2009 die Unfälle nicht weniger wurden, und irgend wann musste die BG, um sich nicht schuldig zu machen, eingreifen, anscheinend mit Wirkung, denn nun werden, leider immer von genannter Interessengemeinschaft, in aller Eile die Normen überarbeitet, und das massive Eingreifen der BG dürfte wohl eher als Schuss vor dem Bug zu deuten sein, das endlich den vielen Unfällen Rechnung getragen wird.
Es dürfte so gut beraten sein, wer an einen Kauf eines neuen Holzspalters denkt, die neue Norm ab zu warten.
Die auf unseren Seiten aufgelisteten Gefahrenpunkte entspringen nicht auf Vermutungen, sondern auf Unfälle die wirklich passiert sind. Dazu gehören auch Holzspalter die explodiert sind. Beim jüngsten Unfall, von dem wir erfahren haben, hat ein Spalter von Posch den Baumstamm hochgezogen, der dann abfiel und der Betreiber wurde dabei so schwer verletzt, dass er in das Krankenhaus musste. Warum baut Posch kein Kraftbegrenzungsventil ein zumal es nicht die Welt kostet? Auf diesen und anderen Gefahrenpunkten haben wir schon vor Jahren hingewiesen. Warum hat genannte Seilschaft dem nicht Rechnung getragen? Allerdings, würde Posch eine Kraftbegrenzung einbauen, dann ergibt sich beim Senkrechtspalter das Problem, wie man Holz, das steckt, frei bekommt.
Unser Antrag, dass der Werdegang einer Normung offen und einsichtbar ins Internet gestellt wird, wurde abgewiesen. Im Gegenteil, wer an der Normung beteiligt ist, ist sogar zur Geheimhaltung verpflichtet. Was muss hier verborgen bleiben? Will der illustre Kreis der Nrommacher gegenüber den Wettbewerbern einen Zeitvorsprung haben? Andere Gründe?
Pech nur für die Lobby, die Unfälle lassen sich dann nicht verbergen.
Bevor ein Hersteller auf seinen Maschinen das CE-Zeichen anbringt, muss er eine Sicherheitsanalyse machen. Wir können nicht anderes. Würde auf unseren Maschinen ein Unfall passieren, es würde uns bedrücken.Unsere Analyse haben wir deshalb ins Internet gestellt und aktualisieren sie fortlaufend mit Hilfe Außenstehender wenn sich neue Sachverhalte ergeben, und so ist unsere Analyse eine Fibel zur Sicherheit von Holzspaltern geworden, für uns und auch für alle denen Sicherheit am Herzen liegt. Erst wenn die Normen allen unsere aufgelisteten Risiken Rechnung tragen und Gegenmaßnahmen vorschreiben, immer egal mit welchen konstruktiven Lösungen, werden die Unfälle zurückgehen. Fragt sich nur, ob obengenannte Lobby dies will.
Die Aufforderung, sich zu rechtfertigen, sollte in diesem Forum so nicht an GB gerichtet sein, sondern an vorhin genannte Interessengemeinschaft.
Verantwortlich für diesen Text zeichnet mit richtigen Namen( So wie im Impressum unserer Seiten www.holzspalter.it)
Paul Stubenruss
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Re: Kontrolle Berufsgenossenschaft

Beitragvon Forstjunior » So Jul 03, 2011 9:51

@starfort
So, hab mir jetzt die Mühe gemacht und den kompletten Bericht gelesen. Ich komm jetzt für mich zu dem Schluss (insbesondere bei den Videos) dass die aufgezeigten Problem überwiegen auf falsche Bedienung zurückzuführen sind. Es wird mit ungeigneten Spaltern überstarkes Holz gespalen. Dann wird Kurzholz mit einem 1Meterspalter gespalten ohne einen Kurzholztisch dazu zu verwenden. Was soll man dazu noch sagen. Wieso muss man bei Spaltern alles so bauen, dass sämtliche Bedienungsfehler ausgeschlossen sind.
Das wäre so als wenn beim Auto ein Geschwindigkeitsstop eingebaut werden müsste, damit man in Kurven nicht zuviel Gas geben kann und es einem folglich nicht rausträgt.
Weiter dürfte jedem klar sein, dass ein Spalter mit hohem Gewicht auf unebener Fläche nicht einfach so auf 2 Rädern (auch wenn vorhanden) bewegt werden kann. Dafür gibts ja den Schlepper..
Also alles in allem läuft für mich alles immer auf Bedienungsfehler raus und daran werden auch liegendspalter nichts ändern. Wenn ich beim liegendspalter meine Hand absichtlich zwischen Holz und Messer halte, ist diese auch ab.
Weiter scheint es mir so, als wenn jemand seine Wasserhydraulik im Markt gegenüber der Ölhydraulik positionieren möchte.
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Re: Kontrolle Berufsgenossenschaft

Beitragvon Adele » So Jul 03, 2011 10:09

BG- sind das die, die ohne körperliche Anstrengung an der Buckelei anderer verdienen und bei einem Unfall nicht zahlen wollen?
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Re: Kontrolle Berufsgenossenschaft

Beitragvon Altmeister » So Jul 03, 2011 12:06

Forstjunior hat geschrieben:@starfort
So, hab mir jetzt die Mühe gemacht und den kompletten Bericht gelesen. Ich komm jetzt für mich zu dem Schluss (insbesondere bei den Videos) dass die aufgezeigten Problem überwiegen auf falsche Bedienung zurückzuführen sind. Es wird mit ungeigneten Spaltern überstarkes Holz gespalen. Dann wird Kurzholz mit einem 1Meterspalter gespalten ohne einen Kurzholztisch dazu zu verwenden. Was soll man dazu noch sagen. Wieso muss man bei Spaltern alles so bauen, dass sämtliche Bedienungsfehler ausgeschlossen sind.


Hallo,

"Die Toten sehen das anders"

In meinem Arbeitsleben habe ich 5 Kollegen zum Friedhof begleitet.
Jeder dieser Unfälle war zu verhindern.

Während meiner Tätigkeit (50er Jahre). Hat in einer Stanzerei ein Kollege eine Hand verloren. Danach wurde eine Zweihandbedienung und eine Lichtschranke
installiert. Alles auf Veranlassung der BG.

Geht man durch die Straßen, sieht Steinsetzer, die mit einer Trennscheibe
arbeiten. Sie tragen einen Gehörschutz und keine Schutzbrille.
Bekloppter geht es nicht.
"Der Einäugige ist ein König unter den Blinden.

Noch schlimmer ist es, wenn Sicherheitseinrichtungen ausser Betrieb genommen
werden.
In einem Kaltwalzwerk wurde an einer gesicherten Tür manipuliert, beim
Betreten des gefährdeten Raumes wurde ein Mann mit aufgehaspelt,
die Fleisch und Knochenreste waren links und rechts zu sehen.

Gruß Altmeister

P.S. Wem die Sicherheitvorschriften nicht gefallen, sollte ins Ausland
gehen. In Süd Afrika werden heute noch Asbestplatten ohne Maske mit einer
Kreissäge geschnitten. Verzinkte Bleche schweißen ist auch an der Tagesordnung.
Altmeister
 
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Re: Kontrolle Berufsgenossenschaft

Beitragvon Amethyst » So Jul 03, 2011 13:18

Altmeister hat geschrieben:
Hallo,

"Die Toten sehen das anders"

In meinem Arbeitsleben habe ich 5 Kollegen zum Friedhof begleitet.
Jeder dieser Unfälle war zu verhindern.

Während meiner Tätigkeit (50er Jahre). Hat in einer Stanzerei ein Kollege eine Hand verloren. Danach wurde eine Zweihandbedienung und eine Lichtschranke
installiert. Alles auf Veranlassung der BG.

Geht man durch die Straßen, sieht Steinsetzer, die mit einer Trennscheibe
arbeiten. Sie tragen einen Gehörschutz und keine Schutzbrille.
Bekloppter geht es nicht.
"Der Einäugige ist ein König unter den Blinden.

Noch schlimmer ist es, wenn Sicherheitseinrichtungen ausser Betrieb genommen
werden.
In einem Kaltwalzwerk wurde an einer gesicherten Tür manipuliert, beim
Betreten des gefährdeten Raumes wurde ein Mann mit aufgehaspelt,
die Fleisch und Knochenreste waren links und rechts zu sehen.

Gruß Altmeister

P.S. Wem die Sicherheitvorschriften nicht gefallen, sollte ins Ausland
gehen. In Süd Afrika werden heute noch Asbestplatten ohne Maske mit einer
Kreissäge geschnitten. Verzinkte Bleche schweißen ist auch an der Tagesordnung.



Man kann aber auch überregulieren! Und darum geht es hier.
Es gäbe genug Beispiele, wo sich Menschen an alltäglichen Intrumenten oder Gegenständen verletzten, teilweise schwer, wie Messer, Gabel, Rollschuhe,Treppen, etc. Aber auch da käme keiner auf die Idee, hier Regularien einzufordern.
Das Leben ist nun einmal lebensgefährlich.

Es geht um die Balance zwischen Sicherheit und Risiko!!!

Wenn ich Gleitschirmfliege oder am Straßenverkehr teilnehme, dann bin ich mir des Risikos bewusst. Und bei der Inbetriebnahme eines Gerätes ebenso.-

Sollte ich aber das Gerät falsch bedienen, dann bin ICH dafür verantwortlich, ebenso, wenn ich rot über die Ampel gehe und angefahren werde oder mit dem Gleitschirm im Lee fliege und ins Tal sause.

Sollte das Gerät einen gravierenden Sicherheitsmangel beinhalten, dann darf es nicht in den Verkauf.

Das Problem, wenn etwas den Sicherheitsstandards nicht entspricht, dann darf es nicht verkauft werden und auch kein GS-Siegel erhalten. Wird es aber frei gegeben, dann kann es 1/2 Jahre später nicht von anderer Stelle stillgelegt werden, wie bei obigem Fall geschehen. Wir sind ja nicht in einer Bananerepublik.


Zum GS-Siegel:

Wikipedia:
"Das Siegel Geprüfte Sicherheit (GS-Zeichen) bescheinigt, dass ein Produkt den Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) entspricht, die beispielsweise in Unfallvorschriften der Berufsgenossenschaften, DIN-Normen und Europäische Normen oder anderen allgemein anerkannten Regeln der Technik konkretisiert sind."

Also da MÜSSEN die Behörden zusammen arbeiten. Der Verbraucher ist für diesbezügliche Unkoordiniertheiten jedenfalls nicht verantwortlich zu machen.
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Re: Kontrolle Berufsgenossenschaft

Beitragvon Forstjunior » So Jul 03, 2011 13:31

Also ich verstehe nicht, warum ich jetzt wieder in meiner Meinung angegriffen werde. Ich finde die Vorschriften der BG zum Schutze aller richtig und deshalb auch die 2-Handschaltung am Spalter ok. Betreibe meinen selber so und würde nie auf die Idee kommen dass ich diese außer Betrieb setze. Ich wolle sagen, dass in dem Bericht spezielle Problem angesprochen und in videos gezeigt wurden. Bei allen lagen Bedienungsfehler vor oder nicht? Und für diese ist wohl jeder selbst verantwortlich. Man kann nicht jeden vor sich selber schützen. Dass soll nicht heißen, dass ich nicht auch mal so nen Bediensfehler machen könnte. Aber mann kann doch nicht alle Bedienungsfehler ausschließen.
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Re: Kontrolle Berufsgenossenschaft

Beitragvon starship-trooper » So Jul 03, 2011 14:07

Hallo,

"Die Toten sehen das anders"

In meinem Arbeitsleben habe ich 5 Kollegen zum Friedhof begleitet.
Jeder dieser Unfälle war zu verhindern.

Während meiner Tätigkeit (50er Jahre). Hat in einer Stanzerei ein Kollege eine Hand verloren. Danach wurde eine Zweihandbedienung und eine Lichtschranke
installiert. Alles auf Veranlassung der BG.

Geht man durch die Straßen, sieht Steinsetzer, die mit einer Trennscheibe
arbeiten. Sie tragen einen Gehörschutz und keine Schutzbrille.
Bekloppter geht es nicht.
"Der Einäugige ist ein König unter den Blinden.

Noch schlimmer ist es, wenn Sicherheitseinrichtungen ausser Betrieb genommen
werden.
In einem Kaltwalzwerk wurde an einer gesicherten Tür manipuliert, beim
Betreten des gefährdeten Raumes wurde ein Mann mit aufgehaspelt,
die Fleisch und Knochenreste waren links und rechts zu sehen.

Gruß Altmeister

P.S. Wem die Sicherheitvorschriften nicht gefallen, sollte ins Ausland
gehen. In Süd Afrika werden heute noch Asbestplatten ohne Maske mit einer
Kreissäge geschnitten. Verzinkte Bleche schweißen ist auch an der Tagesordnung.


Ja und was haben deine Horrorgeschichten mit Holzspaltern zu tun?

Meiner Meinung ist ein Holzspalter wenn man sich an die Sicherheitsvorschriften hält genauso gefährlich wie eine Trittleiter. Und um längen ungefährlicher als eine Motorsäge es je sein kann.

Das Problem bei der Sache ist die Dummheit von einzelnen Personen. Die sich nicht an die Sicherheitsvorschriften halten, ihren Spalter auf Einhandbetrieb umbauen, oder halt mit mehreren Personen gleichzeitig am Spalter arbeiten.

Und wenn dann was passiert wird verständlicherweise gelogen, und der Einhandbetrieb wenns geht noch schnell zurückgebaut. Ich will nicht wissen wie viele Unfälle sich ganz anders abgespielt haben, wie sie dann später gemeldet werden.

Meines Erachtens sind die heutigen Spalter sicher genug, und wie bereits gesagt wurde kann man eine solche Maschine nie „idiotensicher“ machen.

Was evtl. helfen könnte, währe das manche Schrauben an den Spaltern verplombt werden sollten, dass Manipulationen am Gerät selber nicht mehr möglich sind.
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Re: Kontrolle Berufsgenossenschaft

Beitragvon Markus K. » So Jul 03, 2011 14:25

@Altmeister

das ist ja alles richtig, was du schreibst.

Hier geht´s aber darum, das Holzspalter mit CE, KWF, TÜV etc. stillgelegt werden, ohne genauer Angabe, weshalb und gleichzeitig der selbe Spalter älteren Datums Bestandschutz geniesst! Erst eine Umrüstung würde den Spalter wieder eine Zulassung verschaffen, nur weiß niemand, was genau umzurüsten wäre (manche werden das Typenschild mit dem Baujahr ändern).
Logischer Weise dürfte es in dem Fall keinen Bestandschutz für die Spalter, die vor der Novellierung hergestellt wurden, geben. Denn auch damit passieren Unfälle.

@Starfort

ich gehe mal davon aus, das ein explodierender Holzspalter ein dermaßen seltenes Ereignis ist, das man im Internet fündig wird. Dem ist aber nicht so, eine deutschsprachige Google-Suche brachte wieder die bekannte Seite zum Vorschein. Dabei würde ich gerne nachlesen, wie es genau dazu kam und was die primäre Fehlerursache war. Oder ist Ihnen gar kein solcher Fall bekannt und haben deshalb die ersten zwei der drei Sätze im Konjunktiv geschrieben?
Damit wir nicht aneinander vorbei reden: es geht hier nicht um geplatzte Hydraulikschläuche und Pumpen (das hab ich bei Hochdruckreinigern/ Dampfstrahlern auch schon gesehen), sondern um einen durch Explosion wegen dem Dieseleffekt geborstenen Zylinder. Denn der würde definitiv anders aussehen, als ein Zylinder, der einen Längsriss im Rohr infolge eines unzulässigen Überdrucks hat. Ich zitiere nochmal von Ihrer Internetseite:

Weiterhin kann ein Holzspalter auch explodieren. Das kann der Fall sein, wenn der Holzspalter zwecks Transportgründen umgelegt wird und Luft in den Zylinder gelangt. Geht dann so ein Zylinder auf Höchstdruck, denn ergibt sich eine Selbstzündung wie beim Dieselmotor.


Das ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar aus folgenden Gründen:

- wie gelangt Luft in den umgelegten Zylinder eines Senkrechtspalters? Nur über eine Undichte. Demzufolge muß dort während des Betriebs Öl austreten. Im unwahrscheinlichsten aller Fälle entsteht die Undichte in dem Moment, wo der Spalter umgelegt wird. Dann müßte aber zuerst das Öl raus, damit die Luft rein kann.
- wie will man Holz spalten, wenn durch so eine Undichte während des Betriebs ein Druckabbau stattfindet, der sich wohl kaum ignorieren lässt?
- was ist an einen Hydraulikzylinder an einen Bagger z.B. anders, als an dem eines Spalters? Bei diesen Maschinen ist die senkrechte Lage des Zylinders nur eine von vielen.

Ich habe es ja schon mal geschrieben, es gibt Selbstzündungen in Hy-Systemen durch den Dieseleffekt. Um nochmal auf das Zitat zu kommen: der letzte Satz stimmt. Aber das läuft ganz anders ab und hat andere Auswirkungen.

mfg
Gruß Markus

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