Man sollte zwar immer versuchen den Mann der BG bei Laune zu halten und ihm nicht zu widersprechen, aber egal wie, wenn der mir eine Maschine stillegt, dann will ich auch die Begründung dafür haben. Und zwar schriftlich, damit ich nötigenfalls rechtliche Schritte gegen diese Entscheidung einleiten kann. Und die schriftliche Begründung muß kommen, sonst unterstelle ich dem Prüfer sofort Willkür.
Mein Traktor hat vollgetankt 210 Liter Diesel dabei, 19 Liter Motoröl und 98 Liter Getriebeöl. Und dann wird angeführt, daß bei einem Spalter mit 5 Liter Hydrauliköl die Gefahr einer großen Umweltverschmutzung bei einer Undichtigkeit der ölführenden Teile besteht? Ich lach mich kaputt.
Zum Thema Havarieset: Ich denke, es dürfte jeder auf seinem Holzplatz das entsprechende Havarieset für den Fall von auslaufendem Hydrauliköl aus einem Spalter haben: Ausreichend Sägemehl oder -späne. Ansonsten tut´s auch eine Schaufel und ein Eimer, in den ich die mit eventuell mit Öl kontaminierte Erde einfüllen kann. Werkzeug im Traktor, zum Nachziehen von Verschraubungen. Und vielleicht noch einen Lappen, mit dem man dann dem Patienten einen "Druckverband" anlegen kann, um dessen "Blutung" zu stillen für den Transport zum nächsten "Krankenhaus" (LAMA-Händler).
