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Zement hat geschrieben:Neo-LW hat geschrieben:Moin,Zement hat geschrieben:
... AFD MIT DEREN PROVOKATION ... , die SICH NICHT ZURÜCKSCHRECKEN ,
POLITIKER , BÜRGERMEISTER UND EHRENAMTLICHE HELFER ZU BEDROHEN .
.
Könnten wir zu der Behauptung bitte mal die belastbaren Quellen sehen ?
Olli
Ja .
.
.Als Grund für die Pläne werden unter anderem die Erfahrungen mit Mitarbeitern der AfD genannt. Seit Einzug der Partei in den Bundestag hat sich die Stimmung im deutschen Parlament verschlechtert. Mitarbeiter von SPD-, Grünen- und Linkenabgeordneten klagen über Drohgesten und Pöbeleien durch Beschäftigte von AfD-Parlamentariern. https://www.welt.de/politik/deutschland ... ellte.htmlDas Muster der rechtspopulistischen Strategie scheint folgendes zu sein: Man greife berechtigte oder unberechtigte Ängste und Zweifel in der Bevölkerung auf, nähre sie mit entsprechenden Untergangsszenarien und präsentiere sich anschließend als alternativloser Retter in der Not. Dieses Muster lässt sich durchweg in den politischen Argumentationen von Rechtspopulisten finden. Es scheint dem Rechtspopulismus inhärent zu sein.
Im Folgenden werde ich dieses Muster herausarbeiten und als das „Kernargument des Populismus“ bezeichnen. Dazu werde ich den Begriff des Rechtspopulismus etwas näher beleuchten (Abschnitt 1), das Kernargument in seiner allgemeinen Form skizzieren und dann am Beispiel des Wahlprogramms der AfD ausführen (Abschnitt 2) und abschließend ein Fazit ziehen (Abschnitt 3) https://davidlanius.de/wie-argumentiere ... opulisten/ .
https://www.spiegel.de/panorama/gesells ... 28e1959bfc
Zement hat geschrieben:Da scheiden sich die Geister , hab mal nachgeschaut , wie die Definition : Unrechtsstaat istWährend über die Definition des Begriffes „Rechtsstaat“ in der wissenschaftlichen Literatur vergleichsweise Einigkeit besteht und dieser oftmals als positiver Bezugspunkt, wenngleich mit unterschiedlicher Akzentuierung, in der politischen Diskussion verwandt wird, ist die Definition
und Verwendung des Begriffs „Unrechtsstaat“ in Forschung und Politik vor allem in Bezug auf
die DDR in hohem Maße umstritten. Während man einen Rechtsstaat kurz und allgemein gefasst
als einen Staat definieren kann, der die Staatsgewalt durch Recht beschränkt und kontrolliert1
und bei dem verschiedene rechtsstaatliche Elemente unterschieden werden können,
2
lässt sich in
der Forschung eine konsensfähige positive Definition des Begriffes „Unrechtsstaat“ nicht finden.
Als kleinster gemeinsamer Nenner in der wissenschaftlichen Literatur kann allenfalls gelten, dass
ein Unrechtsstaat ein Staat ist, in dem wesentliche Prinzipien des Rechtsstaats nicht verwirklicht
sind. Er wird somit oftmals als Gegen- und Abgrenzungsbegriff zum Rechtsstaat verwandt.
3
In der
Forschung ist daher auch konstatiert worden, dass die Begriffe Rechtsstaat und Unrechtstaat in
Deutschland in so hohem Maße aufeinander bezogen seien, „dass es – zumindest in öffentlich
geführten Debatten – kaum möglich scheint, sie zu entkoppeln“4
Quelle→ https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... f-data.pdf
Kyoho hat geschrieben:https://www.google.de/amp/s/www.tichyseinblick.de/feuilleton/eine-ungehaltene-regierungserklaerung-fuer-thueringen/amp/
Paule1 hat geschrieben:CDU muss Volles Risiko gehen
Meiner Meinung nach müssen jetzt Nägel mit Köpfen gemacht werden, das heißt Friedrich Merz wird Parteivorsitzende und Bundekanzler und das jetzt uns so schnell wie möglich.
Paule1 hat geschrieben: das heißt Friedrich Merz wird Parteivorsitzende und Bundekanzler.
Qtreiber hat geschrieben:Zement hat geschrieben:Da scheiden sich die Geister , hab mal nachgeschaut , wie die Definition : Unrechtsstaat istWährend über die Definition des Begriffes „Rechtsstaat“ in der wissenschaftlichen Literatur vergleichsweise Einigkeit besteht und dieser oftmals als positiver Bezugspunkt, wenngleich mit unterschiedlicher Akzentuierung, in der politischen Diskussion verwandt wird, ist die Definition
und Verwendung des Begriffs „Unrechtsstaat“ in Forschung und Politik vor allem in Bezug auf
die DDR in hohem Maße umstritten. Während man einen Rechtsstaat kurz und allgemein gefasst
als einen Staat definieren kann, der die Staatsgewalt durch Recht beschränkt und kontrolliert1
und bei dem verschiedene rechtsstaatliche Elemente unterschieden werden können,
2
lässt sich in
der Forschung eine konsensfähige positive Definition des Begriffes „Unrechtsstaat“ nicht finden.
Als kleinster gemeinsamer Nenner in der wissenschaftlichen Literatur kann allenfalls gelten, dass
ein Unrechtsstaat ein Staat ist, in dem wesentliche Prinzipien des Rechtsstaats nicht verwirklicht
sind. Er wird somit oftmals als Gegen- und Abgrenzungsbegriff zum Rechtsstaat verwandt.
3
In der
Forschung ist daher auch konstatiert worden, dass die Begriffe Rechtsstaat und Unrechtstaat in
Deutschland in so hohem Maße aufeinander bezogen seien, „dass es – zumindest in öffentlich
geführten Debatten – kaum möglich scheint, sie zu entkoppeln“4
Quelle→ https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... f-data.pdf
Im Prinzip gebe ich dir da sogar Recht. Wenn im DDR-Recht z.B. stand, dass die Kritik am Sozialismus mit Gefängnis bestraft wird und Kritiker nach einem geordneten (man könnte auch sagen : rechtsstaatlichen ) Prozess eine Haftstrafe bekommen, ist das rechtsstaatlich. Wenn aber im Gesetz etwas von Freiheit der Meinung steht und Kritiker dennoch in den Knast wandern, ist das nicht mehr Rechtsstaat. Wie es in der DDR war, sollen Leute erklären, die da aufgewachsen sind. Natürlich stellt sich dann immer die Frage, ob die Gesetze mit der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte konform gehen.
Zement hat geschrieben:
Ein Staat als Unrechtstaat zu betiteln , müsste eine klare Definition her .
Könnte es vielleicht sein das mit der DDR "Unrechtstaat immer noch die Auswirkungen von "Kalten-Krieg her kommt ?
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