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Landverkauf an Bruder nicht möglich

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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46 Beiträge • Seite 2 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon marius » Fr Aug 03, 2018 23:33

Also die einzige Person hier im Forum die da eine kompetente Antwort geben könnte, bin wohl ich.
Carpe Diem mal noch ausgenommen.
Da ich aber kein edler Samariter bin, gibts hier von mir keine kostenlose Auskunft für unbekannte User, und ich muss somit an den Steuerberater oder Anwalt verweisen. BV wäre noch für Mitglieder ne Möglihkleit die ihre eigenen Fachanwälte haben.

Nur soviel. Wenn der Bruder kauft ( Nichtlandwirt ) haben Landwirte das Vorkausfsrecht zum selben Preis.
Wenn du als Folge nun überzogene Preise beim Notar vorgibst kann das als Wucher ausgelegt werden ( Preis nicht ortsüblich, dann könnte er wirklich festgelegt werden bei Vorkaufsinteresse eines Landwirts ) und falls es doch funktionieren sollte, steigen die Nebenkosten unermesslich, da die am Kaufpreis gebunden sind.

Könnte jetzt noch deutlich mehr ins Detail gehen, gar legale Umgehungsstrategien vom Vorkaufsrecht nennen, etc, hab aber keine Lust dazu. :mrgreen:

Zum Steuerberater oder Fachanwalt als erste Anlaufstelle. Ist nicht billig solte aber beim Ackerlandverkauf drinn sein.
Aber die werden die angersprochen Umgehungsstratefgien nicht nennen, weil sie diese meist nicht kennen oder als nicht seriös betrachten. :mrgreen:
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon Trecker-fahrer » Fr Aug 03, 2018 23:49

Ja marius, du bist der einzige im Forum der das weiß!!
Jetzt tue uns doch bitte bitte den Gefallen und erzähl uns was das richtige ist.
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon T5060 » Sa Aug 04, 2018 0:06

Tja man muss den kennen der den Kommentar zum GrundstücksverkehrsG schreibt, das ist zwar kein Anwalt, aber der berät dann deinen Anwalt und dann geht eigentlich alles.
Mir kriegen zum Thema monatl. mind. eine höchstrichterliche Entscheidung tlw. unveröffentlicht, dass kann im Extremfall keine normale kanzlei oder gar der BV leisten.
Wie auch das GrundstücksverkehrsG bedeutende Regelungen zum landw. Erbrecht hat, die fasst niemand mehr kennt bzw. kennen will.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon Family Guy » Sa Aug 04, 2018 12:05

Trecker-fahrer hat geschrieben:Ja marius, du bist der einzige im Forum der das weiß!!
Jetzt tue uns doch bitte bitte den Gefallen und erzähl uns was das richtige ist.


Wir sollten dankbar sein, dass Marius uns wenigstens ein paar Brotkrumen vom Tisch seines allumfänglichen Wissens vorwirft.

Vorkaufsrecht gilt aber nur für aktive Landwirte, keine verpachteten Betriebe oder Altenteiler.
Sollte bei einem Grundstücksgeschäft irgendwie "Schwarzgeld" oder ähnliches fließen, so ist der Vertrag nichtig, also beim Verkauf die richtige Summe in den Kaufvertrag schreiben.

gerds hat geschrieben:Also der Verkauf wird von der zuständigen Behörde geprüft, diese hat den Verkauf zu genehmigen wenn
„.....der Erwerber oder Nießbraucher entweder der Ehegatte des Eigentümers oder mit dem Eigentümer in gerader Linie oder bis zum dritten Grad in der Seitenlinie verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist;...“
So sagt es das Grundstücksverkehrsgesetz.
Aber trotzdem mal kurz nen Anwalt befragen, weil manche Notare erzählen auch son Quatsch von nicht machbar ohne Vorkaufsrecht vom Landwirt.


Diese Formulierung ist eindeutig, der Verkauf an Verwandte ist vorgesehen und zulässig und deswegen kann gar kein Dritter sein, nicht vorhandenes, Vorkaufsrecht geltend machen.
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon T5060 » Sa Aug 04, 2018 12:31

Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn

1.eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband an der Veräußerung beteiligt ist, das veräußerte Grundstück im Gebiet der beteiligten Gemeinde oder des beteiligten Gemeindeverbandes liegt und durch einen Bauleitplan im Sinne des § 1 Abs. 2 des Baugesetzbuchs nachgewiesen wird, daß das Grundstück für andere als die in § 1 bezeichneten Zwecke vorgesehen ist;

2.ein landwirtschaftlicher oder forstwirtschaftlicher Betrieb geschlossen veräußert oder im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen wird oder an einem Grundstück ein Nießbrauch bestellt wird und der Erwerber oder Nießbraucher entweder der Ehegatte des Eigentümers oder mit dem Eigentümer in gerader Linie oder bis zum dritten Grad in der Seitenlinie verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist;


Soweit der Original-Gesetzestext §8 und lest den mal richtig

und noch ein Hinweis : Die Genehmigung kann vor der Beurkundung erteilt werden.
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon juergen515 » Sa Aug 04, 2018 18:00

Hier in Bayern läuft es so, dass die Gemeinde gefragt wird, verlangt für ihr nein natürlich eine Gebühr;)

Dann gehts an den Bauernverband, der fragt umliegende Landwirte, ob sie für diesen Preis kaufen wollen,
Ziehen die nicht, dann geht der Verkauf seine Wege..

Verkauft man nun zum normalen Preis ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass ein Landwirt die Fläche kauft..
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon Family Guy » Sa Aug 04, 2018 19:50

juergen515 hat geschrieben:Dann gehts an den Bauernverband, der fragt umliegende Landwirte, ob sie für diesen Preis kaufen wollen,
Ziehen die nicht, dann geht der Verkauf seine Wege..


Werden wenigstens alle gefragt, oder nur Bauernverbandsmitglieder?
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon Trecker-fahrer » Sa Aug 04, 2018 19:50

Hier bei uns in der Gegend hat ein Unternehmer alle Flächen gekauft denen er habhaft werden konnte. Geld spielte fasst keine Rolle. Er hatte natürlich auch eine Landwirtschaft- Forstwirtschafts Betriebs GmbH! Dadurch war er privilegierter Landwirt.
Genutzt hat er die gekauften Flächen dann dazu, wenn er mal wieder bei einer Firmenvergrößerung Ausgleichsflächen brauchte. Bzw. um an seiner Firmenfläche angrenzende Äcker von den Landwirten einzutauschen.
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon T5060 » Sa Aug 04, 2018 19:53

Family Guy hat geschrieben:
juergen515 hat geschrieben:Dann gehts an den Bauernverband, der fragt umliegende Landwirte, ob sie für diesen Preis kaufen wollen,
Ziehen die nicht, dann geht der Verkauf seine Wege..


Werden wenigstens alle gefragt, oder nur Bauernverbandsmitglieder?


Es werden nur die Zukunftsbetriebe informiert, weil wenn man die Kleinen fragen würde entspräche das ja einer "ungesunden Bodenverteilung".
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon Family Guy » Sa Aug 04, 2018 20:51

T5060 hat geschrieben:
Family Guy hat geschrieben:
juergen515 hat geschrieben:Dann gehts an den Bauernverband, der fragt umliegende Landwirte, ob sie für diesen Preis kaufen wollen,
Ziehen die nicht, dann geht der Verkauf seine Wege..


Werden wenigstens alle gefragt, oder nur Bauernverbandsmitglieder?


Es werden nur die Zukunftsbetriebe informiert, weil wenn man die Kleinen fragen würde entspräche das ja einer "ungesunden Bodenverteilung".


Die Antwort war jetzt aber ironisch gemeint, oder?
Euch ist schon klar, dass der Bauernverband quasi ein privater Verein und kein staatliche Instutition ist, sich aber immer so verhält, als ob sie das Amt oder die Kammer wären.
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon T5060 » Sa Aug 04, 2018 23:01

Family Guy hat geschrieben:Die Antwort war jetzt aber ironisch gemeint, oder?
Euch ist schon klar, dass der Bauernverband quasi ein privater Verein und kein staatliche Instutition ist, sich aber immer so verhält, als ob sie das Amt oder die Kammer wären.


Nene, das ist schon recht realisitisch. Also ich weis dass es z.B. eine Anweisung gibt, dass mir kein Vorkaufsgelände angeboten wird,
damit ich es nicht als Druckmittel gegen K+S verwende. K+S hingegen hat sich dann erkenntlich erwiesen
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon JueLue » So Aug 05, 2018 7:35

Ganz so schnell geht das mit der Verweigerung des Verkaufes nicht.
Als Anhalt kannst du dir mal das oder das durchlesen.

Eine Rechtsberatung sollte bei einem sochen Geschäft aber eh selbstverständlich sein, ohne Notar geht so ein Landverkauf ja auch garnicht.

Auf halbgares Wissen aus einem Forum würde ich mich da nicht verlassen.

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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon holzerhobby » So Aug 05, 2018 11:40

Wenn ich den „Landwirt“ im Top Agrar Artikel sehe, möchte ich nicht wissen, wievielen Landwirten er schon dringend gebrauchte Flächen vor der Nase weggepachtet hat. Er betreib m.W. eine nicht kleine Biogasanlage.

Ander Frage: wer erwirtschaftet mit der Landwirtschaft soviel, dass man aktuell 25 ha kaufen kann...
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon T5060 » So Aug 05, 2018 11:57

Mensch mache einen rechtssicheren Pachtvertrag mit deinem Bruda über 30 Jahre und schreibe das explicit richtig mit dem Pachtvertrag in den Kaufvertrag und dann hat keine Sau mehr interesse an der Fläche
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Re: Landverkauf an Bruder nicht möglich

Beitragvon TomDeeh » So Aug 05, 2018 13:12

Hi ,

oder tragt eine Grundschuld ein. Dann gehört defacto die Fläche dem Begünstigten. Kohle muß dann halt auch geflossen sein.
Gruß Tom
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