Die Polizei darf überhaupt keine "Freigabe" zur Erlegung eines Nutztieres an einen Jäger geben. Zur Gefahrenabwehr darf das nur der "unerfahrene" Polizist.
Die Freigabe zum Abschuss eines Nutztieres an einen Jäger kann nur das LRA bzw. das Veterinär Amt geben.
Bei einem Verletzten Wildtier durch Unfall usw. muss die Polizei den Jagtpächter holen zum Eutanasieren. Die Polizei darf nicht einmal den Gnadenschuss geben.