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Kontrolle Berufsgenossenschaft

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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182 Beiträge • Seite 6 von 13 • 1 ... 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 ... 13
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Re: Kontrolle Berufsgenossenschaft

Beitragvon Altmeister » So Jul 03, 2011 15:23

starship-trooper hat geschrieben:Ja und was haben deine Horrorgeschichten mit Holzspaltern zu tun?



Hallo, das Thema heißt
"Kontrolle Berufsgenossenschaft"

Mein Berichte sind keine Geschichten sondern "Realität".

Die BG ist eine Pfichtversicherung der Unternehmer bzw. Selbsständiger.
Daraus resultiert, dass sie im Schadensfall für Angestellte und Mitarbeiter
einer Firma Schadensersatz und auch andere Leistungen erbringen muß.
Jeder unterliegt einer sogenannten Schadensminderungspflicht, dieses wird
von der BG wargenommen, und deshalb die Kontrollen.
Die BG interessiert sich nur für die Anlagen die zu einem Betrieb der
oben genannten Katogrie gehören.


Privat:
Solange keine anderen Menschen gefährdet sind, und kein öffentliches
Interesse Besteht, darfst Du auf Deinem Grundstück alle möglichen und
unmöglichen Maschinen betreiben.

Altmeister
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Re: Kontrolle Berufsgenossenschaft

Beitragvon Waldhäusler » So Jul 03, 2011 16:15

Hallo,
hab da letzte Woche was bekommen dazu!

Verstehe zwar immer noch nicht was an den Stehndspaltern eigentlich falsch ist, aber es muss wohl an den neuen was gemacht werden.

Die alten (auch meiner) haben Bestandschutz d.h. die BG nimmt das so hin das der noch betrieben wird und Versicherungsschutz geht wohl auch i.O. (wharscheinlich zwar mit Ausnahmen je nach Vorfall aber immerhin).

Warum die bei den neuen den "Krieg auf offener Straße" austragen kann ich nicht verstehen.

Gehe eigentlich bei uns davon aus, wenn ich was kaufe das die Geräte nur vertrieben werden dürfen (EU weit zumidest) die auch betrieben werden dürfen! :roll:
Hat aber wohl wieder damit zu tun, das es keine EU einheitliche Sicherheitsvorschrift für Stehendspalter gibt, sprich bei uns also andere (hier wohl schärfere) Anforderungen gelten die Teile aber EU Richtlinien entsprechen und eben vertrieben aber bei lt. BG nicht eingesetzt werden dürfen. :roll: Das ganze ist wohl eher ein wenig ungünstig gelöst zumal es den ein oder anderen schon hart treffen kann!

Mahl sehen ob der Beitrag lesbar ist!
Stehendspalter.jpg
Stehendspalter Beitrag aus LSV Zeitschrift
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Grüße,
Waldhäusler
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Re: Kontrolle Berufsgenossenschaft

Beitragvon starfort » So Jul 03, 2011 17:24

Leserlich zu finden unter:
http://www.eching-ndb.de/index.php?id=3068,2
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Re: Kontrolle Berufsgenossenschaft

Beitragvon starfort » So Jul 03, 2011 17:58

Entnehme aus dem vorhin angegebenen Link folgende zwei Warnungen:

Kein Schutz vor Haftung, wenn jemand im Spaltbereich verletzt/amputiert wird.
Kein Schutz vor Haftung, wenn jemand von wegspringendem Holz verletzt wird.

Als Hersteller bin ich gespannt wie beide Forderungen technisch gelöst werden, denn bei den Stehendspaltern steht man unmittelbar vor dem Spaltgeschehen. Bei den Liegendspaltern hingegen steht man weit hinter dem Spaltgeschehen, insbesondere wenn der Zylinder die Schubplatte schiebt und der Keil sich am Spalterende befindet, also wenn das Holz während des Spaltvorganges sich vom Betreiber entfernt.
Egal welche Blühten die Phantasie der Konstrukteure zur Lösung des kniffeligen Problems sprießen lässt, das Einlegen und entnehmen der Hölzer also der gesamte Spaltvorgang dürfte zum Alptraum werden. Unsere Forderung auf unseren Seiten zur Sicherheitsanalyse, dass stehende Bauarten verboten werden sollten, dürfte sich erübrigen, denn das Spalten mit diesen Typen, werden sie genannten Forderungen gerecht, wird in Zukunft so umständlich werden, dass die niemand mehr haben will.
Grüße
Paul Stubenruss
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Re: Kontrolle Berufsgenossenschaft

Beitragvon Fendt-fahrer615 » So Jul 03, 2011 18:12

Waldhäusler hat geschrieben:Hallo,
hab da letzte Woche was bekommen dazu!

Verstehe zwar immer noch nicht was an den Stehndspaltern eigentlich falsch ist, aber es muss wohl an den neuen was gemacht werden.

Die alten (auch meiner) haben Bestandschutz d.h. die BG nimmt das so hin das der noch betrieben wird und Versicherungsschutz geht wohl auch i.O. (wharscheinlich zwar mit Ausnahmen je nach Vorfall aber immerhin).

Warum die bei den neuen den "Krieg auf offener Straße" austragen kann ich nicht verstehen.

Gehe eigentlich bei uns davon aus, wenn ich was kaufe das die Geräte nur vertrieben werden dürfen (EU weit zumidest) die auch betrieben werden dürfen! :roll:
Hat aber wohl wieder damit zu tun, das es keine EU einheitliche Sicherheitsvorschrift für Stehendspalter gibt, sprich bei uns also andere (hier wohl schärfere) Anforderungen gelten die Teile aber EU Richtlinien entsprechen und eben vertrieben aber bei lt. BG nicht eingesetzt werden dürfen. :roll: Das ganze ist wohl eher ein wenig ungünstig gelöst zumal es den ein oder anderen schon hart treffen kann!

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hab auch noch was gefunden

http://www.eching-ndb.de/index.php?id=3068,2
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Re: Kontrolle Berufsgenossenschaft

Beitragvon Falke » So Jul 03, 2011 18:44

starfort hat geschrieben:Kein Schutz vor Haftung, wenn jemand im Spaltbereich verletzt/amputiert wird.
Kein Schutz vor Haftung, wenn jemand von wegspringendem Holz verletzt wird.


Du meinst wahrscheinlich : Keine Haftung (z.B. seitens der BG), wenn ... :wink:



Gruß aus Kärnten nach Südtirol
Adi
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Re: Kontrolle Berufsgenossenschaft

Beitragvon Markus K. » So Jul 03, 2011 20:00

Servus Adi,

in dem link steht tatsächlich ,,kein Schutz vor Haftung, wenn jemand..."

...schützt mich also nichts vor der Haftung oder wie??

etwas offtopic:

diese liegenden Klarwasserhydraulikspalter funktionieren doch mit dem Pumpendruck von Hochdruckreinigern? Dazu habe ich mal im Internet nach diversen Bedienungsanleitungen von HDR´s gesucht und dabei festgestellt, das deren bestimmungsgemässer Gebrauch ein anderer ist und somit logischerweise als Antriebsquelle für einen Spalter ausscheidet.

topic on
Gruß Markus

ein Schlepper kann nicht rot genug sein!
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Re: Kontrolle Berufsgenossenschaft

Beitragvon Kormoran2 » So Jul 03, 2011 21:45

,,kein Schutz vor Haftung, wenn jemand..."


Ich interpretiere dieses Bürokratendeutsch folgendermaßen, daß ein Betriebsinhaber nicht vor Haftung geschützt ist....wenn seine Maschinen nicht den Vorschriften entsprechen.
Die Bürokraten haben vergessen dazuzuschreiben, daß dieser Satz sich an die Betriebsinhaber richtet......Kann ja mal passieren :D , Bürokraten sind auch nur Menschen.
Aber wehe du füllst eines ihrere Formulare falsch aus, weil du es wegen solcher Fehler in der Formulierung nicht verstanden hast!
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Kontrolle Berufsgenossenschaft

Beitragvon starfort » Mo Jul 04, 2011 6:40

Kurzantwort an Markus K:
Alle unsere Hochdruckreiniger sind als Antrieb für unsere Holzspalter zugelassen. Hat eine Kunde bereits einen Hochdruckreiniger, wird dieser auf Wunsch von uns nachgeprüft und bekommt ein zweites CE-Zeichen.
Zufrieden???
Grüße Paul Stubenruss

Zurück zum Thema:
Normen enthalten keine Konstruktionszeichnungen und nennen nur die Ziele, die erreicht werden müssen. Grundgedanke ist Idiotensicherheit und es darf kein Unfall passieren. Wiederholen sich immer wieder die gleichen Unfälle, dann sind die Maschinen falsch konstruiert und die Behörde muss einschreiten. Ich habe schon vorhin auf den Konstruktionsfehler eines fehlenden Druckbegrenzungsventils hingewiesen. Solche Maschinen müssen, wenn sich die Unfälle häufen, von der Behörde gesperrt werden.
Grüße Paul Stubenruss
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Re: Kontrolle Berufsgenossenschaft

Beitragvon starfort » Mo Jul 04, 2011 10:36

Klarheit zum CE-Zeichen, GS-Zeichen, TÜV-Geprüft und andere Siegel:
Das CE-Zeichen vergibt keine Behörde und keine Behörde macht auch diesbezüglich Prüfungen. Ausnahme Motorsägen und Kreissägen. Das CE- Zeichen gibt sich der Hersteller selbst und es handelt sich nur um eine Erklärung dass die Maschine idiotensicher ist, immer einzig und allein in Eigenverantwortung des Herstellers, und so kann die Maschine Europaweit vorerst Mal vertrieben werden, unabhängig ob eine Gefahrenanalyse gemacht wurde, ob die Maschine erhebliche Mängel hat, und so weiter. Wenn ein Hersteller eine neue Maschine auf den Markt bringt, braucht er dies keiner Behörde melden, und wenn er das Glück hat, dass nie Unfälle passieren, dann verkauft er ungestört. Nur wenn per reinen Zufall, ohne das was passiert, die Behörde die Maschine sieht und eklatante Mängel erkennt, dann wird sie aktiv.
Ein Hersteller muss sich auch nicht an eine Norm halten, wenn es ihm gelingt, durch pfiffige Lösungen die gleiche oder mehr Sicherheit bieten zu können.
Wenn nun mit gewissen Holzspalter laufend Unfälle passieren, dann haben die Hersteller nicht ihres Hausaufgaben gemacht, und zu dieser Aufgabe gehört, dass Maschinen nicht so praxisfremd sind, dass der Betreiber fast zur Manipulation gezwungen wird.
In der Medizin gilt, wer heilt, hat recht. Bei Holzspalter gilt, wo keine Unfälle bekannt sind, hat recht. Die tausende Invaliden, die jedes Jahr neu hinzukommen, kosten der Allgemeinheit viel Geld und treiben die Beitragskosten der Versicherungen in die Höhe. Das muss nicht sein.
Erst wenn alle auf unseren Seiten angegebenen Gefahrenherde berücksichtigt werden, werden sich die Wogen glätten.
Gütesiegel und alle anderen Siegel sind gut für die Werbung, haben aber einen Wert wie das Abzeichen eines Sportvereines, und nicht mehr.
Grüße
Paul Stubenruss
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Re: Kontrolle Berufsgenossenschaft

Beitragvon Fluke » Mo Jul 04, 2011 15:13

Starfort,
habe mir gerade dieses Video vom deinem Starfort Spalter angeschaut:
http://www.youtube.com/watch?v=dMBMl72N20c
Hier stellen sich mir folgen Fragen:
-Wie lange wird es wohl dauern, bist der Mann der das Holz auflegt und festhalten muss, seine Flossen gequetscht oder abgeschnitten bekommt?
-Warum muss der zweite Mann das Holz überhaupt festhalten?
-Wie lange kann er -wenn die Hände nicht vorher schon in der Maschine hat- diese gebückte Arbeitshaltung überhaupt durchführen? --> Ergonomie?


starfort hat geschrieben:Ein Hersteller muss sich auch nicht an eine Norm halten, wenn es ihm gelingt, durch pfiffige Lösungen die gleiche oder mehr Sicherheit bieten zu können.
Wenn nun mit gewissen Holzspalter laufend Unfälle passieren, dann haben die Hersteller nicht ihres Hausaufgaben gemacht, und zu dieser Aufgabe gehört, dass Maschinen nicht so praxisfremd sind, dass der Betreiber fast zur Manipulation gezwungen wird

Pfiffige Lösung: Ja (Wasserhydraulik)
Mehr Sicherheit: NEIN (Siehe oben)
Statt zu erzählen, andere Hersteller sollen ihre Hausaufgaben machen, solltest du das selber tun!


Gruß Fluke
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Re: Kontrolle Berufsgenossenschaft

Beitragvon dieholzer2004 » Mo Jul 04, 2011 15:24

Fluke hat geschrieben:Starfort,
habe mir gerade dieses Video vom deinem Starfort Spalter angeschaut:
http://www.youtube.com/watch?v=dMBMl72N20c
Hier stellen sich mir folgen Fragen:
-Wie lange wird es wohl dauern, bist der Mann der das Holz auflegt und festhalten muss, seine Flossen gequetscht oder abgeschnitten bekommt?
-Warum muss der zweite Mann das Holz überhaupt festhalten?
-Wie lange kann er -wenn die Hände nicht vorher schon in der Maschine hat- diese gebückte Arbeitshaltung überhaupt durchführen? --> Ergonomie?


starfort hat geschrieben:Ein Hersteller muss sich auch nicht an eine Norm halten, wenn es ihm gelingt, durch pfiffige Lösungen die gleiche oder mehr Sicherheit bieten zu können.
Wenn nun mit gewissen Holzspalter laufend Unfälle passieren, dann haben die Hersteller nicht ihres Hausaufgaben gemacht, und zu dieser Aufgabe gehört, dass Maschinen nicht so praxisfremd sind, dass der Betreiber fast zur Manipulation gezwungen wird

Pfiffige Lösung: Ja (Wasserhydraulik)
Mehr Sicherheit: NEIN (Siehe oben)
Statt zu erzählen, andere Hersteller sollen ihre Hausaufgaben machen, solltest du das selber tun!


Gruß Fluke

@ all

Also - ich würde mal sagen, dass bei dieser gezeigten Arbeitsweise die Unterschenkel sehr gefährdet sind! Mit Sicherheit und Ergonomie hat das auf keinen Fall etwas zu tun! Da pflichte ich Fluke uneingeschränkt bei! :regen:
Bei meinem Binderberger 17 to-Stehendspalter habe ich wenigsten an den Seiten 2 "Arme", die die wegkatapultierten Holzscheite auffangen und umherstehende Personen schützen!
Gruß Thomas
„Wir verlangen, das Leben müsse einen Sinn haben - aber es hat nur ganz genau so viel Sinn, als wir selber ihm zu geben imstande sind.“
(Hermann Hesse - Dichter, Schriftsteller und Maler, 1877-1962 - und ein SCHWABE!)
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Re: Kontrolle Berufsgenossenschaft

Beitragvon starship-trooper » Mo Jul 04, 2011 15:39

http://www.youtube.com/user/qwertzmoe#p/u/2/XZzQ9kbi8po

Man beachte:

- Die Sicherheitsturnschuhe
- Die Zweimannbedienung
- Das Stehen der Zweiten Person in Gefahrenbereich
- Das Greifen der Zweiten Person nach dem Holz obwohl der Spalter gerade zufährt
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Re: Kontrolle Berufsgenossenschaft

Beitragvon Justice » Mo Jul 04, 2011 15:39

starfort hat geschrieben:Klarheit zum CE-Zeichen, GS-Zeichen, TÜV-Geprüft und andere Siegel:
Das CE-Zeichen vergibt keine Behörde und keine Behörde macht auch diesbezüglich Prüfungen.

FALSCH!

Ausnahme Motorsägen und Kreissägen. Das CE- Zeichen gibt sich der Hersteller selbst und es handelt sich nur um eine Erklärung dass die Maschine idiotensicher ist, immer einzig und allein in Eigenverantwortung des Herstellers, und so kann die Maschine Europaweit vorerst Mal vertrieben werden, unabhängig ob eine Gefahrenanalyse gemacht wurde, ob die Maschine erhebliche Mängel hat, und so weiter.

FALSCH!


Wenn ein Hersteller eine neue Maschine auf den Markt bringt, braucht er dies keiner Behörde melden, und wenn er das Glück hat, dass nie Unfälle passieren, dann verkauft er ungestört. Nur wenn per reinen Zufall, ohne das was passiert, die Behörde die Maschine sieht und eklatante Mängel erkennt, dann wird sie aktiv.

FALSCH!


Ein Hersteller muss sich auch nicht an eine Norm halten, wenn es ihm gelingt, durch pfiffige Lösungen die gleiche oder mehr Sicherheit bieten zu können.

Teilweise FALSCH.


Wenn nun mit gewissen Holzspalter laufend Unfälle passieren, dann haben die Hersteller nicht ihres Hausaufgaben gemacht, und zu dieser Aufgabe gehört, dass Maschinen nicht so praxisfremd sind, dass der Betreiber fast zur Manipulation gezwungen wird.

FALSCH! Ist ein spalter "praxisfremd", so wird er sich nicht gut verkaufen. Niemand wird zu einer Manipulation gezwungen.

In der Medizin gilt, wer heilt, hat recht. Bei Holzspalter gilt, wo keine Unfälle bekannt sind, hat recht.

FALSCH!


Die tausende Invaliden, die jedes Jahr neu hinzukommen, kosten der Allgemeinheit viel Geld und treiben die Beitragskosten der Versicherungen in die Höhe. Das muss nicht sein.

Soweit eigentlich richtig. Man muß nur unterscheiden, welche Unfälle grob fahrlässig sind, und welch tatsächlich auf das Gerät zurückzuführen sind. Die meisten Unfälle passieren wenn Spalter mit zwei Mann bedient werden. Und das ist nicht zulässig!!!

Erst wenn alle auf unseren Seiten angegebenen Gefahrenherde berücksichtigt werden, werden sich die Wogen glätten.

FALSCH! ein hundert prozentig sicheres Arbeiten gibt es nicht!!!

Gütesiegel und alle anderen Siegel sind gut für die Werbung, haben aber einen Wert wie das Abzeichen eines Sportvereines, und nicht mehr.

FALSCH!

Grüße
Paul Stubenruss


Ich möchte hier bewust nicht erklären, wie es "Richtig" sein sollte, da dies Aufgabe der Hersteller ist.
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Re: Kontrolle Berufsgenossenschaft

Beitragvon starfort » Mo Jul 04, 2011 16:21

Kein einziger Hersteller hat eine Lösung, um zu verhindern, dass 2 Personen an einer Maschine arbeiten. Weil es dafür keine brauchbare technische Lösung gibt, wird dies auch von keiner Norm verlangt. Das Video soll zeigen, dass man jede Art von Holz dank Querschneiden kleinkriegen kann, und dazu mit hoher Geschwindigkeit. Das Video hat uns ein Kunde aus der Toskana geschickt, und weil er Holz für Pizzerias macht und dazu härtestes Holz, auch mit Verkrüppelung und Verwachsungen verwendet , soll es uns gestattet sein, zu zeigen was unsere Maschinen können.
Es wäre unfair, wenn wir auf unseren Seiten zur Sicherheit Videos anderer Hersteller aus youtube mit verbotenen Handlungen zeigen, und selbst so tun, als ob verbotenes Spalten bei unseren Maschinen nicht vorkommt. Es komm leider vor, und wir können es auch nicht verhindern.
Dass mit unseren Maschinen noch nie ein Unfall passiert ist, hängt damit zusammen, dass zur Manipulation kein Bedarf besteht, und in diesem Sinn haben wir unsere Hausaufgaben gemacht. Hausaufgaben zur Vermeiden für das Arbeiten von 2 Personen gibt es nicht, weder für uns noch für unsere Wettbewerber.
Aber es gibt kleine Unterschiede:
Einfluss auf die Achtsamkeit hat das scharfe metallisch glänzende Schneidmesser das enormen Respekt abverlangt und mehr Signalwirkung hat als alle erdenklichen Farben und Aufkleber. Dann dass die Aggregate in 10 m Entfernung laufen. Spaltkreuz gibt es bei uns nicht. Mehr Hausaufgaben als diese 3 Punkte können wir bei 2 Personen leider nicht bieten. Besser dies als gar nichts.
Gegen Ende dieses Video wird auf Tischhöhe gespalten, und zwar auf der Lafette die zugekauft werden kann. Andere Videos zeigen dies deutlicher. Der Arbeitstisch ist so breit, dass es ins Kreuz geht, wenn man mit gespreizten Armen arbeitet, also das Holz mit hoher Gefahr an den Schnittflächen hält. Instinktiv hält man so das Holz an der Mantelfläche. Dicke Baumstämme werden ohne Lafette auf Bodenhöhe gespalten, also man zieht bequem den Spalter zum Holz und vermeidet das mühsame Rollen der Baumstämme.
Gegen Ende unserer Analyse zur Sicherheit haben wir eine Reihe von Hausaufgaben aufgezählt, die selbst Posch nicht bieten kann. Damit unsere Maschine und auch die unserer Wettbewerber noch besser und sicher werden, würde ich mir wünschen, an statt gegen uns zu giften, mit zu wirken, dass unsere Fibel noch umfassender wird und so auch unsere Wettbewerber davon profitieren können und die Neufassung der Norm für Holzspalter noch mehr Kriterien für die Sicherheit aufnimmt.
Also bitte positiv mitarbeiten.
Jedenfalls, auch Profis kaufen unsere Maschinen, teilweise auch als Zweitmaschine, beanstandet wurde vom BG noch keine.
Grüße
Paul Stubenruss
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