Warum wendet ihr euch nicht an das Amt FÜR Landwirtschaft (Kammer)? Die Berater dort müssten euch die notwendigen Argumente liefern können.
Bei uns wollte mal einer vom Bauamt prüfen, ob man für Kälberiglus ne Baugenehmigung braucht.
Aktuelle Zeit: Sa Mai 18, 2024 5:53
schimmel hat geschrieben:- Das Grundfutter muss ad libitum gefüttert werden und alle Grundfutterkomponenten müssen uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
schimmel hat geschrieben:Neues Vorhaben selber Landkreis:
Nachdem wir für einen Anbau von 34 Liegeboxen sowohl eine differenzierte Aufstellung des gesamten Viehbestandes nach Alter, Aufstallungsform, Gebäudeteil und Anzahl sowie einen qualifizierten Flächennachweis mit Bodenproben, Nährstoffbilanzen, Düngerzukauf und - abgabe etc. mit insgesamt 25 Seiten erstellt haben, kommt nun eine Nachforderung:
..." Ergebnis der Immissionschutztechnischen Prüfung:
Die Beschreibung der Tierhaltung ist zu überarbeiten. Es muss ersichtlich sein in welchen Bereichen der Boxenlaufställe für Rinder (BE 5, BE7) welche Altersgruppe gehalten werden sollen. Die in dem Formular 3.3(Blatt 2,3,4,5, und gemachten Angaben scheinen plausibel. Es muss den Antragsunterlagen eindeutig zu entnehmen sein, welche Tiere Weidegang haben und wie lange. Aufgrund dieser Festlegung ist die ausreichende Güllelagerkapazität zu ermitteln, die anfallende Gülle ist gemäß Düngeverordnung vom 27.1.07 zu berechnen...."
Ich habe nen dicken Hals....
Reini
Es muss den Antragsunterlagen eindeutig zu entnehmen sein, welche Tiere Weidegang haben und wie lange.
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