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KULAP 2023 K99 Förderung kleiner Strukturen

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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KULAP 2023 K99 Förderung kleiner Strukturen

Beitragvon Wini » So Jan 01, 2023 17:34

Prost Neujahr liebe KULAP-Freunde,

ganz unten auf dem Maßnahmen-Tableau des neuen bayrischen KULAP taucht K99,
die Förderung von kleinen Strukturen auf. Hier hat man wohl speziell an die schlauen
Franken gedacht, die seit jeher unter der fränkischen Erbteilung zu leiden haben.

Hier soll es für Feldstücke von
0-0,5ha (Variante1) = 60€/ha
0,51-1,0 ha (Variante 2) = 30€/ha
geben.

Ich habe nun einige Feldstücke, die etwas über ein Hektar groß sind
und aus mehreren Flur-Nummern aufgebaut sind.

Hausacker 1,02ha bestehend aus
Flur-Nr. 123 mit 0,52 ha
Flur-Nr. 456 mit 0,5ha

Ist es zulässig, diese kleineren Feldstücke in der KULAP-Förderung separat
anzugeben, um in den Genuß der K99-Förderung zu kommen ?

Hausacker1 Flur-Nr. 123 0,52ha * 30€/ha = 15,60€
Hausacker2 Flur-Nr. 456 0,50ha * 60€/ha = 30€

Nach dem KULAP-Antrag im Januar müsste ich dann wohl beim Mehrfachantrag
im iBalis-System, später im März, aus einem Feldstück zwei neue machen.

Der Aufwand wäre wohl in einer Stunde am PC erledigt, um zukünftig an rund 60€ Förderung kommen.

Ist diese Vorgehensweise zulässig ?

Prost Neujahr

Wini
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Re: KULAP 2023 K99 Förderung kleiner Strukturen

Beitragvon difra » So Jan 01, 2023 19:07

Hallo Wini,
wenn, dann musst du es richtig machen und alle deine Flächen in max. 0,49 ha große Feldstücke unterteilen, um die max. K99 Förderung zu erreichen. Musst halt dann auch Gräben einziehen oder Hecken dazwischen pflanzen und die Felder so wirtschaften, dann werden die Feldstücke spätestens nach dem nächsten Luftbild so definiert.
- Ironie off - :o
Wini, geht natürlich nicht, du kannst auch selber keine Feldstücke ändern bzw. bilden, macht nur das LwA. Und die sind angehalten, eher Feldstücke zusammenzulegen. Eine Flurstücksgrenze ist auf jeden Fall kein Grund für eine Feldstücksaufteilung.
Spar dir deine Energie für sinnvolleres, empfiehlt mit freundlichen Grüßen
Franz
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Re: KULAP 2023 K99 Förderung kleiner Strukturen

Beitragvon Stoapfälzer » So Jan 01, 2023 19:18

Man könnte evtl in den Genuss kommen wenn man das Feld teilt und 2 verschiedene Kulturen darauf anbaut. Genaueres gibt es aber erst nach den Infoveranstaltungen.
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: KULAP 2023 K99 Förderung kleiner Strukturen

Beitragvon Wini » Mo Jan 02, 2023 18:48

Hallo Franz,
soweit mir bekannt, kann ich im iBalis natürlich Feldstücke teilen und neue Feldstücke anlegen.
Dafür sind doch die Icons für Ab- und Zugänge in der Titelzeile der Flurstücksverwaltung vorhanden.
Wenn ich also zukünftig aus einem Feldstück mit zwei Flurnummern wieder zwei Feldstücke mit je
einer Flurnummer machen möchte, um darauf zwei versch. Feldfrüchte anzubauen, dann
hat der Sachbearbeiter das im Anschluß an die Eingabe abzunicken.
Schließlich will Frau Kaniber, die oberste Dienstherrin das so haben !!!

Mir ist schon klar, dass aus Verwaltungstechnischen Gründen die Mitarbeiter am Amt
angehalten sind, benachbarte Flurstücke zu einem Feldstück zusammen zu fassen.
Aber ein Gesetz oder eine offizielle Verordnung wirst Du dafür nicht finden.

Im KULAP hat übrigens ein Mitarbeiter vom Amt vor Jahren alle meine
randständigen Streuobstbäume als eigenständige Feldstücke von den Ackerflächen
abgetrennt, um sich die Arbeit zu erleichtern.

Ich probiere das einfach mal aus und sage Euch Bescheid.
Wenn man damit auf 60€/ha und PC-Stunde kommt, kann man davon mal gut Essen gehen.

Gruß
Wini
P.S:
Hallo Stoapfälzer,
bei uns sind die Online-Info-Veranstaltungen schon gelaufen.
Gibt es bei Euch da noch eine Möglichkeit zur Teilnahme ?
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Re: KULAP 2023 K99 Förderung kleiner Strukturen

Beitragvon egnaz » Mo Jan 02, 2023 19:15

Einen 1ha Schlag in 2 0,5ha Schläge aufteilen und getrennt bewirtschaften macht doch mehr Aufwand als 60€/ha Förderung bekommen.
Gruß Eckhard
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Re: KULAP 2023 K99 Förderung kleiner Strukturen

Beitragvon Rohana » Mo Jan 02, 2023 19:23

Und was haben Flurstücke mit Feldstücken zu tun? Die Übereinstimmung ist allenfalls sehr grob... Flurstücke sind a Katastrophe bei uns. In den Feldern sind regelmässig (kleine bis winzige) Anteil vom Land des Nachbarn drin, Wege und Strassen sind eher vage eingezeichnet. Merkt man alles sehr schön wenn man die Grundsteuer macht und sich fragt wo auf'm Acker das Grünland/die Gemischtfläche herkommt :roll: laut Flurstücken gehören uns ein paar qm Scheune des Nachbarn, ihm dafür ein paar qm unseres Gartens, der öffentliche Weg ragt bis in unser Badezimmer, usw usf.
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Re: KULAP 2023 K99 Förderung kleiner Strukturen

Beitragvon Hofer_Pörndorf » Di Jan 10, 2023 12:57

Eine Feldstücksteilung wird dir kein Sachbearbeiter mehr machen, da zusammenhängende Feldstücke auch als ganzes beantragt werden müssen. Wenn du wegen unterschiedlichen Früchten unterteilen willst, hast du ja die Schlagbildung.
Außerdem ist die Feldstückspflege ab 2023 nicht mehr in der Hand des Antragstellers, sondern rein Sache des AELF, die Feldstücke müssen mit jedem neuen Luftbild angeschaut und ggf. angepasst werden, so dass es den Eu Vorgaben entspricht
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Re: KULAP 2023 K99 Förderung kleiner Strukturen

Beitragvon Rohana » Di Jan 10, 2023 20:32

Hofer_Pörndorf hat geschrieben:Außerdem ist die Feldstückspflege ab 2023 nicht mehr in der Hand des Antragstellers, sondern rein Sache des AELF, die Feldstücke müssen mit jedem neuen Luftbild angeschaut und ggf. angepasst werden, so dass es den Eu Vorgaben entspricht

Wie meinst du das? Wer soll Feldstücke korrekt anpassen, und vor allem was für EU Vorgaben gibt es dazu...
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Re: KULAP 2023 K99 Förderung kleiner Strukturen

Beitragvon Frankenbauer » Di Jan 10, 2023 21:20

Ab heuer fliegen die im Drei- Tages Rythmus, dann kannst Du jeden dritten Tag Deine Feldstücke prüfen.
Oder einfacher ausgedrückt, es gibt dann Null Toleranz, von wegen am 14.06. nachts mähen, wenn schnittzeitpunkt nach dem 15.06.


Gruß

Werner
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Re: KULAP 2023 K99 Förderung kleiner Strukturen

Beitragvon SechzgerHias » Di Jan 10, 2023 21:33

Wini hat geschrieben:
Gruß
Wini
P.S:
Hallo Stoapfälzer,
bei uns sind die Online-Info-Veranstaltungen schon gelaufen.
Gibt es bei Euch da noch eine Möglichkeit zur Teilnahme ?


Beim AELF Ebersberg-Erding soll morgen eine Infoveranstaltung KULAP stattfinden, einfach mal auf der Seite schauen

Viele Grüße
Mein "Woidhias" Youtube-Kanal: http://www.youtube.com/c/WoidHias
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Re: KULAP 2023 K99 Förderung kleiner Strukturen

Beitragvon Johnny 6520 » Do Jan 12, 2023 10:50

Hallo
wollte jetzt kein neues Thema aufmachen,hätte eine Frage zu K16 extensive Grünlandnutzung mit Schnittzeitpunkt,kann man das auch ohne Viehaltung beantragen?Sind bis jetzt immer Gärreste ausgebracht worden!
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Re: KULAP 2023 K99 Förderung kleiner Strukturen

Beitragvon Rohana » Do Jan 12, 2023 14:47

In der Online-Veranstaltung gestern hiess es K16 und K17 können auch ohne Viehhaltung beantragt werden. :prost: Angabe ohne Gewähr
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Re: KULAP 2023 K99 Förderung kleiner Strukturen

Beitragvon Johnny 6520 » Do Jan 12, 2023 18:25

Rohana hat geschrieben:In der Online-Veranstaltung gestern hiess es K16 und K17 können auch ohne Viehhaltung beantragt werden. :prost: Angabe ohne Gewähr


Danke
und wie siehts mit der Düngung aus,wurde da was erwähnt?
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Re: KULAP 2023 K99 Förderung kleiner Strukturen

Beitragvon Stoapfälzer » Do Jan 12, 2023 19:49

Die extensiven Grünlandnutzungen sind aber auf 3ha pro Betrieb begrenzt bzw 5ha bei Düngungsverzicht mit Schnittzeitpunkt.
Es gibt da aber auch ein Programm was explizit organische Düngung fordert. Der Dünger darf aber auch von extern zugekauft werden.

Was fast etwas untergegangen wäre, ab 2023 muss jeder Betrieb der mehr als 20ha bewirtschaftet oder mehr als 50 GV besitzt ein Stoffstrombillanz erstellen. :!:

Kleinere Betriebe auch schon wenn sie mehr als 750kg N aufnehmen (glaube ich).
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: KULAP 2023 K99 Förderung kleiner Strukturen

Beitragvon Johnny 6520 » Do Jan 12, 2023 21:07

Stoapfälzer hat geschrieben:Die extensiven Grünlandnutzungen sind aber auf 3ha pro Betrieb begrenzt bzw 5ha bei Düngungsverzicht mit Schnittzeitpunkt.
Es gibt da aber auch ein Programm was explizit organische Düngung fordert. Der Dünger darf aber auch von extern zugekauft werden.

Was fast etwas untergegangen wäre, ab 2023 muss jeder Betrieb der mehr als 20ha bewirtschaftet oder mehr als 50 GV besitzt ein Stoffstrombillanz erstellen. :!:

Kleinere Betriebe auch schon wenn sie mehr als 750kg N aufnehmen (glaube ich).


Habe auch nicht mehr als 3 ha Wiesen!
Was soll das für ein Programm sein, habe nichts gefunden?
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