Und demnächst noch doppelwandige Güllekeller mit Leckanzeige
und Auffangen des gesamten Niederschlagswassers auf dem Hof.
Narürlich noch für bestehende Anlagen nachzurüsten!
Aktuelle Zeit: Sa Mai 18, 2024 6:59
meinen Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung:
Das Grundfutter muss ad libitum gefüttert werden und alle Grundfutterkomponenten müssen uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
schimmel hat geschrieben:Liegt heute ein Schreiben des Bauamtes im Briefkasten (geht um den Neubau eines Boxenlaufstalles). Folgender Inhalt:
..." zur weitern Bearbeitung ihres o.g. Bauantrages benötige ich noch von Ihnen folgende schriftliche Bestätigung für meinen Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung:
- Das Grundfutter muss ad libitum gefüttert werden und alle Grundfutterkomponenten müssen uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
Ich bitte Sie bis zum 4.1.09 die fehlende Bestätigung abzugeben.
Wie soll der Bauherr reagieren? Mir fehlen die Worte.
Reini
schimmel hat geschrieben:..." zur weitern Bearbeitung ihres o.g. Bauantrages benötige ich noch von Ihnen folgende schriftliche Bestätigung für meinen Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung:
- Das Grundfutter muss ad libitum gefüttert werden und alle Grundfutterkomponenten müssen uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
Ich bitte Sie bis zum 4.1.09 die fehlende Bestätigung abzugeben.
Wie soll der Bauherr reagieren? Mir fehlen die Worte.
Reini
schimmel hat geschrieben:xyxy, der gleiche Sachbearbeiter besteht auch darauf, dass wir den Futtertisch mit Flügeltoren versehen. Rolltor und Schiebetor sind aus Brandschutzgründen nicht zulässig. (hääää)
SHierling hat geschrieben:*Leitlinien sind btw dazu da, daß auch Richter und Beamte ohne landwirtschaftlichen Hintergrund im Sinne der Gesetze entscheiden können, und nicht etwa "so eine Art Gesetze die man nicht einhalten oder deren Einhaltung man nicht kontrollieren müßte".
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