Hallo,
dass die BG im Augenblick der Gefahr nicht vor Ort sein kann ist so klar
wie nur etwas. Deshalb werden auch die Unfallverhütungsvorschriften in den
betrieben ausgehängt.
Für diese Geräte gibt es Betriebsanleitungen, und es gehört zur Fürsorgepflicht des
der Vorgetzten darauf zu achten, dass solch ein Schwachsinn nicht gemacht wird.
Eine Firma oder auch ein Vorgesetzter, der solche Tätigkeiten duldet oder auch vorgibt, ist was Unfallgefahr
anbetrifft ein Risiko. Es ist somit nicht verwunderlich, dass in solch einem Betrieb diverse
Mängel gefunden werden.
Altmeister
P.S. In meinem Arbeitsleben habe ich drei Arbeitsverweigerungen wegen Unfallgefahr gemacht, ohne irgend
welche Nachteile zu haben. In solch einem Fall, muß die Begründung allerdings auch "wasserdicht" sein.
