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Kreistierarzt mit Sachkunde

Fragen und Antworten rund um die Rindviehhaltung.
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41 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Beitragvon xyxy » Sa Dez 06, 2008 16:28

Und demnächst noch doppelwandige Güllekeller mit Leckanzeige
und Auffangen des gesamten Niederschlagswassers auf dem Hof.
Narürlich noch für bestehende Anlagen nachzurüsten!
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Beitragvon SHierling » Sa Dez 06, 2008 16:38

Haste wieder n Stall ohne Futtergang geplant?
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Beitragvon xyxy » Sa Dez 06, 2008 17:01

Da bleibt dir ja nur die Möglichkeit am Fahrsilo zu füttern, nach
Möglichkeit Vorrats-Tmr und du bist aus dem Schneider :lol:
Was braucht son Stall auch Türen, wird eh bald verlängert!
Scheinbar werden die Sachbearbeiter deftig geschult oder wie sonst
kommen die auf solche Gedanken.
Mein Antrag hat zwar ein Jahr gebraucht, ging dann aber ganz easy.
Allerdings nach einem Ammoniakgutachten zum Schutz einer kleinen
Waldfläche kann ich jetzt aufgrund der Statik einen ganzen Wald irgendwo absägen lassen. Lichtplatten kann man sich sparen, zwischen
den Hölzern passt kein Licht mehr durch :roll:
Prüfstatikerauflage zur Abnahme inklusive :shock:
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Beitragvon TLH » Sa Dez 06, 2008 17:24

meinen Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung:

die waren noch nie dem Bauamt zugeordnet! ???


Das Grundfutter muss ad libitum gefüttert werden und alle Grundfutterkomponenten müssen uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

frag den Herrn doch einfach mal in welcher Bau-Verordnung das explicit gefordert wird.....
sicher gibt es da einen entsprechenden § wenn das Amt so was fordert......
wenn nicht........blöd aber auch
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Re: Kreistierarzt mit Sachkunde

Beitragvon meyenburg1975 » Sa Dez 06, 2008 19:30

schimmel hat geschrieben:Liegt heute ein Schreiben des Bauamtes im Briefkasten (geht um den Neubau eines Boxenlaufstalles). Folgender Inhalt:
..." zur weitern Bearbeitung ihres o.g. Bauantrages benötige ich noch von Ihnen folgende schriftliche Bestätigung für meinen Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung:

- Das Grundfutter muss ad libitum gefüttert werden und alle Grundfutterkomponenten müssen uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

Ich bitte Sie bis zum 4.1.09 die fehlende Bestätigung abzugeben.

Wie soll der Bauherr reagieren? Mir fehlen die Worte.

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Wenn man als Beamter knapp mit Arbeit ist, muß man das was gerade da is eben in die Länge ziehen.
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Beitragvon H.B. » Sa Dez 06, 2008 20:01

schimmel hat geschrieben:..." zur weitern Bearbeitung ihres o.g. Bauantrages benötige ich noch von Ihnen folgende schriftliche Bestätigung für meinen Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung:

- Das Grundfutter muss ad libitum gefüttert werden und alle Grundfutterkomponenten müssen uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

Ich bitte Sie bis zum 4.1.09 die fehlende Bestätigung abzugeben.

Wie soll der Bauherr reagieren? Mir fehlen die Worte.

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Das ist der Hammer, ich würde diesem Kreistierarzt nichtmal die Kompetenz zur Fütterung zutrauen. Der ist doch nur im Amt, weil er in der Praxis versagt hat, so ist es zumindest bei uns.

Der Bauherr darf dem Tierarzt berichten, daß seine Kühe keinesfalls Hungern werden...... , ... hat ja auch was mit seinem Einkommen zu tun.
Der Bauer hat doch einen Mischwagen oder, dann liegen doch alle Grundfutterkomponenten vor ????

Wenn es mich persönlich treffen würde, wäre es mir die allergrößte Freude, diesem Thema eine Stunde zu widmen - der Mann könnte sich danach nichtmal mehr selbst vor dem Spiegel betrachten.


schimmel hat geschrieben:xyxy, der gleiche Sachbearbeiter besteht auch darauf, dass wir den Futtertisch mit Flügeltoren versehen. Rolltor und Schiebetor sind aus Brandschutzgründen nicht zulässig. (hääää)

Lass doch die Tore ganz weg. Die kann der Bauherr nach Fertigstellung ....?
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Beitragvon xyxy » So Dez 07, 2008 9:12

Einzelfressplätze, oft wird doch Rohr oben und unten genommen?
Hab bei mir die Auflage zum Futtertisch vom Umweltsachbearb. eine
besondere Betongüte anzuwenden wegen mögliche "Gärsäuredurchdringung :shock: "!
Der Stall jedenfalls ist voll unterkellert.
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Beitragvon SHierling » So Dez 07, 2008 9:17

Reini, Du sagst es doch selber: es geht nicht darum, daß bei so einem Tier/Freßplatzverhältnis Grundfutter ad lib da sein muß, das ist sinnvoll und wirst Du deswegen auch nicht anfechten können oder wollen. Fressen müssen sie schon können, und wenn nicht genug Freßplätze da sind, und Dir das jemand genehmigen soll, muß eben "nachweislich" genug Futter da sein, da gibts nichts dran zu meckern.

Anfechten willst Du doch lediglich die Art der Kontrolle des Ganzen, also die Umsetzung der Leitlinie*
.
Der Mann will ja nicht mal die "Einhaltung" kontrollieren, der sagt ja nicht, wir kommen jede Woche gucken, der will nur erreichen, das er eben NICHT jede Woche gucken kommen muß, um SEINER Pflicht als Vetamt nachzukommen. Dazu hat er dann den Zettel im Schreibtisch liegen.

Dem kannst Du meiner Meinung nach also weder mit Fütterung noch mit TierSchG beikommen, bestenfalls mit "die Kontrolle der angemessenen Versorgung landw. Nutztiere" seitens des Vetamts war und ist bisher auch ohne solche Scheine geleistet worden oder so ähnlich.

*Leitlinien sind btw dazu da, daß auch Richter und Beamte ohne landwirtschaftlichen Hintergrund im Sinne der Gesetze entscheiden können, und nicht etwa "so eine Art Gesetze die man nicht einhalten oder deren Einhaltung man nicht kontrollieren müßte".
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Beitragvon meyenburg1975 » So Dez 07, 2008 9:43

SHierling hat geschrieben:*Leitlinien sind btw dazu da, daß auch Richter und Beamte ohne landwirtschaftlichen Hintergrund im Sinne der Gesetze entscheiden können, und nicht etwa "so eine Art Gesetze die man nicht einhalten oder deren Einhaltung man nicht kontrollieren müßte".


Und diese Leitlinien werden irgendwann Gesetze, die man so verkompliziert das Sie wiederum eigene Leitlinien brauchen und sorgen mit dafür, das immer weniger junge und gut ausgebildete Leute Lust auf die Selbstständigkeit haben.
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Beitragvon Mr.T. » So Dez 07, 2008 9:44

wenn immer Grundfutter ad libidum vorhanden sein muss, dann muss ja eine Person im Melkstand, und im Klauenputzstand den Futtereimer vorhalten :shock:.
Und wie ist das, wenn gerade der Futtertisch ausgeräumt wird und ein Tierschützer schießt vom leeren Futtertisch ein Foto, gibt dann gleich mal eine Prämienkürzung ? :shock:
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Beitragvon Dairyfarmer » So Dez 07, 2008 11:12

Ich versteh nicht, das die Flügeltüre vorschreiben... Wenn das wegen einen möglichen Brandfall so ist, dürfte ja woanders auch keine anderen Türen genehmigt werden.
Ich mache seit 20 jahren Flügeltüre auf, und das ist bei Sturm saugefährlich, mich würde nicht wundern, wenn das Kreisveterinäramt das vorschreibt und die Berufsgenossenschaft die ablehnt.... :?
kann man diesen Leitfaden für Milchvieh irgendwo runterladen?
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Beitragvon SHierling » So Dez 07, 2008 11:21

Reini, Du kapierst es einfach nicht, weil Du immer nur Deine eigene SIchtweise gucken kannst.

Siehs doch mal von Seiten des Vets - der muß dafür gradestehen, das in "seinem" Gebiet die Kühe gut gefüttert werden. Und wenn er sich einerseits den ganzen Kram seitens der Tierschützer antun muß, und andererseits dann so einem Stall zustimmen soll, dann versucht der ganz einfach, sich möglichst bequem und langfristig abzusichern.

Nimm mal an, der oben genannte Grüne mit dem Foto vom sauberen Futtertisch ist unterwegs. Der rennt ja nicht zum Bauern, der rennt zum Vetamt. Und das MUSS dann aktiv werden, völlig egal ob es will oder nicht.
Davor will sich so ein Mensch "schützen" und im Zweifel einen WIsch in der Hand haben, mit dem er sagen kann: Ok, Leuts, ICH hab aber gleich gesagt, daß der Bauer da auch dolle füttern muß - also "ich bin nicht Schuld".
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Beitragvon SHierling » So Dez 07, 2008 12:47

Ja, eben, Du kapierst es nicht. Mit WEHREN wirst Du dem nicht beikommen, so einfach ist das, sondern eher mit "beruhigen". Er MUSS das ja eben nicht "so machen wie andere Vets auch", das ist ganz allein seine Sache.
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Beitragvon JueLue » So Dez 07, 2008 13:06

Meine Erfahrung:
Wehren sollte man sich, wenn man keinen Bauantrag laufen hat (z.B. über Interessenvertretungen)
Solange erträglich (ist es bei dir glaube ich) solltest du in einem laufenden Bauantrag den Kompromiss suchen. Aufregen in kleiner Runde (gut gegen Magengeschwüre) , gegenüber den Ämtern beruhigen und Kooperation zeigen (gut für schnelle Baugenehmigung).

Schade nur, dass die meisten, wenn sie dann die Baugenehmigung haben, sich nicht mehr engagieren, um Verfahren für andere zu erleichtern, sondern sich erst wieder beim nächsten Antrag aufregen, aber das ist wohl menschlich.

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Beitragvon H.B. » So Dez 07, 2008 19:12

Ja mach das, das interessiert mich auch.


Das Ganze ist so paradox, daß man es kaum glauben kann. Vielleicht sollte man dem Vet vorschlagen, eine landwirtschaftliche Ausbildung zu absolvieren. So könnte er Absurditäten besser vom Notwendigen unterscheiden.
Es ist aber nicht vorgeschrieben, daß die einzelnen Grundfutterkomponenten getrennt vorliegen oder? Weil dann könnte man ihn "Packen". So wäre es nicht möglich, eine leistungsgerechte, gesunde Fütterung sicherzustellen.
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