a) auch wenn zwischen diesen drei Einzelkäufen paar Jahre liegen ?marius hat geschrieben:Aber die klassischen Kniffe wie einen Acker mit 2,7 ha vor dem Verkauf auf 3 Parzellen mit 0,9 ha teilen um das Vorkaufsrecht zu umgehen ( ab 1 ha ) wurde bereits als nichtig aufgedeckt und als unwirksam erklärt.
b) wenn man den Neffen & Nichte anteilig miteinbeziehen würde ?